Mit Sicherheit Leipzig – Antragsentwurf

Vorliegend dokumentieren wir einen Antrag des AK Zivilcourage für den Stadtparteitag am 10.03.2012, der Grundzüge einer grünen, kommunalen Ordnungs- und Sicherheitspolitik umreisst. Viele der aufgeführten Punkte wurden dabei im Rahmen der Reihe “Freiheit.Ordnung.Sicherheit” , mit Bürgern und Experten diskutiert.

So wurde das Thema Kameraüberwachung im Rahmen eines Überwachungsspaziergang erörtert. das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit im Rahmen einer universitären Podiumsdiskussion debattiert und schließlich Anfang Januar in einer Sicherheitskonferenz zusammen mit zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Polizei, sowohl das Thema Polizeistrukturreform, als auch Notwendigkeit einer starken Zivilgesellschaft zu Erhöhung der Sicherheit diskutiert. Hinzu kamen Veranstaltungen Alkoholverbote und Überwachungsrealtität in Sachsen.

Zielstellung des Antrages ist es die öffentliche Sicherheit in Leipzig, abseits der kruden Law and Order Thesen, die zu einer neuen Unsicherheit führen, zu stärken.

Beiträge sind ausdrücklich erwünscht.

——— Antragstext——————-

“Mit Sicherheit Leipzig”

Sicherheit ist grundsätzlich ein entscheidendes Bedürfnis jedes Menschen. Die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf der lokalen Ebene ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensqualität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt.

Leipzig kann dieses Bedürfnis – objektiv betrachtet – befriedigen, denn die Kriminalität ist in den vergangenen Jahren nicht gestiegen, sondern absolut betrachtet leicht gesunken. Im Vergleich deutscher Städte liegt Leipzig bei Straftaten je 1000 Einwohner im Mittelfeld. Auch wenn Panikmache und Dramatisierung nicht angezeigt sind, so gilt es doch die Anzahl der Straftaten weiter zu verringern. Insbesondere im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls, der das Sicherheitsempfinden sehr stark tangiert, sind die Zahlen deutlich zu hoch und betonen die Notwendigkeit einer zwischen kommunalen Akteuren umfassenden Strategie.

Aber im Gegensatz zum realen Kriminalitätsvorkommen scheint die Kriminalitätsfurcht vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Entwicklung, der medialen Realität und der persönlichen Wahrnehmung immer weiter zuzunehmen. Objektive und gefühlte Sicherheit verlaufen weder parallel noch synchron. So sind Menschen über 60 Jahre, ein Ergebnis der Sicherheitsbefragungen in Leipzig, mit Abstand die Bevölkerungsgruppe mit dem geringsten Risiko Opfer eine Straftat zu werden – und dennoch die Gruppe mit der größten Angst davor.

Die kommunalen Akteure in ordnungs- und sicherheitspolitischen Fragen wie Stadt und Polizei ergreifen in diesem Rahmen zunehmend Maßnahmen mit repressivem Charakter: Kameraüberwachung im öffentlichen Raum, Alkohol- und Demonstrationsverbote.

Sicherheit bedeutet aber vor allem die Sicherung der freiheitlich demokratischen Rechte der Bevölkerung und steht somit der Reglementierung und Überwachung entgegen. Die Einschränkung der freiheitlichen Rechte zum vermeintlichen Schutz der bürgerlichen Sicherheit ist in ihrer Konsequenz ein erheblicher Sicherheitsverlust. Die Maßnahmen sorgen mit ihrer Beschneidung vieler individueller Freiheiten für ein steigendes Unsicherheitsgefühl, ohne die objektive Sicherheit zu erhöhen.

Wir wollen eine Stadt, in der sich die Menschen ohne Einschränkungen ihrer verbrieften Freiheiten gleichermaßen sicher fühlen und sicher sind.

Um der statistisch unbegründet hohen Kriminalitätsfurcht vorzubeugen ist es notwendig, die Einwohner der Stadt über das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen aufzuklären. Wir fordern den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig deshalb auf, offensiv mit der Kriminalitätssituation umzugehen und Transparenz herzustellen – gerade wo lokale Medien einseitig berichten und damit versagen.

Dem gesellschaftlichen Rahmen kommen ordnungs- und sicherheitspolitisch nicht weniger wichtige Aufgaben zu. Schließlich kann jeder einzelne Einwohner der Stadt Leipzig etwas zur Senkung der Kriminalitätsfurcht sowie der Kriminalität beitragen. Dazu ist es notwendig, wieder miteinander und nicht aneinander vorbei zu leben. Die Voraussetzung dafür sind sozial und kulturell durchmischte Strukturen in den Stadtteilen und damit verbunden vielfältige Kontaktmöglichkeiten. Nur so kann das subjektive Sicherheitsempfinden entscheidend und nachhaltig beeinflusst und die Lebensqualität gesteigert werden.

Damit sich die Bewohner Leipzigs nicht nur sicherer fühlen, sondern auch sicherer sind, ist nicht nur Transparenz über die tatsächliche Kriminalitätssituation, sondern auch eine Veränderung der polizeilichen Aufgaben notwendig. Die Polizei muss in die Lage versetzt werden, sich wieder verstärkt ihren eigentlichen Aufgabenstellungen, vor allem der Gefahrenaufklärung und –prävention zu widmen, denn kommunale Sicherheit bedeutet für uns Prävention in allen Lebensbereichen. Grund- und wirkungslose Einschränkungen individueller Freiheiten im Sinne der Ordnungs- und Sicherheitspolitik sind keine Lösung.

Ohne Big Brother

Den Einwohnern Leipzigs wird die Installation von Überwachungskameras im öffentlichen Raum als alternativloses Instrument zur Bekämpfung von Straftaten verkauft und angepriesen.

Fakt ist: Kameras verhindern keine Straftaten, sie sorgen nur für deren Verlagerung in überwachungsfreie Zonen. Das zeigen übereinstimmend mehrere soziologische, psychologische und kriminologische Untersuchungen.

