Onlinedurchsuchung des Koalitionsvertrages ergab: Netzneutralität soll gesichert werden!

Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.

Erstaunlich, dass sich das Wort Netzneutralität überhaupt in der Koalitionsvereinbarung der frisch gebackenen Koalitionäre von CDU/CSU und FDP findet. 
Aber was bedeutet das?


Netzneutralität,  zu bewahren ist nicht nur ein Thema, das Internetprovider angeht. Wenn Provider im Auftrag des Staates Verbindungen zu bestimmten Netzadressen abfangen und manipulieren und statt der angeforderten Website ein Stoppschild anzeigen, um den so entmündigten Bürger vor schlimmerem zu  bewahren (Zugangserschwerungsgesetz), dann ist hier natürlich - zur Herstellung der Netzneutralität - auch der Staat gefordert, seinen Auftrag zur Manipulation zurück zu nehmen. Die Infragestellung der Internetsperren ist damit ein erster, wenn auch zu zaghafter Schritt, in die richtige Richtung.

Der erste Teil des zitierten Satzes ist neoliberale Ideologie. Denn abgesehen davon, dass der Wettbewerb Netzneutralität nicht sicherstellt, sondern Internetprovider eher dazu anregt, manipulierend in den Datenverkehr einzugreifen, um eigene Marktpositionen zu stärken, sind die Marktkräfte natürlich gänzlich ungeeignet staatliche Eingriffe in die Neutralität des Netzes zu verhindern, oder rückgängig zu machen.

Falls also der oben zitierte Satz aus dem Koalitionsvertrag irgend eine Bedeutung hat und in der zukünftigen Politik eine Rolle spielen wird, steht uns ein kleines Wunder bevor.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird verschwinden, bevor es in Kraft trat. Der Staat wird komplett auf Eingriffe in den Netzverkehr verzichten. Darüber hinaus werden - nachdem die "sorgfältige Beobachtung" ergeben haben wird, dass der freie Markt hier nicht wie erhofft wirkt - die Bedingungen geschaffen, die die Internetprovider die Netzneutralität missachten dazu bringen die Neutralität ihrer Netzverbindungen herzustellen. Die übliche Form dafür ist ein Gesetz.

So zaghaft und vage das Thema Internetsperren im Koalitionspapier behandelt wird, ist allerdings zu bezweifeln, dass Netzneutralität konsequent und verbindlich politisch umgesetzt wird.

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Freiheit statt Verbote – warum eine Einschränkung des Versammlungsrechtes der falsche Weg ist

Blog Artikel von Jürgen Kasek

Zur Debatte um eine mögliche Verschärfung des Versammlungsrechtes in Sachsen

Kurz nach den Geschehnissen des Wochenendes in Leipzig (Stichwort Naziaufmarsch und Ausschreitungen) hat sich nunmehr die FDP in Gestalt von Holger Zastrow zu Wort gemeldet und fordert, dass das Versammlungsrecht schnellstmöglich verschärft werden müsse.
Grundlage dafür ist S. 49 RN 27 des Koalitionsvertrages indem es heißt: “Wir werden alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen und bis zum 13. Februar 2010 das Versammlungsrecht ändern, um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.“
Abgesehen davon, dass die Schlüsse der FDP im Zusammenhang mit den Vorgängen in Leipzig am 17.10. einer inhaltlichen Überprüfung nicht standhalten, nachzulesen etwa bei der Leipziger Internetzeitung http://tr.im/CnVF
und im Blog von Achim Wesjohann http://achim-wesjohann.de/?p=206
ist es vor allem die Diskrepanz zwischen Wahlprogramm der FDP und nunmehr getroffenen Aussagen, die zu denken gibt.

