Gedanken zur Arbeitsmarktpolitik

Autor: Dr. Leonhard Kasek, freier Soziologe

Bilanz von Hartz

Die Hartz-Reformen sollten den bürokratischen Aufwand bei der Betreuung von Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern verringern, die Kosten dämpfen und den Beziehern Anreize geben, aber auch Druck ausüben, schneller wieder in Arbeit zu kommen. Tatsächlich ist der bürokratische Aufwand gestiegen, unter anderem wegen der vielen unscharfen Formulierungen in den Gesetzen, die zu einer nicht enden wollenden Prozesslawine geführt haben. Die vielen Kontrollvorschriften führen zu einer chronischen Überforderung des Personals. Offenkundiger Unsinn ist die mehrfache Prüfung der Finanzsituation durch Finanzämter, bei Bezug des Kindergeldes und durch die Arbeitsagentur. Es würde viel Einsparung bringen, wenn das vereinheitlicht wird und allein die Finanzämter die Einkommens- und Vermögenssituation erfassen und gegebenenfalls überprüfen. Es reicht dann, den Steuerbescheid vorzulegen. Das scheitert an den verschiedenen Zuständigkeiten, jede Behörde pocht auf ihre Rechte, also wird vieles mehrfach gemacht und unnötig verkompliziert. Deutsche Bürokratie in Reinkultur. Das ist durch die Hartz-Reformen weiter verschärft worden.

Auch die Kosten konnten nicht gesenkt werden. Vor der Reform flossen ca. 40 Milliarden in die Grundsicherung, heute sind es 50 Milliarden. Hauptursache ist, dass es die Hartz-Reformen erheblich erleichtert haben, Personal zu Niedrigstlöhnen zu beschäftigen, so dass trotz eines Vollzeitjobs anteilig weiter Leistungen bezogen werden müssen.

Auch die Effizienz der Vermittlung lässt zu wünschen übrig. Der Rückgang der Arbeitslosen geht vor allem auf die Konjunktur und das Wachstum prekärer Jobs zurück. In kleinerem Umfang auch auf statistische Umettiketierung: Es gibt eine klare Korrelation zwischen der Wirtschaftslage in den Regionen und der Anzahl der als nicht arbeitsfähig gemeldeten Leistungsempfänger. Wenn die Wirtschaftslage schlecht ist, so dass es beinahe aussichtslos ist, schlecht qualifizierte Langzeitarbeitslose zu vermitteln, steigt die Neigung der Agenturen, die erfolglosen Fälle als nichtarbeitsfähig aus der Arbeitslosenstatistik heraus zu nehmen. Umgekehrt werden Sozialhilfeempfänger wieder zu Arbeitslosen, wenn mit anziehender Konjunktur die Vermittlungsaussichten wachsen.

Im Ergebnis bescheinigt die OECD Deutschland, dass die Arbeitslosen relativ wenige Leistungen erhalten, die Effizienz der Vermittlung nicht besonders gut ist und das Ganze überdurchschnittlich viel kostet. Ein vernichtendes Urteil über die Hartz-Reformen.

Ziele

Die Hartz-Reformen gehen davon aus, über Wirtschaftswachstum, d.h. Wachstum der privaten Wirtschaft, die Arbeitslosigkeit zu überwinden. Die Reformen waren daher so konzipiert, der privaten Wirtschaft, vor allem den großen Unternehmen, möglichst weit entgegen zu kommen. Als Folge stagnieren in Deutschland seit Jahren die Reallöhne, teilweise sinken sie sogar. Prekäre Arbeitsplätze und normale Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich haben deutlich zugenommen, die Einkommensunterschiede sind stark gewachsen.

Das war auch unvermeidlich. Die Arbeitsproduktivität wächst pro Jahr im Durchschnitt um die 1,5% bis 1,7%. Das heißt unter sonst gleichen Bedingungen braucht man jedes Jahr im Mittel 1,5% bis 1,7% weniger Arbeitskräfte, um die gleiche Wertschöpfung zu erreichen. In den letzten Jahren ist die Produktivität allerdings im Mittel nur um 1,2% gestiegen: Eine Folge der Zunahme prekärer Arbeitsplätze bei Dienstleistungen mit geringer Produktivität. Um unter sonst gleichen Bedingungen die Arbeitslosigkeit spürbar abzubauen, muss die Wirtschaft über Jahre schneller wachsen als die Arbeitsproduktivität steigt. Das war abgesehen von einigen wenigen Jahren nicht der Fall. Im Durchschnitt der letzten 5 Jahre lag das Wirtschaftswachstum nur wenig über dem Wachstum der Arbeitsproduktivität. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit konnte daher nur auf Lohnzurückhaltung und prekäre Jobs zurückgehen. Das aber funktioniert nur über den Export, da unter solchen Bedingungen, die Binnenkaufkraft stagniert. Tatsächlich sind die Lohnstückkosten in Deutschland im Gegensatz zu allen anderen EU-Ländern und den USA seit den Hartz-Reformen sogar etwas gesunken, relativ zur Konkurrenz haben sich die Lohnstückkosten zu Deutschlands Gunsten entwickelt und die Exporte sind gestiegen, die Binnennachfrage nicht, durch stagnierende Reallöhne sehr vieler fehlt dazu die Kaufkraft.

Um die Arbeitslosigkeit durch Wachstum zu überwinden ohne die realen Arbeitseinkommen zu drücken, brauchten wir über 10 bis 15 Jahre ein durchschnittliches Wachstum von 5% bis 6%. Dabei ist schon die Passivsanierung eingerechnet: Durch den Geburtenrückgang scheiden in den nächsten Jahrzehnten mehr Arbeitnehmer in Richtung Rente aus als neu eintreten, zugleich bleibt eine relativ große Gruppe von Senioren mit relativ hoher Kaufkraft erhalten.

Es ist völlig illusorisch über Wachstum die Arbeitslosigkeit überwinden zu wollen. Rasches Wirtschaftswachstum würde auch die ökologische Krise massiv verschärfen und Wirtschaftswachstum wird sinnlose Umweltzerstörung, wenn es nicht der Erhöhung der Lebensqualität dient. In den letzten 20 Jahren ist allerdings die Lebensqualität in Deutschland nicht mehr gestiegen, obwohl heute viel mehr produziert wird als vor 20 Jahren. Wir leben heute anders, aber nicht glücklicher und erfüllter. Hier muss sich etwas ändern. Die Frage ist nicht, was zu tun ist, damit die Wirtschaft wächst, sondern: Was ist zu tun, damit die Lebensqualität wächst? Und zwar so, dass unsere Nachkommen mindestens nicht schlechter leben können als wir.

Völlig übersehen wird bei dieser Wachstumsfixiertheit, dass ein erheblicher Teil der Leistungen, von denen unsere Lebensqualität abhängt, außerhalb des Marktes erbracht wird, durch Eigenarbeit, Nachbarschaftshilfe, ehrenamtliches Engagement. Wenn wir die Lebensqualität in den Mittelpunkt der Debatte stellen, dann verdienen diese Bereiche dieselbe Aufmerksamkeit und Unterstützung wie die marktorientierte Wirtschaft.

Weshalb hat Erwerbsarbeit so einen hohen Stellenwert? Immerhin gab es historisch lange Zeiten, in denen verachtet wurde wer arbeiten musste um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Für angesehene Arbeiten, z.B. im Verwaltungsapparat des Staates wurden die Amtsträger nicht bezahlt. Solche Arbeit war eine Ehre, die nicht auch noch bezahlt wurde. Jahrtausende lang träumten unsere Vorfahren von einer Welt, in der sie nicht mehr gezwungen sein würden, entwürdigende, sinnleere und gesundheitsschädigende Arbeiten auszuführen, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Ausgerechnet heute wo das durch geschickte Nutzung moderner Technik langsam in den Bereich des Möglichen rücken könnte, kehrt sich das um. Abhängige Arbeit und Arbeitsplätze bestimmen plötzlich die gesamte Debatte. Woran liegt das?

