“Wir brauchen die besten Schulen dort, wo wir die größten sozialen Disparitäten haben.”

Am Montag, den 06.05.2013 folgten etwa 40 Interessierte der Einladung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag in den Offenen Freizeittreff Rabet in Leipzig. Thema der Abendveranstaltung: Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund.

(Noch) Kein Thema in Sachsen? Weit gefehlt. Wie die Große Anfrage der Fraktion zeigte, hat bereits mehr als jede vierte Schule in Sachsen einen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund von mehr als fünf Prozent. Dabei gehen die genauen Werte weit auseinander – und Leipzig hat über alle Schularten hinweg die höchsten (bei den Grundschulen 61,6 Prozent, bei den Mittelschulen 45,4 Prozent, bei den Gymnasien 20,1 Prozent). Welche Schlüsse sind daraus zu ziehen, welche Maßnahmen sind angezeigt? Darüber sprach Annekathrin Giegengack, stellvertretende Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion, mit ihren Gästen.

Dass bereits Krippen und Kitas Bildungseinrichtungen sind und entsprechend als Chance für die Kleinsten gesehen werden müssen, war Ansatzpunkt von Ekin Deligöz, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN-Bundestagsfraktion. Die Botschaft müsse lauten: Wir wollen die Eltern nicht ersetzen, sondern ergänzen. Da Defizite, vor allem im sprachlichen Bereich, bei allen Kindern zunehmen, sei Elternarbeit ein wichtiges Anliegen, egal, ob ein Migrationshintergrund vorhanden sei oder nicht. Thomas Rechentin, Abteilungsleiter Grundsatzangelegenheiten des Bildungswesens im Sächsischen Staatsministerium für Kultus, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass im Doppelhaushalt 2013/2014 erstmals Mittel bereitstehen, um gerade in Kindertageseinrichtungen in sozialen Brennpunkten mehr Personal einzustellen. Die dazugehörige Förderrichtlinie befinde sich im Abstimmungsprozess und werde aller Voraussicht nach bis Mitte 2013 in Kraft treten.

Kann und soll die Politik Einfluss auf die Zusammensetzung der Schülerschaft nehmen, um sogenannte „Brennpunktschulen“ zu vermeiden? Stojan Gugutschkow, Leiter des Referats Migration und Integration der Stadt Leipzig, plädierte dafür, vorhandene Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen. Mit der Sächsischen Konzeption zur Integration von Migranten habe man eine gute Grundlage geschaffen, alleine bei der Umsetzung gäbe es Probleme. So sei die Zahl der Schulstandorte mit Vorbereitungsklassen in Leipzig nicht ausreichend und führe automatisch zu einer Konzentration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund an einzelnen Schulen. Auch Thomas Rechentin bezeichnete es als wünschenswert, mehr Standorte mit Vorbereitungsklassen aufzubauen, verwies jedoch auf die begrenzte Ressourcenlage – es gebe schlicht zu wenig Lehrer. Die bisherigen Maßnahmen zur sprachlichen Bildung zeigten zwar erste Erfolge. Unbefriedigend sei hingegen noch immer der vergleichsweise hohe Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund ohne Abschluss. Ekin Deligöz warnte davor, Kinder mit Blick auf die Zusammensetzung der Schülerschaft, durch die Stadt zu karren“ und künstlich zu „verpflanzen“. Das Knüpfen sozialer Kontakte müsse sowohl in der Schule als auch außerhalb im Wohnumfeld oder im Freizeitbereich, möglich sein. Sie empfahl Ganztagsschulen, den Einsatz von Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern sowie die Einbeziehung externer Partner als konkrete Maßnahmen vor Ort. In Ulm, so ihr Beispiel, hätte es eine Schule mit einem hohen Migrantenanteil geschafft, alle Jugendlichen zu einem qualifizierenden Anschluss zu führen. Deligöz warb außerdem dafür, sich gerade den sogenannten „Brennpunktschulen“ zu widmen: „Wir brauchen die besten Schulen dort, wo wir die größten sozialen Disparitäten haben“.

Zur vergleichsweise geringen Partizipation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund am Ausbildungssystem, zeigte sich Ekin Deligöz überzeugt, dass sich Stigmatisierung und Diskriminierung in der Ausbildungs-, aber auch bei der Wohnungs- und Jobsuche fortsetzten, so dass viele junge Menschen in „Warteschleifen“ landeten. Stojan Gugutschkow ergänzte, dass es z.T. nur unzureichendes Wissen über das deutsche Ausbildungssystem gebe oder bisher erworbene Qualifikationen der Bewerberinnen und Bewerber im Herkunftsland nicht vergleichbar seien und nicht angerechnet würden.

Vom Einsatz pädagogischen Personals mit Migrationshintergrund versprach sich Thomas Rechentin durchaus positive Effekte. Er verwies auf das Sächsische Berufsanerkennungsgesetz, welches sich derzeit im Anhörungsprozess befindet. Ekin Deligöz warnte davor, pädagogische Fachkräfte mit Migrationshintergrund als Allheilmittel zu stilisieren. Interkulturelle Kompetenz müsse als selbstverständlicher Bestandteil in allen Lehrpläne – auch in die Lehramtsausbildung – verankert werden. Viel versprach sie sich zudem von engagierter Elternarbeit, durch Elternbriefe oder auch durch Besuche.

Auf die abschließende Frage, was die Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund brauchen, forderte Stojan Gugutschkow, Vielfalt als Normalität zu akzeptieren und entsprechend zu würdigen. Thomas Rechentin erinnerte an den Anspruch des Kultusministeriums „Jeder zählt“ – mit guter konzeptioneller Aufstellung müsse man nun Defizite in der Praxis ausräumen. Ekin Deligöz warb schließlich für eine Kultur des Willkommens – für alle Kinder und deren Eltern und unabhängig von deren Herkunft.