Im Wahlprogramm heißt es doch, durchaus wohlmeinend, zum Thema Bürger- und Freiheitsrechte:

„Der demokratische Staat, der die Freiheit seiner Bürger schützt und sie achtet, muss über eine unabhängige Justiz verfügen. Die Garantie von Bürger- und Freiheitsrechten sowie die Achtung von Grundrechten in einem demokratischen Rechtsstaat waren immer zentrales Anliegen der Freien Demokraten. Gerade das Recht ist oft die Waffe der Schwachen gegen die Mächtigen.“

Schwer vorstellbar wie eine weitgehende Einschränkung des Versammlungsrechtes, das den Schutz von Art. 8 I GG und Art. 23 SächsVerf genießt damit vereinbar sein soll. Die Aussage von Holger Zastrow steht dieser Formulierung konträr gegenüber.

Die rechtliche Seite

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gehört mit zu den sogenannten Kommunikations-grundrechten, schützt es doch die Kommunikationsform des Sich Gemeinsam Versammelns,  und ist eines der zentralen Grundrechte im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit soll die drohende Vereinzelung des einzelnen verhindern und (gemeinsam mit Art. 9 GG) die Persönlichkeitsempfaltung in Gruppenform schützen. Eingeschränkt wird das Grundrecht in Art. 8 Abs. II GG, wo es heißt dass dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden kann. Das Versammlungsgesetz stellt sich als Ausformung dieses Gesetzesvorbehaltes dar. Ursprünglich hatte der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Im Zuge der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder über (vgl. das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006,BGBl I S. 2034 ). Damit können nunmehr die Länder eigene Versammlungsgesetze erlassen. Bislang haben Baden- Württemberg; noch nicht abgeschlossen, Ausgang offen und Bayern davon Gebrauch gemacht.

Das Problem:

Das Problem besteht darin, dass die Versammlungsfreiheit auch in besonderem Maße von rechtsextremen Gruppierungen in Anspruch genommen wird. Gerade vor dem Hintergrund des 13.02. in Dresden oder Aufmärschen zum 01.09. oder Aufmärschen an besonders geschichtsträchtigen Orten, ist dies mitunter ein schwer hinnehmbares Ärgernis. Gerade da es einen Großteil der Gruppen offensichtlich darum geht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Genauso wenig aber wie die Antwort auf die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der NPD ein Verbot sein kann, ist eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes die Lösung. Was sowohl Verbote als auch Verschärfungen bezwecken ist eine Bekämpfung der Symptome. Die eigentliche Ursache wird hingegen nicht oder nur spärlich behandelt.
Auch im Hinblick auf Gewalttaten am Rande von Demonstrationen ist eine Verschärfung nicht die Lösung. Schon jetzt bietet § 15 VersammlG, das bislang schon nicht sonderlich liberal war, ausreichende Grundlagen um eine Demonstration bei erwartbaren unfriedlichen Verlauf bereits im Vorfeld zu verbieten. Hier ist des Weiteren zu bedenken, dass gerade die Gewalt am Wochenende wenig mit den Demonstrationen zu tun hatte. Die Gewalt auf Seiten der Nazidemonstration begann zwar während der Demonstration, der Großteil der Gewalttaten fand jedoch statt als die Demonstration bereits beendet war. Die umherschweifenden Gruppen von freien Radikalen die vor allen Dingen für Sachbeschädigungen im Umfeld verantwortlich sind, fallen ohnehin nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit.

Versuche in Baden- Würtemberg und Bayern
Mit dem am 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Bayerischen Versammlungsgesetz hat der Freistaat Bayern von seiner Kompetenz als erstes Bundesland Gebrauch gemacht. Dort ist ein umfassendes Militanzverbot, nach Vorschlag sollten bereits die Teilnahme an Versammlungen verboten sein, die nach außen hin den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln, sowie eine durchgängige Überwachung aller Teilnehmer vorgeschlagen.
Das Bundesverfassungsgericht setzte Ende Februar (1 BvR 2492/08; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html)  zum einen die Androhung von Bußgeldern bis 3000 Euro vorläufig außer Kraft, die Anmeldern bei nicht ausreichender Erfüllung der umfangreichen Mitteilungspflichten oder einem gewalttätigen Verlauf einer Kundgebung sowie das »Militanzverbot« verletzenden Demonstranten gedroht hätten. Zum anderen beschränkten die Richter die polizeiliche Befugnis, Demonstrationen vollständig zu filmen oder zu fotografieren und diese »Übersichtsaufnahmen« zur späteren Verwendung aufzuzeichnen. In beiden Fällen kritisierte das BVG die gravierenden »Einschüchterungseffekte« der teilweise sehr unklar formulierten Vorschriften. Damit wurde ein Großteil der Verschärfungen nach Einreichung der Verfassungsklage wieder rückgängig gemacht.
Nach dem Urteil wurde das Gesetzgebungsverfahren in Baden Württemberg, das ähnlich drastische Verschärfungen vorsah, zunächst auf Eis gelegt.