Das aktuelle Modell Probleme über Wachstum zu lösen und zumindest zu entschärfen funktioniert immer weniger. Trotz moderatem Wachstums wächst die Lebensqualität in vielen hoch entwickelten Ländern schon seit den 80er Jahren nicht mehr, in einigen, wie den USA sinkt sie sogar. Die Unterschiede in Vermögen und Einkommen wachsen. Damit nehmen soziale Unterschiede zu, das führt zu wachsenden Spannungen und Konflikten. Auch die Arbeitslosigkeit nimmt tendenziell zu, weil das Wachstum oft hinter der Produktivitätssteigerung zurück bleibt. Da auch die Zahl der Arbeitsplätze mit hohem sozialen Ansehen kaum noch zunimmt, stagnieren auch die Möglichkeiten sozial aufzusteigen. Das wiederum verstärkt Selbstreproduktionstendenzen der gehobenen Schichten[1]. Als eine Folge nimmt die Lernbereitschaft der sozial schwächeren ab: Bildung reicht immer weniger, um sich im harten Wettlauf um knappe Positionen in den gehobenen Schichten gegen deren Kinder durchzusetzen. Die Umweltzerstörung wächst und das Wachstum der Wirtschaft reicht nicht mehr aus, um genügend Ressourcen bereit zu stellen, Umweltschäden zu reparieren oder zu kompensieren. In dieser Situation versucht die Politik gestützt auf die Grundstimmung der Bürger das Wachstum so anzukurbeln, dass der Zuwachs reicht wie in den Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg diese Probleme zumindest abzuschwächen und wieder wenn schon nicht für alle so doch zumindest für die Mehrheit wieder eine soziale Perspektive zu schaffen, ohne die Gesellschaft umzubauen[2]. In dieser Situation dominiert der Wunsch alle vermeintlichen Bremsen zu lösen und dafür auch Opfer zu bringen und Härten auf sich zu nehmen. Eine Folge ist das Paradoxon, dass deutlich weniger Erwerbsarbeit genügen würde, unsere Lebensqualität zumindest auf dem erreichten hohen Niveau zu halten und zugleich Hoffnung das zunehmend steilere Gefälle auf dem Weg nach oben zu überwinden und noch viel mehr, die Ängste der Mittelschichten, hinterzurutschen die Bereitschaft an, eine Erwerbsarbeit bis zu den physischen Grenzen auszuüben. Darunter leidet die Lebensqualität und im Kampf um das knapper werdende Mittel, sich zu behaupten: Erwerbsarbeit, bleiben immer mehr als erwerbslos auf der Strecke.

Dazu kommt, dass außer Erwerbsarbeit nur noch die Erträge aus dem eigenen Vermögen Erwerbsarbeit als legitimes Mittel gelten auf das man einen natürlichen Anspruch hat, Einkommen zu erzielen. Auch das ist historisch noch gar nicht so alt: Die Forderung des Apostels Paulus: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ stellte die Basis des römischen Imperiums in Frage. Bis zum Mittelalter hatte auch in Europa jedes Mitglied einer Gemeinschaft einen Anspruch darauf, von der Gemeinschaft versorgt zu werden, unabhängig davon was er dafür leistete: Verteilung und sozialer Status waren weitgehend von der Arbeitsleistung abgekoppelt. Inzwischen läuft jeder, der auf soziale Transferleistungen angewiesen ist, Gefahr von nicht wenigen Bürgern als eine Art Parasit angesehen zu werden, der einem auf der Tasche liegt: ein zusätzliches Bleigewicht im Kampf um den Erhalt des Erreichten und – wenn möglich – um den Aufstieg. Noch wird Erwerbsarbeit von sehr vielen als beinahe einzige Möglichkeit angesehen, einen geachteten Platz in der Gesellschaft zu erringen. Aber das funktioniert immer weniger und langsam werden es mehr, die nach Wegen suchen, bei Erhalt des Erreichten diesem umweltzerstörenden Wachstumszwang zu entgehen. Die Wirtschaft muss wieder zum Mittel für eine bessere Lebensqualität und für eine humanere Gesellschaft werden, die Lebensqualität sichert, ohne unsere langfristigen natürlichen Lebensgrundgrundlagen zu zerstören. Eine Gesellschaft wie die unsere, in der Wirtschaftswachstum als nicht hinterfragter Selbstzweck gilt, als vermeintliches Allzweckmittel zur Lösung aller Probleme, hat keine Zukunft.

Unter dieser Perspektive sehe ich folgende Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosigkeit ohne Wachstum für sinnvoll an:

Arbeitszeitverkürzung

 

Damit das funktioniert müssen Arbeitszeit und Produktionszeit weiter entkoppelt werden und die Arbeitszeit muss flexibler organisiert werden. Wir brauchen überall Lebensarbeitszeitkonten. Jeder Arbeitnehmer erhält ein Stundenkontingent von sagen wir 67000 Arbeitsstunden, die er in seinem Arbeitsleben erreichen muss. Vollzeitbildung wird darauf ab 18. Geburtstag mit 30 Stunden je Woche angerechnet. Diese Zeit wird so auf Jahre verteilt, dass sich ein Jahressoll von 1400 Arbeitsstunden ergibt. Das entspricht 30 Stunden je Woche. Was darüber gearbeitet wird, wird gut geschrieben. Überstundenzuschläge etc. entfallen. Die real mögliche wöchentliche Arbeitszeit wird auf 50 Stunden begrenzt. Die gängig Praxis, die Arbeitnehmer unbezahlt länger arbeiten zu lassen (im Mittel je Tag ca. 1 bis 1,5 Stunden) wird bestraft. Jede Arbeitsstunde ist dem Zeitkonto gut zu schreiben, Kappung von Mehrarbeit ist nur zulässig, wenn der Arbeitgeber vorher ausdrücklich aufgefordert hat, bei Gleitzeit nicht mehr X Stunden je Woche zu arbeiten und die übertragenen Aufgaben von einem durchschnittlichen Arbeitnehmer mit der für den Arbeitsplatz geforderten Qualifikation auch in der vorgesehenen Zeit in der geforderten Qualität erfüllt werden können.

Zeitguthaben können im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber jederzeit abgefeiert werden, sie können aber auch benutzt werden, um früher in den Ruhestand zu gehen. Damit das funktioniert, muss geklärt werden, wie die Zeitansprüche bei Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens und bei Wechsel des Arbeitgebers gesichert werden können. Bei einer Kündigung beginnt die Arbeitslosigkeit erst, wenn ev. vorhandene Zeitguthaben[3] voll verbraucht sind. Der Betroffne muss sich aber sofort bei der Arbeitsagentur melden und der Vermittlung zur Verfügung stehen. Damit würde auch die Arbeitsagentur finanziell stark entlastet.

Die bei Eintritt in eine neue Arbeitsstelle noch übrigen Zeitgutschriften werden von der Arbeitsagentur verwaltet, der bisherige Arbeitgeber hat dazu dort die entsprechende Lohnsumme (inklusive Arbeitgebernebenkosten) einzuzahlen.

Qualifizierung

Jeder Erwerbstätige erwirbt 10 Jahre nach Ende einer Ausbildung (mindestens 6 Monate mit öffentlich anerkannten Prüfungsabschluss) das Recht auf eine voll bezahlte Qualifizierungsmaßnahme (Dauer mindestens 6 Monate), wenn diese mit einem offiziell anerkannten Prüfungsabschluss endet. Die Ausbildungskosten trägt voll die Arbeitsagentur. Die Zeit wird mit Zeitguthaben verrechnet bzw. von der Arbeitsagentur bezahlt (ALG I oder falls darauf kein Anspruch mehr besteht, ALG II + 100 Euro je Monat Pauschale für Sachkosten wie Fachliteratur usw., die Bildungszeit wird bei ALG I nicht auf die normale Bezugszeit bei Arbeitslosigkeit angerechnet.). Den Inhalt der Fortbildungsmaßnahme bestimmt allein der Erwerbstätige. Er trägt ja auch die Konsequenzen einer verfehlten Wahl der Qualifizierungsmaßnahme.

Fördern

Die jetzt schon möglichen Integrationsvereinbarungen zwischen Arbeitsagentur und Arbeitnehmer werden verbindlicher gestaltet. Ab einer Dauer der Arbeitslosigkeit von 1 Jahr hat der Arbeitslose ein einklagbares Recht auf Abschluss so einer Vereinbarung, die die Agentur rechtlich bindet, d.h. sie hat eingegangene Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitssuchenden zu erfüllen. In dieser Vereinbarung müssen auf Wunsch des Betroffnen alle Maßnahmen aufgenommen werden, die dazu dienen, seine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, insbesondere auch ehrenamtliche Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen, sein Selbstvertrauen und seine soziale Kompetenz stärken und seiner Fortbildung dienen. Bei einer ehrenamtlichen Mitarbeit in gemeinnützigen Vereinen und bei Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 20 Stunden je Woche ist die Zumutbarkeitsreglung aufgehoben: Die Arbeitslosen können auch zumutbare Arbeit ablehnen, solange die Agentur nicht nachweisen kann, dass anders die Arbeitsstelle nicht besetzt werden kann, weil es im Umkreis von einer Stunde (Arbeitsweg mit ÖPNV) keine entsprechend qualifizierten verfügbaren Fachkräfte gibt.

