Das Wort ´Freiheit´ gehört ebenso wie ´Sicherheit´ zu den inhaltsleeren Wörtern, die von Seiten des Kommunikators bzw. im Kontext konkretisiert werden müssen. Handelt es sich bei „Freiheit“ um das Freisein von Angst, was mit einer Gleichsetzung von Freiheit und Sicherheit korrespondieren würde oder muss Freiheit als die Freiheit vor Überwachung und staatlicher Repression angesehen werden?
Laut Duden bedeutet das Wort ´Freiheit´ den „Zustand, in dem [jemand] frei von bestimmten persönlichen oder gesellschaftlichen, als Zwang oder Last empfundenen Bindungen oder Verpflichtungen, unabhängig ist und sich in seinen Entscheidungen o.Ä. nicht eingeschränkt fühlt.“[1] Dementsprechend lässt sich daraus schließen, dass Freiheit, eine wesentliche menschliche Forderung, beinhaltet zu tun und zu unterlassen, was man selbst als richtig und notwendig empfindet.
Im Grundgesetz wird Freiheit bereits in Artikel 2 konkretisiert: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“[2]
Nach Joachim Detjen handelt es sich bei der individuellen Freiheit des Menschen um „die wegweisende Konkretisierung der Menschenwürde.“[3] Die individuelle Freiheit konstituiere sich aus zwei Faktoren: der Handlungs- und der Bewegungsfreiheit.[4] Ziel der Handlungsfreiheit sei die freie Persönlichkeitsentfaltung, die Möglichkeit, sein Leben nach eigenen Maßgaben und Wünschen gestalten zu können. Die Bewegungsfreiheit gewährleiste wiederum die freie und unabhängige Aufenthaltsbestimmung.[5]
„Die Entfaltung der Persönlichkeit ist zunächst selbstbezogen und auf Freiheit von stattlichen Eingriffen gerichtet. […] Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist als typisches Freiheitsrecht in erster Linie ein Abwehrrecht. Es schützt den privaten Bereich des Individuums vor Eingriffen durch die staatliche Gewalt.“[6], führt Detjen weiter aus.
Daraus lässt sich schlussfolgern, dass das freiheitliche Grundrecht auch vor Übergriffen des Staates zum Zwecke einer angeblich dadurch zu gewährleistenden inneren Sicherheit schützen muss. Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem immer noch maßgeblichen Urteil zur Volkszählung aus Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz I des Grundgesetzes das Recht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet.[7] Die europäische Gemeinschaft verortet das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung weiterhin in Artikel 8 EMRK.[8]
Sieht man in Analogie zu Detjen das in Artikel 2 des Grundgesetzes verankerte Freiheitsrecht als Abwehrrecht an, muss „Freiheit“ als das Freisein von staatlicher Unterdrückung und Überwachung angesehen werden. Freiheit sollte dementsprechend in einem demokratisch legitimierten System bedeuten, dass sich die Menschen nicht über kurz oder lang in einen „gläsernen Bürger“ verwandeln sollen, Fingerdrücke sowie Telekommunikationsdaten nicht gespeichert werden und somit jeder Bürger zu einer potentiellen Gefährdung der freiheitlich demokratischen Rechte deklariert wird. Indem zu deren propagiertem Schutz der Staat die freiheitlichen und individuellen Rechte der Bürger massiv einschränkt, wird er selbst zur Gefährdung der demokratischen Grundordnung, schiebt aber die Verantwortung für sein Handeln der angeblich generell gefährlichen, eigenen Bevölkerung zu.
In Freiheit zu leben bedeutet nicht nur seine eigene Meinung äußern und reisen zu können, sondern ebenso nicht permanent überwacht zu werden. Es darf nicht bedeuten, seine Fingerabdrücke ohne jegliche Notwendigkeit und ein biometrisches Passbild abgeben zu müssen, zu wissen, dass alle geführten Telefongespräche gespeichert werden oder eine Krankenversicherungskarte zu besitzen, die jedem Arzt die komplette Krankengeschichte offenbart.