Besonders Augenmerk verdient das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung und zwar ohne Anlass (Rn 133 des Urteils):

„Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die Wahrnehmung des Versammlungsrechts und damit an das Gebrauchmachen von einem für die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht anknüpft, führt zu durchgreifenden Nachteilen. Die vorläufige Hinnahme hierdurch begründeter Einschüchterungseffekte hat im Rahmen der Folgenabwägung auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe höheres Gewicht als die Nachteile einer einstweiligen Außerkraftsetzung dieser Vorschriften. So sind die Nachteile eines teilweisen Verzichts auf Übersichtsaufzeichnungen für die Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens jedenfalls dann von geringerem Gewicht, wenn von einer Versammlung keine erheblichen Gefahren ausgegangen sind.“
Zusammenfassend auch: http://jungle-world.com/artikel/2009/11/32925.html

Fazit:

Die bisherigen Versuche des Versammlungsrechts zu verschärfen endet bislang in einem Fiasko. Das mit einer Verschärfung des Versammlungsrechtes zudem eine der genannten Ziele erreicht werden kann, ist mehr als unwahrscheinlich. Damit kann die Einschränkung der Versammlungsfreiheit unter dem Stichwort der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt werden.  Die Äußerungen des FDP Vorsitzenden in Sachsen zeugen somit nicht nur von einer großen Unwissenheit der Materie, sondern konterkarieren das Bild der FDP als Bürgerrechtspartei vollends. Es bleibt abzuwarten wie sich die Schwarz Gelbe Koalition weiterhin verhalten wird. Bei der angedrohten Verschärfung des Versammlungsrechtes, dürften Verfassungsbeschwerden eingedenk des skizzierten Hintergrundes nicht lange aus sich warten lassen.


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Unterstützung für Leipzig nimmt Platz - gegen die Nazi-Demo "Recht auf Zukunft" am 17.10.2009

Monika Lazar, MdB und Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus auf ihrer Internetseite:

Protest gegen eine Kundgebung von Personen, die sich mehr oder weniger explizit gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung aussprechen, ist legitim und notwendig.
[…]
Es wäre zu wünschen, das es mehr couragierte Bürgerinnen und Bürger auch in Leipzig gibt, die sich am 17.10. für die Demokratie stark machen und ihre Ablehnung den Nazis gegenüber zum Ausdruck bringen.
[…]
Als Vorstandsmitglied des Netzwerkes für Demokratie und Courage (NDC) unterstütze ich das Vorbereitungsbündnis und am 17.10. die friedlichen Gegenaktionen in Leipzig.

Wir rufen deshalb dazu auf, den Aufruf auf leipzig-nimmt-platz.de als Unterstützer des Protestes gegen die Nazi-Demo am 17.10.2009 zu unterzeichnen.

Zur Vorbereitung der Protestaktionen findet am 11.10.09 ein Aktionstrainingstag statt. Dort wird es rechtliche Tipps, Hinweise zur 1. Hilfe in Stresssituationen, Informationen zur Demo und Gegenaktion, sowie andere für die Aktion wichtige Trainings geben.

