Grünes Blog Leipzig

Onlinedurchsuchung des Koalitionsvertrages ergab: Netzneutralität soll gesichert werden!

Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.

Erstaunlich, dass sich das Wort Netzneutralität überhaupt in der Koalitionsvereinbarung der frisch gebackenen Koalitionäre von CDU/CSU und FDP findet. 
Aber was bedeutet das?


Netzneutralität,  zu bewahren ist nicht nur ein Thema, das Internetprovider angeht. Wenn Provider im Auftrag des Staates Verbindungen zu bestimmten Netzadressen abfangen und manipulieren und statt der angeforderten Website ein Stoppschild anzeigen, um den so entmündigten Bürger vor schlimmerem zu  bewahren (Zugangserschwerungsgesetz), dann ist hier natürlich - zur Herstellung der Netzneutralität - auch der Staat gefordert, seinen Auftrag zur Manipulation zurück zu nehmen. Die Infragestellung der Internetsperren ist damit ein erster, wenn auch zu zaghafter Schritt, in die richtige Richtung.

Der erste Teil des zitierten Satzes ist neoliberale Ideologie. Denn abgesehen davon, dass der Wettbewerb Netzneutralität nicht sicherstellt, sondern Internetprovider eher dazu anregt, manipulierend in den Datenverkehr einzugreifen, um eigene Marktpositionen zu stärken, sind die Marktkräfte natürlich gänzlich ungeeignet staatliche Eingriffe in die Neutralität des Netzes zu verhindern, oder rückgängig zu machen.

Falls also der oben zitierte Satz aus dem Koalitionsvertrag irgend eine Bedeutung hat und in der zukünftigen Politik eine Rolle spielen wird, steht uns ein kleines Wunder bevor.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird verschwinden, bevor es in Kraft trat. Der Staat wird komplett auf Eingriffe in den Netzverkehr verzichten. Darüber hinaus werden - nachdem die "sorgfältige Beobachtung" ergeben haben wird, dass der freie Markt hier nicht wie erhofft wirkt - die Bedingungen geschaffen, die die Internetprovider die Netzneutralität missachten dazu bringen die Neutralität ihrer Netzverbindungen herzustellen. Die übliche Form dafür ist ein Gesetz.

So zaghaft und vage das Thema Internetsperren im Koalitionspapier behandelt wird, ist allerdings zu bezweifeln, dass Netzneutralität konsequent und verbindlich politisch umgesetzt wird.

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Freiheit statt Verbote – warum eine Einschränkung des Versammlungsrechtes der falsche Weg ist

Blog Artikel von Jürgen Kasek

Zur Debatte um eine mögliche Verschärfung des Versammlungsrechtes in Sachsen

Kurz nach den Geschehnissen des Wochenendes in Leipzig (Stichwort Naziaufmarsch und Ausschreitungen) hat sich nunmehr die FDP in Gestalt von Holger Zastrow zu Wort gemeldet und fordert, dass das Versammlungsrecht schnellstmöglich verschärft werden müsse.
Grundlage dafür ist S. 49 RN 27 des Koalitionsvertrages indem es heißt: “Wir werden alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen und bis zum 13. Februar 2010 das Versammlungsrecht ändern, um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.“
Abgesehen davon, dass die Schlüsse der FDP im Zusammenhang mit den Vorgängen in Leipzig am 17.10. einer inhaltlichen Überprüfung nicht standhalten, nachzulesen etwa bei der Leipziger Internetzeitung http://tr.im/CnVF
und im Blog von Achim Wesjohann http://achim-wesjohann.de/?p=206
ist es vor allem die Diskrepanz zwischen Wahlprogramm der FDP und nunmehr getroffenen Aussagen, die zu denken gibt.

