Treffen der BAG Medien und Netzpolitik am 24./25.09.10 in Leipzig
Bei der zweitägigen Sitzung der BAG Medien und Netzpolitik stand am vergangenen Wochenende das Thema Netzneutralität auf der Tagesordnung.
Um den Begriff Netzneutralität zu klären, waren zur Sitzung am 24.09. in den Räumen der AIDS-Hilfe Leipzig, je ein Vertreter vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (Eco), Dean Ceulic, und vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), Marc Konarski, eingeladen.
Sie beleuchteten das Thema Netzneutralität zunächst fachlich und netzpolitisch aus der Sicht der Inhalte-, Zugangs- und Infrastrukturanbieter und stellten sich anschließend den Fragen der BAG Mitglieder.
Im Prinzip geht es beim Begriff Netzneutralität um die Gleichbehandlung der Datenströme aller im Internet verfügbaren Angebote zum jeweiligen Nutzer und umgekehrt. Der Übergang vom Qualitätsmanagement (QoS) für die Netzwerke und der gezielten Diskriminierung, oder Bevorzugung einzelner Netzdienste ist fließend. Der Begriff Netzneutralität leidet deshalb unter einer gewissen Unschärfe, dies wurde im Gespräch mit den Vertretern von ECO und Bitkom deutlich.
Sicher ist jedoch, dass die Netzneutralität verletzt wird, wenn sich zahlungskräftige Anbieter die bevorzugte Durchleitung ihrer Angebote durch das Internet – zu Lasten kleiner oder privater Angebote – erkaufen können.
Im Gespräch mit den Vertretern von Eco und Bitkom konnte nicht abschließend geklärt werden, warum mit der Priorisierung bestimmter Internetdienste andere Dienste nicht diskriminiert werden – wie von den Referenten während des Vortrages postuliert.
Konstantin von Notz, MdB, Sprecher für Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion hat die Vorlage eines Antrags für den Bundestag erarbeitet, der gemeinsam mit der BAG Medien und Netzpolitik – mit Hilfe den Online-Tools etherpad – fertig gestellt wird. In diesem Antrag wird z.B. die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität auf europäischer Ebene gefordert.
Des Weiteren werden Unternehmen bei der neu regulierten, haushaltsbasierenden Rundfunkgebühr entlastet. Um die Reform der Rundfunkgebühr aufkommensneutral zu gestalten, wäre nach Ansicht der BAG Medien und Netzpolitik eine Erhöhung der Gebühren für private Haushalte nicht zu umgehen. Gegen diese und eine zentrale Verwaltungsdatei sprach sich die BAG mit aller Deutlichkeit aus.





