Grüner Aufbruch- BDK 2103 in Berlin aus Leipziger Sicht.

Ein Beitrag von Jürgen Kasek, grüner Vorstandssprecher, Leipzig

2600- die Zahl des Wochenendes. 2600 Änderungsanträge galt es zu für das Wahlprogramm zu bearbeiten. Akribisch wurde innerhalb von 3 Tagen und 2 Nächten, Satz für Satz des Wahlprogramms durchgearbeitet um am Ende ein Programm zu erhalten, das eine klare grüne Zielstellung offenbart.
Mit dabei auch die 5 Leipziger Delegierten, plus Ersatzdelegierte.
Und auch aus Leipziger Sicht kann man unter dem Strich alles in allem sehr zufrieden sein. Denn vor allen die beiden V- Anträge aus Leipzig wurden beide mit großer Mehrheit angenommen und auch die Änderungsanträge aus Leipzig, sowie die von uns unterstützen Anträge zum Thema schnellstmöglicher Ausstieg aus der Braunkohle und Beendigung des V-Mann Einsatzes beim Verfassungsschutz kamen durch.
Beim Kapitel Energie konnte sich der von uns unterstütze Änderungsantrag durchsetzen, dass Ende der Kohleverstromung so schnell wie möglich umzusetzen und insbesondere auf jegliche weiteren Tagebaue zu verzichten.
Dann folgend am Freitagabend die Debatte um die V- Anträge. Mit dabei als V 9 und V 10 die Anträge aus Leipzig. Zunächst brachte Carolin Waegner, Beisitzerin im Vorstand Leipzig, zuständig für den Bereich Sicherheit, den Antrag V 9 : Für den Erhalt der freiheitlich- demokratischen Rechte aller Menschen – Keine „präventiv- polizeilichen“ Zwangstests bei HIV und Hepatitis ein. In ihrer Einbringungsrede machte sie vor allen Dingen deutlich, warum ein solcher Eingriff unzulässig ist und die Grundrechte einschränkt. Nach viel Applaus für den Redebeitrag und ohne Gegenrede wurde der Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen.
Direkt danach folgte der nächste Antrag aus Leipzig V-10 „Gegen die Verdrängung von Menschen aus dem Innenstadtbereich – Alkoholverbotszonen stoppen“ eingebracht von Jürgen Kasek und vom Bundesverband der Grünen Jugend unterstützt, die vorher mit einer Aktion auf das Thema aufmerksam gemacht hatte. Auch hier wurde auf die Einschränkung der Grundrechte abgestellt und deutlich gemacht, dass Alkoholverbotszonen reine Symbolpolitik seien. Nach einer Gegenrede wurde der Antrag mit der Mehrheit sehr zur Freude von uns angenommen und fand darüber hinaus auch in der Presse mehrfach Erwähnung.
Am Sonnabend folgten dann die weiteren Debatten zum Programm. Ein weiterer von Carolin gestellter Antrag im Bereich Soziales, mit der Zielsetzung insbesondere Jungen stärker zu fördern fand dabei ebenfalls noch in modifizierter Form den Weg ins Programm.
Freude herrschte bei uns in Leipzig auch bei der Debatte zum Verfassungsschutz. In einer im Ergebnis wiederholten und sehr knappen Abstimmung zum Änderungsantrag auf V- Leute zu verzichten, hatte Monika Lazar (MdB Leipzig/ Leipziger Land) deutlich gemacht, dass es nach dem Totalversagen des Verfassungsschutzes im Fall der NSU und weiteren Unfällen nicht mehr seien könne, auf dieses rechtsstaatlich höchst bedenkliche Mittel zurückzugreifen. Es sei einfach nicht hinnehmbar das mit staatlichen Geld Nazis alimentiert würden.
Am Sonntag dann die Schlussabstimmung über das Programm, welches bei einer Stimmenthaltung und ohne Gegenstimme angenommen wurde.
Im Ergebnis haben wir Grüne ein sehr starkes Programm und wir können feststellen, soviel Leipzig wie auf dieser BDK war noch nie.

Mädchen erobern die Politik – Girls Day in der Bundestagsfraktion

Zum morgigen Girls´ Day erklärt Monika Lazar, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der Bundestag  braucht weiblichen Nachwuchs! Daher laden wir – die Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen – 30 Mädchen dazu ein, am Girls´ Day einen Blick hinter die Kulissen zu werfen. Fraktionsvorsitzende, Abgeordnete, Mitarbeiterinnen und Auszubildende stellen ihren Berufsalltag vor und zeigen Ausbildungsmöglichkeiten rund um die Politik auf. Die Mädchen erfahren, wie  Politik gemacht wird, wie persönliches Engagement zu Anträgen im Bundestag wird und wie spannend es ist, im Plenum zu debattieren.

Auch in diesem Jahr gibt es nur geringe Veränderungen bei der Ausbildungsplatzwahl von Mädchen zu vermelden. Der Anteil von Mädchen in technischen Ausbildungen und Studiengängen ist in den letzten Jahren nur leicht angestiegen. Doch Mädchen entscheiden sich weiterhin häufig für bereits weiblich dominierte Berufsfelder. Vorne  dabei: Verkäuferinnen/Kauffrau im Einzelhandel, Bürokauffrau und medizinische Fachangestellte. Ein naturwissenschaftlich-technischer Beruf ist nicht darunter. Damit schöpfen sie ihre Potenziale bei weitem nicht aus.