Ein gutes Beispiel hierfür ist die Verdrängung des Drogenumschlagplatzes vom Willy-Brandt-Platz in die Eisenbahnstraße. Ohne dass ein einziges Verbrechen verhindert wird, werden einzelne Plätze, Areale oder Stadtviertel pauschal als Kriminalitätsschwerpunkt gebrandmarkt. Unter dem Deckmantel der Sicherheit wird tatsächlich das Gefühl der Unsicherheit verstärkt.

Das Ergebnis dieser verfehlten Strategie in ihrer letzten Konsequenz wäre eine flächendeckende Überwachung – verbunden mit ebenso flächendeckenden Einschnitten in die Grundrechte der Leipziger.

Die permanente Überwachung, der man sich schwer entziehen kann, generiert, wie auch die unkontrollierte Sammlung und Weitergabe von personenbezogenen Daten, neue Unsicherheiten verbunden mit der Angst vor Datenmissbrauch und dem Verlust der individuellen Freiheit.

Deshalb fordern wir die Abschaffung von Überwachungskameras im öffentlichen Raum verbunden mit der konsequenten Bekämpfung städtischer Kriminalität mit geeigneten Mitteln – ohne Einschränkung bürgerlicher Grundrechte gekoppelt mit der Forderung nach größtmöglicher Transparenz zur Wahrung der Datenschutzrechte jedes einzelnen Einwohners.

Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen stellt kein Mittel der Gewaltprävention dar. Sie ersetzt nicht die öffentliche Präsenz von Polizeibeamten.

Polizei

Die Schwerpunkte der täglichen Polizeiarbeit verlagern sich in der städtischen Realität zunehmend auf ordnungsrechtliche Aufgabenbereiche wie Unfallaufnahmen, Nachbarschaftsstreitigkeiten und andere vermeintliche Störungen der öffentlichen Ordnung. Die Folgen sind steigende Einsatzzahlen, längere Reaktions- und Anfahrtszeiten, mehr Stress für den einzelnen Beamten und letztlich immer weniger Möglichkeiten, ein offener Ansprechpartner für die Leipziger Einwohner zu sein.

Um dieser Problemlage Herr zu werden wird die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig immer restriktiver. Polizist „auf Streife“ bedeutet immer weniger bürgernah und motiviert, sondern in erster Linie motorisiert. Streichungen der Polizeireform betreffen verstärkt Präventionsmaßnahmen. Das Resultat dieser vielschichtigen Entwicklungen: Das grundsätzlich hohe Sicherheitsniveau in Leipzig wird nicht verbessert, sondern gefühlt schlechter.

Um Delikte aufzuklären oder besser noch wirksam verhindern zu können, muss sich die Polizei wieder verstärkt ihren eigentlichen Aufgabenstellungen widmen. Deshalb fordern wir die Entlastung der Polizei von allen ordnungs- und zivilrechtlichen Aufgaben ohne Personenschäden. Wesentlich sind aber auch unterstützende Rahmenbedingungen wie ein vernünftiges Verkehrskonzept, das hilft, Unfälle zu vermeiden.

Polizeibeamte, die im öffentlichen Raum handeln, ansprechbar und bürgernah sind, können das Vertrauen in die Polizei und Gesellschaft verstärken.

Alkohol – Nicht nur für manche verboten

Der Konsum von Alkohol wird in unserer Gesellschaft äußerst widersprüchlich beurteilt. Auf der einen Seite gilt Alkoholkonsum im Rahmen von Volksfesten, in Gaststätten und auf privaten Feiern als fundamentales gesellschaftliches Kulturgut – auf der anderen Seite wird das öffentliche Trinken als städtischer Unsicherheitsfaktor verdammt.

Mit der Einführung von Alkoholverbotszonen soll dieser gefühlten Unsicherheit begegnet werden. Tatsächlich wird damit öffentlicher Alkoholkonsum per se mit Kriminalität gleichgesetzt, die Betroffenen werden kriminalisiert, ohne dass es eine signifikante Korrelation zwischen Trinkstellen und Straftaten gibt. Die Diskussion über die Komplexität des Problems Alkoholmissbrauch wird de facto verhindert. Wirksame Ansätze – gerade auf kommunaler Ebene – werden schon im Ansatz erstickt.

Wir stellen uns gegen die Einführung von Alkoholverbotszonen in Leipzig.

Wir sehen die Aufgabe der Kommune beim Ausbau von Maßnahmen sozialer Intervention und frühzeitiger Prävention und nicht bei der Ausgrenzung und Kriminalisierung einzelner gesellschaftlicher Gruppen in dieser Stadt.

Leipzig – In starker Gesellschaft

Wir wollen eine Stadt, in der sich die Menschen sicher fühlen. Eine der wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Kriminalität ist die Tatsache, dass das Sicherheitsempfinden durch einen aktiven gesellschaftlichen Verbund wesentlich effektiver gestärkt wird, als durch sicherheitspolitischen Aktionismus. Durch ein stärkeres Miteinander, Nachbarschaftshilfe, gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis kann das Sicherheitsgefühl der Leipziger Einwohner nachhaltig gestärkt und zudem die Polizei entlastet werden. Verbesserungen sozialer Rahmenbedingungen sowie die Erziehung zu gegenseitiger Achtung und mehr Rechtsbewusstsein sind weitere wesentliche Maßnahmen zu einer dauerhaften Kriminalitätsvorbeugung.

Dazu gehört auch, dass die Stadt ihre Chance nutzt, Stadtviertel gleichmäßig zu fördern, deren lebendige Stadtteilkultur zu erhalten und Leipzigs Attraktivität für breite Bevölkerungsschichten zu stärken. Die Angst vor Verdrängung und das Entstehen neuer sozialer Spannungen sind entscheidende Faktoren für die zunehmend gefühlte Unsicherheit. Um Prozesse sozialer Segregation in Leipzig zu verhindern, muss die Schaffung und Bewahrung heterogener Bevölkerungsstrukturen kommunal gezielt gefördert werden. Inklusion ist kein Risiko, sondern eine Chance und Voraussetzung für Sicherheit und die Stärkung des subjektiven Sicherheitsempfindens.

