Sicherheit in unsicheren Zeiten – Sicherheit herstellen ohne Freiheit zu verlieren

von Carolin Waegner

Sicherheit ist das „Zauberwort unserer Zeit“, denn es handelt sich um ein wesentliches Grundbedürfnis des Menschen. Gerade auf kommunaler Ebene gilt es das Sicherheitsempfinden der Menschen ernst zu nehmen, ohne dabei Ängste zu bedienen oder Symbolpolitik zu betreiben.
Die jetzt vorgelegten Daten zur Kriminalitätsstatistik im Freistaat und damit auch in Leipzig machen erneut deutlich, dass es in Leipzig keinen Grund zur Panik gibt.
„Leipzig kann das Bedürfnis nach Sicherheit – objektiv betrachtet – befriedigen. Im Vergleich deutscher Städte liegt Leipzig bei Straftaten je 1000 Einwohner im Mittelfeld. Auch wenn Panikmache und Dramatisierung nicht angezeigt sind, so gilt es doch die Anzahl der Straftaten weiter zu verringern. Insbesondere im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls, der das Sicherheitsempfinden sehr stark tangiert, sind die Zahlen deutlich zu hoch und betonen die Notwendigkeit einer zwischen kommunalen Akteuren umfassenden Strategie.“, erläutert Carolin Waegner, Vorstandsmitglied des Kreisverbandes und zuständig für Ordnungs- und Sicherheitspolitik, den aktuellen Stand.

Im Zusammenhang mit der Bürgerumfrage zur Sicherheit wird aber deutlich, dass in Teilen der Bevölkerung der Eindruck entstanden ist, die Anzahl der Straftaten habe deutlich zugenommen.
„Dies dürfte vor allen Dingen auch auf das Agieren der CDU zurückzuführen sein, die in den letzten 2 Jahren nichts unversucht gelassen hat, um in Leipzig Furcht zu säen. Dabei ist es gerade der sächsische Innenminister, dessen Polizeireform zu einem Stellenabbau geführt hat, der wiederum das Sicherheitsempfinden negativ beeinträchtigt.“, stellt Jürgen Kasek, Vorstandssprecher des Kreisverbandes fest.
Es gilt die Zahlen ernst zu nehmen. Der nachgezeichnete Anstieg ist aber nicht zwangsläufig auch auf eine Zunahme von Straftaten zurückzuführen. Erst unter Berücksichtigung kriminologischer Daten und damit der Veränderung im Bereich des Dunkelfeldes wird ein realistisches Bild gewonnen.
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wollen eine Stadt, in der sich die Menschen ohne Einschränkungen ihrer verbrieften Freiheiten gleichermaßen sicher fühlen und sicher sind̈.
Um der statistisch unbegründet hohen Kriminalitätsfurcht vorzubeugen ist es notwendig, die Einwohner der Stadt über das tatsächliche Kriminalitätsvorkommen aufzuklären. Wir fordern den Oberbürgermeister der Stadt Leipzig deshalb auf, offensiv mit der Kriminalitätssituation umzugehen und Transparenz herzustellen.

Dem gesellschaftlichen Rahmen kommen in ordnungs- und sicherheitspolitischen Fragen nicht weniger wichtige Aufgaben zu. Schließlich kann jeder einzelne Einwohner der Stadt Leipzig etwas zur Senkung der Kriminalitätsfurcht sowie der Kriminalität beitragen. Dazu ist es notwendig, wieder miteinander und nicht aneinander vorbei zu leben. Die Voraussetzung dafür sind sozial und kulturell durchmischte Strukturen in den Stadtteilen und damit verbunden vielfältige Kontaktmöglichkeiten. Nur so kann das subjektive Sicherheitsempfinden entscheidend und nachhaltig beeinflusst und die Lebensqualität gesteigert werden. Damit sich die Bewohner Leipzigs nicht nur sicherer fühlen, sondern auch sicherer sind, ist nicht nur Transparenz über die tatsächliche Kriminalitätssituation, sondern auch eine Veränderung der polizeilichen Aufgaben notwendig: Die Polizei muss in die Lage versetzt werden, sich wieder verstärkt ihren eigentlichen Aufgabenstellungen, vor allem der Gefahrenaufklärung und –prävention zu widmen, denn kommunale Sicherheit bedeutet für uns Prävention in allen Lebensbereichen.
Grund- und wirkungslose Einschränkungen individueller Freiheiten im Sinne der Ordnungs- und Sicherheitspolitik sind keine Lösung.