13 Jahre Girls´ Day haben daran nichts verändert – ein Aktionstag im Jahr ist dafür auch zu wenig. Vielfältige Aktivitäten in den Schulen und der Gesellschaft bleiben erforderlich. Der Aktionstag hat aber das Bewusstsein für die Ausbildungsplatzwahl geschärft – und macht vielen Mädchen einfach großen Spaß.

Sanktionen – ein Weg zu weniger Arbeitslosigkeit?

ein Beitrag von Dr. Leonhard Kasek, Arbeitsmarktsoziologe unter Mitarbeit von Jürgen Kasek, Rechtsanwalt

Ziel der Arbeitsagenturen und Job-Center ist es oder besser sollte es sein, Arbeitslose so schnell es geht wieder in Arbeit zu bringen. Die Frage ist also, helfen Sanktionen dieses Ziel zu erreichen? Die Frage kann klar mit Nein beantwortet werden.

Dazu gibt es inzwischen wissenschaftliche Untersuchungen und auch die Daten der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg sagen das klar: Härtere und häufigere Sanktionen gegen Arbeitslose, die ihre Pflichten gegenüber der Arbeitslosenbürokratie nicht oder nur nachlässig erfüllen führen nicht dazu, dass Arbeitslose schneller einen Job finden.

Das sollten auch die Job-Center und Arbeitsagenturen wissen, jedenfalls wenn sie die für sie bestimmte Literatur und die Informationen der Bundesagentur lesen. Welchen Sinn haben also die in letzter Zeit verschärften Sanktionen?

Da ist einmal, dass die zurückgehende Zahl von Arbeitslosen den Bürokraten mehr Zeit lässt, die genutzt wird, um niemanden in Versuchung zu führen, die geringere Zahl von Arbeitslosen zum Personalabbau in der Arbeitslosenverwaltung zu nutzen. Auf der anderen Seite führen Enttäuschung und Hoffnungslosigkeit dazu, dass diejenigen die vom Arbeitsmarkt abgekoppelt sind eine weitere Stigmatisierung erfahren und dies wiederum die Frustrationstoleranz gegenüber dem Jobcenter senkt. Das Verhältnis zwischen Vermittlern und Betroffenen wird dadurch zunehmend belastet, was regelmäßig weitere negative Folgen für die Betroffenen hat.

Neuere Untersuchungen belegen zudem, dass sogenannte Vermittlungshindernisse keine signifikante Rollte spielen, bei der Frage ob ein neues Arbeitsverhältnis erreicht wird oder nicht.  Entscheidend ist vor allen Dingen die Länge der Arbeitslosigkeit. Wer Langzeitarbeitslos ist gilt in den meisten Unternehmen von vorn herein als unbrauchbar, gleich welche Qualifikation er hat und gleich weshalb er/sie so lange ohne Erwerbsarbeit war. Kommt dann noch das Alter dazu braucht sich der Langzeitarbeitslose oft nicht mehr zu bewerben. Je Branche und Region ist ab 45, spätestens 50 für Arbeitssuchende, die länger als ein Jahr arbeitslos sind Schluss. Unter diesen Aspekt ist auch der Misserfolg der neuesten Kampagne der Bundesagentur für Arbeit ältere Langzeitarbeitslose in Arbeit zu bringen zum Scheitern verurteilt.

Nur wer besondere Vermittlungshindernisse hat, erhält die Chance, einen geförderten Job in einem Unternehmen zu erhalten. Damit werden die Geförderten vor Beginn der Maßnahme nochmals stigmatisiert. Wie es dadurch gelingen soll aus den befristeten Maßnahmen dauerhafte Arbeitsverhältnisse zu erreichen bleibt ein Geheimnis.

Davon abgesehen, der Bedarf an Arbeitskräften steigt durch die Fördermaßnahmen nicht. Jeder, der dank dieser Fördermaßnahmen doch in einen ungeförderten Job kommt, verringert die Chancen eines anderen nicht Geförderten, diesen Job zu erhalten. Was bleibt sind Frustrationen und Spannungen, die sich über die Sanktionen entladen. Damit gibt es im Ergebnis keine Hilfe sondern der Motivationsabbau, die endgültige Sedierung durch Resignation nimmt weiter zu.

Arbeitslose brauchen Hilfe, Anerkennung und Erfolge, um ihre belastetes Selbstwertgefühl wieder aufzubauen und keine Sanktionen, die die gesellschaftliche Stigmatisierung vertiefen und den Betroffenen in erster Linie demotivieren.

Dazu kommt, dass die Ängste arbeitslos zu werden vor allem in schlecht bezahlten Dienstleistungsjobs besonders groß sind. Jobs mit denen Leipzig überdurchschnittlich gesegnet ist. Leider führen diese Ängste, gepaart mit finanziellen Problemen durch die schlechte Bezahlung und schlechten, psychisch oft stark belastenden Arbeitsbedingungen dazu, dass gerade diese prekär Beschäftigten ihren Frust auf die Arbeitslosen abgeladen werden.

Die Gesellschaft wird bewusst auseinander dividiert. Gerade die Angst vor dem wirtschaftlichen Abstieg ist eine der Grundlagen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit. Die Durchökonomisierung aller Lebensbereiche verstärkt die Abwertung der ohnehin schon Stigmatisierten weiter. Diese Stimmung wird mit Vorliebe durch Politiker und Medien weiter befördert („spätrömische Dekadenz“) und dadurch bei den Jobcentern und Arbeitsagenturen entsprechend aufgenommen.