Mit den drogenpolitischen Leitlinien hat Leipzig bewiesen, dass der Fokus auf problemlösende Ansätze, Aufklärung und präventive Maßnahmen wesentlich wirkungsvoller ist, als die Verfolgung repressiver Strategien. Die Prämisse für grüne Ordnungs- und Sicherheitspolitik ist für uns folgerichtig die konsequente Verfolgung aller Möglichkeiten der Prävention.

Der Kriminalpräventive Rat ist das gemeinsame Gremium der kommunalen und staatlichen Kriminalprävention und fungiert als Koordinationsgremium im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Leipzig. Dieses Gremium wollen wir weiter stärken und ausbauen. Dafür ist es notwendig, kommunalpolitische Akteure in die Arbeit des Rates einzubeziehen und nicht weiterhin auszuschließen. Zudem halten wir es für notwendig, Sicherheitskonferenzen häufiger tagen zu lassen und wissenschaftliche Vertreter in die Arbeit einzubeziehen.

Wir setzen uns weiter für die Förderung von Stadtteilinitiativen ein. Runde Tische im Stadtteil zu Fragen der Ordnung und Sicherheit können die Abstimmung zwischen den einzelnen Partnern verbessern und fungieren darüber hinaus als wichtiges Bindeglied um Bürgeranfragen aufzunehmen.

Alle ordnungs- und sicherheitspolitischen Aspekte der kommunalen Ebene berühren in erster und letzter Konsequenz die Zivilgesellschaft. Neben einer leistungsfähigen Polizei und Justiz ist die Zivilcourage aller gefragt. Hinsehen statt bewusst wegschauen, beherztes Auftreten, ohne sich selbst zu gefährden, sind Tugenden, die wieder kultiviert werden müssen. So kann und muss jeder mit aktiver Beteiligung und einem gesunden Maß an Zivilcourage seinen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheitslage leisten. Vor dem Hintergrund des großen Einflusses, den wir auf Partner, Kinder, Nachbarn oder ganz allgemein unsere Umwelt haben, möchten wir die Pflicht und Chance jedes Einzelnen nicht vergessen, sondern ausdrücklich betonen.

 

Wir wollen ACTA stoppen! Redebeitrag der LAG Netzpolitik zur “ACTA ad ACTA” Demo in Leipzig”

Es gilt das gesprochene Wort:

Wir wollen ACTA stoppen – aber was heißt das eigentlich? Ich bin von den Grünen, und ich bin dort in der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik.

Was ist ACTA

ACTA bedeutet „Anti Counterfeiting Trade Agreement“. Das heißt, in dem Abkommen soll es um die Bekämpfung von Plagiaten gehen. Dieses Abkommen haben verschiedene Staaten miteinander ausgehandelt. Welche Staaten? Die großen, reichen westlichen Staaten. Japan, die USA, Kanada, die Europäische Union, und noch ein paar andere. In dem Abkommen werden alle möglichen Regeln angeordnet. Im Grundsatz geht es darum: Alle Staaten sollen ein Urheberrecht bekommen, dass so streng ist wie unseres.

Die Idee von ACTA ist, dass man die anderen Staaten mit der Zeit dazu bringt, dass sie beitreten. Also immer wenn die was von uns wollen – also z.B. Entwicklungshilfe, oder dass wir einen Zoll herabsetzen, dann sagen unsere Diplomaten: Habt ihr eigentlich schon ACTA unterzeichnet? Nein? Tja Pech! Und so soll sich dann ein strenges Copyright ausbreiten auf der Welt.

Was ist das Problem an ACTA

ACTA soll Entwicklungsländer dazu zwingen, dass sie ein strenges Copyright bei sich einführen. Aber das bringt denen überhaupt nichts. Die ganzen Rechte, die liegen alle in Europa, Amerika und Japan. In den Entwicksländern ist es genau anders herum: Dort wollen sie unsere Maschinen nachbauen, damit sie die Produkte im eigenen Land produzieren können, statt sie von uns zu kaufen. So wollen unsere Medikamente nachmachen, damit sie ihre Kranken behandeln können. Sie möchten unsere Software benutzen, obwohl sie sich die Lizenzgebühren nicht leisten können.

Aber auch hier in Europa bedeutet ACTA: „Geistiges Eigentum“ soll besser geschützt werden. Man wird bei uns kaum ein Gesetz ändern müssen – warum? Weil unser Gesetz schon sehr streng ist. Aber was ist, wenn unsere Parlamente sich einmal entscheiden, etwas von dem Schutz zurückzunehmen? Dann wird man ihnen sagen: Geht nicht! Wir haben leider ACTA unterschrieben! Und wenn wir da austreten, kriegen wir Ärger!

Ein anderes Problem an Acta ist: Es ist ist geschlossenen Zirkeln verhandelt worden. Alle Leute, die an dem Abkommen mitverhandelt haben, mussten sich vorher verpflichten, alles geheim zu halten. Nicht einmal das Europäische Parlament hat erfahren, worum es eigentlich geht.

Mich hat kürzlich jemand gefragt, wo er eigentlich über ACTA abstimmen kann. Die Antwort darauf ist: Gar nicht! Das ist ja das Problem. Das ganze Abkommen ist undemokratisch. Parlamente hatten nichts zu sagen. Man kann niemanden abwählen oder wählen, weil es ACTA gibt. (Man kann natürlich eine Partei wählen, die schon die ganze Zeit dagegen war. Ich sage jetzt mal nicht, welche Partei das ist. 