Den Aufruf und alle Informationen zur Gegenaktion gegen den Nazi-Aufmarsch am 17.10.09 findet ihr auf leipzig-nimmt-platz.de



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Leipzig und ´89 – erinnern, bewahren und für die Zukunft nutzbar machen

Erklärung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum 20. Jahrestag der Friedlichen Revolution

20 Jahre zurück liegen die Ereignisse, die uns individuell und politisch noch nachhaltig beschäftigen und die uns geprägt haben.

Die Friedliche Revolution ist für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Erstmaligkeit und Einmaligkeit für Deutschland der demokratische Auftrag, der Beweggrund für das aktive Hineinwirken in unsere Stadt, das Hintergrundmotiv unseres politischen Selbstverständnisses.

1. erinnern:

Die Friedliche Revolution ausgehend von Leipzig, aber auch von Berlin, Dresden, Plauen und anderen Orten in Ostdeutschland, hat 1989 der Deutschen Einheit den Weg bereitet. Demokratische Bewegungen aus vielen Bereichen der Gesellschaft, Umweltgruppen der Kirchen, andere kirchennahe Gruppen, Straßenmusiker etc. haben den Boden dafür bereitet. Männer und Frauen haben persönliche Nachteile, Haft und Repressalien in der DDR in Kauf genommen und sich der systematischen Unfreiheit und Willkür nicht gebeugt, sie haben so andere Menschen aufrütteln können und solidarisiert. Was die Menschen in Leipzig vor 20 Jahren in den Friedensgebeten und anschließenden Montagsdemonstrationen miteinander errungen haben, aber auch wie wir das erlebt haben, hat auch aus heutiger Sicht nichts an Bedeutung verloren. Der Mut, die Gewaltlosigkeit, die Kraft von Liedern und Gebeten, die Gemeinsamkeit in der Auflehnung gegen die herrschende Diktatur sind und bleiben Schlüsselerlebnisse lebendiger Demokratie.

2. bewahren:

Leipzig denkt offiziell am 9. Oktober 2009, dem entscheidenden Tag des politischen Umbruchs in Leipzig, zurück. Ohne dieses Ereignis hätte es nicht vier Wochen später die Maueröffnung in Berlin und die Überwindung des Eisernen Vorhangs in Deutschland gegeben, auch wohl nicht so schnell danach die Deutsche Einheit und das Ende der Teilung Europas.

Der 9. Oktober ist unser städtischer Feiertag!

Dies, wie andere erfolgreiche Initiativen, konnten wir gegen das Verblassen der Bedeutung der Friedlichen Revolution für die Menschen mit auf den Weg bringen.

Wir Leipziger sind völlig zu Recht stolz auf diesen Tag, wir dürfen es nicht zulassen, dass die Bilder und das Andenken an die Leipziger Ereignisse hinter den Bildern der Maueröffnung und der Einheitsfeier am Brandenburger Tor verblassen. Deshalb wünschen wir uns, dass dieser Feiertag für die, die dabei gewesen sind, genauso wichtig bleibt wie für nachfolgende Generationen und internationale Besucher. Wir haben ihnen weiterzugeben, wie durch friedliche Proteste und einer Menge Zivilcourage Weltgeschichte geschrieben wurde.

3. nutzbar machen:

Was besagt das für Leipzig heute?

Für unsere Stadt bedeutet dies, sich wieder auf die besondere politische Kultur des sachorientierten Miteinanders zu besinnen. Dazu muss die Stadt Leipzig ihr Selbstbild wiederfinden und unter gemeinsamen Zielsetzungen die Zusammengehörigkeit wieder wachsen lassen.

