Grünes Blog Leipzig

Wir wollen ACTA stoppen! Redebeitrag der LAG Netzpolitik zur "ACTA ad ACTA" Demo in Leipzig"

Es gilt das gesprochene Wort:

Wir wollen ACTA stoppen – aber was heißt das eigentlich? Ich bin von den Grünen, und ich bin dort in der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik.

Was ist ACTA

ACTA bedeutet „Anti Counterfeiting Trade Agreement“. Das heißt, in dem Abkommen soll es um die Bekämpfung von Plagiaten gehen. Dieses Abkommen haben verschiedene Staaten miteinander ausgehandelt. Welche Staaten? Die großen, reichen westlichen Staaten. Japan, die USA, Kanada, die Europäische Union, und noch ein paar andere. In dem Abkommen werden alle möglichen Regeln angeordnet. Im Grundsatz geht es darum: Alle Staaten sollen ein Urheberrecht bekommen, dass so streng ist wie unseres.

Die Idee von ACTA ist, dass man die anderen Staaten mit der Zeit dazu bringt, dass sie beitreten. Also immer wenn die was von uns wollen – also z.B. Entwicklungshilfe, oder dass wir einen Zoll herabsetzen, dann sagen unsere Diplomaten: Habt ihr eigentlich schon ACTA unterzeichnet? Nein? Tja Pech! Und so soll sich dann ein strenges Copyright ausbreiten auf der Welt.

Was ist das Problem an ACTA

ACTA soll Entwicklungsländer dazu zwingen, dass sie ein strenges Copyright bei sich einführen. Aber das bringt denen überhaupt nichts. Die ganzen Rechte, die liegen alle in Europa, Amerika und Japan. In den Entwicksländern ist es genau anders herum: Dort wollen sie unsere Maschinen nachbauen, damit sie die Produkte im eigenen Land produzieren können, statt sie von uns zu kaufen. So wollen unsere Medikamente nachmachen, damit sie ihre Kranken behandeln können. Sie möchten unsere Software benutzen, obwohl sie sich die Lizenzgebühren nicht leisten können.

Aber auch hier in Europa bedeutet ACTA: „Geistiges Eigentum“ soll besser geschützt werden. Man wird bei uns kaum ein Gesetz ändern müssen – warum? Weil unser Gesetz schon sehr streng ist. Aber was ist, wenn unsere Parlamente sich einmal entscheiden, etwas von dem Schutz zurückzunehmen? Dann wird man ihnen sagen: Geht nicht! Wir haben leider ACTA unterschrieben! Und wenn wir da austreten, kriegen wir Ärger!

Ein anderes Problem an Acta ist: Es ist ist geschlossenen Zirkeln verhandelt worden. Alle Leute, die an dem Abkommen mitverhandelt haben, mussten sich vorher verpflichten, alles geheim zu halten. Nicht einmal das Europäische Parlament hat erfahren, worum es eigentlich geht.

Mich hat kürzlich jemand gefragt, wo er eigentlich über ACTA abstimmen kann. Die Antwort darauf ist: Gar nicht! Das ist ja das Problem. Das ganze Abkommen ist undemokratisch. Parlamente hatten nichts zu sagen. Man kann niemanden abwählen oder wählen, weil es ACTA gibt. (Man kann natürlich eine Partei wählen, die schon die ganze Zeit dagegen war. Ich sage jetzt mal nicht, welche Partei das ist. 

Wofür stehen wir hier

Wir stehen hier, weil wir den Politikern in Brüssel und Berlin sagen wollen: Wir wollen mitreden. Wir akzeptieren nicht, dass ihr solche Abkommen geheim verhandelt. Dass ihr nicht einmal unseren Parlamenten verratet, worum es eigentlich geht. Wenn solche Abkommen verhandelt werden, dann muss die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Das gilt nicht nur für ACTA, das gilt für die gesamte Politik. Wir verlangen: Wenn es um die Regierung des Internet geht, muss man uns, die Internetnutzer, mitreden lassen. Kein SOPA, kein PIPA, kein ACTA! Aber auch die Europäische Union muss verstehen, dass es so nicht weitgehen kann.

Das Internet ist nicht nur ein Netzwerk, es ist eine Freiheitsmaschine. Und wir benutzten es ständig, für unser alltägliches Leben. Wir reden dort mit Freunden, wir tauschen Informationen aus. Wir verabreden uns zu Demonstrationen wie dieser hier. Wir wollen nicht, dass das Internet einem übertriebenen Copyright-Schutz zum Opfer fällt. Keine Überwachung, keine Internetverbote. Wir wollen ein Internet, in dem man sich wohl fühlen kann. Das gilt natürlich auch für die Künstler und Kreativen in Deutschland. Wir brauchen hier einen gerechten Ausgleich. ACTA ist kein solcher Ausgleich – ACTA ist total einseitig.

