"Baum-ab-Gesetz tritt in Kraft" – trotz verfassungsrechtlicher Bedenken
Die schwarz-gelbe Koalition hat das umstrittene Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechtes verabschiedet. Der Plan alle Baumschutzsatzungen generell abzuschaffen, ist zwar noch einmal verhindert worden. Doch geblieben ist ein unausgereiftes Gesetzes-Stückwerk. Was sich zunächst nach Entbürokratisierung anhört, wird die Bürger in Zukunft schwer beschäftigen. Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion warnte in ihrer Rede vor dem Landtag vor drohender Rechts unsicherheit. „Unter dem Deckmantel der Vereinfachung und Entbürokratisierung bemüht sich die Staatsregierung seit Monaten Kommunal-, Umwelt und Naturschutzrecht mit nahezu un lauteren Mitteln auszuhebeln.“
„Sie versprechen Freiheit und bescheren den Bürgern Rechtsunsicherheit und nennen das auch noch Vereinfachung. Den Schneid muss man erstmal haben“, empört sich die Abgeordnete.
So einfach die neuen Regelungen auf dem ersten Blick scheinen mögen, so kompliziert sind sie im Detail. So wird der Bürger mit der Einschätzung allein gelassen, ob Bäume durch geltendes Bundesrecht oder europäisches Recht geschützt sind. Außerdem wird den Städten und Gemeinden per Landesdiktat die Möglichkeit genommen, selbst über die Ausgestaltung der eigenen Baumschutzsatzungen zu bestimmen.
Das neue Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt schon bald in Kraft. Doch ob es tatsächlich länger existieren wird, kann zunächst als offen angesehen werden. Besonders in den Verwaltungen größerer Städte regt sich bereits Widerstand, da die neuen rechtlichen Bestimmungen massiv in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und zusätzliche Kosten verursachen.
aus der Landtagsdepeche der grünen Landtagsfraktion Nr.: 07/ 2010