Sanktionen sind nichts als nutzlose Schikanen, zur Destabilisierung des Selbstwertgefühles der prekär Beschäftigten und derer, die sich vom möglichen Verlust des Jobs bedroht sehen.
Solange nicht genügend gut bezahlte Arbeitsplätze vorhanden sind, bedeutet der Erfolg der einen bei der Jagd nach gut bezahlten Jobs den Misserfolg der anderen.

Hier sind es vor allen Dingen zwei Möglichkeiten aus dem Dilemma herauszukommen:

  • Verkürzung der der Arbeitszeit ohne Lohnausgleich, aber so stufenweise, dass alle Erhöhungen des Tariflohnes über die Inflationsrate in Arbeitszeitverkürzungen umgewandelt werden, so dass die Reallöhne konstant bleiben.
  • Aufwertung der gemeinnützigen Arbeit. Wer mindestens 1 Jahr Arbeitslos ist, kann im Prinzip ohne Befristung eine Bürgerarbeitsstelle in einem Gemeinnützigen Verein erhalten. Der Trägerverein muss dazu nachweisen, dass er diese Arbeitskräfte weiterbildet und gegebenenfalls sozialpädagogisch betreut. Vermittlungshindernisse oder Alter dürfen kein Zugangskriterium sein. Das würde nur dazu führen, diese Jobs zu stigmatisieren. Die so geförderten müssen dem ersten Arbeitsmarkt weiter zur Verfügung stehen und sich bewerben. Kriterium für den Zuschlag an Träger ist u.a., wie hoch der Abgang von bisher geförderten auf den ersten Arbeitsmarkt ist. Umgekehrt sollten Praktika und Weiterbildungsphasen in gemeinnützigen Vereinen stärker als Voraussetzung für Karriere in Unternehmen und Behörden dienen. Der öffentliche Dienst sollte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Es wäre z.B. für alle nützlich, wenn ein Bankberater, der in der Bank Kredite vermittelt, vorher mindestens ein halbes Jahr in der Betreuung von Schuldnern gearbeitet hat. Davon abgesehen dient die Aufwertung gemeinnütziger Arbeit auch der Lebensqualität: Viele Tätigkeiten, von denen unsere Lebensqualität abhängt, kommen nicht aus Erwerbsarbeit, sondern aus gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit und zur Unterstützung der ehrenamtlichen sind einige geförderte Arbeitskräfte in jedem gemeinnützig arbeitenden Verein sehr wichtig. Wir brauchen mehr Aufmerksamkeit für diesen nicht marktgängigen Bereich der Arbeit. Nicht ein Job auf dem ersten Arbeitsmarkt um jeden Preis, sondern hohe Lebensqualität und Teilhabe aller an Tätigkeiten zur Schaffung der Voraussetzungen für diese Lebensqualität, sei es auf dem ersten Arbeitsmarkt oder sei  es auf geförderten Jobs im gemeinnützigen Sektor.

Fluglärm Leipzig/Halle – CDU und FDP lassen Betroffene allein mit ihrem Problem und stimmen gegen eine Entlastung

Zur heutigen Entscheidung im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages über die Leipziger Petition einer kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle erklären die Leipziger Bundestagsabgeordneten Daniela Kolbe (SPD) und Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Union und FDP lassen die betroffenen Anwohner mit Ihrem strikten Nein zum Kompromissvorschlag einer kurzen Südabkurvung am Flughafen Leipzig/Halle im Regen stehen. Diese müssen auch weiterhin mit dem täglichen Lärm zu Recht kommen. „Wirtschaftliche Interessen gehen für Union und FDP vor die Gesundheit der Menschen“, erklärte Daniela Kolbe. „Das ist leider das Ergebnis des heutigen Petitionsausschusses nach mehreren Jahren Arbeit für einen Kompromiss im Sinne der Betroffenen.“ Seit dem 13.7.2007 liegt dem Petitionsausschuss eine Petition der Initiative „Gegen die neue Flugroute“ vor. Seitdem haben sich der Ausschuss und alle Berichterstatter intensiv und engagiert mit dem Anliegen der Petenten auseinandergesetzt. Die Argumente und Standpunkte aller Beteiligten und Betroffenen wurden mehrmals erörtert und bewertet. Auf Initiative von Monika Lazar fand zudem im vergangenen Jahr ein Treffen mit den Petenten in Leipzig statt. Dort wurde eine Kompromissvorschlag gefunden. Danach sollte sich der Petitionsausschuss für die Durchsetzung der Einhaltung des Planfeststellungsverfahrens, d.h. einer Nutzung der kurzen Südabkurvung mit Flugzeugen, beschränkt auf ein Abfluggewicht von bis zu 30 t aussprechen. „Damit wäre sowohl dem rechtsmäßig zustande gekommenen Abflugverfahren entsprochen worden, als auch den Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürgern in Teilen entgegenkommen“, betonte Monika Lazar. In der heutigen Sitzung des Petitionsausschusses hat die von den Petenten und auch von uns beiden favorisierte Lösung einer kompletten Abschaffung der sogenannten östlichen Südabkurvung keine Mehrheit gefunden. Die Abgeordneten der CDU/CSU und FDP haben geschlossen dagegen gestimmt und die Petition dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung überwiesen. „Das ist uns zu wenig. Wir bedauern außerordentlich, dass dieser Kompromiss nicht zustande gekommen ist. Dieser wäre im Interesse der Petenten und der Anwohner des Flughafens gewesen“, erklärten Daniela Kolbe und Monika Lazar im Anschluss an die Sitzung.