Wir sind dafür, dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen den Interessen von Kulturnutzern und Kulturschaffenden. Das gilt für Deutschland, aber das gilt auch für den globalen Maßstab: Wir wollen nicht, dass unser Land andere Länder ausbeutet. Wenn andere Länder ein schwaches Urheberrecht brauchen, sollen sie es behalten dürfen. Wir finden, dass die Pharmaindustrie ein Recht darauf hat, dass sich ihre Forschungsarbeit für sie auch lohnt. Aber deswegen dürfen in Entwicklungsländern keine Menschen sterben. Wir wollen unsere Unternehmen, die Markenware herstellen, vor Nachahmern schützen. Aber deswegen muss man an den Grenzen nicht Menschen die Taschen durchsuchen lassen.

Wir verlangen: Das Copyright muss wieder in die Gremien, wo es hingehört. Nicht in irgendwelche geheimen Zirkel, wo nur reiche westliche Staaten mitreden dürfen. Sondern in die WIPO (das ist die World Intellectual Property Organization). Die WIPO gehört zu den Vereinten Nationen, und sie ist für solche Abkommen wie ACTA eigentlich zuständig. Unsere Regierungen haben nicht in der WIPO verhandelt, weil sie Angst davor hatten, dass ihnen die Entwicklungsländer sonst ihr schönes Abkommen aufweichen. Warum? Weil es dort keine Hochtechnologie-Unternehmen gibt, die ständig Patente anmelden. Weil dort keine Software entwickelt wird, und keine Anzüge hergestellt werden von Hugo Boss. Sondern diese Staaten brauchen unser Wissen. Sie müssen dort auch Computer benutzen, sie wollen auch gerne Autos bauen. Sie möchten von uns lernen - und ACTA will sie daran hindern.

Wir verlangen eine andere Politik. Im Interesse der Wirtschaft, auch im Interesse der Kreativindustie. Aber vor allem eben im Interesse von uns, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates. Und von allen Bürgerinnen und Bürgern auf der ganzen Welt, im Süden genauso wie im Norden. Und wir alle benutzen das Internet. Weil es ein supertolles Medium ist. Sorgen wir dafür, dass das auch so bleibt!

 

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Genehmigung der ACTA AD ACTA DEMO, der Auflagenbescheid

Vollzug des Sächsischen Versammlungsgesetzes 

Versammlungsanmeldung vom 02.02.2012 für den 11.02.2012                                

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kasek,

die Stadt Leipzig erlässt als zuständige Versammlungsbehörde folgenden

Bescheid

Gemäß  § 14 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) bestätigt die Versammlungsbe hörde der Stadt Leipzig Ihnen die Anmeldung einer Versammlung (Aufzug mit Auftakt- und Abschlusskundgebung) am 11.02.2012 von 14.00 Uhr (Beginn der Sammlung) bis ca. 18:00 Uhr

(Ende der Abschlusskundgebung) in Leipzig unter dem Motto „ACTA AD ACTA“.

I. Bei der Durchführung der Versammlung sind folgende Auflagen zu beachten:

Allgemeine Auflagen

1. Verantwortlicher Leiter der Versammlung (Kundgebungen und Aufzug) ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Kasek, Zillerstraße 31, 04317 Leipzig, Tel. 0176- 61 70 54 66.

    2. Der Versammlungsleiter ist verpflichtet, sich vor Beginn der Versammlung (Kundgebungen und Aufzug) bei den Einsatzleitern der Polizei zu melden.

    3. Der Versammlungsleiter hat während der Veranstaltung ständig anwesend zu sein.

    4. Für die Durchsetzung der Auflagen ist der Versammlungsleiter verantwortlich.

        5. Der Versammlungsleiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Angaben der Anmeldung bezüglich des zeitlichen und räumlichen Ablaufes eingehalten werden. Hierfür hat er die Versammlungsteilnehmer über den Inhalt dieses Auflagenbescheides in geeigneter Form zu informieren.

        6. Bei Durchsagen der Polizei hat der Versammlungsleiter dafür Sorge zu tragen, dass das Betreiben der Beschallungsanlage (Lautsprecheranlage und/oder Megaphon) unverzüglich einzustellen ist.