Zumutbarkeit[4]

Die Arbeitsagenturen verhängen im Mittel bei 2,6% der Leistungsempfänger Sanktionen, weil diese offensichtlich nicht an Erwerbsarbeit interessiert sind. Wahrscheinlich sind es aber viel mehr, die sich mehr oder weniger geschickt den Forderungen der Arbeitsagenturen entziehen. Es könnten durchaus 25% bis 30% sein. Es bleibt aber eine Tatsache, dass mindestens zwei Drittel bis drei Viertel der Leistungsempfänger an Arbeit interessiert sind und sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten mehr oder weniger intensiv darum bemühen. Die Frage ist, weshalb die Arbeitsunwilligen härter bestrafen, wenn noch nicht einmal die Mehrheit der Arbeitswilligen versorgt werden kann? Jede Verschärfung der Sanktionen engt auch den Spielraum der Arbeitswilligen ein, entwürdigt und demotiviert sie. Einfach deshalb, weil es oft sehr schwierig ist, jemandem nachzuweisen, dass er arbeitsunwillig ist. Mit einigem Geschick ist es immer möglich bei Vorstellungsgesprächen so aufzutreten, dass der Arbeitgeber ablehnt, ohne dass dem Bewerber böser Wille nachgewiesen werden kann. Es ist auch nicht schwer, Bewerbungen so abzufassen, dass sie im Papierkorb landen, ohne dass dem Bewerber Absicht nachgewiesen werden kann. Der Kontrollaufwand wäre enorm und er beträfe alle. Das nimmt den Arbeitswilligen mit der Zeit jedes Selbstvertrauen, weil sie sich permanent als potentielle Leistungserschleicher behandelt sehen. Dazu kommt, dass es gute Gründe geben kann, sich den Forderungen der Arbeitsagentur zu entziehen, ohne deshalb Arbeitsunwillig zu sein:

-         für gut qualifizierte Arbeitsuchende bedeutet die Aufnahme einer Arbeit, die weit unter dem Niveau ihrer Qualifikation liegt, dass diese Qualifikation entwertet wird. Es dann zunehmend schwerer, später doch noch einen qualifikationsgerechten Job zu finden. Hier ist es oft auf lange Perspektive Erfolg versprechender eine Existenzgründung zu versuchen, auch wenn die Erfolgschancen sehr gering sind, ehrenamtlich zu arbeiten oder auf andere Weise vorhandene Kompetenzen zu erhalten und sich neue anzueignen. Ein Akademiker, der einige Jahre als Gebäudereiniger gearbeitet hat, muss sich sehr viel einfallen lassen, wenn er später bei entsprechender Nachfrage einen qualifikationsgerechten Job haben will. Zumutbar ist eine Tätigkeit nur, wenn sie der vorhandenen Qualifikation oder der in den letzten 5 Jahren ausgeübten Tätigkeit entspricht. Die jetzige Festlegung, dass die Arbeitsfähigkeit im erlernten Beruf oder der bisher ausgeübten Tätigkeit erhalten bleiben muss reicht nicht, sie ist zu einseitig auf die physische Leistungsfähigkeit gerichtet, als Beispiel gilt der Musiker, der nach einer längeren Tätigkeit als Transportarbeiter in den Händen das Feingefühl verliert und dann nicht mehr als Musiker arbeiten kann. Wissen verschleißt durch Nichtgebrauch. Es ist daher unzumutbar, Arbeitslose zu Tätigkeiten zu zwingen, die deutlich unter dem erreichten Qualifikationsniveau liegen. Das umso mehr, als Arbeitslosigkeit vor allem schlecht Qualifizierte trifft: Es gibt keinen Bedarf an unqualifizierten Arbeitskräften, der es notwendig machte, gut qualifizierte zu solchen Tätigkeiten zu zwingen.

-         Ein Teil kümmert sich um die Familie und versucht den Partner zu unterstützen oder sich um Angehörige zu kümmern. Es ist gewiss nicht sittenwidrig, sich um die Kinder zu kümmern statt einen schlecht bezahlten prekären Job anzunehmen, der am Ende alle zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten verbaut. Wer einen Partner hat, der genügend verdient, so dass kein Recht besteht, Leistungen zu beziehen, kann das in Abstimmung mit dem Partner selbstverständlich tun. Die mit schlecht verdienendem Partner nicht. Die Armen werden doppelt geplagt: durch prekäre Arbeit und den Zwang jede Arbeit annehmen zu müssen, sei sie auch noch so sinnlos und persönlichkeitsdeformierend.

Die Kernfrage ist aber: Weshalb sollen Arbeitslose unter Druck gesetzt werden, die wenig Neigung haben, die vorhandenen Angebote zu akzeptieren, wenn zugleich die Arbeitswilligen leer ausgehen? Ende Februar 2010 gab es in Deutschland 3,643 Mio. registrierte Arbeitslose. Dazu muss man noch mindestens 1,5 Mio. Erwerbslose zählen, die nicht in der Statistik auftauchen, weil sie entweder wegen gut verdienender Partner keine Leistungen[5] erhalten oder als nicht vermittelbar heraus genommen worden sind. Diesen 5, vielleicht auch 6 Millionen Erwerbslosen standen Ende Februar 2010 ca. 480000 freie Stellen gegenüber. Selbst wenn man unterstellt, dass ein Viertel der registrierten Arbeitslosen und die Hälfte der stillen Reserve diese freien Stellen nicht möchte, so bleiben mindestens 8 motivierte Arbeitsuchende für jeden freien Arbeitsplatz. Dazu kommen noch ca. 900000 Kurzarbeiter und eine nicht genau bekannte Zahl von unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten. Zieht die Konjunktur an, wird zunächst Kurzarbeit und unfreiwillige Teilzeitarbeit abgebaut. Erst dann wird kräftiges Wachstum wieder zu einem Rückgang der Arbeitslosigkeit führen. Wer hier behauptet, wenn sich alle ordentlich Mühe gäben, Arbeit zu finden, würden auch alle einen Job erhalten, weiß nicht wovon er redet und beschimpft und beleidigt in seiner Dummheit die Arbeitsuchenden.

Unter diesen Bedingungen führt verstärkter Druck auf Arbeitslose nicht dazu, dass die Zahl der Hilfebedürftigen auch nur um einen abnimmt. Der Druck hilft aber, Löhne zu drücken und für extrem schlechte Arbeitsbedingungen Arbeitskräfte zu finden. Er nimmt von den Arbeitgebern den Druck, angemessene Löhne zu zahlen und sich um menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu kümmern. Zumindest letzteres führt zu Krankheiten und sinkender Leistungsfähigkeit. Mit 80% Unzufriedenen hat die Arbeitszufriedenheit in Deutschland seit dem Ende des zweiten Weltkrieges einen neuen Tiefstand erreicht. Das führt auch zu wachsenden Ausgaben für das Gesundheitswesen. Das paradoxe Ergebnis des Druckes auf Arbeitslose, jede zumutbare Arbeit anzunehmen und dabei Zumutbarkeit sehr weit zu definieren, ist, dass die Sozialausgaben wachsen, nicht sinken, für Niedrigstlöhne fällt anteilig ALG II an und für Kranke wachsen die Ausgaben für das Gesundheitswesen.

Die Zumutbarkeitsregeln müssen daher modifiziert werden. Zumutbar soll jede Arbeit sein, die der Arbeitslose nach Qualifikation und körperlicher Leistungsfähigkeit ausüben kann. Die Qualifikationsanforderungen dürfen dabei nicht zu weit unter den Anforderungen der zuletzt ausgeübten Tätigkeit bzw. bei Absolventen, die noch nicht beschäftigt waren, unter der höchsten vorhandenen Qualifikation liegen. Die Arbeitsstelle muss vom Wohnort in höchstens 1 Stunde mit dem ÖPNV erreichbar sein. Nicht zumutbar ist jede Arbeit, deren Stundenlohn so niedrig ist, dass weiter soziale Unterstützung bezogen werden muss. Alleinerziehende mit Kindern unter 6 Jahren und Personen, die je Woche mindestens 20 Stunden aktiv in anerkannt gemeinnützigen Vereinen aktiv sind, wird grundsätzlich kein Druck ausgeübt. Ansonsten gilt, gegen unwillige Arbeitslose dürfen nur Sanktionen verhängt werden, wenn Fachkräftemangel herrscht und die Arbeitslosen die geforderte Qualifikation besitzen, aber nicht bereit sind, die zumutbare Arbeit anzutreten.

Berufsunfähigkeit

Deutschland hat innerhalb der EU sehr rigide Regeln für die Anerkennung von Berufsunfähigkeit. Wer wenigstens 3 Tage je Woche irgendeine Tätigkeit ausüben kann gilt als arbeitsfähig, unabhängig von seiner Qualifikation und unabhängig davon ob er bei aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkter Leistungsfähigkeit überhaupt eine Chance hat, bei der Konkurrenz um freie Stellen überhaupt einen Job zu bekommen. Das muss geändert werden. Die Invalidenrente wird ausgebaut: Anspruch hat jeder Bürger im Erwerbsalter, der nicht mindestens 25 Stunde je Woche in einer seiner Qualifikation entsprechenden Tätigkeit arbeiten kann und die verminderte Arbeitsfähigkeit auch nicht durch entsprechende Fortbildung wieder erlangen kann. Die Höhe wird so bemessen, dass keine weiteren Unterstützungszahlungen der öffentlichen Hand nötig sind. Ist der bereits erworbene Anspruch auf Altersrente höher, wird dieser gezahlt. Anspruch auf so eine Berufsunfähigkeitsrente haben auch alle, die auf Grund chronischer Krankheit oder von Gebrechen keine Chance haben, einen Arbeitsplatz zu erhalten, jedoch nach spätestens 5 Jahren Arbeitslosigkeit, wenn sie in dieser Zeit der Arbeitsvermittlung uneingeschränkt zur Verfügung gestanden haben. Davon nicht berührt werden alle bisher geförderten Maßnahmen Behinderte mit sinnvoller Arbeit zu versorgen.