Bilder unserer Luftballon-Aktion zum Tag der Roma

Aus Solidarität zu allen Roma weltweit, verantsalteten die GRÜNEN in Leipzig heute  – dem  Internationalen Tag der Roma – eine Luftballonaktion auf dem Augustusplatz.  Im Rahmen einer bundesweiten Aktion  stiegen 100 Luftballons in den Farben der Roma Fahne in den Himmel. Mit dabei waren die Landesvorsitzende, Claudia Maicher, die Landtagsabgeordneten Gisela Kallenbach und Miro Jennerjahn, sowie Katharina Krefft aus der grünen Stadtratsfraktion in Leipzig.

Anlass der Aktion war, dass noch immer rassistische Vorurteile gegen Roma in allen Ländern Europas und in ihren Heimatländern grassieren und die prekären Verhältnissen und alltäglichen Diskriminierungen und Übergriffe die Roma immer noch erleben müssen. Besonders in Frankreich, Italien, Ungarn und den Ländern des ehemaligen Jugoslawiens, wo Roma systematisch vertrieben werden und mit einer breiten öffentlichen Zustimmung Hetze gegen sie betrieben wird – kann man dies beobachten. Leider werden solche Übergriffe immer noch nicht als Fluchtgrund gewertet. “Die öffentlichen Meinungen um angebliche Wirtschaftsflüchtlinge und einen entsprechenden Asylmissbrauch gehen wesentlich an den eigentlichen Ursachen der Flucht vorbei.“ so Petra Cagalj-Sejdi Sprecherin der Leipziger Grünen.

 

Sicherheit in unsicheren Zeiten – Sicherheit herstellen ohne Freiheit zu verlieren

von Carolin Waegner

Sicherheit ist das „Zauberwort unserer Zeit“, denn es handelt sich um ein wesentliches Grundbedürfnis des Menschen. Gerade auf kommunaler Ebene gilt es das Sicherheitsempfinden der Menschen ernst zu nehmen, ohne dabei Ängste zu bedienen oder Symbolpolitik zu betreiben.
Die jetzt vorgelegten Daten zur Kriminalitätsstatistik im Freistaat und damit auch in Leipzig machen erneut deutlich, dass es in Leipzig keinen Grund zur Panik gibt.
„Leipzig kann das Bedürfnis nach Sicherheit – objektiv betrachtet – befriedigen. Im Vergleich deutscher Städte liegt Leipzig bei Straftaten je 1000 Einwohner im Mittelfeld. Auch wenn Panikmache und Dramatisierung nicht angezeigt sind, so gilt es doch die Anzahl der Straftaten weiter zu verringern. Insbesondere im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls, der das Sicherheitsempfinden sehr stark tangiert, sind die Zahlen deutlich zu hoch und betonen die Notwendigkeit einer zwischen kommunalen Akteuren umfassenden Strategie.“, erläutert Carolin Waegner, Vorstandsmitglied des Kreisverbandes und zuständig für Ordnungs- und Sicherheitspolitik, den aktuellen Stand.

Im Zusammenhang mit der Bürgerumfrage zur Sicherheit wird aber deutlich, dass in Teilen der Bevölkerung der Eindruck entstanden ist, die Anzahl der Straftaten habe deutlich zugenommen.
„Dies dürfte vor allen Dingen auch auf das Agieren der CDU zurückzuführen sein, die in den letzten 2 Jahren nichts unversucht gelassen hat, um in Leipzig Furcht zu säen. Dabei ist es gerade der sächsische Innenminister, dessen Polizeireform zu einem Stellenabbau geführt hat, der wiederum das Sicherheitsempfinden negativ beeinträchtigt.“, stellt Jürgen Kasek, Vorstandssprecher des Kreisverbandes fest.
Es gilt die Zahlen ernst zu nehmen. Der nachgezeichnete Anstieg ist aber nicht zwangsläufig auch auf eine Zunahme von Straftaten zurückzuführen. Erst unter Berücksichtigung kriminologischer Daten und damit der Veränderung im Bereich des Dunkelfeldes wird ein realistisches Bild gewonnen.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen eine Stadt, in der sich die Menschen ohne Einschränkungen ihrer verbrieften Freiheiten gleichermaßen sicher fühlen und sicher sind̈.
Um der statistisch unbegründet hohen Kriminalitätsfurcht vorzubeugen ist es notwendig, die Einwohner der Stadt über das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen aufzuklären. Wir fordern den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig deshalb auf, offensiv mit der Kriminalitätssituation umzugehen und Transparenz herzustellen.

Dem gesellschaftlichen Rahmen kommen in ordnungs- und sicherheitspolitischen Fragen nicht weniger wichtige Aufgaben zu. Schließlich kann jeder einzelne Einwohner der Stadt Leipzig etwas zur Senkung der Kriminalitätsfurcht sowie der Kriminalität beitragen. Dazu ist es notwendig, wieder miteinander und nicht aneinander vorbei zu leben. Die Voraussetzung dafür sind sozial und kulturell durchmischte Strukturen in den Stadtteilen und damit verbunden vielfältige Kontaktmöglichkeiten. Nur so kann das subjektive Sicherheitsempfinden entscheidend und nachhaltig beeinflusst und die Lebensqualität gesteigert werden. Damit sich die Bewohner Leipzigs nicht nur sicherer fühlen, sondern auch sicherer sind, ist nicht nur Transparenz über die tatsächliche Kriminalitätssituation, sondern auch eine Veränderung der polizeilichen Aufgaben notwendig: Die Polizei muss in die Lage versetzt werden, sich wieder verstärkt ihren eigentlichen Aufgabenstellungen, vor allem der Gefahrenaufklärung und –prävention zu widmen, denn kommunale Sicherheit bedeutet für uns Prävention in allen Lebensbereichen.
Grund- und wirkungslose Einschränkungen individueller Freiheiten im Sinne der Ordnungs- und Sicherheitspolitik sind keine Lösung.

