Grünes Blog Leipzig

Stadtradeln Leipzig, ein Motivationsschreiben

Hallo Team Ampel Grün,

die zweite von drei Wochen Aktionszeitraum Stadtradeln geht heute zu
Ende, ab morgen laufen die letzten sieben Tage.
Meine Erinnerung am Ende der ersten Woche, die Kilometereintragung nicht
bis ganz zum Schluß aufzuschieben, sondern zeitnah vorzunehmen, war von
durchschlagendem Erfolg: am nächsten Vormittag hatten wir rund 900 km
mehr auf dem Konto als am Abend meiner Mail und standen damit sogar
knapp vor der Mannschaft der Linken! Danke für diese prompte Reaktion!

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Einladung zu Dokumentarfilm und Gespräch

Der Dokumentarfilm "There once was an Island" der dreißigjährigen Neuseeländerin Briar March beschreibt in beeindruckenden Bildern den Existenzkampf der Bewohner eines kleinen Südseeatolls, die die Folgen des Klimawandels am eigenen Leib zu spüren bekommen.

Die Insel Takuu im Pazifischen Ozean: In rasantem Tempo steigt der Wasserpegel, bedroht zunächst die Ernten und begräbt dann, sturmflutartig stets aufs Neue anbrausend, nach und nach die einfachen Hütten der etwa 400 Bewohner unter sich.

Schon in wenigen Jahren, so rechnen Wissenschaftler, wird der kleine traumhafte Archipel, über Jahrhunderte ein Hort ursprünglicher polynesischer Lebensweise, für die Menschen unbewohnbar sein.

Ein bewegender Film, der betroffen macht, ohne den Zeigefinger zu heben. 

Neuseeland, 2010. Regie: Briar March / 80 min / Original mit englischen Untertiteln.  Ausgezeichnet mit dem „Leipziger Ring“, dem Filmpreis der Stiftung Friedliche Revolution

Gesprächspartner/innen im Anschluss an den Film:

    * Gisela Kallenbach, Mitglied des Sächsischen Landtages
    * Kim Rupp-Gregory Redaktion Leipzig Zeitgeist
    * Jürgen Kasek, Sprecher des Kreisverbandes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
    * Michael Koelsch, Stiftung Friedliche Revolution

Donnerstag, 19.5.2011, 19 Uhr, im Café Knicklicht, Dresdner Str. 79

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Kampf um den kommunalen Baumschutz - Fazit und Ausblicke

Kampf um den kommunalen Baumschutz – Fazit und Ausblicke, ein Beitrag von Gisela Kallenbach (MdL Sachsen)

Trotz aller Petitionen, tausender Unterschriften und Proteste – die schwarz-gelbe Koalition hat es wahr gemacht und mit ihrer Mehrheit das Sächsische Naturschutzgesetz „entbürokratisiert“. (zur aktuellen Version des Sächsisches Naturschutzgesetzes)

Viele Fragen bleiben offen, z.B. für einen engagierten Naturschützer, der mailte:

·         Warum wird Kommunen die Möglichkeit und Kompetenz abgesprochen, im eigenen Sinne zu handeln?

·         Warum sind Nadelgehölze, Pappeln, Baumweiden, Birken und Obstbäume minderwertige Bäume?

·         Warum ist ein Baum auf einem bebauten Grundstück schlechter für den Naturschutz zu bewerten als  auf einem unbebauten?

Es gibt eigentlich keine Antworten darauf.

Noch ist es zu früh, seriös Bilanz zu ziehen, was in den vier Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Wirken des BNatSchG ab 01. März tatsächlich auf vielen Grundstücken geschehen ist. Erste, nicht belegbare Eindrücke lauten:

·        Ja, es seien in Größenordnungen nicht mehr geschützte Bäume gefällt worden.

·         Ja, die Rodungen konzentrieren sich in Einfamilienhaus-Siedlungen.

·         Ja, es seien auch viele Jungbäume darunter, für deren Entfernung keine Notwendigkeit  bestand.

·         Ja, viele Bäume seien unsachgemäß verschnitten worden.

·         Ja, es gäbe zahlreiche Verstöße gegen Schutzvorschriften – in Folge der verwirrenden Regelungen dürfte die Dunkelziffer hoch sein.

Vielleicht wird es – zumindest in den Großstädten – nie möglich sein, zu erfassen, welche Anzahl welcher Baumarten genehmigungsfrei und ohne Ausgleichspflanzungen gefällt wurden und werden. Dazu haben die Verwaltungen schlichtweg keine Kapazitäten. Im Zweifelsfall übernimmt der klagende Nachbar die Kontrollaufsicht! Ein vager Versuch, mehr Licht ins Dunkel zu bringen, ist eine Anfrage an die Stadt- und Gemeinderäte zu richten:

1.      Wie viele, nicht mehr unter Schutz stehenden Bäume wurden – aufgeschlüsselt nach Baumart - im Stadt-/Gemeindegebiet seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle genehmigungsfrei gefällt?