Ehrenamt, ABM etc.

Erwerbsarbeit ist nicht der einzige Weg, soziale Anerkennung zu gewinnen, von anderen geschätzt und benötigt zu werden, etwas Nützliches zu tun. Unser Wohlstand hängt zumindest zu einem Drittel, zählt man Eigenarbeit und Tätigkeiten in der Familie mit, ist es sogar mehr als die Hälfte von Nichterwerbstätigkeiten ab. Oft sind diese Tätigkeiten sogar mancher Erwerbstätigkeit hinsichtlich der Förderung der Persönlichkeitsentwicklung deutlich überlegen. Einen Grund solche Tätigkeiten, die nicht mit Geld bezahlt werden, gegenüber Erwerbstätigkeiten abzuwerten, wie das bisher beinahe routinemäßig gemacht wird, gibt es jedenfalls nicht. Es sollte einen Anreiz geben, sich vernünftig für andere Menschen zu engagieren und etwas für das Gemeinwohl zu tun. Die Gesellschaft muss deutlich signalisieren, dass ehrenamtliches Engagement benötigt wird, sonst kann Freiwilligkeit schnell in Beliebigkeit umschlagen. Beliebigkeit aber lässt kein Engagement und keine Motivation aufkommen.

Arbeitslose, die sich mindestens 20 Stunden je Woche ehrenamtlich engagieren sollten 150 Euro Zuschlag zum ALG II erhalten. Voraussetzung ist, dass diese Arbeit in einem anerkannt gemeinnützigen Verein statt findet. Dieser Verein schuldet der Arbeitsagentur Rechenschaft darüber, dass der so Geförderte wirklich mindestens 20 Stunden je Woche ehrenamtlich aktiv ist.

Darüber hinaus sollten ALG II-Empfänger, die sich künstlerisch betätigen, ebenfalls 150 Euro je Monat Zulage zum ALG II erhalten. Voraussetzungen sind Mitgliedschaft in einem als gemeinnützig anerkannten Künstlerverband, Bürgschaft von mindestens zwei langjährigen Vereinsmitgliedern, dass die bisher vorgelegten Arbeiten eine gute Qualität haben und von ernsthaftem Bemühen zeugen und eine genreabhängige Zahl von Arbeiten, die öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Wenn länger als drei Jahre nichts Neues dazu kommt oder die neuen Arbeiten unter einem zu definierenden Mindestniveau sind, erlischt die Förderung. Diese Reglung würde es vor allem begabten jungen Leuten gestatten, sich auszuprobieren, neue Wege künstlerischen Ausdrucks zu suchen, ohne durch zu rigide materielle Zwänge gezwungen zu sein, aktuellen Marktzwängen zu Lasten der Qualität zu folgen.

Nicht gefördert werden sollte Leistungssport.

Förderungswürdig sind darüber hinaus die Erziehung von Kindern unter 6 Jahren und die Pflege von Angehörigen: ab 75 Jahre ohne ärztliches Attest, darunter mit ärztlicher Bescheinigung.

Alle anderen sollten das normale ALG II erhalten, das gegenüber dem aktuellen Niveau nur um einen jährlichen Inflationsausgleich erhöht werden sollte. Voraussetzung dafür ist, dass jeder, der das möchte, die Möglichkeit haben muss, ehrenamtlich aktiv zu werden oder eine öffentlich geförderte Beschäftigung zu erhalten.

Die bisherigen Arbeitsfördermaßnahmen (ABM usw.) gehen von falschen Voraussetzungen aus. Sie sollen Primär der Überbrückung einer als Vorüber gehend angenommenen Zeit der Erwerbslosigkeit dienen und sind daher befristet. Da bei Langzeitarbeitslosen außerdem stillschweigend davon ausgegangen wird, dass diese chronische Leistungsdefizite haben und weniger Leistung bringen als „normale“ Arbeitnehmer, werden solche Tätigkeiten in der Öffentlichkeit oft herabgewürdigt. Dabei wird vergessen, dass viele gemeinnützige Vereine, die für die Gesellschaft unbedingt notwendige Aufgaben erfüllen, ohne geförderte Arbeitskräfte gar nicht oder nur sehr eingeschränkt arbeiten könnten. Es wird auch vergessen, dass viele Langzeitarbeitslose keine Leistungsdefizite haben. Bei der harten Konkurrenz um knappe Jobs sind Alter, Kleinkinder, Befürchtungen baldiger Schwangerschaft, mangelnde Fähigkeit sich gut verkaufen zu können, chronische Krankheiten und Gebrechen, auch wenn sie für den vakanten Job ohne Bedeutung sind, aber auch „Hässlichkeit“ und durch lange Arbeitslosigkeit ruiniertes Selbstwertgefühl Ausschlusskriterien[6]. Nur bei einem kleinen Teil der Langzeitarbeitslosen liegen Defizite bei benötigten Kompetenzen (fachlich oder im Sozialverhalten) vor, die anderen scheitern in der Konkurrenz um knappe Arbeitsplätze nicht an ihrer fachlichen oder sozialen Eignung. Überhaupt nicht in die öffentliche Meinung passt, dass auch Überqualifikation ein Grund ist, den begehrten Job nicht zu erhalten: nur wenige Chefs stellen Mitarbeiter ein, die ihnen deutlich überlegen sind. Die Konkurrenz um Joberhalt und Aufstieg führt auch dazu, dass bei Einstellungen potenzielle Konkurrenten außen vor gehalten werden.

Das alles sind Gründe, die aktive Arbeitsmarktpolitik grundsätzlich umzubauen. Dazu müssen die geförderten Arbeiten hinsichtlich gesellschaftlicher Relevanz und Qualifikationsanforderungen als den Jobs auf dem ersten Arbeitsmarkt grundsätzlich gleichwertig angesehen werden. Tätigkeiten, die nur ausgeführt werden, um Langzeitarbeitslose zu beschäftigen, sind nicht förderfähig. Die Förderdauer sollte mindestens 5 Jahre betragen und bei Bedarf verlängert werden können. Die Geförderten müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dürfen aber nur zur Aufnahme eines Jobs genötigt werden, wenn es an Fachkräften mangelt und der vakante Job nicht mit einer anderen Arbeitskraft besetzt werden kann. Selbstverständlich können sie aber jederzeit die geförderte Tätigkeit ohne Kündigungsfrist beenden, um einen Job auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Die Entlohnung sollte dem Mindestlohn entsprechen, mindestens jedoch 7,50 € je Stunde für Ungelernte, 8,00 € für die Qualifikationsstufe Facharbeiter und 8,50 € für Akademiker betragen. Dem Träger ist es gestattet, die Löhne bis zum ortsüblichen Tarif anzuheben, wenn mit den geförderten Kräften Einnahmen erzielt werden. Darüber hinaus können Sachkosten, die bei der Ausführung der geförderten Arbeiten anfallen von ev. erzielten Einnahmen abgesetzt werden. Einnahmen, die mit Hilfe der geförderten Kräfte erzielt werden und weder benötigt werden, um Tariflöhne zu zahlen noch die dabei anfallenden Betriebskosten zu decken müssen zu 80% abgeführt werden. Förderfähig sind grundsätzlich nur anerkannt gemeinnützige Einrichtungen als Träger. Die Kontrolle darüber, dass die Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit erfüllt sind obliegt allein den Finanzämtern. Kammern und andere Wirtschaftsverbände haben keine Mitsprache, was gefördert wird. Sie können aber natürlich jederzeit Anzeige beim zuständigen Finanzamt oder bei der Staatsanwaltschaft erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass gewinnorientiert gearbeitet und die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit verletzt werden.

Die Entscheidung darüber, was gefördert wird, sollte bei kreisfreien Städten und Kreisen liegen. Die dafür nötigen Mittel muss zu 80% die Bundesregierung zur Verfügung stellen, zu10% das Bundesland und zu 10% Kreis oder kreisfreie Stadt bzw. alternativ der Träger. Förderfähig sind alle Kreise und kreisfreien Städte, in denen die Arbeitslosigkeit im Durchschnitt der letzten 12 Monate über 5% lag. Dabei zählen geförderte Arbeitskräfte wie bisher nicht als arbeitslos.

Entscheidungskriterien, wer gefördert wird sind:

-         Nutzen der Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt, die Entscheidung darüber obliegt den gewählten Abgeordneten.