Das Besondere des demokratischen Neuanfangs von 1990 war zuletzt durch politische Ziellosigkeit und Beliebigkeit der Verwaltungsspitze und der sie tragenden Parteien infrage gestellt worden. Wir sehen die Notwendigkeit, Leipzig wieder ein Leitbild und eine Vision über den Weg den Leipzig in den kommenden Jahrzehnten einschlagen soll, zu geben. Dazu braucht es eine politische Führung, die Willens ist, politisch notwendige und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen und diese der Bevölkerung zu vermitteln, aber auch im Interesse der Stadt notwendige und damit nicht immer populäre Beschlüsse durchzusetzen. Der sich für uns aus ´89 formulierte Auftrag besagt auch, dass sich OBM, Verwaltung und auch der Stadtrat wieder bewusst der unmittelbaren Demokratie verpflichten, die Instrumente der Bürgerbeteiligung ausbauen und die Ergebnisse ernst nehmen. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger sollen wieder den Mut entwickeln, die Werkzeuge der unmittelbaren Demokratie mit ihren Gesetzmäßigkeiten und Freiheiten zur Beteiligung zu nutzen.

Die ohne Zweifel vorhandenen großen Potenziale unserer Stadt sollen wieder voll ausgeschöpft werden können. Vor allem die Parteien, die bei der Friedlichen Revolution im Jahre 1989 wesentlich mitgewirkt haben, sind hier zu einem Konsens im Interesse einer gesunden Weiterentwicklung Leipzigs aufgefordert.

In diesem Sinne glauben wir, dass mit dem Beginn der neuen Wahlperiode des Stadtrates eine gute Gelegenheit für einen Neubeginn der Leipziger Kommunalpolitik gegeben ist. Der Oberbürgermeister, die Verwaltung und wir als Stadtratsfraktionen sollten diese Chance für Leipzig im Sinne der Friedlichen Revolution von 1989 nutzen.

Ingo Sasama Stadtrat und Stellvertretender Fraktionsvorsitzender

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

04092 Leipzig

Neues Rathaus, Zimmer 103

Martin-Luther-Ring 4-6

e-mail: GrueneFraktion(at)leipzig.de

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Wozu brauchen wir die Piratenpartei?

SüddeutscheTV hat Ex-Innenminister Gerhart Baum, den Blogger Markus Beckedahl und Julia Seeliger (Zeitrafferin) gefragt: “Wozu brauchen wir die Piratenpartei?”.

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"Das Buch gegen Nazis" - Lesung und Diskussion mit dem Autor

Woran erkenne ich Neonazis, ist es überhaupt notwendig gegen Rechtsextremismus aktiv zu werden, wer ist in der rechten Szene aktiv und ist die NPD nicht doch eine demokratische Partei? Um diese und andere Fragen geht es in "Das Buch gegen Nazis" der Autoren Holger Kulick und Toralf Staud.
Gestern las Holger Kulick in einer Veranstaltung des Erich-Zeigner-Hauses, zu der Abgeordnete und KandidatInnen aller der im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen und anwesend waren, aus seinem Buch vor. Hinter der ruhigen und konzentrierten Art des Autors konnte man fast vergessen, dass es sich um ein brisantes gesellschaftliches Thema handelt, denn längst sind Neonazis keine glatzköpfigen Schlägertrupps mehr die schon von weitem zu erkennen sind, sondern sie sind in der Bürgerlichkeit angekommen und machen in Schlips und Kragen Politik und sind Abgeordnete in Kommunen und Landesparlamenten.
Wer Informationen und  Tipps benötigt und auf Erfahrungen anderer zurückgreifen möchte, um gegen Rechtsextremismus und Neonazis aktiv zu werden ist gut beraten sich mit "Das Buch gegen Nazis" zu beschäftigen. Dies wurde in der anschließenden Diskussion deutlich in der es um Aktivitäten gegen den geplanten Naziaufmarsch am 17.10.2009 in Leipzig ging. Besonders interessierten sich die anwesenden Vertreter des "Netzwerkes Courage" und "Bündnis 17. Oktober" für die Strategien mit Witz und Kreativität bei Aktionen gegen Naziaufmärsche, welche auch rege diskutiert wurden. Denn dadurch, so der Autor Holger Kulick, würden Gewaltausbrüche verhindert. Genau so wichtig ist es aber auf den Bürgersinn in den Kommunen, in denen Naziaufmärsche, oder -veranstaltungen stattfinden sollen, Bezug zu nehmen, weil die Einbindung möglichst weiter Teile unserer Gesellschaft in Antinaziaktionen eine extremistische Schieflage solcher (Gegen-) Veranstaltungen von vornherein unmöglich macht.
Bündnis 90/Die Grünen, gestern Abend offiziell durch die Grüne Bundestagsabgeordnete Monika Lazar und den Leipziger Vorstandssprecher Jürge Kasek, sowie einigen Parteimitgliedern vertreten, unterstützen das "Bündnis 17. Oktober" voll und ganz. Dem Wunsch der anwesenden Vertreter der Aktivisten noch gleich nach Veranstaltungsende einen Brief an Oberbürgermeister Burkhard Jung mit zu verfassen, konnten Monika Lazar und Jürgen Kasek, aufgrund der Belastungen durch den derzeitigen Wahlkampfhöhepunkt und der Anspannung wegen der kurz bevor stehenden Wahl nicht nachkommen, sagten jedoch ihre Mitarbeit nach überstandenem Wahlkampf sicher zu.
Die Anwesenheit der Vertreter des gesamten demokratischen politischen Spektrums bei der Lesung des "Buches gegen Nazis" und der Verlauf der Diskussion lässt hoffen und zeigt, dass am 17. Oktober Leipziger Bürger aus allen gesellschaftlichen Bereichen zeigen werden, dass antidemokratische und rechtsextremistische Veranstaltungen in Leipzig keinen Platz haben. http://leipzignimmtplatz.blogsport.de/