2.      Hat die Verwaltung die personellen Ressourcen zur umfassenden Kontrolle von Baumfällungen in ihrem Gemeindegebiet?

3.      Wurden Verstöße gegen das BNatSchGS oder Artenschutz- Verordnungen kontrolliert, festgestellt und geahndet? Wenn ja, wie viele?

4.      Wie viele Bäume unter Schutz stehende Bäume wurden im gleichen Zeitraum wie unter 1. mit Genehmigung gefällt? Wurden in jedem Fall Ersatzleistungen angeordnet?

5.      In wie vielen Fällen konnten unter Schutz stehende Bäume auf Grund der Genehmigungsfiktion gefällt werden?

6.      Wie kompensiert die Verwaltung die durch die Koalition beschlossene Kostenfreiheit für Genehmigungsverfahren?

Eine Schlussfolgerung nach der Änderung des Gesetzes kann man allerdings klar ziehen:
Eine mehr als vier Monate anhaltende Verunsicherung für Bürger und Gemeinden darüber, was ist erlaubt, was nicht, gelten Teile der alten Satzung fort, sollte eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet werden oder nicht.

Nach anfänglichen Abstimmungen mit dem SMUL, hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag eine Mustersatzung an seine Mitglieder versendet. Als erster Eindruck lässt sich nicht verhehlen: Sie ist kompliziert und bedarf vielseitiger Erläuterungen…und das als Ergebnis von Vereinfachungen und Entbürokratisierung! Dennoch: Es ist gut, im Gemeinderat den Erlass einer neu angepassten Satzung zu diskutieren. (PDF-Datei zum Download schicke ich mit)

Selbst verfassungsrechtliche Bedenken (Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes vom 19.11.2010) konnten die Koalitionäre nicht stoppen. Allerdings gibt diese juristische Bewertung keinen Anlass, auf mehr Baumschutz zu hoffen, da nur kommunalrechtliche Fragestellungen – die Kostenfreiheit und die Genehmigungsfiktion – zur Debatte standen.

Die Stadt Leipzig bereitet seither eine Klage gegen den Freistaat vor. Ob dabei auch der Versuch unternommen wird, mehr Baumschutz durchzusetzen, ist momentan noch offen.

Landtagsrede Gisela Kallenbach vom 19.04.2011: Bäume futsch, Bürokratieabbau Null: Wir brauchen wieder einen wirksamen Schutz des kommunalen Baumbestandes!

Rodung auf den Deichen: Rechtsgutachten zum Tornado-Erlass ist in Arbeit

Die Landestalsperrenverwaltungen in Sachsen holzen seit August 2010 rabiat Bäume auf Sachsens Deichen ab. 100.000 Bäume und Sträucher sollen beseitigt werden. Und das ohne jegliche Differenzierung nach Art des Deiches oder Art des Baumes. Alles muss raus.

Das unsinnige Treiben der Landestalsperrenverwaltungen stützt sich auf den äußerst fragwürdigen Tornado-Erlass des Umweltministers Frank Kupfer (CDU). Die Haltbarkeit dieses Erlasses, der die Grundlage für die Rodung von sämtlichen Bäumen und Sträuchern auf Deichen im Freistaat ist, wird aktuell mit einem Rechtsgutachten geprüft.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Art der Notstandsgesetzgebung einer juristischen Prüfung standhält. Die Verbände haben bisher nicht geklagt,  weil die Bundesregierung den Verbänden mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für die Klagen bei Anliegen wie Naturschutz die Grundlage entzogen hat. 

Besonders problematisch erlebe ich das Treiben in Leipzig. Tausende Bäume fallen im Auwald. Der Auwald ist ein nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschütztes Naturschutzgebiet. Die im FFH-Gebiet nötige Fachprüfung wurde unterlaufen, weil die Behauptung einer „Gefahr im Verzug“ als Begründung diente.

Sicher ahnten die Landestalsperrenverwaltungen: eine Genehmigung wäre nicht erfolgt, wenn das Roden der Bäume fachlich hätte begründet werden müssen. Möglicherweise wäre offenkundig geworden: der Hochwasserschutz wäre sachlich und finanziell effektiver möglich gewesen. Zumal ein Auwald mit großen Polderflächen ja geradezu da ist, um Hochwasser aufzunehmen. Hunderten Bäumen hätte ein ordentliches Genehmigungsverfahren den Tod erspart? Fünfzehn Hektar Auwald wurden bereits abgeholzt. Die Maßnahme ist nicht nur fragwürdig, sondern auch höchst kostspielig. Nach dem Abholzen kommt die Rodung der Stubben. Die Wurzeln werden ausgraben und die Deiche neu befestigt.