Antrag zur Bundesdelegiertenkonferenz: Für den Erhalt der freiheitlich-demokratischen Rechte aller Menschen – Keine „präventiv-polizeilichen” Zwangstests bei HIV und Hepatitis

AntragsstellerInnen:
Carolin Waegner (KV Leipzig), Tim Elschner (KV Leipzig), Andreas Roll (KV Ludwigsburg), Daniel Sorger (KV Tübingen), Johannes Lichdi (KV Meißen), Werner Heck (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Angelika Höhne (KV Spandau), Andrea Piro (KV Rhein-Sieg), Marcel Duda (KV Hildesheim), Andrea Schwarz (KV Karlsruhe Land), Svenja Hense (KV Münster), Johannes Rehborn (KV Münster), Henning Croissant (KV Leipzig), Holger Gorski    (KV Spandau), Sieglinde Müller (KV Spandau), Simon Kupferer (KV Chemnitz), Sven Schreiber (KV Spandau), Petra Zais (KV Chemnitz), Ritva Harju (KV Spandau), Dr. Frank Brozowski (KV Dessau-Roßlau), Saskia Dittrich (KV Leipzig), Jens Reichmann (KV Leipzig), Norman Volger (KV Leipzig), Jürgen Kasek (KV Leipzig), Franka Moritz (KV Leipzig), Kornelius Unckell (KV Leipzig), Oliver Seidel (KV Leipzig), Alexander
Krumbholz (KV Leipzig), Magarita Lerman (KV Leipzig), Silvia Kunz (KV Leipzig)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen sich gegen Zwangstests hinsichtlich Infektionskrankheiten aus.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen Regelungen, die so genannte präventiv-polizeiliche Testungen bei Infektionskrankheiten ermöglichen, sowohl im Polizeigesetz des Bundes als auch in den Polizeigesetzen der Länder bzw. in Landesgesetzen über die öffentliche Sicherheit und Ordnung ab.
In denjenigen Bundesländern, in denen es bereits entsprechende Ermächtigungsgrundlagen gibt, wirken BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf eine Abschaffung dieser hin.

Begründung:

Eine zwangsweise durchgeführte Testung auf Infektionskrankheiten (z.B. HIV und Hepatitis) ohne Einwilligung des Betroffenen stellt einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und die körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (GG) dar. Zu beachten gilt ferner, dass bei den Tests auch besonders schutzbedürftige Gesundheitsdaten erhoben werden, woraus sich im Weiteren ein Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Artikel 2 Absatz 1 i. V. m. Artikel 1 Absatz 1 GG ergibt.

Medizinisch durchgeführte HIV-Tests sind in Deutschland nur mit Zustimmung der Betroffenen zulässig. Weder im Epidemiengesetz noch in einer anderen gesetzlichen Grundlage wird die Durchführung eines HIV-Tests ohne Einwilligung des Patienten oder der Patientin legitimiert.

Es gibt keine objektiven Gründe von diesem Grundsatz etwa für Polizeivollzugskräfte und Rettungskräfte abzuweichen. Tests ohne Einwilligung der Betroffenen dürfen deshalb auch nicht bei „Gefahr in Verzug“ oder mit richterlicher Anordnung möglich sein.

Zwar ist der Wunsch, Polizisten und Polizistinnen sowie Rettungskräfte zu schützen, nachvollziehbar, allerdings sind Ermächtigungsgrundlagen, die präventiv-polizeiliche Testungen bei Infektionskrankheiten ermöglichen, weder sachlich noch fachlich angemessen.