Wofür stehen wir hier

Wir stehen hier, weil wir den Politikern in Brüssel und Berlin sagen wollen: Wir wollen mitreden. Wir akzeptieren nicht, dass ihr solche Abkommen geheim verhandelt. Dass ihr nicht einmal unseren Parlamenten verratet, worum es eigentlich geht. Wenn solche Abkommen verhandelt werden, dann muss die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Das gilt nicht nur für ACTA, das gilt für die gesamte Politik. Wir verlangen: Wenn es um die Regierung des Internet geht, muss man uns, die Internetnutzer, mitreden lassen. Kein SOPA, kein PIPA, kein ACTA! Aber auch die Europäische Union muss verstehen, dass es so nicht weitgehen kann.

Das Internet ist nicht nur ein Netzwerk, es ist eine Freiheitsmaschine. Und wir benutzten es ständig, für unser alltägliches Leben. Wir reden dort mit Freunden, wir tauschen Informationen aus. Wir verabreden uns zu Demonstrationen wie dieser hier. Wir wollen nicht, dass das Internet einem übertriebenen Copyright-Schutz zum Opfer fällt. Keine Überwachung, keine Internetverbote. Wir wollen ein Internet, in dem man sich wohl fühlen kann. Das gilt natürlich auch für die Künstler und Kreativen in Deutschland. Wir brauchen hier einen gerechten Ausgleich. ACTA ist kein solcher Ausgleich – ACTA ist total einseitig.

Wir sind dafür, dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen den Interessen von Kulturnutzern und Kulturschaffenden. Das gilt für Deutschland, aber das gilt auch für den globalen Maßstab: Wir wollen nicht, dass unser Land andere Länder ausbeutet. Wenn andere Länder ein schwaches Urheberrecht brauchen, sollen sie es behalten dürfen. Wir finden, dass die Pharmaindustrie ein Recht darauf hat, dass sich ihre Forschungsarbeit für sie auch lohnt. Aber deswegen dürfen in Entwicklungsländern keine Menschen sterben. Wir wollen unsere Unternehmen, die Markenware herstellen, vor Nachahmern schützen. Aber deswegen muss man an den Grenzen nicht Menschen die Taschen durchsuchen lassen.

Wir verlangen: Das Copyright muss wieder in die Gremien, wo es hingehört. Nicht in irgendwelche geheimen Zirkel, wo nur reiche westliche Staaten mitreden dürfen. Sondern in die WIPO (das ist die World Intellectual Property Organization). Die WIPO gehört zu den Vereinten Nationen, und sie ist für solche Abkommen wie ACTA eigentlich zuständig. Unsere Regierungen haben nicht in der WIPO verhandelt, weil sie Angst davor hatten, dass ihnen die Entwicklungsländer sonst ihr schönes Abkommen aufweichen. Warum? Weil es dort keine Hochtechnologie-Unternehmen gibt, die ständig Patente anmelden. Weil dort keine Software entwickelt wird, und keine Anzüge hergestellt werden von Hugo Boss. Sondern diese Staaten brauchen unser Wissen. Sie müssen dort auch Computer benutzen, sie wollen auch gerne Autos bauen. Sie möchten von uns lernen – und ACTA will sie daran hindern.

Wir verlangen eine andere Politik. Im Interesse der Wirtschaft, auch im Interesse der Kreativindustie. Aber vor allem eben im Interesse von uns, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates. Und von allen Bürgerinnen und Bürgern auf der ganzen Welt, im Süden genauso wie im Norden. Und wir alle benutzen das Internet. Weil es ein supertolles Medium ist. Sorgen wir dafür, dass das auch so bleibt!

 

Genehmigung der ACTA AD ACTA DEMO, der Auflagenbescheid

Vollzug des Sächsischen Versammlungsgesetzes 

Versammlungsanmeldung vom 02.02.2012 für den 11.02.2012                                

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kasek,

die Stadt Leipzig erlässt als zuständige Versammlungsbehörde folgenden

Bescheid

Gemäß  § 14 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) bestätigt die Versammlungsbe hörde der Stadt Leipzig Ihnen die Anmeldung einer Versammlung (Aufzug mit Auftakt- und Abschlusskundgebung) am 11.02.2012 von 14.00 Uhr (Beginn der Sammlung) bis ca. 18:00 Uhr

(Ende der Abschlusskundgebung) in Leipzig unter dem Motto „ACTA AD ACTA“.

I. Bei der Durchführung der Versammlung sind folgende Auflagen zu beachten:

Allgemeine Auflagen

1. Verantwortlicher Leiter der Versammlung (Kundgebungen und Aufzug) ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Kasek, Zillerstraße 31, 04317 Leipzig, Tel. 0176- 61 70 54 66.

2. Der Versammlungsleiter ist verpflichtet, sich vor Beginn der Versammlung (Kundgebungen und Aufzug) bei den Einsatzleitern der Polizei zu melden.

3. Der Versammlungsleiter hat während der Veranstaltung ständig anwesend zu sein.

4. Für die Durchsetzung der Auflagen ist der Versammlungsleiter verantwortlich.

5. Der Versammlungsleiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Angaben der Anmeldung bezüglich des zeitlichen und räumlichen Ablaufes eingehalten werden. Hierfür hat er die Versammlungsteilnehmer über den Inhalt dieses Auflagenbescheides in geeigneter Form zu informieren.

6. Bei Durchsagen der Polizei hat der Versammlungsleiter dafür Sorge zu tragen, dass das Betreiben der Beschallungsanlage (Lautsprecheranlage und/oder Megaphon) unverzüglich einzustellen ist.

7. Der Versammlungsleiter muss mit seinen Anweisungen jederzeit alle Teilnehmer der Versammlung erreichen können. Kommt es zu Verstößen gegen versammlungsrechtliche     oder sonstige strafrechtliche Bestimmungen oder zu Ausschreitungen einzelner unfriedlicher Teilnehmer und können diese Verstöße bzw. Ausschreitungen durch Weisungen des Versammlungsleiters oder der Ordner nicht unterbunden werden, so hat der Versammlungsleiter bzw. die Ordner unverzüglich die Polizei zu informieren. Sie hat darauf hinzuwirken, dass unfriedliche Teilnehmer isoliert werden.

