Grünes Blog Leipzig

Kampf um den kommunalen Baumschutz - Fazit und Ausblicke

Kampf um den kommunalen Baumschutz – Fazit und Ausblicke, ein Beitrag von Gisela Kallenbach (MdL Sachsen)

Trotz aller Petitionen, tausender Unterschriften und Proteste – die schwarz-gelbe Koalition hat es wahr gemacht und mit ihrer Mehrheit das Sächsische Naturschutzgesetz „entbürokratisiert“. (zur aktuellen Version des Sächsisches Naturschutzgesetzes)

Viele Fragen bleiben offen, z.B. für einen engagierten Naturschützer, der mailte:

·         Warum wird Kommunen die Möglichkeit und Kompetenz abgesprochen, im eigenen Sinne zu handeln?

·         Warum sind Nadelgehölze, Pappeln, Baumweiden, Birken und Obstbäume minderwertige Bäume?

·         Warum ist ein Baum auf einem bebauten Grundstück schlechter für den Naturschutz zu bewerten als  auf einem unbebauten?

Es gibt eigentlich keine Antworten darauf.

Noch ist es zu früh, seriös Bilanz zu ziehen, was in den vier Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Wirken des BNatSchG ab 01. März tatsächlich auf vielen Grundstücken geschehen ist. Erste, nicht belegbare Eindrücke lauten:

·        Ja, es seien in Größenordnungen nicht mehr geschützte Bäume gefällt worden.

·         Ja, die Rodungen konzentrieren sich in Einfamilienhaus-Siedlungen.

·         Ja, es seien auch viele Jungbäume darunter, für deren Entfernung keine Notwendigkeit  bestand.

·         Ja, viele Bäume seien unsachgemäß verschnitten worden.

·         Ja, es gäbe zahlreiche Verstöße gegen Schutzvorschriften – in Folge der verwirrenden Regelungen dürfte die Dunkelziffer hoch sein.

Vielleicht wird es – zumindest in den Großstädten – nie möglich sein, zu erfassen, welche Anzahl welcher Baumarten genehmigungsfrei und ohne Ausgleichspflanzungen gefällt wurden und werden. Dazu haben die Verwaltungen schlichtweg keine Kapazitäten. Im Zweifelsfall übernimmt der klagende Nachbar die Kontrollaufsicht! Ein vager Versuch, mehr Licht ins Dunkel zu bringen, ist eine Anfrage an die Stadt- und Gemeinderäte zu richten:

1.      Wie viele, nicht mehr unter Schutz stehenden Bäume wurden – aufgeschlüsselt nach Baumart - im Stadt-/Gemeindegebiet seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle genehmigungsfrei gefällt?

2.      Hat die Verwaltung die personellen Ressourcen zur umfassenden Kontrolle von Baumfällungen in ihrem Gemeindegebiet?

3.      Wurden Verstöße gegen das BNatSchGS oder Artenschutz- Verordnungen kontrolliert, festgestellt und geahndet? Wenn ja, wie viele?

4.      Wie viele Bäume unter Schutz stehende Bäume wurden im gleichen Zeitraum wie unter 1. mit Genehmigung gefällt? Wurden in jedem Fall Ersatzleistungen angeordnet?

5.      In wie vielen Fällen konnten unter Schutz stehende Bäume auf Grund der Genehmigungsfiktion gefällt werden?

6.      Wie kompensiert die Verwaltung die durch die Koalition beschlossene Kostenfreiheit für Genehmigungsverfahren?

Eine Schlussfolgerung nach der Änderung des Gesetzes kann man allerdings klar ziehen:
Eine mehr als vier Monate anhaltende Verunsicherung für Bürger und Gemeinden darüber, was ist erlaubt, was nicht, gelten Teile der alten Satzung fort, sollte eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet werden oder nicht.

Nach anfänglichen Abstimmungen mit dem SMUL, hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag eine Mustersatzung an seine Mitglieder versendet. Als erster Eindruck lässt sich nicht verhehlen: Sie ist kompliziert und bedarf vielseitiger Erläuterungen…und das als Ergebnis von Vereinfachungen und Entbürokratisierung! Dennoch: Es ist gut, im Gemeinderat den Erlass einer neu angepassten Satzung zu diskutieren. (PDF-Datei zum Download schicke ich mit)

Selbst verfassungsrechtliche Bedenken (Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes vom 19.11.2010) konnten die Koalitionäre nicht stoppen. Allerdings gibt diese juristische Bewertung keinen Anlass, auf mehr Baumschutz zu hoffen, da nur kommunalrechtliche Fragestellungen – die Kostenfreiheit und die Genehmigungsfiktion – zur Debatte standen.