Tatsächlich tragen in Deutschland im Vergleich zur Gesamtbevölkerung nur wenige Menschen den Aids-Erreger in sich. Das HIV-Risiko für Polizei und Rettungskräfte wird vom Robert-Koch-Institut als verschwindend gering eingeschätzt. Eine erhöhte Ansteckungsgefahr lässt sich durch keinerlei Daten belegen. Es sind keine Fälle bekannt, in denen Polizisten und Polizistinnen im Dienst infiziert worden sind. Der Argumentation, dass Polizisten und Polizistinnen oder Sanitäter und Sanitäterinnen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien, kann dementsprechend nicht gefolgt werden.

Polizeibeamte und -beamtinnen werden bereits während ihrer Ausbildung und in Fortbildungen über Infektionsrisiken und –wege bezüglich HIV und Hepatitis vom Ärztlichen und Sicherheitstechnischen Dienst der Bundespolizei sowie vom Ärztlichen Dienst der jeweiligen Länderpolizei umfangreich aufgeklärt.

Innerhalb von 72 Stunden besteht die Möglichkeit der so genannten Postexpositionsprophylaxe, mit der die Übertragung des HI-Virus verhindert werden kann. Diese Behandlung ist auch ohne HIV-Test möglich und bei Verdacht auf eine Infektion sogar geboten. Zudem kann ein sofortiger HIV-Test keine sichere Information liefern, da dieser erst drei Monate nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt, ob bei der getesteten Personen eine Infektion stattgefunden hat.

Im Falle einer angenommenen Hepatitis A oder B-Infektion besteht die Möglichkeit der sofortigen aktiven oder passiven HBV-Impfung. Laut Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) wird Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten zu einer Hepatitis-Prophylaxe in Form der HBV-Impfung geraten. Eine prophylaktische Hepatitis C-Impfung ist nicht möglich.

Auch die vermeintliche Ausnahmeregel, in der diese Tests durchgeführt werden sollen – im Falle von Gefahren für Leib und Leben sowie Abwehr möglicher Gefährdungen –  sind vage und obliegen von Fall zu Fall dem Interpretationsspielraum des jeweiligen Polizeibeamten bzw. der Polizeibeamtin. Die dahinterstehende Willkür widerspricht jeglichen Grundsätzen einer freien diskriminierungsfreien Gesellschaft und birgt die Gefahr der rechtsmissbräuchlichen Anwendung.

Antrag zur Bundesdelegiertenkonferenz: Gegen die Verdrängung von Menschen aus dem Innenstadtbereich – Alkoholverbotszonen abschaffen

AntragsstellerInnen:
Jürgen Kasek (KV Leipzig), Carolin Waegner (KV Leipzig), Johannes Lichdi (KV Meißen), Werner Heck (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Dr. Frank Brozowski (KV Dessau-Roßlau), Angelika Höhne (KV Spandau), Norman Volger (KV Leipzig), Holger Gorski (KV Spandau), Sieglinde Müller (KV Spandau), Sven Schreiber (KV Spandau), Johannes Rehborn (KV Münster), Ritva Harju (KV Spandau), Andrea Piro (KV Rhein-Sieg), Andrea Schwarz (KV Karlsruhe Land), Werner Hager (KV Rheinisch-Bergischer Kreis), Simon Pflanz (KV Augsburg), Svenja Hense (KV Münster), Simon Kupferer (KV Chemnitz), Jens Reichmann (KV Leipzig), Tim Elschner (KV Leipzig), Marcel Duda (KV Hildesheim), Alexander
Krumbholz (KV Leipzig), Magarita Lerman (KV Leipzig), Silvia Kunz (KV Leipzig)

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich gegen die Einführungen dauerhafter lokaler Alkoholverbotszonen ein und wirken bei bereits bestehenden auf die Abschaffungen dieser hin. Alkoholverbotszonen lösen keine Probleme, sondern verdrängen diese nur.
Eine Politik, die grundlos Ängste der Einwohnerinnen und Einwohner schürt, um diese symbolisch wieder zu bekämpfen, lehnen wir ab.
Sicherheit bedeutet für uns die Sicherung der freiheitlich-demokratischen Rechte und steht dementsprechend Überwachung und repressiven Maßnahmen entgegen.