 8. Vor Beginn des Aufzuges sind durch den Versammlungsleiter die Auflagen Nr. 11. bis Nr. 15. den Versammlungsteilnehmern bekannt zu geben und sie auf die bei Zuwiderhandlungen mögliche Einleitung eines Bußgeldverfahrens hinzuweisen (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 SächsVersG).

 9. Die Versammlung ist durch den Versammlungsleiter offiziell zu beenden.

 10. Die Verwendung von ehrenamtlichen Ordnern im Verhältnis von 1:50 wird genehmigt. Die Ordner sind entsprechend dem SächsVersG zu kennzeichnen (weiße Armbinde mit der Aufschrift „Ordner“). Die Ordner müssen volljährig und während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Der Versammlungsleiter hat die Ordner über ihre Aufgaben zu belehren und sie anzuhalten, gegen Störungen in angemessener Form einzuschreiten. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Ordner gleichmäßig auf den Aufzug zu verteilen.

Besonders den Aufzug betreffende Auflagen

 11.  Der ab ca. 15:00 Uhr stattfindende Aufzug ist entsprechend der erfolgten Anmeldung und dem am 07.02.2012 geführten Kooperationsgespräch ausschließlich auf folgender Strecke durchzuführen: Augustusplatz / Gewandhausseite à Mittelfahrbahn à Roßplatz (Innenring) -> Martin-Luther-Ring (Innenring) -> Dittrichring (Innenring) -> Goerdelerring (Innenring) -> Tröndlinring (Innenring) -> Willy-Brandt-Platz (Innenring) -> Georgiring (Innenring) -> Augustusplatz / Gewandhausseite (Abschlusskundgebung-Auflösung)

 12.  Der Aufzug wird durch die Polizei begleitet und abgesichert. Die Absicherung der Demonstration erfolgt auf öffentlichen Straßen durch jeweils ein Fahrzeug vor und hinter dem Demonstrationszug. Die Geschlossenheit des Aufzuges muss gewährleistet sein, größere Abstände innerhalb des Aufzuges dürfen nicht entstehen. Während des Aufzugs dürfen sich die Versammlungsteilnehmer nur zwischen dem Führungs- und Abschlussbegleitfahrzeug der Polizei aufhalten. Die in den Auflagen festgelegte Aufzugsroute ist einzuhalten, Änderungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Einsatzleiters der Polizei durchzuführen

 13.  Die Teilnehmer des Aufzuges haben sich auf öffentlichen Straßen gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu verhalten, ihnen stehen keine Sonderrechte zu. Der Fahrverkehr des ÖPNV ist, soweit  es die örtlichen Verhältnisse zulassen, nicht zu behindern oder zu gefährden.

 14.  Kundgebungsmittel sind so mitzuführen, dass andere Teilnehmer oder Dritte nicht gefährdet oder behindert werden. Soweit während des Aufzuges ein Fronttransparent mitgeführt wird, ist dieses in seinen Ausmaßen so zu bemessen, dass dieses nicht über die Breite der nutzbaren Fahrbahn hinausragt.

15.  Das Abwerfen von Flugblättern, Zeitschriften, sonstigen Publikationen oder ähnlichem während des Aufzuges ist untersagt. Soweit vorgenannte Publikationen mitgeführt werden, sind diese gezielt an Dritte zu übergeben bzw. auszuhändigen.

II.  Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl. I, S.              17) i. d. gültigen Fassung wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses die            sofortige Vollziehung der Auflagen 1 bis 15 des Bescheides angeordnet.

III.  Für diesen Bescheid wird keine Gebühr erhoben

 Hinweise für die Aufzugsroute und der Zwischen- bzw. Abschlusskundgebungsörtlichkeit

 Der Erlass weiterer Auflagen durch den jeweiligen Einsatzleiter der Polizei vor Ort bleibt vorbehalten, da nach den örtlichen Verhältnissen und den Verkehrsumständen neue Umstände auftreten können, die nach Abwägung aller Interessen eine Abänderung der Aufzugsroute oder den Erlass sonstiger Auflagen nach § 15 Abs. 1 SächsVersG durch den verantwortlichen Einsatzleiter der Polizei vor Ort erforderlich werden lassen.

 Gemäß Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG) müssen Versammlungen friedlich und ohne Waffen durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss v. 14.07.2000 (BvR 1245/00, S. 12) klargestellt, dass vom Versammlungsleiter deutliche Signale ausgehen müssen, dass Gewalt nicht toleriert werden wird und dass keine Solidarisierung mit gewaltbereiten Teilnehmern stattfinden werde. Von dem Veranstalter oder dem Leiter darf in einer auf Konfrontation ausgerichteten Stimmung erwartet werden, dass er in seinem Umfeld öffentlich unmissverständliche Zeichen setzt, die auf die Gewaltfreiheit der Durchführung der Versammlung ausgerichtet sind.

 Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die zuständige Behörde die Versammlung bzw. den Aufzug auflösen kann, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach § 15 Abs. 1 SächsVersG gegeben sind.

 Nach § 7 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz und § 17 Abs. 1 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) i.V.m. § 44 Abs. 1 SächsStrG hat jeder, der eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

Dies gilt auch für Veranstalter von Versammlungen, wenn er z.B. Flugblätter oder Handzettel verteilen lässt oder Versammlungsteilnehmer mit Speisen und Getränke verpflegt und dadurch eine unübliche Verschmutzung der Strasse unmittelbar verursacht.

Andernfalls kann die Stadt Leipzig, Eigenbetrieb Stadtreinigung,  die Verunreinigung auf Kosten des Veranstalters beseitigen.

Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung von Cateringständen bzw. einer Feldküche o.ä. nur dann zulässig ist, wenn dafür die notwendigen Erlaubnisse nach den Bestimmungen des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) i. V. m. der gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig durch die zuständige Fachbehörde erteilt wurde und die Abgabe von Speisen und/oder alkoholfreien Getränken im Sinne des § 2 Abs. 2  des Sächsischen Gaststättengesetzes (SächsGastG) angezeigt wurde.

Ausgenommen von diesem Erlaubnisvorbehalt ist die Aufstellung von Informationstischen oder Informationsständen.

Diese Versammlungsbestätigung bezieht sich ausschließlich auf den der Öffentlichkeit gewidmeten Verkehrsraum. Das Hausrecht von Flächen, die sich im Privatbesitz befinden, wird hierdurch nicht berührt. Für die Benutzung solcher Flächen ist das Einverständnis des Eigentümers bzw. Besitzers einzuholen.

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Polizei und Zivilgesellschaft – ein Gegensatz?

Workshops und Diskussion am 17.01.2012 um 18.00 Uhr, Alte Nikolaischule, Nikolaikirchhof 2, Leipzig

Die eigene Freiheit und die eigene Sicherheit sind wichtige Grundbedürfnisse des Menschen. Oft überwiegt der Wunsch nach Freiheit, etwa danach, unbeschränkt seine Meinung kundzutun. Die Sicherheit – als Voraussetzung für freiheitliches Handeln – hingegen ist ein Grundgefühl, das durch Gefahr und Gewalterfahrung in Frage gestellt wird.

In diesem Spannungsfeld spielt die Polizei eine wichtige Rolle. Durch ihre Präsenz – sei es beim Streifefahren oder der Absicherung von Demonstrationen – ermöglicht sie vor allem die Wahrnehmung demokratischer Rechte. Um diese Aufgabe gut ausfüllen zu können, benötigt sie in erster Linie ausreichend und gut ausgebildetes Personal.

Mit dem Projekt „Polizei.Sachsen.2020“ plant der Innenminister die Streichung von ca. 3.000 Polizeistellen bis 2020. Damit geht auch ein Rückzug der Polizei an allen Standorten einher. Bereits jetzt sind kleinere Polizeiposten nur noch unregelmäßig besetzt.

Kann die Polizei unter diesen Voraussetzungen ihre Aufgaben gut erfüllen? Oder geraten Polizeibeamte durch die steigende Belastung zunehmend so unter Druck, dass sie sich nicht mehr auch als Hüter der Grundrechte, sondern nur noch als Ausführende des Gewaltmonopols verstehen? Kann die Polizei bei Gefahr für Leib und Leben rechtzeitig vor Ort sein?

Diese Fragen diskutieren mit Ihnen Horst Wawrzynski, Polizeipräsident Leipzig (angefr.), Hagen Husgen, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (angefr.) und Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion in dem Workshop:

Polizei(struktur)reform in Sachsen – Polizei zwischen Modernisierung und Stellenabbau

Im Gegensatz zur Gewährleistung liegt die Ausübung demokratischer Rechte nicht in den Händen der Polizei sondern der Zivilgesellschaft.

Über die Zivilgesellschaft und ihre Akteure wird viel diskutiert. Sie sind für die Stärkung demokratischer Strukturen in Gemeinden zwingend notwendig. Sie stärken zudem die sozialen Strukturen in unserer Gesellschaft.

In Sachsen werden zivilgesellschaftliche Akteure von der Staatsregierung zum einen sehr stark mit der Fragestellung konfrontiert, inwieweit sie überhaupt demokratisch sind. Die sog. Extremismuserklärung verlangt von Akteuren der Zivilgesellschaft ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihren Werten, nicht nur von staatlich geförderten Vereinen und Initiativen sondern auch von deren Projektpartnern. Ein kollektives Misstrauen gegenüber Demokraten durch den Staat einerseits und zwischen demokratisch-zivilgesellschaftlichen Akteuren andererseits ist die Konsequenz.

Zum anderen ist die Zivilgesellschaft in Sachsen gerade durch Verbote von Demonstrationen, durch das Ausspähen personenbezogener Daten bei Demonstrationen oder durch strafrechtliche Verfolgung nach demokratischen Protestformen einer zunehmenden staatlichen Repression ausgesetzt.

Führt das gegenseitig bekundete Misstrauen zum Erstarken der Kräfte, die die Demokratie unterminieren wollen? Was kann Zivilgesellschaft für die Konstituierung einer demokratischen Gesellschaft leisten? Wie können Zivilgesellschaft und ihre Akteure gestärkt werden? Welche Aufgabe hat dabei das Ehrenamt? Ist Zivilgesellschaft in Sachsen überhaupt noch erwünscht?

Diese Fragen diskutieren mit Ihnen Grit Hannefort, Kulturbüro Sachsen, Stephan Meister, Netzwerk für Demokratische Kultur e.V., Sven Forkert, Landespräventionsrat (angefr.), Eiko Kühnert, Fachstelle Extremismusprävention (angefr.) moderiert von Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion in dem Workshop:

Zwischen Extremismuserklärung und Courage – Rolle und Möglichkeiten der Zivilgesellschaft in Sachsen

In einem Abschlussplenum wird den Fragen nachgegangen, inwieweit und mit welchen Möglichkeiten sich Polizei und Zivilgesellschaft gemeinsam für eine Stärkung der Demokratie, für ein weltoffenes Sachsen und für eine friedliche Ausübung demokratischer Rechte einsetzen können.

polizei_zivilgesellschaft_2012-01-17.pdf
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Volksdroge Alkohol – die bigotte Gesellschaft im Kreuzfeuer

30.12.2011

Anmerkungen zur Diskussion in Leipzig rund um Silvester

Am Umgang mit der Droge Alkohol wird die konfuse Verlogenheit der Gesellschaft in Bezug auf den Diskurs über Drogen deutlich. Während ein Großteil der Substanzen, welche rauschähnliche Zustände hervorrufen können durch das BtmG pönalisiert sind (etwa Tetrahydrocanabinol kurz THC) oder zunehmend eingeschränkt werden (Tabak) ist bei Alkohol weder die Tendenz zur Verfügungseinschränkung noch ein Zurückdrängen der Volksdroge Nummer eins erkennbar.