Im Wahlprogramm heißt es doch, durchaus wohlmeinend, zum Thema Bürger- und Freiheitsrechte:

„Der demokratische Staat, der die Freiheit seiner Bürger schützt und sie achtet, muss über eine unabhängige Justiz verfügen. Die Garantie von Bürger- und Freiheitsrechten sowie die Achtung von Grundrechten in einem demokratischen Rechtsstaat waren immer zentrales Anliegen der Freien Demokraten. Gerade das Recht ist oft die Waffe der Schwachen gegen die Mächtigen.“

Schwer vorstellbar wie eine weitgehende Einschränkung des Versammlungsrechtes, das den Schutz von Art. 8 I GG und Art. 23 SächsVerf genießt damit vereinbar sein soll. Die Aussage von Holger Zastrow steht dieser Formulierung konträr gegenüber.

Die rechtliche Seite

Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit gehört mit zu den sogenannten Kommunikations-grundrechten, schützt es doch die Kommunikationsform des Sich Gemeinsam Versammelns,  und ist eines der zentralen Grundrechte im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit soll die drohende Vereinzelung des einzelnen verhindern und (gemeinsam mit Art. 9 GG) die Persönlichkeitsempfaltung in Gruppenform schützen. Eingeschränkt wird das Grundrecht in Art. 8 Abs. II GG, wo es heißt dass dieses Recht für Versammlungen unter freiem Himmel durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden kann. Das Versammlungsgesetz stellt sich als Ausformung dieses Gesetzesvorbehaltes dar. Ursprünglich hatte der Bund die Gesetzgebungskompetenz. Im Zuge der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz für das Versammlungsrecht vom Bund auf die Länder über (vgl. das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. August 2006,BGBl I S. 2034 ). Damit können nunmehr die Länder eigene Versammlungsgesetze erlassen. Bislang haben Baden- Württemberg; noch nicht abgeschlossen, Ausgang offen und Bayern davon Gebrauch gemacht.

Das Problem:

Das Problem besteht darin, dass die Versammlungsfreiheit auch in besonderem Maße von rechtsextremen Gruppierungen in Anspruch genommen wird. Gerade vor dem Hintergrund des 13.02. in Dresden oder Aufmärschen zum 01.09. oder Aufmärschen an besonders geschichtsträchtigen Orten, ist dies mitunter ein schwer hinnehmbares Ärgernis. Gerade da es einen Großteil der Gruppen offensichtlich darum geht, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen. Genauso wenig aber wie die Antwort auf die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der NPD ein Verbot sein kann, ist eine Verschärfung des Versammlungsgesetzes die Lösung. Was sowohl Verbote als auch Verschärfungen bezwecken ist eine Bekämpfung der Symptome. Die eigentliche Ursache wird hingegen nicht oder nur spärlich behandelt.
Auch im Hinblick auf Gewalttaten am Rande von Demonstrationen ist eine Verschärfung nicht die Lösung. Schon jetzt bietet § 15 VersammlG, das bislang schon nicht sonderlich liberal war, ausreichende Grundlagen um eine Demonstration bei erwartbaren unfriedlichen Verlauf bereits im Vorfeld zu verbieten. Hier ist des Weiteren zu bedenken, dass gerade die Gewalt am Wochenende wenig mit den Demonstrationen zu tun hatte. Die Gewalt auf Seiten der Nazidemonstration begann zwar während der Demonstration, der Großteil der Gewalttaten fand jedoch statt als die Demonstration bereits beendet war. Die umherschweifenden Gruppen von freien Radikalen die vor allen Dingen für Sachbeschädigungen im Umfeld verantwortlich sind, fallen ohnehin nicht unter den Schutz der Versammlungsfreiheit.