-         Qualifikationsniveau der beantragten Tätigkeit, besonders förderwürdig sind Tätigkeiten, die es den geförderten erlauben, vorhandene Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen möglichst umfassend einzubringen

-         Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Aufbau sozialer Beziehungen

-         Begleitende Weiterbildung

-         Einsatz von Personen, die als besonders schwer vermittelbar gelten wie Ältere oder Alleinerziehende mit kleineren Kindern

-         Übergangsquote in der Vergangenheit Geförderter zum ersten Arbeitsmarkt

Davon unabhängig kann jede Kommune bei außerordentlichen Aufgaben (z.B. Beseitigung von Unwetterschäden, Schnee wegräumen usw.) kurzfristig aus den Reihen der Arbeitslosen befristet rekrutieren. Diese Arbeitskräfte sind aus den Fördermitteln tarifgemäß zu bezahlen und sie dürfen keine kommunalen Pflichtaufgaben ausführen. Für Sonderaufgaben, die langfristig zu erwarten waren (z.B. erhöhtes Müllaufkommen und Landschaftszerstörungen nach Großveranstaltungen, Wetterereignisse wie sie nach dem Durchschnitt der letzten Jahrzehnte zu erwarten waren), müssen die Kommunen selbst bezahlen.

Arbeiten, zu denen Arbeitslose ohne zusätzliche Entlohnung herangezogen werden, sollten grundsätzlich verboten werden: Wer Arbeitslose beschäftigt, muss diese auch entsprechend entlohnen. Nur ehrenamtliche Arbeit, über die beteiligten völlig freiwillig entscheiden erfolgt ohne Entlohnung.

ALG II

Zusätzlich zur Neufestsetzung der Bezüge als Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes sollte der Wohnzuschuss als Pauschale gezahlt werden, abhängig von den Kaltmieten und den Heizkosten in der jeweiligen Kommune. Damit entstünde ein Anreiz, um Energie zu sparen. Den gibt es bisher nicht: Wer spart hilft seiner Kommune, hat aber persönlich nichts davon und wer zum Fenster hinaus heizt, belastet finanziell die Kommune, aber nicht sich selbst. Das hätte über den Beitrag zum Klimaschutz hinaus auch einen allgemein erzieherischen Effekt. Viele Langzeitarbeitslose befinden sich gegenwärtig in Art erzwungener Hilflosigkeit[7]: ihr Wohlergehen erleben sie als abgekoppelt von ihrem Handeln. Wenn sie aber kaum glauben, etwas mit Aussicht auf Erfolg tun zu können, ihre Lebensqualität zu verbessern, dann tun sie meist auch nichts. Viel wichtiger als Druck ist es daher, Bedingungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass die Betroffnen auch mit kleinen Schritten ihre Lebensqualität deutlich verbessern können, so dass sie sich von diesem lähmenden Gefühl der Hilflosigkeit befreien können.

Aus diesem Grund müssen auch die Zuverdienstmöglichkeiten neu geregelt werden. Die ersten 100 Euro können wie bisher frei dazu verdient werden. Alles Weitere wird zu 2/3 auf die Leistungen nach SGB angerechnet. Das funktioniert aber nur mit einem Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro, besser wären 8,50 Euro und zwar einheitlich in ganz Deutschland. Anderenfalls würden sich sittenwidrige Löhne noch weiter ausbreiten als bisher: Da von höheren Lohnen zunächst nur sehr wenig bei den Arbeitnehmern ankommt, lassen sich diese immer häufiger gegen windige Versprechungen auf Minilöhne oder zum Teil auch völlig unbezahlte[8] Arbeit ein. Auch Schwarzarbeit wird durch die jetzige rigide Zuverdienstreglung gefördert. Nicht zuletzt wegen solcher Praktiken gilt Deutschland bei den Nachbarn im Westen, Norden und Süden als Billiglohnland und diese Länder fordern deshalb zunehmend Sanktionen gegen Deutschland[9]. Das Problem dieser Kombilöhne, der Subventionierung zu niedriger Löhne[10], ist, dass sie für die Arbeitgeber Anreize schaffen, die Löhne zu drücken und zugleich den schlecht bezahlten Arbeitnehmern Anreize nehmen, sich für höhere Löhne einzusetzen. Es kommt davon bei ihnen kaum etwas an, solange sie noch zusätzlich Sozialtransfers beziehen. In Deutschland votieren bei sozialwissenschaftlichen Untersuchungen ca. 70% für Mindestlöhne. Auch bei den Selbständigen und gut verdienenden, die von Mindestlöhnen keinen persönlichen Nutzen haben bzw. sie bezahlen müssten wie Selbständige, die Mitarbeiter beschäftigen, sind ca. 60%. für einen Mindestlohn. D.h. in allen Bevölkerungsschichten ist eine Mehrheit für Mindestlöhne. Diese Mehrheit wird noch größer, bezieht man die mit ein, die zwar einen einheitlichen Mindestlohn ablehnen, aber branchenspezifische Mindestlöhne unterstützen. Dann sind beinahe 80% der Wähler für Mindestlöhne. Hätten wir eine funktionierende Demokratie, bei der vor allem Volkes Wille zählt, müssten Mindestlöhne sofort eingeführt werden. Die Mindestlohnanhänger plädieren im Mittel für ca. 10 Euro brutto je Stunde. Das ist mehr als die Ergebnisse empirischer Untersuchungen[11] aus Ländern mit Mindestlohn (in der EU alle außer Deutschland und auch in den USA gibt es einen Mindestlohn) für einen Mindestlohn nahe legen, der nicht zum Anwachsen der Arbeitslosigkeit führt. Danach wäre für Deutschland ein Mindestlohn von ca. 8 Euro je Stunde brutto zu empfehlen. Alternativ zum Mindestlohn wäre es auch möglich per Gesetz festzulegen, dass die Tarifverträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften für alle Unternehmen der Branche bindend sind, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören oder nicht. Er sollte aber mindestens so hoch sein, dass alle sozialen Transferleistungen überflüssig werden. Dieses Modell hätten den Vorteil, dass es möglich wäre, viel differenzierter auf die Branchen und einzelne Berufsgruppen einzugehen. Solche branchenspezifischen Mindestlöhne gibt es z.B. in der Schweiz[12].

Die Arbeitgeber können bei Einführung von Mindestlöhnen entlastet werden, wenn die Mindestlöhne von Steuern und Abgaben freigestellt werden, so dass für Löhne bis zur Höhe des Mindestlohnes gilt brutto = netto. Finanzierbar ist das, wenn die Beitragsbemessungsgrenzen entfallen und das Finanzamt bei der Steuererklärung auch Beiträge für Rentenversicherung und Krankenkasse auf Einkommen abzieht, die bisher nicht beitragspflichtig sind. Beiträge für private Krankenversicherungen werden mit 150% verrechnet[13]. Davon abgesehen gilt für private Krankenversicherungen Bestandsschutz, alle, die bis zu einem Stichtag nicht privat krankenversichert waren, müssen sich pflichtversichern. Den Privaten bleiben dann die Zusatzversicherungen. Auf diese Weise wird auch das Solidaritätsprinzip[14] wieder hergestellt, das verletzt ist, wenn sich gut verdienende in Richtung private Kasse verabschieden.

Sittenwidrig ist die Schnüffelpraxis bei vermuteter Partnerschaft, wenn beim nicht geheirateten Partner ein größeres Einkommen vermutet wird. Grundsätzlich sollte gelten, wer in guten Zeiten Steuervorteile in Anspruch nimmt (Ehegattensplitting, Absetzen von Unterhaltszahlungen für Kinder von der Steuer) muss in schlechten Zeiten füreinander einstehen. Wer keine Steuervorteile in Anspruch nimmt oder genommen hat, wird bei Arbeitslosigkeit auch nicht belastet.

Grundsätzlich sollte allen unabhängig vom Alter ein Schonvermögen von 50.000 Euro zugestanden werden, unter Anrechnung des gesamten Vermögens also auch Rücklagen für die Rente, Auto, eigenes Haus. Das Haus geht im Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen anteilig an den Fiskus, der arbeitslose Eigentümer erhält aber einen lebenslangen Niesbrauch gegenüber dem Fiskus und seine Erben ein Vorkaufsrecht des Anteils des Fiskus. Das schafft mehr Gerechtigkeit. Gerade junge Leute benötigen Geld für förderwürdige Aktivitäten, z.B. wenn sie sich selbständig machen wollen. Und Wohneigentum erspart zwar Mietzuschüsse, aber das kann durch ein Niesbrauchsrecht auch erreicht werden. Wieso aber Geldvermögen angerechnet wird und bestimmtes Sachvermögen nicht, das ist hochgradig ungerecht und heizt nur sinnlos Konsum an. Offiziell haben gegenwärtig nur 0,2% der ALG-berechtigten Ärger wegen Überschreitung des Schonvermögens. Es dürfte aber eine riesige Dunkelziffer durch Parken bei Freunden und Verwandten oder erzwungene Konsumorgien geben.

Wird die Zahlung auf diese Weise vereinfacht, kann auch erheblich Personal eingespart werden, das dann für die Betreuung und die Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.