Nun mag es diejenigen geben, die hier stets mit der unterschiedlichen Gefährlichkeit der Substanzen argumentieren. Eine Argumentation die nicht recht überzeugen mag. Insbesondere im Vergleich der drei zuvor genannten Substanzen wird dies deutlich. Eine Abhängigkeit und negative Wechselwirkung bei Dauerkonsum sind bei allen drei Substanzen induziert.

Angesichts von mehr als 4 Mio. Menschen in Deutschland, die Alkohol regelmäßig missbrauchen, bei mehr als anderthalb Millionen Alkoholabhängigen und der Wechselwirkung etwa zur Aggressivität und der Anzahl an Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, angefangen bei Verkehrsdelikten bis hin zu Delikten die die körperliche Integrität betreffen,  wird nicht deutlich warum ausgerechnet Alkohol keine weitergehende Einschränkung erfährt.

Auch ökonomisch (zynisch) betrachtet sollten die immensen Kosten im Gesundheitssystem, die durch Alkoholmissbrauch entstehen nicht außer Acht gelassen werden. Dennoch wird gerade bei Alkohol immer noch davon schwadroniert, dass der verantwortungsvolle Umgang geradezu  vorgelebt werde. Angesichts der Fallzahlen ist dies der blanke Hohn. Dazu kommt, dass für viele Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, der Umgang mit Alkohol in Deutschland geradezu grotesk anmutet.

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Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Wolfram Leuze, zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2012 – vom 17.11.2011

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister, sehr geehrte Herr Finanzbürgermeister Bonew, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger auf der Tribüne,

I.

Liebe Mitarbeiter des Dezernates Finanzen: Ich habe mich meinen vergangenen 6 Reden zum jährlichen Haushaltsplan immer schwer mit dem überschwänglichen Lob meiner Kolleginnen und Kollegen zur Fertigstellung des jeweiligen Haushaltsplanes getan. Für einen gebürtigen Schwaben heißt es, wenn einer seine Arbeit gut erbringt: „Nicht geschimpft ist genug gelobt“, Dieser schwäbische Minimalismus ist aber heute in zweifacher Hinsicht nicht angebracht. 

Zum einen wird der Haushaltsplan 2012 rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres verabschiedet und dem damit entscheidenden Vorteil: Die darin geplanten Investitionen können ohne Zeitverlust rechtzeitig umgesetzt werden.  Und zum Zweiten war die Umstellung von kameralistischer auf doppische Haushaltsführung im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zu bewältigen. Hier muss der Oberbürgermeister – er ist schließlich nicht nur für alles was schief läuft in der Verwaltung verantwortlich – und vor allem der Bürgermeister für Finanzen und seine Mitarbeiter gelobt werden. Sie haben sich mehr als bemüht, diese Umstellung für alle transparent zu machen und Herr Bonew es ist richtig, dass man sich bei der Umstellung auf Doppik an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Es hindert die Verwaltung aber kein Gesetz des Freistaates daran, über diese gesetzlichen Vorgaben zukünftig hinauszugehen. Es sollte insbesondere im Interesse des Finanzbürgermeisters sein, mittelfristig die breite Akzeptanz der Einführung der Doppik in der Bevölkerung zu erreichen. Dazu ist notwendig, dass sie den doppischen Haushalt auch lesen und verstehen kann, da ist eine Informationspolitik nach dem Motto “soviel Informationen wie möglich” besser. So wird z. B. im Haushaltsplan der Stadt Dortmund bei jeder Produktgruppe und jedem Produkt Beschreibung und Ziel erklärt. Da sind wir aber gleich bei der Problematik an der Umstellung auf „Doppelte Buchführung in Konten“, nämlich dass jedes Bundesland zu deren Einführung divergierende  Rechtsvorschriften erlassen hat. Daraus folgt, dass es keine einheitlichen Gliederungs- und Bewertungsregeln für die Doppik gibt. Diese föderalistische Kleinstaaterei kann und ich befürchte wird dazu führen, dass die Kommunen anhand des bestehenden Zahlenwerks nicht mehr miteinander vergleichbar sind.

Trotzdem lokales Lob, für die vom Bürgermeister angestrebte Transparenz bei der Haushaltsaufstellung und für seine Öffentlichkeitsarbeit, aber es gibt noch einiges zu tun, bis nicht nur der Bürger dieses neue und auch komplizierte System der Doppik verstanden hat.

Doch nun nach diesem ehrlichen Dankeschön an die Verwaltung zum Haushaltsplan 2012 selbst. Zunächst einige Worte zur allgemeinen Situation der Kommunen:

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„Freiheit versus Sicherheit?“ – Thesen aus sprachwissenschaftlicher Sicht

Podiumsdiskussion aus philosophischer, politikwissenschaftlicher und realpolitischer Perspektive

Freitag, 18.11.2011, 18 Uhr
Hörsaal 1, Hörsaalgebäude der Universität Leipzig

Prof. Dr. Frank Liedtke wird in der Podiumsdiskussion „Freiheit versus Sicherheit?“ die Frage, ob das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit einschränkt, aus sprachwissenschaflter Sicht und als Moderator beleuchten.

Wir möchten an dieser Stelle gerne zu seiner Person einige wissenswerte Dinge wiedergeben und haben von Prof. Dr. Frank Liedtke darüber hinaus ein kurzes Statement erhalten, wie er die Fragestellung thematisieren möchte.

Prof. Dr. Frank Liedtkes Thesen zur Podiumsdiskussion:

Freiheit vs. Sicherheit?