Begründung:

Im Sinne der Wahrung der öffentlichen Grundordnung wurden bereits in einigen deutschen Städten so genannte Alkoholverbotszonen, meistens im Innenstadtbereich, eingeführt. In vielen anderen deutschen Städten wird über deren Einführung diskutiert. Anlass dazu sind öffentliche Trinkstellen, die es in vielen Städten gibt. Eine direkte Verbindung zwischen Trinkstellen und Straftaten ist wissenschaftlich und juristisch nicht belegt. Gleichwohl werden öffentliche Trinkerplätze als störend angesehen.

Die Einführung der Alkoholverbotszonen erfolgt über Polizeiverordnungen, die ihre Rechtsgrundlage in den jeweiligen Polizeigesetzen der Länder haben. Der Erlass der Verbote auf Grundlage der bloßen Annahme von Straftaten gegen das Leben, körperliche Unversehrtheit oder Eigentum in Folge des Alkoholkonsums stellt einen massiven Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG – das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit – dar.
Die Handlungs- und Bewegungsfreiheit nach Art. 2 GG umfasst sowohl die freie Bestimmung des Aufenthaltsortes als auch die Bestimmung von Handlungen nach eigenen Wünschen und Vorstellungen unter der Voraussetzung, die Freiheit anderer Menschen durch eigenes Handeln nicht einzuschränken.

Fakt ist, die Einführung von Alkoholverbotszonen führt in keiner Hinsicht zu einer Verbesserung der Kriminalitätssituation. Ein Zusammenhang zwischen so genannten Trinkplätzen und steigender Kriminalität konnte nicht nachgewiesen werden. Die Einführung von Alkoholverbotszonen zur Bekämpfung einer abstrakten Gefahr ist daher verwaltungsrechtlich höchst umstritten und vielerorts juristisch verneint worden.

Der Ansatz, den negativen Auswirkungen des Alkoholkonsums mittels Repressionen zu begegnen, ist verfehlt. Wir setzen auf Prävention, frühzeitige Intervention bei Suchtverhalten und Verfügungsbeschränkungen. Eine Anhebung der Besteuerung alkoholischer Getränke als Mittel der Verfügungsbeschränkung muss geprüft werden.

Alkohol gehört ohne Zweifel den Drogen an. Dennoch wird in der geführten Diskussion ein Unterschied in Abhängigkeit des Konsumortes gemacht: Der Alkoholkonsum in Bars und Restaurants ist gesellschaftlich anerkannt und wird bei Feiern, Festen und anderen Zusammentreffen von Menschen als dazugehörig angesehen. Der gleiche Konsum außerhalb dieser Ausschankstätten wird kriminalisiert.
Durch die Diskussionen über lokale Alkoholverbotszonen wird die notwendige Debatte über die vorhandene Suchtproblematik verhindert. Der einzige „Erfolg“, den solche Zonen nach sich ziehen, ist eine Verdrängung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen aus dem Stadtgebiet. Es geht offensichtlich nicht um die Bekämpfung problematischen Suchtverhaltens sondern um die Beseitigung einer vermeintlichen Störung.

Weihnachtsmärkte oder Stadtfeste enden teilweise in regelrechten Trinkgelagen. Auch diese Ereignisse finden im öffentlichen Raum statt. Da von den Befürwortern der Alkoholverbotszonen diese Ereignisse selbstverständlich als zum gesellschaftlichen Leben zugehörig angesehen werden und der Alkoholkonsum bei diesen Veranstaltungen nicht kritisiert wird, lässt sich schlussfolgern, dass allein der Vertreib gesellschaftlich nicht konformer und somit nicht im Stadtbild gewollter Gruppen die eigentliche Zielsetzung solcher Alkoholverbotszonen ist.
Alkoholverbote in der Innenstadt sollen sozial schwache Menschen, wie Obdachlose, aus dem Stadtzentrum vertreiben, um Konsumklima und gewünschtes Stadtbild nicht zu beeinträchtigen.