Versuche in Baden- Würtemberg und Bayern
Mit dem am 1. Oktober 2008 in Kraft getretenen Bayerischen Versammlungsgesetz hat der Freistaat Bayern von seiner Kompetenz als erstes Bundesland Gebrauch gemacht. Dort ist ein umfassendes Militanzverbot, nach Vorschlag sollten bereits die Teilnahme an Versammlungen verboten sein, die nach außen hin den Eindruck von Gewaltbereitschaft vermitteln, sowie eine durchgängige Überwachung aller Teilnehmer vorgeschlagen.
Das Bundesverfassungsgericht setzte Ende Februar (1 BvR 2492/08; http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20090217_1bvr249208.html)  zum einen die Androhung von Bußgeldern bis 3000 Euro vorläufig außer Kraft, die Anmeldern bei nicht ausreichender Erfüllung der umfangreichen Mitteilungspflichten oder einem gewalttätigen Verlauf einer Kundgebung sowie das »Militanzverbot« verletzenden Demonstranten gedroht hätten. Zum anderen beschränkten die Richter die polizeiliche Befugnis, Demonstrationen vollständig zu filmen oder zu fotografieren und diese »Übersichtsaufnahmen« zur späteren Verwendung aufzuzeichnen. In beiden Fällen kritisierte das BVG die gravierenden »Einschüchterungseffekte« der teilweise sehr unklar formulierten Vorschriften. Damit wurde ein Großteil der Verschärfungen nach Einreichung der Verfassungsklage wieder rückgängig gemacht.
Nach dem Urteil wurde das Gesetzgebungsverfahren in Baden Württemberg, das ähnlich drastische Verschärfungen vorsah, zunächst auf Eis gelegt.

Besonders Augenmerk verdient das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Hinblick auf die Ausweitung der Überwachung der sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung und zwar ohne Anlass (Rn 133 des Urteils):

„Eine solche anlasslose Datenbevorratung, die allein an die Wahrnehmung des Versammlungsrechts und damit an das Gebrauchmachen von einem für die demokratische Meinungsbildung elementaren Grundrecht anknüpft, führt zu durchgreifenden Nachteilen. Die vorläufige Hinnahme hierdurch begründeter Einschüchterungseffekte hat im Rahmen der Folgenabwägung auch bei Anlegung besonders strenger Maßstäbe höheres Gewicht als die Nachteile einer einstweiligen Außerkraftsetzung dieser Vorschriften. So sind die Nachteile eines teilweisen Verzichts auf Übersichtsaufzeichnungen für die Auswertung des polizeitaktischen Vorgehens jedenfalls dann von geringerem Gewicht, wenn von einer Versammlung keine erheblichen Gefahren ausgegangen sind.“
Zusammenfassend auch: http://jungle-world.com/artikel/2009/11/32925.html

Fazit:

Die bisherigen Versuche des Versammlungsrechts zu verschärfen endet bislang in einem Fiasko. Das mit einer Verschärfung des Versammlungsrechtes zudem eine der genannten Ziele erreicht werden kann, ist mehr als unwahrscheinlich. Damit kann die Einschränkung der Versammlungsfreiheit unter dem Stichwort der Verhältnismäßigkeit nicht gerechtfertigt werden.  Die Äußerungen des FDP Vorsitzenden in Sachsen zeugen somit nicht nur von einer großen Unwissenheit der Materie, sondern konterkarieren das Bild der FDP als Bürgerrechtspartei vollends. Es bleibt abzuwarten wie sich die Schwarz Gelbe Koalition weiterhin verhalten wird. Bei der angedrohten Verschärfung des Versammlungsrechtes, dürften Verfassungsbeschwerden eingedenk des skizzierten Hintergrundes nicht lange aus sich warten lassen.


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Schwarz-Gelb - zurück vom Mond - entdeckt Haushaltsloch

Harte Landung nach der Rückkehr von der Rückseite des Mondes, wo sich die FDP in den letzten vier Jahren wohl aufgehalten haben muss, denn plötzlich wird erkannt: Zwischen 29 und 34 Milliarden Euro - das Institut der Deutschen Wirtschaft sagt sogar bis 40 Milliarden Euro - muss Deutschland in den nächsten vier Jahren sparen. Herr Westerwelle wollte vor der Wahl keinen Koalitionsvertrag unterschreiben, in dem keine großartige Steuerreform steht. Ob er sich daran noch erinnern kann? Die schwarz-gelbe Steuersenkungsphantasterei schmilzt dahin.