Ein großer Teil der politischen Kommunikation findet in Form des Besetzens zentraler politischer Begriffe statt. Dies hatte schon Kurt Biedenkopf 1973 erkannt, als er die westdeutschen Konservativen gegenüber der Sprache der 1968er-Bewegung in der Defensive sah. Er stellt fest:

„Was sich heute in unserem Land vollzieht, ist eine Revolution neuer Art. Es ist die Revolution der Gesellschaft durch die Sprache. Die gewaltsame Besetzung der Zitadellen staatlicher Macht ist nicht länger Voraussetzung für eine revolutionäre Umwälzung der staatlichen Ordnung. Revolutionen finden heute auf andere Weise statt. Statt der Gebäude der Regierungen werden die Begriffe besetzt, mit denen sie regiert.“

(Der Generalsekretär Kurt Biedenkopf auf dem Parteitag der CDU in Hamburg 1973.)

Unabhängig von der Kontroverse Konservativ vs. Links ist das Besetzen oder auch das Befreien von Begriffen immer noch ein zentraler Vorgang in der politischen Kommunikation. Freiheit und Sicherheit sind zentrale Hochwertwörter. Es ist wichtig, ihre Verwendung in der Sprache genau anzuschauen. Denn mit Humboldt gilt: Die Sprache ist das bildende Organ des Gedanken.

Freiheit ist Namengeber der liberalen Partei – der Begriff ist also liberal „besetzt“. Der Vorstellung einer unbegrenzten Freiheit steht die Idee einer begrenzten Freiheit gegenüber. Durch Verantwortung begrenzte Freiheit macht nicht unfrei. Weitere Begrenzungen der Freiheit tragen eine schwere Beweislast. Wenn eine unsichere Situation unfrei macht, ist dann auch der Umkehrschluss gültig – macht eine sichere Situation frei? Sicherheit ist möglicherweise eine notwendige Bedingung für Freiheit, aber keine hinreichende. 

Der Begriff Sicherheit im Sinne einer inneren Sicherheit ist konservativ besetzt. Die Frage ist allerdings, um welche Sicherheit es geht, d.h. Sicherheit wovor? Es gibt Sicherheit vor Gefahren wie Eigentumsdelikten. Als Gefahren werden aber auch gesellschaftliche Veränderungen erlebt oder die Auflösung bestehender Normvorstellungen. An diesem Sicherheitsbegriff scheiden sich die Geister.

Ein „alternativer“ Sicherheitsbegriff zielt auf den Schutz vor Maßnahmen, die „Sicherheit“ gewährleisten sollen. Man möchte sicher sein vor Überwachung, die ihrerseits „Sicherheit“ gewährleisten soll. Ist dieser Sicherheitsbegriff zweiter Stufe in der politischen Kommunikation durchsetzbar oder ist er zu sophistisch? Die Diskussion sollte sich mit dieser Frage auseinandersetzen.

Prof_liedtke

Zur Person:

Prof. Dr. Frank Liedtke hat seit 2008 eine Professur am Institut für Germanistik der Universität Leipzig. Schwerpunktmäßig forscht er zum Verhältnis von Sprache und Politik und zum öffentlichen Sprachgebrauch.

Zudem ist Liedtke stellvertretender Vorsitzender des Vereins „Sprache in der Politik e.V.“

„Freiheit versus Sicherheit?“ – Thesen aus Sicht des Sprechers für innere Sicherheit der GRÜNEN Bundestagsfraktion

– Schränkt das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit ein?

Podiumsdiskussion aus philosophischer, politikwissenschaftlicher und realpolitischer Perspektive

Freitag, 18.11.2011, 18 Uhr

Hörsaal 1, Hörsaalgebäude der Universität Leipzig

Wolfgang Wieland wird in der Podiumsdiskussion „Freiheit versus Sicherheit?“ die Frage, ob das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit einschränkt, von der Perspektive der Realpolitik beleuchten.

Wir möchten an dieser Stelle gerne zu seiner Person einige wissenswerte Dinge wiedergeben und haben von Wolfgang Wieland darüber hinaus ein kurzes Statement erhalten, wie er die Fragestellung als Sprecher für innere Sicherheit der GRÜNEN Bundestagsfraktion thematisieren möchte.

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„Freiheit versus Sicherheit?“ – Schränkt das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit ein?

Podiumsdiskussion aus philosophischer, politikwissenschaftlicher und realpolitischer Perspektive

Freitag, 18.11.2011, 18 Uhr

Hörsaal 1, Hörsaalgebäude der Universität Leipzig

Mit: Prof. Dr. Thomas Kater (Philosophie), Prof. Dr. Frank Liedtke (Sprachwissenschaft), Dr. Daniel Schmidt (Politikwissenschaft), Wolfgang Wieland (Sprecher für innere Sicherheit der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eintritt frei

Vor allem nach den Anschlägen des 11. September 2001 wurden zum Schutz vor Terroranschlägen Sicherheitsmaßnahmen weltweit drastisch verstärkt. Diese Maßnahmen der Terrorbekämpfung, die unter anderem Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten, die Speicherung von Fingerabdrücken und Kameraüberwachungen an öffentlichen Orten mit einschließen, sollen den Mitgliedern der westlichen Gesellschaften ein subjektives Sicherheitsempfinden wiedergeben und in einer scheinbaren „Sicherheit“ wiegen. Dabei wird davon ausgegangen, dass nahezu jeder Bürger verunsichert wäre und in Angst lebe.

Zweifellos ist Sicherheit eine Voraussetzung für ein freiheitlich demokratisches Leben. Andererseits kann ein überbordendes Maß Sicherheit die individuellen, bürgerlichen Freiheiten massiv einschränken und somit wiederum zu einem Verlust von Sicherheitsempfinden führen. Denn ´Sicherheit´ meint ebenso die Freiheit vor Überwachung, die Gewissheit, sich frei und unabhängig bewegen zu können.

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