Statt die Menschen weiterhin in ihren persönlichen Freiheiten zu beschneiden und den Alkoholkonsum in der Innenstadt von den finanziellen Mitteln eines Menschen abhängig zu machen, müssen weitere Präventionsmaßnahmen erarbeitet und Suchtkranke oder sozial schwache Menschen unterstützt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellen sich damit gegen die Aushöhlung der im Grundgesetz verbrieften bürgerlichen Rechte. Die Forderung nach einem freiheitlichen, gleichberechtigten Leben aller Menschen, unabhängig von sozialer Situation oder äußerem Erscheinungsbild, wird damit Ausdruck verliehen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich gegen die Vertreibung bestimmter Menschen aus dem Stadtgebiet unter dem Deckmantel des Sicherheitsgewinnes ein. Die Einführung von Alkoholverbotszonen und die Ausweitung derer führen keineswegs zur Lösung von Alkoholmissbrauch oder zur Verringerung von Straftaten.

Anmerkung: Der Antragstext entspricht der Beschlusslage des KV Leipzig und dem Beschluss “In unsicheren Zeiten – Bürgerrechte verteidigen, Rechtsstaat sichern” des Landesverbandes Sachsen, gefasst am 03.11.2012.

Lichtfest Leipzig – »Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung torpediert das Andenken«

Am 9.10.2012 findet in Leipzig das Lichtfest statt zum Andenken an die friedliche Revolution 1989. Der diesjährige Themenschwerpunkt »Ungarn« und die Einladung des ungarischen Superministers Zoltan Balog haben dabei bereits vorab für viel Diskussionsstoff gesorgt. Nunmehr veranstaltet die Konrad-Adenauer-Stiftung parallel zum Friedensgebet um 17 Uhr eine Veranstaltung mit eben jenem Minister und preist im Einladungstext Ungarns Demokratie auch heute noch als Vorbild an. Dazu heißt es im Einladungstext: »So waren und sind die Ungarn für die Völker Europas Vorbild und Vorreiter zugleich.«

Dazu Monika Lazar, Leipziger Bundestagsabgeordnete von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

Die Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) stellt eine Taktlosigkeit dar, die nur als plumpe Provokation zu werten ist. Statt die offene Diskussion zum Thema in den Veranstaltungen des Lichtfestes zu suchen, wird eine Konkurrenzveranstaltung aufgebaut.
Seit Jahren finden Friedensgebet und die Rede zur Demokratie zur gleichen Zeit statt. das dürfte der KAS nicht verborgen geblieben sein. Deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dass die zeitliche Überschneidung Zufall sondern Absicht war. Es wäre gut gewesen, wenn Minister Balog in der Nikolaikirche die Rede zur Demokratie von György Dalos hätte hören können.

Zu einer Demokratie gehören Diskussionen und Debatten zu unterschiedlichen Positionen dazu. In diesem Sinne ist auch die Rolle des ungarischen Ministers Balog zu diskutieren.
Dass Ungarn aber immer noch ein Vorbild für die Völker Europas sein soll, wie im Text der Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung steht, werden nicht einmal mehr Konservative behaupten können. Ein Land, wie Ungarn, das aktuell weder den Schutz von Minderheiten garantiert noch die demokratischen Institutionen wie die Pressefreiheit wirksam schützt, unterhöhlt die Demokratie und fügt diesen Schaden zu.
Dass der ungarische Minister als Teilnehmer der Veranstaltung der KAS mit Sicherheit auch die Rede von György Dalos verpassen wird, passt ins Bild und ist wahrscheinlich gewollt. Man kann vermuten, dass es in der Veranstaltung offenbar nicht um den kritischen Austausch und die Diskussion geht sondern um die Verteidigung der aktuellen Politik in Ungarn.

Ich bitte meine Bundestagskollegen von der CDU kritisch zu prüfen, ob diese Bloßstellung des Friedensgebetes und der anschließenden Rede zur Demokratie wirklich gewollt ist und an der Veranstaltung der KAS zu diesem Zeitpunkt nicht teilzunehmen.