Antrag zur Bundesdelegiertenkonferenz: Für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Rechte aller Menschen – Keine „präventiv-polizeilichen” Zwangstests bei HIV und Hepatitis

AntragsstellerInnen:
Carolin Waegner (KV Leipzig), Tim Elschner (KV Leipzig), Andreas Roll (KV Ludwigsburg), Daniel Sorger (KV Tübingen), Johannes Lichdi (KV Meißen), Werner Heck (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Angelika Höhne (KV Spandau), Andrea Piro (KV Rhein-Sieg), Marcel Duda (KV Hildesheim), Andrea Schwarz (KV Karlsruhe Land), Svenja Hense (KV Münster), Johannes Rehborn (KV Münster), Henning Croissant (KV Leipzig), Holger Gorski    (KV Spandau), Sieglinde Müller (KV Spandau), Simon Kupferer (KV Chemnitz), Sven Schreiber (KV Spandau), Petra Zais (KV Chemnitz), Ritva Harju (KV Spandau), Dr. Frank Brozowski (KV Dessau-Roßlau), Saskia Dittrich (KV Leipzig), Jens Reichmann (KV Leipzig), Norman Volger (KV Leipzig), Jürgen Kasek (KV Leipzig), Franka Moritz (KV Leipzig), Kornelius Unckell (KV Leipzig), Oliver Seidel (KV Leipzig), Alexander
Krumbholz (KV Leipzig), Magarita Lerman (KV Leipzig), Silvia Kunz (KV Leipzig)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich gegen Zwangstests hinsichtlich Infektionskrankheiten aus.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen Regelungen, die so genannte präventiv-polizeiliche Testungen bei Infektionskrankheiten ermöglichen, sowohl im Polizeigesetz des Bundes als auch in den Polizeigesetzen der Länder bzw. in Landesgesetzen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab.
In denjenigen Bundesländern, in denen es bereits entsprechende Ermächtigungsgrundlagen gibt, wirken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine Abschaffung dieser hin.

Begründung:

Eine zwangsweise durchgeführte Testung auf Infektionskrankheiten (z.B. HIV und Hepatitis) ohne Einwilligung des Betroffenen stellt einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (GG) dar. Zu beachten gilt ferner, dass bei den Tests auch besonders schutzbedürftige Gesundheitsdaten erhoben werden, woraus sich im Weiteren ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG ergibt.

Medizinisch durchgeführte HIV-Tests sind in Deutschland nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig. Weder im Epidemiengesetz noch in einer anderen gesetzlichen Grundlage wird die Durchführung eines HIV-Tests ohne Einwilligung des Patienten oder der Patientin legitimiert.

Es gibt keine objektiven Gründe von diesem Grundsatz etwa für Polizeivollzugskräfte und Rettungskräfte abzuweichen. Tests ohne Einwilligung der Betroffenen dürfen deshalb auch nicht bei „Gefahr in Verzug“ oder mit richterlicher Anordnung möglich sein.

Zwar ist der Wunsch, Polizisten und Polizistinnen sowie Rettungskräfte zu schützen, nachvollziehbar, allerdings sind Ermächtigungsgrundlagen, die präventiv-polizeiliche Testungen bei Infektionskrankheiten ermöglichen, weder sachlich noch fachlich angemessen.

Tatsächlich tragen in Deutschland im Vergleich zur Gesamtbevölkerung nur wenige Menschen den Aids-Erreger in sich. Das HIV-Risiko für Polizei und Rettungskräfte wird vom Robert-Koch-Institut als verschwindend gering eingeschätzt. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr lässt sich durch keinerlei Daten belegen. Es sind keine Fälle bekannt, in denen Polizisten und Polizistinnen im Dienst infiziert worden sind. Der Argumentation, dass Polizisten und Polizistinnen oder Sanitäter und Sanitäterinnen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien, kann dementsprechend nicht gefolgt werden.

Polizeibeamte und -beamtinnen werden bereits während ihrer Ausbildung und in Fortbildungen über Infektionsrisiken und –wege bezüglich HIV und Hepatitis vom Ärztlichen und Sicherheitstechnischen Dienst der Bundespolizei sowie vom Ärztlichen Dienst der jeweiligen Länderpolizei umfangreich aufgeklärt.

Innerhalb von 72 Stunden besteht die Möglichkeit der so genannten Postexpositionsprophylaxe, mit der die Übertragung des HI-Virus verhindert werden kann. Diese Behandlung ist auch ohne HIV-Test möglich und bei Verdacht auf eine Infektion sogar geboten. Zudem kann ein sofortiger HIV-Test keine sichere Information liefern, da dieser erst drei Monate nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt, ob bei der getesteten Personen eine Infektion stattgefunden hat.

Im Falle einer angenommenen Hepatitis A oder B-Infektion besteht die Möglichkeit der sofortigen aktiven oder passiven HBV-Impfung. Laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) wird Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu einer Hepatitis-Prophylaxe in Form der HBV-Impfung geraten. Eine prophylaktische Hepatitis C-Impfung ist nicht möglich.

Auch die vermeintliche Ausnahmeregel, in der diese Tests durchgeführt werden sollen – im Falle von Gefahren für Leib und Leben sowie Abwehr möglicher Gefährdungen –  sind vage und obliegen von Fall zu Fall dem Interpretationsspielraum des jeweiligen Polizeibeamten bzw. der Polizeibeamtin. Die dahinterstehende Willkür widerspricht jeglichen Grundsätzen einer freien diskriminierungsfreien Gesellschaft und birgt die Gefahr der rechtsmissbräuchlichen Anwendung.