Die Zahlung sollte der Bund voll übernehmen, also auch das Wohngeld. Im Gegenzug sollte den Kommunen die Gewerbesteuer genommen werden. Sonst bilden sich Abwärtsspiralen. Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit müssen viel für die Langzeiterwerbslosen ausgeben. Da bleibt für freiwillige Aufgaben zur Förderung von Lebensqualität und Wirtschaft kaum noch Raum. Das verschlechtert die Wettbewerbsfähigkeit der Kommunen mit hoher Arbeitslosigkeit, die zudem noch unter geringeren Steuereinnahmen leiden, weiter.

Organisation

Ausgehend von der Fehleinschätzung der Schröderregierung, dass als Folge der Hartz-Reformen die Arbeitslosigkeit zügig sinken werde und damit auch der Arbeitskräftebedarf der Arbeitsverwaltung sich verringern werde, gibt es vor allem bei den Argen eine Reihe befristeter Arbeitsplätze, die in der Regel mit schlecht qualifiziertem Personal besetzt sind, Übernahmen in unbefristete Stellen sind selten. Damit fehlt auch der Anreiz, sich selbst nötiges Wissen anzueignen. Wie soll jemand den Arbeitsuchenden Selbstvertrauen geben und sie motivieren, wenn er selbst bald arbeitslos sein wird? Die befristeten Stellen bei den Agenturen und den Argen müssen sofort in unbefristete Jobs übernommen werden. Dazu müssen umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiter eingeleitet werden. Entlassen werden darf nur, wenn eines fernen Tages wirklich weniger Personal zur Betreuung Arbeit suchender benötigt werden sollte oder wenn die Fortbildungsziele durch Verschulden des Mitarbeiters nicht erreicht werden konnten. Im Moment muss vor allem die Belastung der Mitarbeiter gesenkt werden, um die Qualität der Betreuung zu verbessern, d.h. mehr Mitarbeiter zur Betreuung der „Kunden“ durch drastisch verringerte Bürokratie. Sehr problematisch ist auch, dass durch Pfusch und faule Kompromisse bisher ständig an den Reformen nachgebessert worden ist. Teilweise sind so die gerade novellierten Reglungen noch nicht einmal von allen Mitarbeitern voll verstanden, wenn schon die nächste Novelle in Kraft tritt. Dadurch wird das Chaos vergrößert und die Mitarbeiter demotiviert. Wir brauchen daher dringend längere Konstanz der Gesetze, Regeln und Durchführungsbestimmungen. Weniger heiße Nadel, weniger bürokratische Reglungen und Kontrollen und dafür eine bessere Qualität.

Zeitarbeit

Ziel ist vor allem flexibler auf schwankende Auftragslagen zu reagieren und bei schwachem Auftragseingang ohne Rücksicht auf Kündigungsschutz schnell das Personal zu reduzieren. Zeitarbeiter sind in Folge der Liberalisierungen durch die Hartz-Reformen länger im Unternehmen und übernehmen ähnliche Arbeiten wie die Stammkräfte. Da inzwischen die Gewerkschaften durchgesetzt haben, dass die Zeitarbeiter auch ähnlich entlohnt werden wie die Stammkräfte, waren sie vor der Krise zu normalen Arbeitskräften aufgestiegen, um die sich nun auch die Betriebsräte kümmerten. Als Problem war aber geblieben, dass sich die Zeitarbeitsfirmen kaum um die Qualifizierung der von ihnen verliehenen Arbeitskräfte kümmern. Allenfalls kurzfristige Kurse zur Deckung von aktuellen Marktbedürfnissen werden angeboten (z.B. Bedienerlaubnis für Spezialgeräte, Schweißerpass). Damit kommt es zu einer wachsenden Qualifikationsdifferenz zu den Stammkräften, da auch die Einsatzbetriebe kaum in die Qualifizierung der Zeitarbeitskräfte investieren. Das verschlechtert auch die Chancen, woanders eine bessere Arbeit zu finden. Die Segmentierungen zwischen den Stammkräften und den prekär Beschäftigten (Zeitarbeiter, befristet Beschäftigte, Minijobber) ist gewachsen, es wird schwieriger, aufzusteigen und etwas Besseres zu finden. Das verschärft sich in der Krise: bei Personalabbau sind die prekär Beschäftigten die ersten, die abgebaut werden. Die Betriebsräte rücken wieder enger um die Stammbelegschaften zusammen und kümmern sich weniger um die prekär Beschäftigten. Erneut stellt sich ein Status von Arbeitskräften zweiter Klasse ein. Gebremst wird das noch, weil zur Motivierung der Zeitarbeiter bisher von Zeit zu Zeit einige ins Stammpersonal übernommen worden sind. Allerdings haben es höchstens 20% der Zeitarbeiter auf diese Weise geschafft, ins Stammpersonal zu wechseln, Tendenz krisenbedingt stark sinkend. Zeitarbeit als Tor ins Stammpersonal, das war auch in Zeiten des Aufschwunges nur ein sorgsam gepflegter Mythos. Von den befristet Angestellten sind ca. 50% verlängert oder übernommen worden, Tendenz auch hier krisenbedingt stark fallend. Gebremst worden ist das, weil die unmittelbaren Vorgesetzten immer versuchen, die besten Zeitarbeiter und befristet Beschäftigten zu übernehmen, als Anreiz für alle die Leistung zu steigern und die prekär Beschäftigten zu motivieren. Das verleiht diesen Vorgesetzten erhebliche Macht über ihre Mitarbeiter, die nun schmilzt. Damit werden Spannungen zwischen verschiedenen Managementbereichen in den Unternehmen verschärft. Dazu kommen beim Personalmanagement häufig Ängste vor künftigem Fachkräftemangel als Folge des demografischen Wandels und Ängste vor den hohen Einarbeitskosten neu unerfahrener neu eingestellter Arbeitskräfte. Bei Facharbeitern wird bei Neueinstellungen mit Kosten von 5000 € bis zu 30000 € gerechnet: Qualifizierung, Erfahrungsgewinn, Beherrschung der sozialen Netzwerke und der sozialen Abläufe. Die Kosten entstehen durch direkte Ausgaben: Qualifizierung, Fehler und indirekte: zu Beginn vermindertes Leistungsvermögen. Damit verschärfen sich krisenbedingt Spannungen zwischen dem langfristiger und auf strategischen Gewinn sozialer Macht über die Beschäftigten orientierten Personalmanagement und dem auf kurzfristigere Ziele orientierten Finanzmanagement.

Strategisch verschärft die Krise die Segmentierung am Arbeitsmarkt und erschwert sozialen Aufstieg. Wer einmal in der Langzeitarbeitslosigkeit oder in prekären Beschäftigungen gelandet ist, hat zunehmend weniger da heraus aufzusteigen. Es bleibt fraglich, ob der erwartete Fachkräftemangel hilft, diese Aufstiegsbarrieren wieder durchlässiger zu machen.

Zeitarbeit ist in Zeiten der wachsenden Flexibilisierung der Wirtschaft und zunehmenden Schwankungen der Auftragslage für die Unternehmen ein wichtiges Instrument, diese Schwankungen abzufedern. Es muss aber verhindert werden, dass Zeitarbeit für Lohndumping à la Schlecker missbraucht wird. Dazu sollte folgendes getan werden:

-         konsequente Durchsetzung des Prinzips gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Die Zeitarbeitskräfte müssen den gleichen Nettolohn erhalten wie Stammkräfte, wenn sie ähnliche Tätigkeiten ausüben und dabei vergleichbares leisten.

-         jeder Zeitarbeiter erwirkt ein Anrecht auf Fortbildung. Die Kosten für die Fortbildung muss die Zeitarbeitsfirma aufbringen. Bei betriebsbedingter Kündigung hat der Arbeitgeber den Betrag noch nicht erfüllter Fortbildungsansprüche an die Arbeitsagentur zu überweisen.

Kurzarbeit

Die Erweiterung der Möglichkeiten, Auftragsflauten mit Kurzarbeit zu Überbrücken hat erheblich dazu beigetragen, dass der Arbeitsmarkt trotz Krise nur wenig eingebrochen ist.

Problematisch ist, dass vor allem kleinere Betriebe die Kurzarbeit nur selten zur Weiterbildung nutzen und wenn dann meistens ziemlich konzeptionslos. Es sind vor allem Unternehmen, die sich bereits vor der Krise gut um die systematische Fortbildung ihrer Mitarbeiter gekümmert haben, die die Kurzarbeit intensiv für Qualifizierung nutzen.

Die liberalisierten Kurzarbeitsreglungen sollten daher unbedingt auch nach der Krise beibehalten werden, unter der Bedingung, dass Kurzarbeit fester an Qualifikation gebunden werden muss. Wer länger als 4 Monate hintereinander Kurzarbeit in Anspruch nimmt, muss dem Antrag auf Kurzarbeit eine Fortbildungskonzeption beifügen und mindestens die Hälfte der freien Arbeitszeit für Fortbildung nutzen. Die Unternehmen sind gut beraten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch dann um ihre Mitarbeiter zu kümmern und diese fortzubilden, wenn diese nicht im Unternehmen bleiben können oder wollen. Gerade bei drohendem Arbeitskräfteabbau und bei Kurzarbeit sollten sich die Arbeitsagenturen an den Fortbildungskosten beteiligen. Sollten die nach der Fortbildung entlassenen innerhalb von 3 Monaten nach der Entlassung eine neue Stelle finden und mindestens 1 Jahr beschäftigt bleiben, sollte die Arbeitsagentur dem früheren Arbeitgeber alle Fortbildungskosten erstatten, die für den Entlassenen im letzten Jahr seiner Beschäftigung entstanden sind.