Wir wollen ACTA stoppen! Redebeitrag der LAG Netzpolitik zur “ACTA ad ACTA” Demo in Leipzig”

Es gilt das gesprochene Wort:

Wir wollen ACTA stoppen – aber was heißt das eigentlich? Ich bin von den Grünen, und ich bin dort in der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik.

Was ist ACTA

ACTA bedeutet „Anti Counterfeiting Trade Agreement“. Das heißt, in dem Abkommen soll es um die Bekämpfung von Plagiaten gehen. Dieses Abkommen haben verschiedene Staaten miteinander ausgehandelt. Welche Staaten? Die großen, reichen westlichen Staaten. Japan, die USA, Kanada, die Europäische Union, und noch ein paar andere. In dem Abkommen werden alle möglichen Regeln angeordnet. Im Grundsatz geht es darum: Alle Staaten sollen ein Urheberrecht bekommen, dass so streng ist wie unseres.

Die Idee von ACTA ist, dass man die anderen Staaten mit der Zeit dazu bringt, dass sie beitreten. Also immer wenn die was von uns wollen – also z.B. Entwicklungshilfe, oder dass wir einen Zoll herabsetzen, dann sagen unsere Diplomaten: Habt ihr eigentlich schon ACTA unterzeichnet? Nein? Tja Pech! Und so soll sich dann ein strenges Copyright ausbreiten auf der Welt.

Was ist das Problem an ACTA

ACTA soll Entwicklungsländer dazu zwingen, dass sie ein strenges Copyright bei sich einführen. Aber das bringt denen überhaupt nichts. Die ganzen Rechte, die liegen alle in Europa, Amerika und Japan. In den Entwicksländern ist es genau anders herum: Dort wollen sie unsere Maschinen nachbauen, damit sie die Produkte im eigenen Land produzieren können, statt sie von uns zu kaufen. So wollen unsere Medikamente nachmachen, damit sie ihre Kranken behandeln können. Sie möchten unsere Software benutzen, obwohl sie sich die Lizenzgebühren nicht leisten können.

Aber auch hier in Europa bedeutet ACTA: „Geistiges Eigentum“ soll besser geschützt werden. Man wird bei uns kaum ein Gesetz ändern müssen – warum? Weil unser Gesetz schon sehr streng ist. Aber was ist, wenn unsere Parlamente sich einmal entscheiden, etwas von dem Schutz zurückzunehmen? Dann wird man ihnen sagen: Geht nicht! Wir haben leider ACTA unterschrieben! Und wenn wir da austreten, kriegen wir Ärger!

Ein anderes Problem an Acta ist: Es ist ist geschlossenen Zirkeln verhandelt worden. Alle Leute, die an dem Abkommen mitverhandelt haben, mussten sich vorher verpflichten, alles geheim zu halten. Nicht einmal das Europäische Parlament hat erfahren, worum es eigentlich geht.

Mich hat kürzlich jemand gefragt, wo er eigentlich über ACTA abstimmen kann. Die Antwort darauf ist: Gar nicht! Das ist ja das Problem. Das ganze Abkommen ist undemokratisch. Parlamente hatten nichts zu sagen. Man kann niemanden abwählen oder wählen, weil es ACTA gibt. (Man kann natürlich eine Partei wählen, die schon die ganze Zeit dagegen war. Ich sage jetzt mal nicht, welche Partei das ist. 

Wofür stehen wir hier

Wir stehen hier, weil wir den Politikern in Brüssel und Berlin sagen wollen: Wir wollen mitreden. Wir akzeptieren nicht, dass ihr solche Abkommen geheim verhandelt. Dass ihr nicht einmal unseren Parlamenten verratet, worum es eigentlich geht. Wenn solche Abkommen verhandelt werden, dann muss die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Das gilt nicht nur für ACTA, das gilt für die gesamte Politik. Wir verlangen: Wenn es um die Regierung des Internet geht, muss man uns, die Internetnutzer, mitreden lassen. Kein SOPA, kein PIPA, kein ACTA! Aber auch die Europäische Union muss verstehen, dass es so nicht weitgehen kann.