        7. Der Versammlungsleiter muss mit seinen Anweisungen jederzeit alle Teilnehmer der Versammlung erreichen können. Kommt es zu Verstößen gegen versammlungsrechtliche     oder sonstige strafrechtliche Bestimmungen oder zu Ausschreitungen einzelner unfriedlicher Teilnehmer und können diese Verstöße bzw. Ausschreitungen durch Weisungen des Versammlungsleiters oder der Ordner nicht unterbunden werden, so hat der Versammlungsleiter bzw. die Ordner unverzüglich die Polizei zu informieren. Sie hat darauf hinzuwirken, dass unfriedliche Teilnehmer isoliert werden.

         8. Vor Beginn des Aufzuges sind durch den Versammlungsleiter die Auflagen Nr. 11. bis Nr. 15. den Versammlungsteilnehmern bekannt zu geben und sie auf die bei Zuwiderhandlungen mögliche Einleitung eines Bußgeldverfahrens hinzuweisen (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 SächsVersG).

         9. Die Versammlung ist durch den Versammlungsleiter offiziell zu beenden.

         10. Die Verwendung von ehrenamtlichen Ordnern im Verhältnis von 1:50 wird genehmigt. Die Ordner sind entsprechend dem SächsVersG zu kennzeichnen (weiße Armbinde mit der Aufschrift „Ordner“). Die Ordner müssen volljährig und während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Der Versammlungsleiter hat die Ordner über ihre Aufgaben zu belehren und sie anzuhalten, gegen Störungen in angemessener Form einzuschreiten. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Ordner gleichmäßig auf den Aufzug zu verteilen.

        Besonders den Aufzug betreffende Auflagen

         11.  Der ab ca. 15:00 Uhr stattfindende Aufzug ist entsprechend der erfolgten Anmeldung und dem am 07.02.2012 geführten Kooperationsgespräch ausschließlich auf folgender Strecke durchzuführen: Augustusplatz / Gewandhausseite à Mittelfahrbahn à Roßplatz (Innenring) -> Martin-Luther-Ring (Innenring) -> Dittrichring (Innenring) -> Goerdelerring (Innenring) -> Tröndlinring (Innenring) -> Willy-Brandt-Platz (Innenring) -> Georgiring (Innenring) -> Augustusplatz / Gewandhausseite (Abschlusskundgebung-Auflösung)

         12.  Der Aufzug wird durch die Polizei begleitet und abgesichert. Die Absicherung der Demonstration erfolgt auf öffentlichen Straßen durch jeweils ein Fahrzeug vor und hinter dem Demonstrationszug. Die Geschlossenheit des Aufzuges muss gewährleistet sein, größere Abstände innerhalb des Aufzuges dürfen nicht entstehen. Während des Aufzugs dürfen sich die Versammlungsteilnehmer nur zwischen dem Führungs- und Abschlussbegleitfahrzeug der Polizei aufhalten. Die in den Auflagen festgelegte Aufzugsroute ist einzuhalten, Änderungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Einsatzleiters der Polizei durchzuführen

         13.  Die Teilnehmer des Aufzuges haben sich auf öffentlichen Straßen gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu verhalten, ihnen stehen keine Sonderrechte zu. Der Fahrverkehr des ÖPNV ist, soweit  es die örtlichen Verhältnisse zulassen, nicht zu behindern oder zu gefährden.

         14.  Kundgebungsmittel sind so mitzuführen, dass andere Teilnehmer oder Dritte nicht gefährdet oder behindert werden. Soweit während des Aufzuges ein Fronttransparent mitgeführt wird, ist dieses in seinen Ausmaßen so zu bemessen, dass dieses nicht über die Breite der nutzbaren Fahrbahn hinausragt.

        15.  Das Abwerfen von Flugblättern, Zeitschriften, sonstigen Publikationen oder ähnlichem während des Aufzuges ist untersagt. Soweit vorgenannte Publikationen mitgeführt werden, sind diese gezielt an Dritte zu übergeben bzw. auszuhändigen.

        II.  Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl. I, S.              17) i. d. gültigen Fassung wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses die            sofortige Vollziehung der Auflagen 1 bis 15 des Bescheides angeordnet.

        III.  Für diesen Bescheid wird keine Gebühr erhoben

         Hinweise für die Aufzugsroute und der Zwischen- bzw. Abschlusskundgebungsörtlichkeit

         Der Erlass weiterer Auflagen durch den jeweiligen Einsatzleiter der Polizei vor Ort bleibt vorbehalten, da nach den örtlichen Verhältnissen und den Verkehrsumständen neue Umstände auftreten können, die nach Abwägung aller Interessen eine Abänderung der Aufzugsroute oder den Erlass sonstiger Auflagen nach § 15 Abs. 1 SächsVersG durch den verantwortlichen Einsatzleiter der Polizei vor Ort erforderlich werden lassen.

