Grünes Blog Leipzig

„Der Gläserne Bürger -Zensus 2011 – „State Home View?“

Zensus 2011

„Der Gläserne Bürger“?

Informationen über den registergestützten Zensus

Was wir wissen sollten und was man über uns weiß

Ein Artikel von Johannes Löffler.

Am 9. Mai 2011 führten die statistischen Ämter von Bund und Ländern eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung, den so genannten „Zensus 2011“ durch. Dieser Zensus ist Teil einer allgemeinen europäischen Richtlinie1, nach welcher in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) amtliche Zählungen der jeweiligen Bevölkerung, von Gebäuden und Wohnungen, durchzuführen sind. Der in der Bundesrepublik Deutschland 2011 durchgeführte Zensus folgt den europäischen Richtlinien, nach denen die Erhebungsmethoden den einzelnen Mitgliedsstaaten weitestgehend überlassen werden. Mit dem Zenusvorbereitungsgesetz 2011 (ZensVorbG 2011) vom 8. Dezember 2008 und dem Zensusgesetzt 2011 (ZensG 2011) vom 8. Juli 2009 wurden die Weichen für den „deutschen Zensus“ gestellt und von der Anzahl und Art der Daten, über die Erhebungsverfahren, bis hin zu den Zuständigkeitsbereichen, die Volkszählung geregelt.

Der letzte Versuch einer allgemeinen Volkszählung im Jahr 1987 stieß auf den Widerstand der Bevölkerung sich nicht „erfassen“ lassen zu wollen. Was sind die Unterschiede zwischen der Volkszählung von damals zu heute? Die Frage, ob das Recht der informationellen Selbstbestimmung ein Grundrecht sei, hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG.) eindeutig beantwortet. Das so genannte Volkszählungsurteil2 von 1983 spielt somit auch bei der heutigen Debatte über Sinn, Zweck und Durchführung einer Volkszählung eine zentrale Rolle.

Doch was wissen wir über den Zensus? Welche Daten werden über uns erhoben? Welche Informationen werden von uns, ohne unser Wissen verwendet, weitergeleitet, verglichen und gespeichert? Wie werden wann und warum welche Informationen festgehalten und zusammengestellt? Diese Fragen sind berechtigt und müssen gestellt und beantwortet werden, möchte man die Fragen nach dem „warum und wozu“ einer Volkszählung klären.

Sei es nun der Zensus, Onlinedurchsuchungen, oder die Einführung des elektronischen Personalausweises, die Identifizierung der eigenen Bevölkerung scheint nicht zuletzt durch das digitale Zeitalter, der zunehmenden Verbreitung von Internet, Mobiltelefonen, Chipkarten und Co., eine neue Stufe erreicht zu haben. Der Spruch: „Wissen ist Macht; nichts Wissen, Machtlosigkeit“, triff auf unsere heutige Informationsgesellschaft mehr als jemals zuvor zu.

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Zensus2011 - die Mängel übersteigen den Nutzen deutlich

„Zensus 2011 – das betrifft uns alle“

Am 14.4.2011 fand in der Geschäftsstelle des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen zwischen 19 und 21 Uhr eine Veranstaltung zum Thema „Zensus 2011“ statt. Etwa 15 interessierte LeipzigerInnen nahmen an einer aktiven Diskussion mit den Referenten Johannes Lichdi (sächsischer Landtag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Jens Kubieziel (AK-Zensus) und Florian Rämisch (Chaostreff Leipzig) teil.