   
Click here to download:
Das_Buch_gegen_Nazis_-_Lesung_.zip (493 KB)

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Rette deine Freiheit - Wählen gegen den Überwachungswahn

Warum es wichtig ist am Sonntag zu wählen und die Stimme den Grünen zu geben.

Die Wahl am Sonntag rückt immer näher. Inzwischen sind es nur noch Stunden, bis die Wahllokale öffnen.
Intensiv wurde in verschiedenen Foren diskutiert, welche Partei wählbar ist. Die Schlüsselfrage für die Onliner ist dabei die Einstellung der Parteien zur (Internet-) Überwachung.

Unabhängig von der Frage ob man die Piraten überhaupt für eine Partei als solche hält und unabhängig von der Frage, welcher Freiheitsbegriff denn zugrunde zu legen sei, wird den Piraten im Bereich des Datenschutzes eine hohe Kompetenz bescheinigt.
In Sachsen ist das besonders relevant, denn die Piratenpartei stellt sich hier nicht zur Wahl.

Aber welche Partei kommt stattdessen in Betracht?

Zur CDU gibt es an dieser Stelle nicht viel zu sagen. Die Konzepte und Aussagen sprechen für sich. Eine Ausweitung der polizeilichen Befugnisse, Einsätze der Bundeswehr im Inneren und eine so gut wie nicht vorhandene Online Kompetenz disqualifizieren diese Partei bei diesem Thema.

Bei der SPD sieht das schon ein wenig anders aus. Ausgelöst durch die Aktivitäten der Piratenpartei kam es auch innerhalb der SPD zu einer inhaltlichen Neuorientierung im Bereich Überwachung, und Gründung der SPD-Piraten. Diese Gruppe ist jedoch marginal und hat keinen Einfluss auf die Politik der SPD. Weiterhin fallen das Abstimmungsverhalten beim Thema Internetsperren und Äußerungen des ehemaligen sächsischen Spitzenkandidaten Thomas Jurk ins Gewicht, der kundtat, dass falls die Internetsperren gegen die Verfassung verstoßen sollten, dies eben notwendig wäre. Auch bei einer Beleuchtung des Wahlprogramms schwant Übles.

Wäre da noch die FDP. Eine Partei die wenigstens mit einer großen bürgerrechtlichen Tradition, z.B. mit Menschen wie Gerhart Baum, ins Rennen gehen kann. Allerdings so scheint es hat die bürgerrechtliche Partei Die Liberalen von einst mit der FDP heute kaum noch etwas zu tun. Vordenker oder –kämpfer in den Reihen der FDP sucht man heute vergebens.