Freiheitliches Leben bedeutet, selbst zu entscheiden, wer über geführte Kommunikationen oder Krankheiten in Kenntnis gesetzt wird. Freiheit bedeutet, selbst zu entscheiden, von wem und mit welcher Kamera man gefilmt wird. Freiheit kann nicht darin bestehen, die Möglichkeit zu haben, die öffentlichen Plätze mit Kameraüberwachung in einer Stadt zu meiden, zumal oft kein Hinweis auf die Überwachungskameras zu finden ist, oder die Freiheit, sein Mobiltelefon nicht bei Demonstrationen mit sich zu führen, um seine Telekommunikationsdaten nicht von Seiten der Polizei erfassen zu lassen.
Peter Sloterdijk zufolge sind diejenigen Menschen, die sich gegen die staatlichen Überwachungsmechanismen hinweg- bzw. sich dagegen zur Wehr setzen, die wahren Helden der heutigen Zeit: Es sind „die Menschen, die bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen ausgerastet sind. Im Spiegel stand neulich eine hübsche Aufzählung. Ein Passagier hat seine Rasierwasserflasche gegen eine Scheibe geworfen, ein anderer hat eine Kontrolleurin geohrfeigt. Das sind meine Helden, einsame Kämpfer gegen den Sicherheitswahn.“[9]
Die heutigen Helden sind also Sloterdijk zufolge diejenigen, die die staatliche Definition von ´Freiheit´ als ein Grundrecht, welches ausschließlich mit strikter Überwachung und Unterdrückung durchgesetzt und garantiert werden kann, nicht unreflektiert und unterwürfig übernehmen.
Aus konservativer Sicht wird Sicherheit als eine wesentliche bzw. die wesentliche Grundvoraussetzung für ein Leben in Freiheit deklariert. Die Bevölkerung muss vor Gefährdungen seitens terroristischer Anschlägen oder anderen Verbrechen geschützt werden. Zu diesem Zweck werden Kameras im öffentlichen Raum installiert oder massive Sicherheitskontrollen auf Flughäfen durchgeführt.
Diese Maßnahmen wie beispielsweise die Kameraüberwachungen führen allerdings nicht zu einer Verringerung von Straftaten, sondern lediglich zu einer räumlichen Verschiebung dieser. So verlagern sich Drogenumschlagplätze nur in einen anderen Teil der Stadt, das vorhandene Problem wird durch die Überwachung keineswegs gelöst.
Dementsprechend haben die staatlichen Überwachungsmaßnahmen vor allem die Einschränkung der persönlichen und individuellen Freiheit der Bevölkerung zur Folge.
Da Freiheit, als ein wesentliches Grundrecht auch gesetzlich garantiert wird, müssen zu deren Durchsetzung freiheitseinschränkende Faktoren vor allem von staatlicher Seite unterbunden werden. Dementsprechend kann die individuelle Freiheit eines jeden Bürgers nur gewährleistet werden, wenn die massiven staatlichen Überwachungsmaßnahmen entfallen.
Freiheit ist ein Grundrecht, das die Menschen vor Überwachung schützen muss.
Autor: Carolin Waegner, AK Demokratie und Zivilcourage
Editor: Jürgen Kasek, Vorstandssprecher BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, Rechtsanwalt
[1] Duden, Das Bedeutungswörterbuch, 3. Auflage, Band 10, Dudenverlag, Mannheim, S. 380.
[2] Grundgesetz, http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_2.html, eingesehen am: 02.11.2011.
[3] Detjen, Joachim (2009): Verfassungswerte. Welche Werte bestimmen das Grundgesetz?, Schriftenreihe, Bd. 742, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn, S. 48.
[4] Ebd., S. 49.
[5] Ebd., S. 49.
[6] Ebd., S. 50.
[7] BVerfG, Urteil v. 15. Dezember 1983, Az. 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83.
[8] „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“– EMRK Art. 8 (1).
[9] Sloterdijk, Peter (2008): Warum Menschen, die bei Sicherheitskontrollen am Flughafen ausrasten, für den Philosophen Peter Sloterdijk die Helden dieses Jahrzehnts sind. Ein Interview, in: DIE ZEIT, 11.12.2008, Nr.51.