         Gemäß Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG) müssen Versammlungen friedlich und ohne Waffen durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss v. 14.07.2000 (BvR 1245/00, S. 12) klargestellt, dass vom Versammlungsleiter deutliche Signale ausgehen müssen, dass Gewalt nicht toleriert werden wird und dass keine Solidarisierung mit gewaltbereiten Teilnehmern stattfinden werde. Von dem Veranstalter oder dem Leiter darf in einer auf Konfrontation ausgerichteten Stimmung erwartet werden, dass er in seinem Umfeld öffentlich unmissverständliche Zeichen setzt, die auf die Gewaltfreiheit der Durchführung der Versammlung ausgerichtet sind.

         Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die zuständige Behörde die Versammlung bzw. den Aufzug auflösen kann, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach § 15 Abs. 1 SächsVersG gegeben sind.

         Nach § 7 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz und § 17 Abs. 1 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) i.V.m. § 44 Abs. 1 SächsStrG hat jeder, der eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

        Dies gilt auch für Veranstalter von Versammlungen, wenn er z.B. Flugblätter oder Handzettel verteilen lässt oder Versammlungsteilnehmer mit Speisen und Getränke verpflegt und dadurch eine unübliche Verschmutzung der Strasse unmittelbar verursacht.

        Andernfalls kann die Stadt Leipzig, Eigenbetrieb Stadtreinigung,  die Verunreinigung auf Kosten des Veranstalters beseitigen.

        Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung von Cateringständen bzw. einer Feldküche o.ä. nur dann zulässig ist, wenn dafür die notwendigen Erlaubnisse nach den Bestimmungen des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) i. V. m. der gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig durch die zuständige Fachbehörde erteilt wurde und die Abgabe von Speisen und/oder alkoholfreien Getränken im Sinne des § 2 Abs. 2  des Sächsischen Gaststättengesetzes (SächsGastG) angezeigt wurde.

        Ausgenommen von diesem Erlaubnisvorbehalt ist die Aufstellung von Informationstischen oder Informationsständen.

        Diese Versammlungsbestätigung bezieht sich ausschließlich auf den der Öffentlichkeit gewidmeten Verkehrsraum. Das Hausrecht von Flächen, die sich im Privatbesitz befinden, wird hierdurch nicht berührt. Für die Benutzung solcher Flächen ist das Einverständnis des Eigentümers bzw. Besitzers einzuholen.

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        "ACTA AD ACTA" Demonstration in Leipzig 11.02. 14 Uhr

        In aller Kürze die Neuigkeiten zur Demonstration in Leipzig. Die Hintergründe der Demo will ich jetzt nicht betonen, die kennen die meisten schon oder wer will kann hier den Beschluss der Grünen zu ACTA noch einmal nachlesen.

        Alle anderen Hintergründe und Orgafragen gibt es dagegen im Piratenpad  

        Die Veranstaltung bei Facebook gibt es hier: Facebook

        Und nein es handelt sich nicht um eine Demonstration, die von den Piraten ausgeht auch wenn diese, wie auch Grüne, Jusos, Linke und andere Gruppen sicherlich in großer Zahl dabei sein werden.

        Nur kurz also alle Informationen die wir heute in der Verhandlung mit dem Ordnungsamt geklärt haben:

        Angemeldet ist die Demonstration von 14- 18 Uhr. Beginn und Ende ist jeweils auf dem Augustusplatz auf Seite des Mendebrunnens. Die Route führt im Uhrzeigersinn einmal um den kompletten Promenandenring/ Innenstadtring und da am Wochenende viele Touristen in Leipzig sind, dürfte auch die Erreichbarkeit der Demonstration entsprechend groß sein.

        Die Demonstration läuft im Inneren Teil des Ringes also zwischen Innenstadt und Gleisbett. Die Ordner sind bei einer Anzahl von 1 Ordner auf 50 Personen genehmigt. Wieviele Ordner genau gebraucht werden wird erst am Sonnabend operativ entschieden.

        Handzettel und Flyer sollen bitte zielgerichtet verteilt werden. Fahnen und Transparente sind erlaubt.

        Für viele wichtig: Wie sieht es mit den Guy Fawkes Masken aus?