Letzter Fauxpas der FDP: Der Koalitionsvertrag in Sachsen, in dem die FDP einer Ausweitung der Internetüberwachung und der Verschärfung des Versammlungsgesetztes bereitwillig zustimmte, um sich so die Macht zu sichern.

Einige Sympathien hat sicher auch die Partei die Linke oder auch PDL. Diese Sympathien lassen sich aber zerstreuen, wenn man das personelle Tableau dieser Partei betrachtet. In vielen Positionen befinden sich nach wie vor Altkader der Stasi. Äußerungen von einem sächsischen Landtagsabgeordneten der Linken, dass mit dem Überwachungsapparat von heute die DDR nicht so schnell zu Ende gegangen wäre, lassen schaudern.

Im Parteiprogramm steht deswegen auch nicht der Stopp der Kameraüberwachung, sondern nur der effiziente Einsatz. Letztlich ist es auch das Staatsverständnis, dass diese Partei unwählbar macht. Gefordert wird der Obrigkeitsstaat, der das Leben der Bürger lenkt. Ein freiheitliches Grundverständnis ist nicht zu finden.

Bleiben von den großen Parteien noch Die Grünen. Hier darf man zunächst feststellen, dass die Partei zu einer Zeit in der Regierung war, als die massiven Beschneidungen der Freiheitsrechte begannen. Otto Schily lässt da grüßen. Es ist richtig, dass sich 15 Bundestagsabgeordnete bei der Abstimmung über das Zugangserschwerungsgesetz enthalten haben. Niemand (das bleibt festzuhalten) hat dem Gesetz zugestimmt, dies zeigt, dass bei den Grünen noch nicht alle, auch nicht alle Abgeordneten, verstanden haben, wie groß die Veränderungen sind, die sich gerade durch die digitale Revolution unserer Gesellschaft wälzen. Auf der anderen Seite haben sich die Grünen in letzter zeit wieder redlich um Themen wie digitale Bürgerrechte und Netzneutralität bemüht und versuchen - im Gegensatz zu einigen anderen - lieber zu überzeugen anstatt niederzustimmen. Nicht nur das Programm liest sich an dieser Stelle sehr angenehm: "Brief an die Netizens".

Oder aber nicht Nichtwählen. Nicht wählen kann an dieser Stelle keine ernsthafte Lösung sein. Bedeutet es doch im Ernstfall die Zustimmung zu Schwarz- Gelb und seine Stimme damit zumindest einer Partei zu geben, die für den Überwachungsstaat par excellence steht - der CDU.
Weiterhin würde damit die Chance zur Änderung vergeben.

Damit kommt es auf die Abwägung an. Und hier spricht doch letztendlich vieles für die Grünen, auch wenn sicherlich die Frage ihrer Glaubwürdigkeit umstritten bleibt. auf der anderen Seite ist das Wahlprogramm an dieser Stelle eindeutig und auch ihre Internetkompetenz spricht dafür, dass man den Grünen einiges zu trauen darf. Zweifler und unentschlossene lädt der Grüne Livestream http://dreitagewach.gruene.de ein die Positionen der Partei - nicht nur zu diesen Thema - ab zu fragen.

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Demokratie: Wie Frauen die Wende 1989 erlebten

In diesem Video des Soziokulturellen Zentrums Frauenkultur e.V. sprechen Frauen, unter anderem auch Monika Lazar - Abgeordnete der Grünen im deutschen Bundestag und Spitzenkandidatin für Sachsen zur Bundestagswahl - darüber, wie sie die Ereignisse vor ziemlich genau zwanzig Jahren, die wir heute als friedliche Revolution von 1989 bezeichnen, erlebt haben.
Passend zur Diskussion um die Frage Wählen oder Nichtwählen mit Blick auf die Umwälzungen und den Niedergang der SED-Diktatur im Oktober 1989 in der DDR.

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