Baumschutz-Veranstaltung
Am 4.10.2010 fand im Revue-Theater am Palmengarten eine öffentliche Diskussion zum Baumschutz statt. Etwa 30 Leipziger verfolgten die Diskussion, welcher sich Inge Kunath (Amt für Stadtgrün und Gewässer), Dr. Leo Kasek (NABU), Nico Singer (Ökolöwe) und Ronald Linke (Haus und Grund) stellten.
Inge Kunath gab sich optimistisch. Auch in der Vergangenheit habe ihr Amt die in der Regel die Fällgenehmigung erteilt, wenn nichts dagegen gesprochen habe. Von Oktober bis Februar allerdings seien Bearbeitungszeiten von vier Wochen kaum einzuhalten gewesen – nunmehr ist die Frist auf drei Wochen gesunken. Die meisten Anträge hätten mit Bauvorhaben im Zusammenhang gestanden.
Sie erwartet aufgrund des differenzierten Geltungsbereiches des Gesetzes einen höheren Beratungsbedarf bei den Bürgern, diese Beratung wird die Stadt aber anbieten - auch wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind. Die Baumschutzsatzung gilt künftig nur noch für bebaute Grundstücke, wobei auch eine Hundehütte oder ein Gewächshaus lt. Bauordnung eine Bebauung darstellen. Auf nicht bebauten Grundstücken gilt die alte Baumschutzsatzung.
Ronald Linke von Haus und Grund plädierte für mehr Vertrauen in die Bürgerschaft. Er sehe keine dramatischen Fäll-Orgien auf Leipzig zukommen. Das Argument, Hausbesitzer würden Bäume zugunsten von Parkplätzen fällen, galt für ihn nicht: es gebe ohnehin nur wenige Grundstücke mit Durchfahrten zum Innenhof.
Nico Singer merkte an, dass das Argument der "Entbürokratisierung" eine unbegründete Leichtigkeit suggeriere. Für den Geschäftsführer des Ökolöwe bleibt die zentrale Botschaft: ein Baum ist keine private Dekoration, Bäume zu erhalten sei eine gesellschaftliche Verantwortung. Private Anliegen sollten beim Baumschutz nachgeordnete Bedeutung haben. Wer Beratung vom Verein Ökolöwe benötigt, wird sie bekommen. Wer keine Beratung zu benötigen meint, kann selbst entscheiden - und im Zweifelsfall falsch liegen.
Auch Leo Kasek bietet das auch namens des NABU an. Besonders wenn große stadtbildprägende Bäume gefällt werden sollen, sei der Ärger groß. Bisher haben die städtischen Mitarbeiter und die Verbände manchen Nachbarschaftsstreit über Bäume befriedet.
Wer sich nicht im Klaren sei, ob sich auf seinem Grundstück geschützte Bäume wie Schwarzpappeln oder Erlen befänden, solle lieber nachfragen. Denn wer einen geschützten Baum fällt, begeht eine Straftat.
Dem widersprach allerdings Ronald Linke, seiner Ansicht nach trage die Stadt das Risiko. Wenn nicht innerhalb von drei Wochen gegen die Fällung widersprochen werde, trete die im Gesetz formuliere "Genehmigungsfiktion" in Kraft. Sollte der Baum tatsächlich unter Naturschutz gestanden haben, mache sich dann die Stadt strafbar.
Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger äußerten sich abwartend, manche auch erleichtert über die neuen Regeln. Man werde beim Pflanzen künftig sicher besser bedenken, welche Bäume dauerhaft auf den Grundstücken erwünscht seien.
Die Bürger erwarten von der Stadt eine bessere Aufklärung über die neuen Regelungen sowie in etwa einem Jahr einen Zwischenbericht über die Erfahrungen, z.B. im Amtsblatt.
Hintergrund:
Anfang September wurde das so genannte Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechtes mit den Stimmern der Koalition verabschiedet. In dessen Umsetzung dürfen Kommunen künftig zwar Baumschutzsatzungen erlassen oder fortschreiben, aber zahlreiche Gehölze nicht mehr unter Schutz stellen: Bäume auf bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang von unter einem Meter; Bäume, Sträucher und Hecken in Kleingartensparten; Gehölze auf Deichen und Deichschutzstreifen; Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Weiden.