Der sächsische Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Johannes Lichdi bereitete die Diskussionsgrundlage mit seinem Vortrag über den am 09.05.2011 stattfindenden Zensus und die angegliederte Wohnungszählung. Interessanterweise ist die persönliche Befragung am 9.Mai nur noch ein Abgleich zur statistischen Validität der schon bereits im November übertragenen und zusammengeführten Daten. Gerade diese Zusammenführung von unterschiedlichen Daten aus verschiedenen Stellen unter einer Ordnungsnummer (vergleichbar mit der Personenkennziffer in der ehemaligen DDR, so Lichdi) bereitete den Referenten und Zuhörern am meisten Sorgen. Besonders das Risiko der Deanonymisierung (sprich die Rückführungsmöglichkeit aus dem großen Datensatz auf die Daten einzelner Personen) als auch die Gefahr vor möglicher Zweckentfremdung der Datensätze durch den Staat oder durch Dritte wurde diskutiert. Hierbei erwähnte Florian Rämisch die vor kurzem entdeckt Sicherheitslücke bei der Bundesfinanzagentur (http://www.heise.de/security/meldung/Webserver-der-Bundesfinanzagentur-offen-wie-ein-Scheunentor-1206256.html), die natürlich bezweifeln lässt, dass die wirtschaftlich wertvollen Datensätze des Zensus 2011 für die nächsten 4 Jahre (so das Gesetz) sicher aufbewahrt werden. Zum Aspekt Sicherheit findet man auf der offiziellen Zensus-Homepage (Zensus2011.de) nur schwammige Formulierungen: „Im Falle der Nutzung allgemein zugänglicher Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.“ Eine Aussage ohne Inhalt. Auch die Tatsache, dass es spezielle Ausweise für die Befragungsbeauftragten geben soll ist nur ein schwacher Trost. Gesehen hat diesen bisher noch keiner. „Ich kann mir auch einen solchen Ausweis machen“, so Rämisch.

Jens Kubieziel skizzierte die Kritikpunkte des Arbeitskreises Zensus (zensus11.de). Besonders auffällig sei die Detailgenauigkeit bei der freiwilligen! Erfassung des Religionsbekenntnisses (Beispielfragbögen auf www.zensus2011.de/presse/fragebogen.html). Hier wird nur beim muslimischen Bekenntnis nach drei Unterkategorien unterschieden. Wer da nicht an Terrorismusstigmatisierungen denkt?! Über die Möglichkeiten eines weichen oder harten Boykotts der Volkszählung wurden ebenfalls diskutiert. Massenboykotte wie 1983, wo z.B. in ganz Freiburg keine Befragungszettel abgegeben wurden oder Kunstaktionen mit der Plakatierung der Mauer in Berlin mit Befragungszetteln, würden Sanktionen durch den Staat erschweren, da hier zu viele Verfahren eröffnet werden müssten. Proteste Einzelner seien gefährlicher, da er hierbei eher zu Repressalien kommen könnte. Dennoch, wie Sand im Getriebe hat jeder die Möglichkeit, sich des Zugriffs durch die so genannten „Zähler“ zu erwehren. Aber auch dieser zivile Ungehorsam bewegt sich schon in einer rechtlich bedenklichen Grauzone! So könnte eine schlechte Handschrift beim Ausfüllen der Fragebögen ebenso eine Form des passiven Widerstands darstellen, wie Kaffeeflecken oder unbeabsichtigte Beschädigung durch Haustiere. Für den größeren Geldbeutel käme auch ein mehrwöchiger Urlaub im Ausland in Frage. Dass der Zensus unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mehr als nur tangiert, spiegelt sich in dieser Auskunftspflicht wieder. Denn wer direkt befragt wird, muss Auskunft geben. Wer trotz wiederholter Aufforderung keine Auskunft zu seinen Daten erteilt, wird von Zwangsgeld und Bußgeldzahlungen (bis 500 EUR) bis hin zur Inhaftierung bedroht. Juristische Schritte oder Verwaltungsverfahren haben hierbei keine aufschiebende Wirkung, mahnt Herr Kubieziel ernüchtert. Der Weg des harten Boykotts, auch unter Nutzung des Rechtsweges, ist nur für Personen mit größerem Einkommen finanzierbar oder über Teilung der anfallenden Kosten durch Verwandte oder Freunde.

Alles in allem geht das Thema Zensus 2011 jeden an! Doch nur wenig öffentliches Interesse ist vorhanden. Weitere Aufklärungsarbeit muss geleistet werden, besonders im Hinblick auf den zukünftigen Datenhunger des Staates. Denn die Wohnungszählung lässt den misstrauischen Bürger gleich an die Umsetzung der neuen GEZ Regelung denken. Wie praktisch, dass gleich die bewohnten Haushalte erfasst wurden!

 

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