Finanzierung

Ein großer Teil der Kosten fallen auch bisher für die Verwaltung der Arbeitslosen und deren soziale Absicherung an. Der Rest muss über Steuererhöhungen aufgebracht werden. Dem steht ein enormer Gewinn an Leistungen durch vernünftig motivierte und geförderte Personen gegenüber, die außerhalb des Arbeitsmarktes erbracht werden und erheblich zur Lebensqualität beitragen

Im Prinzip profitieren auch die “Reichen” von gleicheren Gesellschaften, denn viele Kausalketten, die zur Verschlechterung der Lebensqualität trotz steigender Wirtschaftsleistung führen, beginnen mit der Ungleichheit der Einkommensverteilung. So hat z.B. die z.B. Lebenserwartung nur begrenzt mit einem hohen Durchschnittseinkommen zu tun. Psychische Erkrankungen sind in ungleichen Gesellschaften häufiger – und zwar auch bei den gut verdienenden, weil der soziale Druck durch sozialen Vergleich höher ist. Schulversagen, Schwangerschaften im Teenageralter und Fettleibigkeit sind statistisch signifikant eher auf Einkommensungleichverteilungen zurückzuführen, als auf andere Faktoren. Die soziale Mobilität nimmt mit höherer Ungleichheit ab. Ungleichheit verursacht höhere Kosten und zerstört gegenseitiges Vertrauen (was zirkulär wieder zu höheren Kosten führt – Kriminalität, Bildung, Sozialkosten etc. In den USA sind z.B. 10mal mehr Männer im Gefängnis als in Deutschland. Eine vernünftige soziale Absicherung, die das Kriminalitätsniveau in den USA wenigstens auf mitteleuropäische Verhältnisse reduzierte wäre nicht nur billiger sondern führte auch zu besserer Lebensqualität.). In gleicheren Gesellschaften ist die Stellung der Frau höher, der Drogenkonsum niedriger und das Gefühl von Selbstbestimmung höher (egal ob angestellt oder selbstständig). In gleicheren Gesellschaften sind mehr Menschen in Vereinigungen aktiv und je mehr Menschen sich gesellschaftlich engagieren, desto niedriger ist die Sterbeziffer. Die Gesundheitskosten korrelieren nicht mit der Lebensdauer (Bsp. USA – 40-50 % der weltweiten Ausgaben für Gesundheit – 5 % der Weltbevölkerung begründet auf hohen Kosten für Computertomographie, Drogenentzugsprogramme und den durchschnittlich doppelten Verdienst im Vergleich zu den anderen Ländern)

Ungleichheit verursacht Stress und Stress erhöht das Krankheitsrisiko. Es spricht also wenig für ungleiche Gesellschaften – außer den sich radikalisierenden Eliten. Höhere Steuern für die Reichen könnten sogar deren Lebensqualität verbessern, wenn diese Steuern genutzt werden, die Einkommens- und Vermögensschere etwas zu schließen. Die Reichen müssen es lernen zu teilen, wenn sie in Zukunft gleich oder sogar besser leben wollen. Dann kann auch die Forderung an die Nutznießer der Solidargemeinschaft wirksamer vertreten und durchgesetzt werden, dass jeder alles zu tun hat, damit er die Solidarität der anderen möglichst wenig braucht (z.B. durch gesunde Lebensweise sein Erkrankungsrisiko verringert) und Leistungen im Rahmen des möglichen zurück gibt (z.B. durch ehrenamtliches Engagement).


[1] So haben z.B. inzwischen über 80% der Aufsteiger in das Spitzenmanagement der deutschen Wirtschaft mindestens 1 Elternteil, das ebenfalls zum gehobenen Teil der Fach- und Führungskräfte gehört. Eine politische Laufbahn ist fast die einzige Möglichkeit für Unterschichtkinder geblieben, erfolgreich sozial aufzusteigen, mit fallender Tendenz. Mit dem wachsenden sozialen Gefälle werden die Unterschiede immer drückender empfunden, zumal zunehmend mehr keine Möglichkeit mehr sehen, mit Aussicht aus Erfolg aufzusteigen.

[2] Die sozialen Ziele von FDP, CDU, SPD und vor allem auch der Linken sind nur über kräftiges Wachstum zu erreichen. Das Dilemma der FDP liegt darin, dass sie mehr als alle anderen den sozial schwächeren Opfer aufbürden, in der Hoffnung, dass damit der Wirtschaft wachstumshemmende Faktoren genommen werden. Mit den zusätzlichen Mitteln aus dem erhofften Wachstum soll dann die Lage der Schwachen spürbar verbessert werden. Aber diese Hoffnung geht nicht mehr auf: Es bleiben nur die Härten für die Schwachen und die Zugeständnisse an die „Leistungsträger“, so werden nur soziale Unterschiede vergrößert und Spannungen vergrößert.

[3] Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird fristgemäß gekündigt. Dann arbeitet er zunächst weiter, bis die Kündigung wirksam wird. Findet er dann keine neue Arbeitsstelle, beginnt der Verbrauch der Zeitguthaben. Nehmen wir an, er hat 700 Stunden angespart, dann hat er Anspruch auf ein halbes Jahr volle Bezahlung inklusive Sozialabgaben. Erst danach beginnt der Anspruch ALG I, bei dem das abgefeierte Zeitguthaben als normale tatsächliche Arbeitszeit anzurechnen ist.

[4] Bisher gelten folgende Zumutbarkeitsregeln:

Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass

  1. er zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist,
  2. die Ausübung der Arbeit ihm die künftige Ausübung seiner bisherigen überwiegenden Arbeit wesentlich erschweren würde, weil die bisherige Tätigkeit besondere körperliche Anforderungen stellt („Wenn zum Beispiel ein Klavierspieler als Maurer eingesetzt würde, bestünde die Gefahr, dass er die Fingerfertigkeit verliert. Das darf nicht sein.“ (Frank-Jürgen Weise)),
  3. die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne des SGB VIII oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,
  4. die Ausübung der Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann,
  5. der Ausübung der Arbeit ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht. Ein solcher Grund muss von der Bedeutung den vorgenannten konkreten Gründen für eine Unzumutbarkeit gleich kommen. Ob der Inhalt einer Tätigkeit den Vorstellungen und Ansprüchen des zu vermittelnden entspricht, ist z. B. an sich unerheblich.

Die Gründe für eine geltend gemachte Unzumutbarkeit sind der Behörde stets nachzuweisen.

 

[5] Diese stille Reserve muss sehr ernst genommen werden: Ihre Angehörigen sind im Mittel deutlich besser qualifiziert als die registrierten Arbeitslosen und sie sind deutlich aktiver bei der Arbeitsuche, allerdings stellen sie auch höhere Ansprüche an den Arbeitsplatz. Im Durchschnitt muss man daher 3 neue Arbeitsplätze schaffen, um einen registrierten Arbeitslosen vermitteln zu können.

[6] Bei einer Untersuchung zur Verkehrsmittelwahl war uns aufgefallen, dass viele Arbeitssuchende sagten, dass es nötig sei, ein Auto zu besitzen und zu nutzen, weil sie sonst bei Bewerbungen nicht genommen würden. In einer anderen Untersuchung habe ich daraufhin Manager kleiner und mittelständischer Unternehmen darauf angesprochen. Ergebnis: Nur für etwa 1/5 der gerade offenen Stellen war ein eigenes Auto erforderlich, allerdings haben etwa 2/3 der Befragten gesagt, dass Führerschein und eignes Auto bei der Entscheidung, welcher Bewerber eingestellt werde, wichtig sei. Als Hauptbegründung schälte sich heraus, dass für viele Arbeitgeber der Führerschein eine selbstverständliche Schlüsselqualifikation ist und der Besitz eines eignen Pkw ein Ausdruck gesellschaftlicher Normalität, auf diese Weise werden Außenseiter herausgehalten, auch wenn sie die wirklich benötigten Qualifikationen besitzen.

 

[8] Statt längerer Erörterungen dazu einfach die letzten beiden Fälle, auf die ich gestoßen bin:

1 Werbefachmann (Hochschulabschluss). Übernimmt unendgeldlich das gesamte Marketing für einen Mittelständler gegen die Zusage, dass er sofort eingestellt wird, wenn er ein größeres Projekt zusätzlich einwirbt.

