Dresden 13.02. - Versammlungsrecht; Polizei, Nazis - das Ende der Demokratie?
Viel wurde bislang über den 13.02. in Dresden geschrieben. Handelt es sich
doch um ein neuralgisches Datum, an dem jedes Jahr einer der größten
Naziaufmärsche Europas durch die Straßen von Dresden zieht. Unabhängig von
der historischen Dimension, die als Basiswissen vorausgesetzt wird, verdient
das ambivalente Agieren von Regierung und Justiz einen genaueren Blick.
geeignet ist, eine negative Ausstrahlungswirkung zu entfalten. In den
letzten Jahren gelang dies zumeist auch. Effektive Gegenwehr im Rahmen des
Grundgesetzes war marginalisiert oder gar nicht vorhanden. Dies lag zum
einen daran, dass der Widerstand gegen den Naziaufmarsch in sich uneinig
war, im letzten Jahr scherte die CDU aus oder zu wenig Menschen die
Möglichkeit nutzten ein Zeichen zu setzen. Einiges spricht dafür, dass dieses Jahr alles ein wenig anders wird. Die sächsische Landesregierung und das Versammlungsrecht
Zunächst gelang es der sächsischen Schwarz Gelben Landesregierung im
Eilverfahren das geltende Versammlungsrecht deutlich zu verschärfen. Ziel
der Verschärfung war es Aufmärsche wie eben jenen am 13.02. zu verhindern,
so auch die Aussage des FDP Vorsitzenden Zastrow. Für eine Partei, die für
sich in Anspruch nimmt zum Teil Bürgerrechtspartei zu sein, ein etwas
merkwürdiges Verständnis von Bürgerrechten. Das damit eines der wichtigsten Grundrechte in der Demokratie, die
Versammlungsfreiheit, die als Schutz vor Isolation und zur Meinungskundgabe,
auch missliebiger Meinungen, gedacht ist, unzulässig eingeschränkt wird, ist
hinreichend durch die Opposition thematisiert worden. Mit Blick auf das
Urteil zum bayrischen Entwurf des Versammlungsgesetzes dürfte es eine Frage
der Zeit sein, bis das sächsische Versammlungsgesetz durch das BVerfG
aufgehoben wird.
Unabhängig davon findet das neu geschaffene Gesetz im vorliegenden Fall
seinen ersten Anwendungsfall. Denn alle Aufmärsche sind verboten,
einstweilen erlaubt sind nur stationäre Kundgebungen. Die Freiheit wird
geschützt indem sie aus Angst vor den Gegner gleich sich selber abschafft.
Ob es bei den Verboten bleibt, unwahrscheinlich, wird sich im Laufe der
nächsten Wochen zeigen. Die Staatsanwaltschaft und Polizei
Doch die Einschränkung des Versammlungsrechts ist nicht der einzige Grund,
der die Situation im Vorfeld verändert. Denn auch die Justiz in Form der
Staatsanwaltschaft hat beschlossen tätig zu werden. Die Begründung liegt
darin, dass die Aufrufe sich gegen den Naziaufmarsch zu stellen, als Aufruf
zur Begehung von Straftaten gewertet werden. Das ist im Hinblick auf § 21
Versammlungsgesetz auch nicht ganz von der Hand zu weisen. Sind doch
Gegendemonstrationen, die sich einzig und allein darin erschöpfen, erlaubte
Demonstrationen zu verhindern, explizit verboten. Allerdings erscheint die
verengende Auslegung des Wortes „Blockade“ durch die Staatsanwaltschaft um
einen Anfangsverdacht zu begründen, aufgrund vieler in der Vergangenheit
durchgeführter ähnlich lautender Aufrufe, nicht nur kleinlich sondern wirkt
auch hanebüchen. Denn aus dem Aufruf geht klar hervor, dass es das Ziel ist,
zu zeigen, dass für Nazis kein Platz ist in Dresden und damit auch ein
Zeichen für die Demokratie gesetzt werden soll.
Folge des Eifers der sächsischen Staatsanwaltschaft waren Hausdurchsuchungen
in Dresden und Berlin sowie massenweise Beschlagnahmen von Materialien zur
Mobilisierung von Gegner des Naziaufmarsches. Die Folgen
Das Handeln von Regierung und Justiz hat bislang ziemlich genau das
Gegenteil vom intendierten Ziel erreicht. Verlief die Mobilisierung nach
Dresden bislang schleppend, wurde bedingt durch die oben genannten
Aktivitäten die Presse bundesweit auf die Ereignisse aufmerksam. Dazu kommt,
dass die Durchsuchungen und Beschlagnahmen zu einer Welle der Solidarität
geführt haben. Namhafte Politiker haben dazu aufgerufen, nach Dresden zu
fahren und ein Zeichen zu setzen. Dir Durchsuchungen erinnern dabei an den
Versuch im Vorfeld des G8 Gipfels in Stralsund die Protestaktionen zu
kriminalisieren. Das Ergebnis war, dass deutlich mehr Protestierende vor Ort
waren als ursprünglich erwartet.
Bundesweite mediale Aufmerksamkeit am 13.02. ist folglich gewiss.
Warum es wichtig ist Flagge zu zeigen
Am 13.02. werden in Dresden vermutlich über 5000 Nazis aufmarschieren um mit
ihrem vorgeblichen Trauermarsch, ein Zeichen für Revisionismus zu setzen und
alle Opfer des Nationalsozialismus Hohn zu straffen. Allein das ist eine
ungeheuerliche Tatsache, die es jeden Denkenden Menschen schwer macht,
diesen Aufmarsch hinzunehmen. Verschiedentlich wird die These vorgebracht, dass man die Nazis einfach
ignorieren sollte. Eine These die in ihrer Verkürzung nicht nur gefährlich,
sondern durch die jüngere deutsche Geschichte auch oft genug widerlegt
wurde. Das Problem der Menschenfeindlichkeit wird nicht durch weg schauen
gelöst, sondern durch eine aktive Auseinandersetzung mit dem Thema, die bei
den Ursachen anfängt und auch bei den Symptomen nicht halt macht. Wer damit am 13.02. nach Dresden fährt um ein Zeichen für Demokratie und
gegen Nazis zu setzen, macht damit auch unmissverständlich deutlich, dass er
nicht bereit ist den größten Naziaufmarsches Europas hinzunehmen und die
Einschränkung der Grundrechte nicht für den geeigneten Weg hält mit diesem
Problem fertig zu werden. Damit gibt es mehr als genug Gründe nach Dresden zu fahren und diesmal den
Naziaufmarsch auch wirklich zu verhindern. Obligatorische Hinweise * zu den Kundgebungen
http://www.gruene-leipzig.de/startseite/artikel-ansicht/archive/2010/januar/
25/13_februar_in_dresden/?cHash=433dec6158
<http://www.gruene-leipzig.de/startseite/artikel-ansicht/archive/2010/januar
/25/13_februar_in_dresden/?cHash=433dec6158> * Transport von Leipzig aus
http://leipziggoesdd.blogsport.de/ * Infos zum Versammlungsrecht (Hintergrundpapier als PDF)
http://www.johannes-lichdi.de/fileadmin/user_upload/Bilder_Publikationen/18-
1-10_-_schoen_gemacht.pdf