Antrag zur Bundesdelegiertenkonferenz: Gegen die Verdrängung von Menschen aus dem Innenstadtbereich – Alkoholverbotszonen abschaffen

AntragsstellerInnen:
Jürgen Kasek (KV Leipzig), Carolin Waegner (KV Leipzig), Johannes Lichdi (KV Meißen), Werner Heck (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Dr. Frank Brozowski (KV Dessau-Roßlau), Angelika Höhne (KV Spandau), Norman Volger (KV Leipzig), Holger Gorski (KV Spandau), Sieglinde Müller (KV Spandau), Sven Schreiber (KV Spandau), Johannes Rehborn (KV Münster), Ritva Harju (KV Spandau), Andrea Piro (KV Rhein-Sieg), Andrea Schwarz (KV Karlsruhe Land), Werner Hager (KV Rheinisch-Bergischer Kreis), Simon Pflanz (KV Augsburg), Svenja Hense (KV Münster), Simon Kupferer (KV Chemnitz), Jens Reichmann (KV Leipzig), Tim Elschner (KV Leipzig), Marcel Duda (KV Hildesheim), Alexander
Krumbholz (KV Leipzig), Magarita Lerman (KV Leipzig), Silvia Kunz (KV Leipzig)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich gegen die Einführungen dauerhafter lokaler Alkoholverbotszonen ein und wirken bei bereits bestehenden auf die Abschaffungen dieser hin. Alkoholverbotszonen lösen keine Probleme, sondern verdrängen diese nur.
Eine Politik, die grundlos Ängste der Einwohnerinnen und Einwohner schürt, um diese symbolisch wieder zu bekämpfen, lehnen wir ab.
Sicherheit bedeutet für uns die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Rechte und steht dementsprechend Überwachung und repressiven Maßnahmen entgegen.

Begründung:

Im Sinne der Wahrung der öffentlichen Grundordnung wurden bereits in einigen deutschen Städten so genannte Alkoholverbotszonen, meistens im Innenstadtbereich, eingeführt. In vielen anderen deutschen Städten wird über deren Einführung diskutiert. Anlass dazu sind öffentliche Trinkstellen, die es in vielen Städten gibt. Eine direkte Verbindung zwischen Trinkstellen und Straftaten ist wissenschaftlich und juristisch nicht belegt. Gleichwohl werden öffentliche Trinkerplätze als störend angesehen.

Die Einführung der Alkoholverbotszonen erfolgt über Polizeiverordnungen, die ihre Rechtsgrundlage in den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder haben. Der Erlass der Verbote auf Grundlage der bloßen Annahme von Straftaten gegen das Leben, körperliche Unversehrtheit oder Eigentum in Folge des Alkoholkonsums stellt einen massiven Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG – das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit – dar.
Die Handlungs- und Bewegungsfreiheit nach Art. 2 GG umfasst sowohl die freie Bestimmung des Aufenthaltsortes als auch die Bestimmung von Handlungen nach eigenen Wünschen und Vorstellungen unter der Voraussetzung, die Freiheit anderer Menschen durch eigenes Handeln nicht einzuschränken.

Fakt ist, die Einführung von Alkoholverbotszonen führt in keiner Hinsicht zu einer Verbesserung der Kriminalitätssituation. Ein Zusammenhang zwischen so genannten Trinkplätzen und steigender Kriminalität konnte nicht nachgewiesen werden. Die Einführung von Alkoholverbotszonen zur Bekämpfung einer abstrakten Gefahr ist daher verwaltungsrechtlich höchst umstritten und vielerorts juristisch verneint worden.

Der Ansatz, den negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums mittels Repressionen zu begegnen, ist verfehlt. Wir setzen auf Prävention, frühzeitige Intervention bei Suchtverhalten und Verfügungsbeschränkungen. Eine Anhebung der Besteuerung alkoholischer Getränke als Mittel der Verfügungsbeschränkung muss geprüft werden.

Alkohol gehört ohne Zweifel den Drogen an. Dennoch wird in der geführten Diskussion ein Unterschied in Abhängigkeit des Konsumortes gemacht: Der Alkoholkonsum in Bars und Restaurants ist gesellschaftlich anerkannt und wird bei Feiern, Festen und anderen Zusammentreffen von Menschen als dazugehörig angesehen. Der gleiche Konsum außerhalb dieser Ausschankstätten wird kriminalisiert.
Durch die Diskussionen über lokale Alkoholverbotszonen wird die notwendige Debatte über die vorhandene Suchtproblematik verhindert. Der einzige „Erfolg“, den solche Zonen nach sich ziehen, ist eine Verdrängung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen aus dem Stadtgebiet. Es geht offensichtlich nicht um die Bekämpfung problematischen Suchtverhaltens sondern um die Beseitigung einer vermeintlichen Störung.

Weihnachtsmärkte oder Stadtfeste enden teilweise in regelrechten Trinkgelagen. Auch diese Ereignisse finden im öffentlichen Raum statt. Da von den Befürwortern der Alkoholverbotszonen diese Ereignisse selbstverständlich als zum gesellschaftlichen Leben zugehörig angesehen werden und der Alkoholkonsum bei diesen Veranstaltungen nicht kritisiert wird, lässt sich schlussfolgern, dass allein der Vertreib gesellschaftlich nicht konformer und somit nicht im Stadtbild gewollter Gruppen die eigentliche Zielsetzung solcher Alkoholverbotszonen ist.
Alkoholverbote in der Innenstadt sollen sozial schwache Menschen, wie Obdachlose, aus dem Stadtzentrum vertreiben, um Konsumklima und gewünschtes Stadtbild nicht zu beeinträchtigen.