Video des ZDF: "Von Wahlversprechen zur Wirklichkeit"


Ein bitterer Start in die Koalitionsverhandlungen: Zwischen 29 und 34 Milliarden Euro muss Deutschland in den nächsten vier Jahren sparen, schwarz-gelbe Steuersenkungswünsche schmelzen dahin.

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Deutschlandfunk - Interview - "Es ist nicht vernünftig, der Linken auf ihrem Irrweg hinterherzutaumeln"

Interview als MP3:

Christoph Heinemann: Nach der Entscheidung der Saar-Grünen für Verhandlungen über das bundesweit erste Jamaika-Bündnis mit CDU und FDP wollen die möglichen Partner diese Woche zügig einen Fahrplan erarbeiten. Er rechne damit, dass nun rasch Absprachen zum Ablauf der Koalitionsverhandlungen getroffen würden, sagte Grünen-Landeschef Hubert Ulrich. Die Spitze der Grünen-Bundespartei ist nicht unbedingt amüsiert über die Entscheidung der Parteifreundinnen und -Freunde an der Saar. In Berlin herrscht die Lesart vor, dass der Beschluss von Saarlouis nur innerhalb der Landesgrenzen wirkt und davon nicht etwa ein Signal für Kommendes im Bund ausgehe. Schwarz-Gelb-Grün ist nicht nur die Landesfarbe von Jamaika; im Wappen des Freistaates Sachsen durchkreuzt ein grünes Band die schwarz-gelben Querstreifen. Insofern könnten wir eigentlich auch von der Sachsen-Koalition sprechen. Antje Hermenau ist die Fraktionsvorsitzende der sächsischen Grünen. Guten Tag!

Antje Hermenau: Guten Tag, Herr Heinemann.

Heinemann: Frau Hermenau, lieber Sachsen als Jamaika?

Hermenau: Nein, nein. Wir behalten unser Wappen für uns. Außerdem sind die Landesfarben in Sachsen grün und weiß.

Heinemann: Also es bleibt bei Jamaika. - "Wer grün wählt, wird sich schwarz ärgern", sagten die Linken auch schon im Wahlkampf. Glauben Sie, dass die Wähler der Grünen wollten, dass Peter Müller Ministerpräsident bleibt?

Hermenau: Nein, das wollten sie ausdrücklich nicht. Das war auch im Wahlkampf klar. Sie haben Heiko Maas als Ministerpräsidenten bevorzugt. Aber es gab keine verlässliche Grundlage dafür, grüne Politik mit einem MP Heiko Maas zu machen, der von einem Neben-MP Oskar Lafontaine kontrolliert wird.

Heinemann: Ist das nicht ein bisschen zu viel der Ehre für Oskar Lafontaine?

Hermenau: Na ja, gut: Der Mann hat sich ja selber so in den Vordergrund gedrängt. Aber es ist doch so: Das eine ist der Koalitionsvertrag und das andere sind die Menschen, die diese Koalition miteinander eingehen. Und wenn es da keine menschliche Verlässlichkeit gibt - und die gibt es mit Oskar Lafontaine nicht; er hat als Bundesfinanzminister ein halbes Jahr später schon hingeschmissen, weil ihm die Arbeit zu schwer wurde -, dann, finde ich, ist es richtig, dass man guckt, ob man mit den anderen verlässlich arbeiten kann. Und es kommt ja offensichtlich sehr viel grüne Politik bei der Geschichte heraus.

Heinemann: Die saarländische Linksfraktion, die Linkspartei besteht doch nicht nur aus Oskar Lafontaine.

Hermenau: Das ist richtig. Sie besteht aus enttäuschten SPD-lern, habe ich gehört, aus Gewerkschaftsleuten, aus irgendwelchen anderen Leuten, die sich links nennen. Das scheint doch ein sehr unsortierter Haufen zu sein, eine sehr undurchsichtige Angelegenheit. Ich habe eher den Eindruck, dass Oskar Lafontaine zurück nach Westdeutschland geht, um dafür zu sorgen, dass die Qualität der Linken im Westen irgendwie mal an das ran reicht, was die Linken im Osten darstellen, nämlich fast eine Volkspartei. Und es gibt bestimmt auch viele, die das nie zugeben werden, die hier im Osten der Linkspartei angehören, die froh sind, wenn der Lafontaine nach Westdeutschland zurückgeht und der Lafontainismus ein bisschen gemildert wird.