Die Stadt Leipzig bereitet seither eine Klage gegen den Freistaat vor. Ob dabei auch der Versuch unternommen wird, mehr Baumschutz durchzusetzen, ist momentan noch offen.

Landtagsrede Gisela Kallenbach vom 19.04.2011: Bäume futsch, Bürokratieabbau Null: Wir brauchen wieder einen wirksamen Schutz des kommunalen Baumbestandes!

Rodung auf den Deichen: Rechtsgutachten zum Tornado-Erlass ist in Arbeit

Die Landestalsperrenverwaltungen in Sachsen holzen seit August 2010 rabiat Bäume auf Sachsens Deichen ab. 100.000 Bäume und Sträucher sollen beseitigt werden. Und das ohne jegliche Differenzierung nach Art des Deiches oder Art des Baumes. Alles muss raus.

Das unsinnige Treiben der Landestalsperrenverwaltungen stützt sich auf den äußerst fragwürdigen Tornado-Erlass des Umweltministers Frank Kupfer (CDU). Die Haltbarkeit dieses Erlasses, der die Grundlage für die Rodung von sämtlichen Bäumen und Sträuchern auf Deichen im Freistaat ist, wird aktuell mit einem Rechtsgutachten geprüft.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Art der Notstandsgesetzgebung einer juristischen Prüfung standhält. Die Verbände haben bisher nicht geklagt,  weil die Bundesregierung den Verbänden mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für die Klagen bei Anliegen wie Naturschutz die Grundlage entzogen hat. 

Besonders problematisch erlebe ich das Treiben in Leipzig. Tausende Bäume fallen im Auwald. Der Auwald ist ein nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschütztes Naturschutzgebiet. Die im FFH-Gebiet nötige Fachprüfung wurde unterlaufen, weil die Behauptung einer „Gefahr im Verzug“ als Begründung diente.

Sicher ahnten die Landestalsperrenverwaltungen: eine Genehmigung wäre nicht erfolgt, wenn das Roden der Bäume fachlich hätte begründet werden müssen. Möglicherweise wäre offenkundig geworden: der Hochwasserschutz wäre sachlich und finanziell effektiver möglich gewesen. Zumal ein Auwald mit großen Polderflächen ja geradezu da ist, um Hochwasser aufzunehmen. Hunderten Bäumen hätte ein ordentliches Genehmigungsverfahren den Tod erspart? Fünfzehn Hektar Auwald wurden bereits abgeholzt. Die Maßnahme ist nicht nur fragwürdig, sondern auch höchst kostspielig. Nach dem Abholzen kommt die Rodung der Stubben. Die Wurzeln werden ausgraben und die Deiche neu befestigt.

Unglaublich, dass der Freistaat Millionen für einen wenig effektiven, aber die Umwelt nachhaltig schädigenden Hochwasserschutz ausgibt.

Hintergrund zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

„Das 2006 in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein "weiter Zugang zu Gerichten" zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen.“

Quelle: Naturschutzbund Deutschland,  http://www.nabu.de/themen/naturschutz/naturschutzrecht/news/06011.html

 

(download)