Unglaublich, dass der Freistaat Millionen für einen wenig effektiven, aber die Umwelt nachhaltig schädigenden Hochwasserschutz ausgibt.

Hintergrund zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

„Das 2006 in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein "weiter Zugang zu Gerichten" zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen.“

Quelle: Naturschutzbund Deutschland,  http://www.nabu.de/themen/naturschutz/naturschutzrecht/news/06011.html

 

(download)

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Zensus2011 - die Mängel übersteigen den Nutzen deutlich

„Zensus 2011 – das betrifft uns alle“

Am 14.4.2011 fand in der Geschäftsstelle des Kreisverbandes von Bündnis 90/Die Grünen zwischen 19 und 21 Uhr eine Veranstaltung zum Thema „Zensus 2011“ statt. Etwa 15 interessierte LeipzigerInnen nahmen an einer aktiven Diskussion mit den Referenten Johannes Lichdi (sächsischer Landtag, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Jens Kubieziel (AK-Zensus) und Florian Rämisch (Chaostreff Leipzig) teil.

Der sächsische Landtagsabgeordnete und Rechtsanwalt Johannes Lichdi bereitete die Diskussionsgrundlage mit seinem Vortrag über den am 09.05.2011 stattfindenden Zensus und die angegliederte Wohnungszählung. Interessanterweise ist die persönliche Befragung am 9.Mai nur noch ein Abgleich zur statistischen Validität der schon bereits im November übertragenen und zusammengeführten Daten. Gerade diese Zusammenführung von unterschiedlichen Daten aus verschiedenen Stellen unter einer Ordnungsnummer (vergleichbar mit der Personenkennziffer in der ehemaligen DDR, so Lichdi) bereitete den Referenten und Zuhörern am meisten Sorgen. Besonders das Risiko der Deanonymisierung (sprich die Rückführungsmöglichkeit aus dem großen Datensatz auf die Daten einzelner Personen) als auch die Gefahr vor möglicher Zweckentfremdung der Datensätze durch den Staat oder durch Dritte wurde diskutiert. Hierbei erwähnte Florian Rämisch die vor kurzem entdeckt Sicherheitslücke bei der Bundesfinanzagentur (http://www.heise.de/security/meldung/Webserver-der-Bundesfinanzagentur-offen-wie-ein-Scheunentor-1206256.html), die natürlich bezweifeln lässt, dass die wirtschaftlich wertvollen Datensätze des Zensus 2011 für die nächsten 4 Jahre (so das Gesetz) sicher aufbewahrt werden. Zum Aspekt Sicherheit findet man auf der offiziellen Zensus-Homepage (Zensus2011.de) nur schwammige Formulierungen: „Im Falle der Nutzung allgemein zugänglicher Netze werden dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Verschlüsselungsverfahren angewendet.“ Eine Aussage ohne Inhalt. Auch die Tatsache, dass es spezielle Ausweise für die Befragungsbeauftragten geben soll ist nur ein schwacher Trost. Gesehen hat diesen bisher noch keiner. „Ich kann mir auch einen solchen Ausweis machen“, so Rämisch.

Jens Kubieziel skizzierte die Kritikpunkte des Arbeitskreises Zensus (zensus11.de). Besonders auffällig sei die Detailgenauigkeit bei der freiwilligen! Erfassung des Religionsbekenntnisses (Beispielfragbögen auf www.zensus2011.de/presse/fragebogen.html). Hier wird nur beim muslimischen Bekenntnis nach drei Unterkategorien unterschieden. Wer da nicht an Terrorismusstigmatisierungen denkt?! Über die Möglichkeiten eines weichen oder harten Boykotts der Volkszählung wurden ebenfalls diskutiert. Massenboykotte wie 1983, wo z.B. in ganz Freiburg keine Befragungszettel abgegeben wurden oder Kunstaktionen mit der Plakatierung der Mauer in Berlin mit Befragungszetteln, würden Sanktionen durch den Staat erschweren, da hier zu viele Verfahren eröffnet werden müssten. Proteste Einzelner seien gefährlicher, da er hierbei eher zu Repressalien kommen könnte. Dennoch, wie Sand im Getriebe hat jeder die Möglichkeit, sich des Zugriffs durch die so genannten „Zähler“ zu erwehren. Aber auch dieser zivile Ungehorsam bewegt sich schon in einer rechtlich bedenklichen Grauzone! So könnte eine schlechte Handschrift beim Ausfüllen der Fragebögen ebenso eine Form des passiven Widerstands darstellen, wie Kaffeeflecken oder unbeabsichtigte Beschädigung durch Haustiere. Für den größeren Geldbeutel käme auch ein mehrwöchiger Urlaub im Ausland in Frage. Dass der Zensus unser Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung mehr als nur tangiert, spiegelt sich in dieser Auskunftspflicht wieder. Denn wer direkt befragt wird, muss Auskunft geben. Wer trotz wiederholter Aufforderung keine Auskunft zu seinen Daten erteilt, wird von Zwangsgeld und Bußgeldzahlungen (bis 500 EUR) bis hin zur Inhaftierung bedroht. Juristische Schritte oder Verwaltungsverfahren haben hierbei keine aufschiebende Wirkung, mahnt Herr Kubieziel ernüchtert. Der Weg des harten Boykotts, auch unter Nutzung des Rechtsweges, ist nur für Personen mit größerem Einkommen finanzierbar oder über Teilung der anfallenden Kosten durch Verwandte oder Freunde.