Heinemann: Ist Die Linke Ihrer Einschätzung nach im Osten eine Volkspartei?

Hermenau: In einigen Bundesländern ist sie das, denn sie hat die SPD ja deutlich degradiert. Hier in Sachsen beträgt der Abstand sieben Prozent, den Die Linke Vorsprung hat, in anderen Ländern sind es manchmal bis zu zehn Prozent. Natürlich ist Die Linke in fast allen Bundesländern stärker als die SPD, außer in Berlin und in Brandenburg - Entschuldigung.

Heinemann: Frau Hermenau, die Grünen heißen mit vollem Titel Bündnis 90/Die Grünen. Bündnis 90, das war ein Zusammenschluss von Bürgerbewegungen und Oppositionsgruppen in der DDR, der während der Zeit der friedlichen Revolution entstand. Sind die Bündnis 90er froh darüber, dass der Kelch einer Zusammenarbeit mit den SED-Erben - und sei es auch nur an der Saar - an ihnen vorübergeht?

Hermenau: Froh darüber? Das ist eine schwierige Sache. Mit den West-Linken haben wir wenig zu schaffen. Unser Problem ist ja, dass es keine wirkliche Aufarbeitung in der Linken-Ost gibt. Das ist doch der Punkt. Gucken Sie sich mal jetzt das ganze Getümmel da in Brandenburg an. Frau Kaiser verzichtet jetzt auf ein Ministeramt, das eventuell bei Rot-Rot in Frage käme, damit eben nicht ein ehemaliger IM Minister wird, was ja noch schlimmer wäre, als dass diese Leute immer schon wieder in die Parlamente gewählt werden. Aber das ist doch eher das Problem. Es findet keine Vergangenheitsbewältigung bei der Linken statt. Sie möchte gerne einen Persilschein haben, Oskar Lafontaine hat ihnen den versprochen, indem er sagte, wir machen jetzt eine neue West-Linke und Ost-Linke und dann sind wir eine neue Partei. Das war nur ein Namenswechsel; die Menschen sind immer noch dieselben. Das haben wir auch hier in Sachsen im Wahlkampf gemerkt.

Heinemann: Das heißt, zurzeit ist die Linkspartei für die Grünen kein Koalitionspartner?

Hermenau: Das kommt darauf an, wie sie sich den Realitäten stellt: einmal den Realitäten ihrer eigenen Vergangenheit im Osten und zum anderen den Realitäten einer Bundesrepublik Deutschland in Europa. Da sind ja auch auf Bundesebene mitunter ganz merkwürdige programmatische Eigenheiten da. Die Linke hat ja bis jetzt darauf verzichtet, ein gemeinsames bundesweites Programm zu verfassen. Das ist sehr beredt. Das heißt nämlich, die sind sich nicht einig. Wenn die das schaffen, in den nächsten Jahren mal ein gemeinsames Programm vorzulegen, könnte man mal über Inhalte diskutieren. Das wäre ja auch mal ganz erfrischend.

Heinemann: Frau Hermenau, wir haben eben die Reaktion aus Berlin gehört. Das klingt aber so, dass die Bundespartei, also die Bundes-Grünen, eher enttäuscht über die Entwicklung im Saarland sind.

Hermenau: Ich übernehme jetzt nicht die Verantwortung über die Gefühlslage einzelner Vorstandsmitglieder, sondern ich bin der Meinung, dieses politische Experiment hat alle Daseinsberechtigung wie jedes andere auch. Es ist gut möglich, dass wir im nächsten Jahr in NRW vielleicht eine rot-rot-grüne Option diskutieren. Das kann gut sein und das wäre auch nur ein Modell. Oder NRW wäre auch nur eine Landesregierung und dann eben kein Modell für den Bund. Das wäre für mich genau dasselbe. Es gibt keine Signalwirkung mehr aus Landeskoalitionen für den Bund. Das ist vorbei!