Statt die Menschen weiterhin in ihren persönlichen Freiheiten zu beschneiden und den Alkoholkonsum in der Innenstadt von den finanziellen Mitteln eines Menschen abhängig zu machen, müssen weitere Präventionsmaßnahmen erarbeitet und Suchtkranke oder sozial schwache Menschen unterstützt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen sich damit gegen die Aushöhlung der im Grundgesetz verbrieften bürgerlichen Rechte. Die Forderung nach einem freiheitlichen, gleichberechtigten Leben aller Menschen, unabhängig von sozialer Situation oder äußerem Erscheinungsbild, wird damit Ausdruck verliehen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich gegen die Vertreibung bestimmter Menschen aus dem Stadtgebiet unter dem Deckmantel des Sicherheitsgewinnes ein. Die Einführung von Alkoholverbotszonen und die Ausweitung derer führen keineswegs zur Lösung von Alkoholmissbrauch oder zur Verringerung von Straftaten.

Anmerkung: Der Antragstext entspricht der Beschlusslage des KV Leipzig und dem Beschluss “In unsicheren Zeiten – Bürgerrechte verteidigen, Rechtsstaat sichern” des Landesverbandes Sachsen, gefasst am 03.11.2012.

Mindestlohn und Minijobs, ein Beitrag zur Debatte

Von Dr. Leonhard Kasek, Arbeitmarktsoziologe

Mindestlohn und Minijobs sind zwei sehr verschiedene Sachen. Wer 8,5 € je Stunde erhält muss 3,7 Stunden weniger je Woche arbeiten um in den Grenzen des sozialversicherungsfreien Minijobs zu bleiben (450 € je Monat) als eine Arbeitskraft, die für 6,5 € arbeitet.
Aber auch, wenn weiter in der vorherigen Stundenzahl gearbeitet wird und damit Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, gibt es einen realen Nettolohnzuwachs: für die Krankenkasse werden 15,5% fällig (Arbeitnehmer davon 8,2%), für die Pflegeversicherung 2,05% (AN in Sachsen davon 1,525 %), für die Rentenversicherung 18,9% (AN 9,45%), Arbeitslosenversicherung 3% (AN 1,5%).
Damit entfallen auf einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer in Sachsen 20,675% Sozialversicherungsbeiträge, wenn er mehr als 850 € je Monat brutto erhält. Die Lohnerhöhung bei Mindestlohn von 6,5 € auf 8,5€ beträgt 30,77%, also verbleiben für den Arbeitnehmer 10,09% mehr. Außerdem erwirbt er für fast die Hälfte seiner Sozialversicherungsbeiträge Rentenansprüche. Dieses Geld erhält er als Rentner doppelt zurück, da der Arbeitgeber 50% der insgesamt fälligen Rentenbeiträge zahlen muss. Bei einem Einkommen von 450 € bis 850 € (sogenannte Gleitzone) werden ermäßigte Sozialversicherungsbeiträge fällig, so dass hier das Netto noch etwas höher ist. Lohnsteuern fallen bei 8,5 € je Stunde bei einer angenommen wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 Stunden gar keine an: die ersten 9000 € pro Jahr sind steuerfrei, dazu kommt ein Werbekostenpauschbetrag für Arbeitnehmer von 1000 €. Erst über mindestens 10000 € je Jahr werden damit Lohnsteuern fällig und dabei ist noch nicht einmal berücksichtigt, dass Beiträge für Versicherungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Kurz: die Lohnerhöhung von 6,5 € auf 8,5 € je Stunde führt entweder zu einer Arbeitszeitverkürzung oder zu einer Erhöhung der Nettolöhne. Sie hat also auf jeden Fall einen Nutzen für die Betroffnen. Die Argumentation derjenigen die meinen, dass 8,5 € Mindestlohn netto weniger wären, dient nur dem Dummenfang, um Mindestlöhne zu diskreditieren.
Übrigens ist Deutschland von den wirtschaftlich entwickelten Ländern fast das einzige ohne Mindestlöhne. Die meisten Länder haben gesetzliche Mindestlöhne, einige wie die Schweiz aber auch von den Gewerkschaften verbindlich für alle durchgesetzte.

Dabei gilt in der Schweiz für jede Berufsgruppe ein eigner Mindestlohn. In folgenden Ländern liegen die  gesetzlichen Mindestlöhne über dem für Deutschland geforderten von 8,5 € (Stand 1.1.2013):

  • Australien 12,86  €
  • Luxemburg 10,83 €
  • Frankreich 9,43 €
  • Belgien 9,1 €
  • Niederlande 9,01 €
  • Irland 8,65 €
  • Neuseeland 8,51 €

In Großbritannien beträgt der Mindestlohn umgerechnet 7,63 €. Da aber das Pfund stark schwächelt und seit Beginn der Finanzmarktkrise insgesamt über 20% abgewertet worden ist, würde der Mindestlohn unter Beachtung der Binnenkaufkraft des Pfundes auch 9,05 € betragen. Es wird höchste Zeit, dass in Deutschland ebenfalls ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt wird. Und es wäre Heuchlerisch, wenn die Parteien, die einen gesetzlichen allgemeinverbindlichen Mindestlohn fordern, diesen nicht unverzüglich einführen wo sie die Möglichkeit dazu haben. Da in Leipzig im Stadtrat SPD, Linke und Grüne zusammen die Mehrheit haben, muss in Leipzig in der Verwaltung und in allen Betrieben, in denen die Stadt die Mehrheit hält Mindestlohn unverzüglich eingeführt werden. Wie sollen die Wähler einer Partei glauben, ihre Wahlversprechen sind ernst gemeint, wenn sie nicht unverzüglich einführt was sie fordert, wo sie dazu in der Lage ist?