2 Gebäudereiniger unterstützt unendgeldlich den Inhaber gegen die unverbindliche Zusage, dass er die Firma übernehmen könne, wenn der Inhaber (Ende 60) aufhört und die Tochter die Nachfolge nicht antreten will. Die wollte zu diesem Zeitpunkt wirklich nicht. Aber ihr Vater versucht mit allen Mitteln sie zur Übernahme zu bewegen und wie die sich entscheidet, wenn sie ihren Job verlieren sollte ist völlig unklar. Zudem zögert der Inhaber seinen Rückzug aus der Firma immer weiter hinaus, offenbar in der Hoffnung, sie doch zur Übernahme bewegen zu können. Der offiziell unbezahlte Arbeitnehmer erhält von Zeit zu Zeit schwarz Geld. Der Inhaber kann das zwar nicht von der Steuer absetzen, es ist aber wegen der Unregelmäßigkeit und der geringen Höhe für ihn dennoch vorteilhafter und der Arbeitnehmer verlöre fast alles sowieso an die Arge, wäre es legal.

 

[9] Als ich voriges Jahr im Urlaub im Elsaß war liefen gerade Antideutsche Proteste der Bauern. Diese rechneten vor, dass eine Arbeitsstunde in Frankreich in der Landwirtschaft real ca. 11 Euro kostet, in Spanien ca. 7,50 Euro und in Deutschland ca. 3,50 + anteilig ALG II, das eine illegale Subvention sei. Gefordert wurden von den Bauern Einfuhrbeschränkungen für deutsche Agrarprodukte und Schutzzölle auf diese, weil sie wegen der in Frankreich geltenden Mindestlöhnen keine Wettbewerbsfähigen Preise bieten könnten.

[10] Bei Subvention von Niedrigstlöhnen durch Sozialtransfers zahlt der Staat die Differenz zum Existenzminimum. Das Geld dazu stammt letztlich aus Steuern. Werden Mindestlöhne eingeführt, wird das Existenzminimum bei Vollerwerbstätigen von den Unternehmen gezahlt. Da damit aber die Sozialkosten sinken, könnten Steuern gesenkt werden. Geschieht das vor allem bei den Geringverdienern, wirkt sich das unmittelbar auf die Binnennachfrage aus, so dass Arbeitsplätze entstehen können, die in der Regel den Wegfall von Arbeitsplätzen, die durch Mindestlöhne nicht mehr wettbewerbsfähig sind, kompensieren.

[11] Das Argument, Mindestlöhne führen zu erhöhter Arbeitslosigkeit, ist nicht stichhaltig. Es ergibt sich aus mathematischen Modellen, die neoliberalen Prämissen folgen. Diese Prämissen halten empirischen Überprüfungen nicht stand. Hier gilt Einsteins Feststellung: “ Mathematik ist der beste Weg, sich selbst an der Nase herum zu führen.“ Der radikale Neoliberalismus ist eine in Mathematik gehüllte Ersatzreligion.

Modelle, die sich auf neokeynesianische Theorien stützen, sagen eine Abnahme der Arbeitslosigkeit durch Mindestlohn voraus, weil die Kaufkraft steigt. Aber auch die Neokeynesianer bzw. Makroökonomen, vereinfachen in ihren Theorien die komplexe Realität zu sehr. Inzwischen gibt es zahlreiche empirische Untersuchungen in Ländern mit Mindestlohn. Am aussagekräftigsten sind die aus Großbritannien, weil sie den Mindestlohn von Anfang begleitet haben. Ergebnis: In einigen Branchen wie Bau kam es zu Personalabbau, dafür besonders in personenbezogenen Dienstleistungen zu Zuwachs. Alles zusammengerechnet hat der Mindestlohn in Großbritannien zu einem leichten Beschäftigungszuwachs geführt. Hier spielt sicher auch eine Rolle, dass der Mindestlohn von Anfang an wissenschaftlich begleitet wird und die Forschungsergebnisse regelmäßig in die Neujustierung einfließen. Durch den schwankenden Kurs des Pfundes ist es schwierig, den britischen Mindestlohn in Euro anzugeben, nimmt man die Kaufkraft kommt man auf 7 Euro bis 7,50 Euro. In Frankreich lassen sich Ergebnisse schwieriger abschätzen. Dort wurden Mindestlöhne bereits Ende der 40er Jahre eingeführt und die empirischen Untersuchungen setzen erst sehr viel später ein, verstärkt erst in den 90er Jahren. Daraus lässt sich vorsichtig ableiten, dass die Zu- und Abnahmen in den Branchen ähnlich denen in Großbritannien sind, der Gesamtsaldo aber leicht negativ, d.h. die Zahl der Beschäftigten hat geringfügig abgenommen. Beide Länder bilden die Extreme, die anderen mit Mindestlohn, einschließlich USA, liegen dazwischen. Kurz: der Einfluss des Mindestlohnes auf die Zahl der Arbeitslosen ist gering. Wird das Instrument maßvoll eingesetzt und die Höhe ständig an Inflation und Konjunktur angepasst (jährliche Veränderung = Zuwachs der Arbeitsproduktivität + Inflationsrate), dürfte sich in Deutschland bei einem Startmindestlohn von 8 Euro ein geringer Beschäftigungszuwachs erzielen lassen.

[12] Arbeitslosenquote im Januar 2010 trotz Krise 4,5%, bis Ende 2010 wird mit einem Anstieg auf 5% gerechnet. Dabei muss eingerechnet werden, dass die Schweiz einen sehr hohen Anteil ausländischer Arbeitskräfte hat, im Moment führen dabei die deutschen Fremdarbeiter vor Portugiesen und Italienern.

[13] Die Verrechnung muss deutlich höher als 100% sein, damit kein Anreiz entsteht, bei den Beiträgen für private Krankenversicherungen nicht so genau hinzuschauen, weil die Beiträge ja sowieso gezahlt werden müssen. Besser, aber wohl nicht durchsetzbar, wäre es, für die Grundabsicherung bei Erkrankungen eine Pflichtmitgliedschaft in einer solidarischen Krankenkasse einzuführen, deren Leistungen dann auf das nötige begrenzt werden, z.B. würden dann, nur die preiswertesten Arzneimittel für einen Wirkstoff bezahlt. Wer mehr will, muss sich zusätzlich privat versichern.

[14] Voraussetzung ist, dass genügend Anreize integriert werden, den Schadensfall für die Solidargemeinschaft zu vermeiden. Bei den Kassenbeiträgen sollten z.B. die Praxisgebühren gestrichen werden, wenn pro Quartal nur 1 Allgemeinpraktiker aufgesucht wird und Fachärzte nur mit dessen Überweisung. Ansonsten bleibt die bisherige Praxis. Die Zuzahlung bei Arzneimitteln wird erhöht. Erstattungsfähig sind dabei von der gesetzlichen Kasse nur Arzneimittel, die bei strengen naturwissenschaftlich fundierten Prüfungen ihre Wirksamkeit nachweisen konnten. Neue Arzneimittel dürfen nur erstattet werden, wenn sie zwar teurer aber zugleich wirksamer sind als bereits vorhandene oder wenn sie bei vergleichbarer Wirkung preiswerter sind. Versicherte, deren Bodymasindex unter 30 liegt, die nicht Rauchen oder die altersabhängige Fitnessnormen erreichen erhalten Boni bei den Versicherungsbeiträgen. Kosten aus akuter Vergiftung mit Alkohol oder Drogen dürfen die gesetzlichen Kassen nur vorschießen, die Behandelten haben den Kassen diese Kosten nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit voll zu erstatten. Es sei denn, sie helfen Drogendealer zu fassen oder Personen, die Druck in Richtung Alkoholmissbrauch ausgeübt haben. Unfälle aus Leistungssport oder besonders gefährlichem Freizeitsport dürfen nicht von den gesetzlichen Kassen versichert werden. Die Behandlungskosten müssen privat abgesichert werden. Wem diese Leistungen nicht genügen, der muss sich privat versichern. Die Solidargemeinschaft hat die Pflicht jeden angemessen abzusichern und eine Behandlung zu bezahlen, die zur völligen Gesundung nötig ist, unabhängig von der Finanzkraft des Versicherten. Sie hat dafür aber auch das Recht zu fordern, dass der Versicherte alles zumutbare Unternimmt, gesund zu bleiben, d.h. z.B. nicht raucht, sich vernünftig ernährt und ausreichend bewegt.

Ein Gedanke zu “Gedanken zur Arbeitsmarktpolitik

  1. Der Wachtumszwang sowie alle anderen Zivilisationsprobleme, die sich überhaupt thematisieren lassen, entstehen allein aus einer seit jeher fehlerhaften Geld- und Bodenordnung:http://www.deweles.de/files/soziale_marktwirtschaft.pdfDass bis heute überflüssige Artikel verfasst werden, die lediglich Symptome beschreiben, ohne die elementare Monokausalität aller Zivilisationsprobleme zu erkennen oder gar die einzig denkbare Lösung aufzuzeigen, beruht auf einer künstlichen Programmierung des kollektiv Unbewussten:http://www.deweles.de/files/himmel_auf_erden.pdf

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