Alles in allem geht das Thema Zensus 2011 jeden an! Doch nur wenig öffentliches Interesse ist vorhanden. Weitere Aufklärungsarbeit muss geleistet werden, besonders im Hinblick auf den zukünftigen Datenhunger des Staates. Denn die Wohnungszählung lässt den misstrauischen Bürger gleich an die Umsetzung der neuen GEZ Regelung denken. Wie praktisch, dass gleich die bewohnten Haushalte erfasst wurden!

 

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Netzneutralität – ein wichtiges und schwieriges Thema

Treffen der BAG Medien und Netzpolitik am 24./25.09.10 in Leipzig

Bei der zweitägigen  Sitzung der BAG Medien und Netzpolitik stand am vergangenen Wochenende das Thema Netzneutralität auf der Tagesordnung.
Um den Begriff Netzneutralität zu klären, waren zur Sitzung am 24.09. in den Räumen der AIDS-Hilfe Leipzig,  je ein Vertreter vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.  (Eco), Dean Ceulic, und vom  Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), Marc Konarski, eingeladen.
Sie beleuchteten das Thema Netzneutralität zunächst fachlich und netzpolitisch aus der Sicht der Inhalte-, Zugangs- und Infrastrukturanbieter und stellten sich anschließend den Fragen der BAG Mitglieder.
Im Prinzip geht es beim Begriff Netzneutralität um die Gleichbehandlung der Datenströme aller im Internet verfügbaren Angebote zum jeweiligen Nutzer und umgekehrt. Der Übergang vom Qualitätsmanagement (QoS) für die Netzwerke und der gezielten Diskriminierung, oder Bevorzugung einzelner Netzdienste ist fließend. Der Begriff Netzneutralität leidet deshalb unter einer gewissen Unschärfe, dies wurde im Gespräch mit den Vertretern von ECO und Bitkom deutlich.
Sicher ist jedoch, dass die Netzneutralität verletzt wird, wenn sich zahlungskräftige Anbieter die bevorzugte Durchleitung ihrer Angebote durch das Internet – zu Lasten kleiner oder privater Angebote – erkaufen können.
Im Gespräch mit den  Vertretern von Eco und Bitkom konnte nicht abschließend geklärt werden, warum mit der Priorisierung bestimmter Internetdienste andere Dienste nicht diskriminiert werden – wie von den Referenten während des Vortrages postuliert.
Konstantin von Notz, MdB, Sprecher für Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion hat die Vorlage eines Antrags für den Bundestag erarbeitet, der gemeinsam mit der BAG Medien und Netzpolitik – mit Hilfe den Online-Tools etherpad – fertig gestellt wird. In diesem Antrag wird z.B. die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität auf europäischer Ebene gefordert.

Auch die Reform der Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag und deren Bewertung standen zur Debatte. Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte den derzeitigen Arbeitsstand vor. Dabei  standen datenschutzrechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Denn sollte für die Verwaltung der geplanten Haushaltsabgabe für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk eine zentrale Datei über alle deutschen Haushalte erstellt werden, sind datenschutzrechtliche  Probleme vorprogrammiert – Begehrlichkeiten anderer Behörden (z.B. ARGE, BKA)  werden die zwangsläufige Folge sein.
Des Weiteren werden Unternehmen bei der neu regulierten, haushaltsbasierenden  Rundfunkgebühr entlastet. Um die Reform der Rundfunkgebühr aufkommensneutral zu gestalten, wäre nach Ansicht der BAG Medien und Netzpolitik eine Erhöhung der Gebühren für private Haushalte nicht zu umgehen. Gegen diese und eine zentrale Verwaltungsdatei sprach sich die BAG mit aller Deutlichkeit aus.