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Baumschutz-Veranstaltung

Am 4.10.2010 fand im Revue-Theater am Palmengarten eine öffentliche Diskussion zum Baumschutz statt. Etwa 30 Leipziger verfolgten die Diskussion, welcher sich Inge Kunath (Amt für Stadtgrün und Gewässer), Dr. Leo Kasek (NABU), Nico Singer (Ökolöwe) und Ronald Linke (Haus und Grund) stellten.
Inge Kunath gab sich optimistisch. Auch in der Vergangenheit habe ihr Amt die in der Regel die Fällgenehmigung erteilt, wenn nichts dagegen gesprochen habe. Von Oktober bis Februar allerdings seien Bearbeitungszeiten von vier Wochen kaum einzuhalten gewesen – nunmehr ist die Frist auf drei Wochen gesunken. Die meisten Anträge hätten mit Bauvorhaben im Zusammenhang gestanden.
Sie erwartet aufgrund des differenzierten Geltungsbereiches des Gesetzes einen höheren Beratungsbedarf bei den Bürgern, diese Beratung wird die Stadt aber anbieten - auch wenn diese nicht durch Einnahmen gedeckt sind.  Die Baumschutzsatzung gilt künftig nur noch für bebaute Grundstücke, wobei auch eine Hundehütte oder ein Gewächshaus lt. Bauordnung eine Bebauung darstellen. Auf nicht bebauten Grundstücken gilt die alte Baumschutzsatzung.
Ronald Linke von Haus und Grund plädierte für mehr Vertrauen in die Bürgerschaft. Er sehe keine dramatischen Fäll-Orgien auf Leipzig zukommen. Das Argument, Hausbesitzer würden Bäume zugunsten von Parkplätzen fällen, galt für ihn nicht: es gebe ohnehin nur wenige Grundstücke mit Durchfahrten zum Innenhof.
Nico Singer merkte an, dass das Argument der "Entbürokratisierung" eine unbegründete Leichtigkeit suggeriere. Für den Geschäftsführer des Ökolöwe bleibt die zentrale Botschaft: ein Baum ist keine private Dekoration, Bäume zu erhalten sei eine gesellschaftliche Verantwortung. Private Anliegen sollten beim Baumschutz nachgeordnete Bedeutung haben. Wer Beratung vom Verein Ökolöwe benötigt, wird sie bekommen. Wer keine Beratung zu benötigen meint, kann selbst entscheiden - und im Zweifelsfall falsch liegen.
Auch Leo Kasek bietet das auch namens des NABU an. Besonders wenn große stadtbildprägende Bäume gefällt werden sollen, sei der Ärger groß. Bisher haben die städtischen Mitarbeiter und die Verbände manchen Nachbarschaftsstreit über Bäume befriedet. 
Wer sich nicht im Klaren sei, ob sich auf seinem Grundstück geschützte Bäume wie Schwarzpappeln oder Erlen befänden, solle lieber nachfragen. Denn wer einen geschützten Baum fällt, begeht eine Straftat.
Dem widersprach allerdings Ronald Linke, seiner Ansicht nach trage die Stadt das Risiko. Wenn nicht innerhalb von drei Wochen gegen die Fällung widersprochen werde, trete die im Gesetz formuliere "Genehmigungsfiktion" in Kraft. Sollte der Baum tatsächlich unter Naturschutz gestanden haben, mache sich dann die Stadt strafbar.
Die anwesenden  Bürgerinnen und Bürger äußerten sich abwartend, manche auch erleichtert über die neuen Regeln. Man werde beim Pflanzen künftig sicher besser bedenken, welche Bäume dauerhaft auf den Grundstücken erwünscht seien.
Die Bürger  erwarten von der Stadt eine bessere Aufklärung über die neuen Regelungen sowie in etwa einem Jahr einen Zwischenbericht über die Erfahrungen, z.B. im Amtsblatt.
Hintergrund:
Anfang September wurde das so genannte Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechtes mit den Stimmern der Koalition verabschiedet. In dessen Umsetzung dürfen Kommunen künftig zwar Baumschutzsatzungen erlassen oder fortschreiben, aber zahlreiche Gehölze nicht mehr unter Schutz stellen: Bäume auf bebauten Grundstücken mit einem Stammumfang von unter einem Meter; Bäume, Sträucher und Hecken in Kleingartensparten; Gehölze auf Deichen und Deichschutzstreifen; Obstbäume, Nadelgehölze, Pappeln, Birken und Weiden.

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"Baum-ab-Gesetz tritt in Kraft" – trotz verfassungsrechtlicher Bedenken

Die schwarz-gelbe Koalition hat das umstrittene Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechtes verabschiedet. Der Plan alle Baumschutzsatzungen generell abzuschaffen, ist zwar noch einmal verhindert worden. Doch geblieben ist ein unausgereiftes Gesetzes-Stückwerk. Was sich zunächst nach Entbürokratisierung anhört, wird die Bürger in Zukunft schwer beschäftigen. Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion warnte in ihrer Rede vor dem Landtag vor drohender Rechts unsicherheit. „Unter dem Deckmantel der Vereinfachung und Entbürokratisierung bemüht sich die Staatsregierung seit Monaten Kommunal-, Umwelt und Naturschutzrecht mit nahezu un lauteren Mitteln auszuhebeln.“
„Sie versprechen Freiheit und bescheren den Bürgern Rechtsunsicherheit und nennen das auch noch Vereinfachung. Den Schneid muss man erstmal haben“, empört sich die Abgeordnete.
So einfach die neuen Regelungen auf dem ersten Blick scheinen mögen, so kompliziert sind sie im Detail. So wird der Bürger mit der Einschätzung allein gelassen, ob Bäume durch geltendes Bundesrecht oder europäisches Recht geschützt sind. Außerdem wird den Städten und Gemeinden per Landesdiktat die Möglichkeit genommen, selbst über die Ausgestaltung der eigenen Baumschutzsatzungen zu bestimmen.
Das neue Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt schon bald in Kraft. Doch ob es tatsächlich länger existieren wird, kann zunächst als offen angesehen werden. Besonders in den Verwaltungen größerer Städte regt sich bereits Widerstand, da die neuen rechtlichen Bestimmungen massiv in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und zusätzliche Kosten verursachen.

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aus der Landtagsdepeche der grünen Landtagsfraktion Nr.: 07/ 2010

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