        Und die wichtigste Antwort sie sind erlaubt, ebenso wie Schals, Mützen etc. und zwar aufgrund der Wetterlage. Kein Witz. Also dürfen die Masken getragen werden. Sollte allerdings irgendjemand auf die Idee kommen die Demo nutzen zu wollen um zu randalieren wird das Vermumungsverbot sofort restriktiv gehandhabt.

        Also bitte keine Gewalt. Lasst uns friedlich und mit mehreren hundert Menschen deutlich machen, dass wir ACTA ablehnen und keine Ruhe geben.

        Morgen werden wir dann die komplette Genehmigung veröffentlichen.

        Außerdem findet Morgen Abend Mittwoch 08.02. um 21 Uhr in der Schaubühne Lindenfels noch ein Orgatreffen statt. Wäre schön, wenn noch der eine oder die andere dazu kommt.

        In diesem Sinne

        Kommt alle am Sonnabend

        ACTA AD ACTA

         

         

        Filed under  //   Acta   antiacta   demo   leipzig  

        Demo: "Gemeinsam für mehr Demokratie – gegen Atomenergie"

        Das Bündnis gegen Atomkraft rief für diesen Montag zu einer Demonstration unter dem Motto: "Gemeinsam für mehr Demokratie – gegen Atomenergie" vom Augustusplatz durch die Stadt zum Brühl auf, um erneut ein Zeichen gegen Atomenergie zu setzen. Etwa 30 Teilnehmer zogen mit Transparenten mit der Aufschrift "Atomkraft nein danke!" und "Atomkraft abschalten!" lautstark durch die Leipziger Innenstadt. Viele der Teilnehmer trugen Schilder mit "Dr. Thomas Feist schalten sie Atomkraft ab!", um den Leipziger Bundstagsabgeordneten der CDU, Dr.Feist, dazu aufzurufen sich gegen die Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke einzusetzen.

        „Die Mehrheit der Menschen ist gegen eine Verlängerung der Endlaufzeiten und hat dies auch deutlich gezeigt“, betonte Jürgen Kasek. Damit wird deutlich, dass es in diesem Land eine demokratische Mehrheit gibt, die aber von der Bundesregierung nicht wahrgenommen wird. Das inzwischen bekannt wurde, dass die Verträge und Teile des Energiekonzepts von Rechtsanwaltskanzleien im Auftrag der Atomindustrie geschrieben wurden, lässt endgültig Zweifel an der demokratischen Legitimation aufkommen. 

        „Wer so Politik betreibt wird zunehmend zur Gefahr für die Demokratie“, kritisierte Kasek den Stil der Bundesregierung deutlich.

        „Das Energiekonzept der Bundesregierung ist kein Meilenstein in ein neues Zeitalter sondern ein Rückschritt“, bilanzierte Alexander John von der Klima- Allianz Leipzig nüchtern das Konzept der Bundesregierung. Die Klimaschutzziele werden deutlich verfehlt, einen zeitnahen Ausbau der Erneuerbaren Energien wird es nicht geben und zu allem Überfluss wird auch noch weiter auf Energie aus Kohleverstromung gesetzt.

        Bis zu den Castor Transporten im November soll ab jetzt jeden Montag 19 Uhr vom Augustusplatz aus in Form eines Spaziergangs auf das Anliegen des Bündnisses hingewiesen werden. 

        Unterstützer: Ökolöwe, Attac Leipzig, Klima-Allianz Leipzig; B.U.N.D. Leipzig; Naturschutzbund Leipzig; BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Leipzig; DIE LINKE Leipzig, SPD Leipzig, Jusos Leipzig, Grüne Jugend Leipzig; Linksjugend Leipzig, linxxnet Leipzig

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        Anti-Atom-Demo in Berlin 18.09.2010

        Über 100.000 Menschen demonstrierten gestern in Berlin mit uns gegen die finsteren Atompläne der Bundesregierung. Wie die schwarz-gelbe Regierung jetzt darauf reagiert, wird sich in den nächsten Tagen zeigen. Jedoch beweist diese großartige Demo: FDP und CDU/CSU wird ihre (Fehl-) Entscheidung die Laufzeiten der Atomkraftwerke zu verlängern noch sehr leid und sehr weh tun.

        Etwa 200 Leipziger -darunter zahlreiche Grüne- machten sich am gestrigen 18.09.2010 mit zwei Bussen und 20 Wochenendtickets auf den Weg zur großen Anti-Atom-Demo nach Berlin.
        Hier unsere Bilder und ein kurzes Video von dieser eindrucksvollen Demonstration gegen die geplante Laufzeitverlängerung der deutschen AKW.

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