Heinemann: Sind die Grünen in den Ländern weiter als die Führung der Bundespartei und der Fraktion?

Hermenau: Zumindest sind sie deutlich mutiger, was das Ausprobieren von Koalitionsmöglichkeiten betrifft, und sie haben auch mehr Möglichkeiten, weil sie eben mehrere sind. Der experimentelle Charakter grüner Politik liegt eindeutig bei den Ländern.

Heinemann: Sind die Grünen eigentlich eine bürgerliche, oder eine linke Partei?

Hermenau: Beides.

Heinemann: Wie geht das?

Hermenau: Es gibt sowohl bürgerliche Leute in unseren Reihen als auch Leute, die sich ausgesprochen links begreifen. Am Ende ist es eben ein Mitte-Links-Spektrum, vielleicht wie bei der SPD. So könnte man das ja auch sagen. Da werden die Linken jetzt immer mutiger in Richtung Marschieren auch zur Linken herüber. Das muss man sich mit aller Ruhe angucken. Ich glaube, dass es nicht vernünftig ist, der Linken auf ihrem Irrweg hinterherzutaumeln, sondern dass es nur so gehen kann, dass Die Linke versucht, realistischer die politische Lage einzuschätzen. Solange ich da keine Zeichen erkenne, bleibe ich rot-rot-grünen Regierungen skeptisch gegenüber, aber es gilt, was immer gilt bei den Grünen: Jeder Landesverband entscheidet das souverän selbst. Und im Saarland haben sich fast 80 Prozent der Leute auf dem Parteitag für Jamaika ausgesprochen.

Heinemann: Jetzt blicken wir mal in die Zukunft. Einiges ist ja in Bewegung. Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtete gestern über Angela Merkels Politik einer Sozialdemokratisierung der FDP. Über Steuersenkungen reden die Liberalen ja schon nur noch in Zimmerlautstärke. Wird sich die grüne Bundespartei langfristig Richtung Schwarz-Gelb öffnen?

Hermenau: Das kann ich hier aus Sachsen nicht beurteilen. Das werden wir gemeinsam auf einem Bundespartei entscheiden, wenn es je anstünde. Im Moment stehen die Zeichen dafür nicht günstig, denn alles, was ich aus den Koalitionsverhandlungen höre, ist eher etwas, was uns ermutigt, eine straffe Opposition auf Bundesebene zu Schwarz-Gelb abzubilden.

Heinemann: Antje Hermenau, die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen. Danke schön für das Gespräch und auf Wiederhören.

Hermenau: Gerne, Herr Heinemann.

 

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Bürgerrechte - FDP als Zünglein an der Waage

Stasi20

Die Haltung der CDU und CSU zu den Bürgerrechten sind hinreichend bekannt und mit der Bezeichnung Stasi2.0 treffend zusammen gefasst. In der nun bevor stehenden schwarz-gelben Koalition wird die FDP so nun zum Zünglein an der Waage bei der Verteidigung, bzw. der Wiederherstellung der digitalen Bürgerrechte. Denn in den letzten Jahren hat sich die FDP als Partei der Bürgerrechte profiliert und ist besonders deshalb sicher auch von nicht wenigen Netizens zur Bundestagswahl gewählt worden.
Um nun die liberale Partei an ihre Standpunkte zur Abschaffung solch zweifelhafter Errungenschaften wie der Vorratsdatenspeicherung, oder Online-Durchsuchungen im BKA Gesetz zu erinnern, fand gestern eine Mahnwache verschiedener Bürger(rechts)initiativen vor dem Verhandlungsort der schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen in Berlin statt.
Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen und der Piratenpartei nahmen als Privatpersonen an der Mahnwache teil.

Einen Artikel mit Informationen zur Rolle der FDP in den Koalitionsverhandlungen beim Thema Bürgerrechte gibt es auf zeit.de

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