Das Internet ist nicht nur ein Netzwerk, es ist eine Freiheitsmaschine. Und wir benutzten es ständig, für unser alltägliches Leben. Wir reden dort mit Freunden, wir tauschen Informationen aus. Wir verabreden uns zu Demonstrationen wie dieser hier. Wir wollen nicht, dass das Internet einem übertriebenen Copyright-Schutz zum Opfer fällt. Keine Überwachung, keine Internetverbote. Wir wollen ein Internet, in dem man sich wohl fühlen kann. Das gilt natürlich auch für die Künstler und Kreativen in Deutschland. Wir brauchen hier einen gerechten Ausgleich. ACTA ist kein solcher Ausgleich – ACTA ist total einseitig.

Wir sind dafür, dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen den Interessen von Kulturnutzern und Kulturschaffenden. Das gilt für Deutschland, aber das gilt auch für den globalen Maßstab: Wir wollen nicht, dass unser Land andere Länder ausbeutet. Wenn andere Länder ein schwaches Urheberrecht brauchen, sollen sie es behalten dürfen. Wir finden, dass die Pharmaindustrie ein Recht darauf hat, dass sich ihre Forschungsarbeit für sie auch lohnt. Aber deswegen dürfen in Entwicklungsländern keine Menschen sterben. Wir wollen unsere Unternehmen, die Markenware herstellen, vor Nachahmern schützen. Aber deswegen muss man an den Grenzen nicht Menschen die Taschen durchsuchen lassen.

Wir verlangen: Das Copyright muss wieder in die Gremien, wo es hingehört. Nicht in irgendwelche geheimen Zirkel, wo nur reiche westliche Staaten mitreden dürfen. Sondern in die WIPO (das ist die World Intellectual Property Organization). Die WIPO gehört zu den Vereinten Nationen, und sie ist für solche Abkommen wie ACTA eigentlich zuständig. Unsere Regierungen haben nicht in der WIPO verhandelt, weil sie Angst davor hatten, dass ihnen die Entwicklungsländer sonst ihr schönes Abkommen aufweichen. Warum? Weil es dort keine Hochtechnologie-Unternehmen gibt, die ständig Patente anmelden. Weil dort keine Software entwickelt wird, und keine Anzüge hergestellt werden von Hugo Boss. Sondern diese Staaten brauchen unser Wissen. Sie müssen dort auch Computer benutzen, sie wollen auch gerne Autos bauen. Sie möchten von uns lernen – und ACTA will sie daran hindern.

Wir verlangen eine andere Politik. Im Interesse der Wirtschaft, auch im Interesse der Kreativindustie. Aber vor allem eben im Interesse von uns, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates. Und von allen Bürgerinnen und Bürgern auf der ganzen Welt, im Süden genauso wie im Norden. Und wir alle benutzen das Internet. Weil es ein supertolles Medium ist. Sorgen wir dafür, dass das auch so bleibt!

 

„Schwarzes Gift und Mother’s little Helpers – Wie Alltagsdrogen die Gesellschaft steuern“

Filmvorführung und Podiumsdiskussion über Konsum von Alltagsdrogen und subjektives Sicherheitsgefühl in unserer Gesellschaft

Mittwoch, 14.12., 19 Uhr

Kleine Träumerei (Münzgasse 7)

Gäste:

  • MdB Harald Terpe, Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik der GRÜNEN Bundestagsfraktion’
  • Tino Neufert (angefragt), Projekt „mobile streetwork“, Suchtzentrum Leipzig

Moderation:

  • Prof. Dr. Oliver Stoll, Mitglied des Drogenbeirats der Stadt Leipzig für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

In Leipzig wird seit gut einem Jahr über den Umgang mit Alkohol in der Öffentlichkeit debattiert.  Gerade am Beispiel Thomaswiese hat sich die Diskussion entzündet: Jugendliche würden die Wiese in der Innenstadt für „Saufgelage“ nutzen und damit die öffentliche Ruhe und Sicherheit gefährden, so ist von Anwohnern sowie Gastgewerbetreibenden immer wieder zu vernehmen. Die örtliche CDU möchte nun aktuell – nachdem bereits über Kameraüberwachung und bessere Ausleuchtung diskutiert worden ist – sich für ein generelles Alkoholverbot an wichtigen Punkten in Leipzigs Innenstadt stark machen.

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Gefühlte (Un)Sicherheit – Sind wir in Leipzig noch sicher?

Podiumsdiskussion zum Verhältnis von subjektivem (Un-)Sicherheitsempfinden und kriminalitätsstatistischer Realität

Diskussion mit Prof. Dr. Kurt Mühler (Soziologie, Universität Leipzig), Horst Wawrzynski (Polizeipräsident Leipzig), Robert Dobschütz (Leipziger Internet Zeitung), N.N. (LVZ)

Moderation: Norman Volger (Ordnungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ort: Alte Schlosserei, Kurt-Eisner-Str. 66

Seit Jahren wird die ordnungspolitische Diskussion in Leipzig anhand bestimmter Ereignisse immer wieder auf`s Neue entfacht: Dabei geht es um „Bandenkriege” in der Leipziger Innenstadt, jugendliche Randalierer im „Problemviertel” Connewitz oder den für sein „Drogenproblem” berüchtigten Leipziger Osten. Erst Mitte diesen Jahres stellte der Leipziger  Polizeipräsident Horst Wawrzynski einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem im Vergleich zum Vorjahr angestiegenen städtischen Raub- und Einbruchsdelikten und Drogenkonsum her und bezichtigte die Stadt Leipzig der Schaffung eines „Wohlfühlklimas” für Drogensüchtige.

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Filmvorführung „Auf Nummer Sicher“ am 17.11.2011, 19 Uhr in der „Kleinen Träumerei“

„Wenn geschlossene Gesellschaften Informationen über das Leben ganz normaler Bürger sammeln – wenn die Bürger wissen, dass die Bücher, die sie kaufen und ausleihen, registriert werden, dass ihr Sexualleben und ihre finanziellen Entscheidungen nicht mehr privat sind, ihre Gespräche abgehört, ihr Unterricht aufgezeichnet, ihre Demonstrationen von der Polizei fotografiert, ihre medizinischen Daten offengelegt und all diese Informationen gegen sie verwendet werden –, dann schwindet der Wille, sich gegen das Regime zu wenden.“, meint Naomi Wolf in ihrer Monographie „Wie zerstört man eine Demokratie. Das 10-Punkte-Programm“.

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„Freiheit versus Sicherheit?“ – Thesen aus Sicht des Sprechers für innere Sicherheit der GRÜNEN Bundestagsfraktion

– Schränkt das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit ein?

Podiumsdiskussion aus philosophischer, politikwissenschaftlicher und realpolitischer Perspektive

Freitag, 18.11.2011, 18 Uhr

Hörsaal 1, Hörsaalgebäude der Universität Leipzig

Wolfgang Wieland wird in der Podiumsdiskussion „Freiheit versus Sicherheit?“ die Frage, ob das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit einschränkt, von der Perspektive der Realpolitik beleuchten.

Wir möchten an dieser Stelle gerne zu seiner Person einige wissenswerte Dinge wiedergeben und haben von Wolfgang Wieland darüber hinaus ein kurzes Statement erhalten, wie er die Fragestellung als Sprecher für innere Sicherheit der GRÜNEN Bundestagsfraktion thematisieren möchte.

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„Freiheit versus Sicherheit?“ – Thesen zum Sicherheitsdiskurs aus PoWi Sicht

 – Schränkt das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit ein? Podiumsdiskussion aus philosophischer, politikwissenschaftlicher und realpolitischer Perspektive

Freitag, 18.11.2011, 18 Uhr
Hörsaal 1, Hörsaalgebäude der Universität Leipzig

Eintritt frei

Dr. Daniel Schmidt wird in der Podiumsdiskussion „Freiheit versus Sicherheit?“ die Fragestellung, ob das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit einschränkt, von politikwissenschaftlicher Seite beleuchten.

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