Kampf um den kommunalen Baumschutz – Fazit und Ausblicke, ein Beitrag von Gisela Kallenbach (MdL Sachsen)
Trotz aller Petitionen, tausender Unterschriften und Proteste – die schwarz-gelbe Koalition hat es wahr gemacht und mit ihrer Mehrheit das Sächsische Naturschutzgesetz „entbürokratisiert“. (zur aktuellen Version des Sächsisches Naturschutzgesetzes)
Viele Fragen bleiben offen, z.B. für einen engagierten Naturschützer, der mailte:
· Warum wird Kommunen die Möglichkeit und Kompetenz abgesprochen, im eigenen Sinne zu handeln?
· Warum sind Nadelgehölze, Pappeln, Baumweiden, Birken und Obstbäume minderwertige Bäume?
· Warum ist ein Baum auf einem bebauten Grundstück schlechter für den Naturschutz zu bewerten als auf einem unbebauten?
Es gibt eigentlich keine Antworten darauf.
Noch ist es zu früh, seriös Bilanz zu ziehen, was in den vier Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Wirken des BNatSchG ab 01. März tatsächlich auf vielen Grundstücken geschehen ist. Erste, nicht belegbare Eindrücke lauten:
· Ja, es seien in Größenordnungen nicht mehr geschützte Bäume gefällt worden.
· Ja, die Rodungen konzentrieren sich in Einfamilienhaus-Siedlungen.
· Ja, es seien auch viele Jungbäume darunter, für deren Entfernung keine Notwendigkeit bestand.
· Ja, viele Bäume seien unsachgemäß verschnitten worden.
· Ja, es gäbe zahlreiche Verstöße gegen Schutzvorschriften – in Folge der verwirrenden Regelungen dürfte die Dunkelziffer hoch sein.
Vielleicht wird es – zumindest in den Großstädten – nie möglich sein, zu erfassen, welche Anzahl welcher Baumarten genehmigungsfrei und ohne Ausgleichspflanzungen gefällt wurden und werden. Dazu haben die Verwaltungen schlichtweg keine Kapazitäten. Im Zweifelsfall übernimmt der klagende Nachbar die Kontrollaufsicht! Ein vager Versuch, mehr Licht ins Dunkel zu bringen, ist eine Anfrage an die Stadt- und Gemeinderäte zu richten:
1. Wie viele, nicht mehr unter Schutz stehenden Bäume wurden – aufgeschlüsselt nach Baumart – im Stadt-/Gemeindegebiet seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle genehmigungsfrei gefällt?
2. Hat die Verwaltung die personellen Ressourcen zur umfassenden Kontrolle von Baumfällungen in ihrem Gemeindegebiet?
3. Wurden Verstöße gegen das BNatSchGS oder Artenschutz- Verordnungen kontrolliert, festgestellt und geahndet? Wenn ja, wie viele?
4. Wie viele Bäume unter Schutz stehende Bäume wurden im gleichen Zeitraum wie unter 1. mit Genehmigung gefällt? Wurden in jedem Fall Ersatzleistungen angeordnet?
5. In wie vielen Fällen konnten unter Schutz stehende Bäume auf Grund der Genehmigungsfiktion gefällt werden?
6. Wie kompensiert die Verwaltung die durch die Koalition beschlossene Kostenfreiheit für Genehmigungsverfahren?
Eine Schlussfolgerung nach der Änderung des Gesetzes kann man allerdings klar ziehen:
Eine mehr als vier Monate anhaltende Verunsicherung für Bürger und Gemeinden darüber, was ist erlaubt, was nicht, gelten Teile der alten Satzung fort, sollte eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet werden oder nicht.
Nach anfänglichen Abstimmungen mit dem SMUL, hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag eine Mustersatzung an seine Mitglieder versendet. Als erster Eindruck lässt sich nicht verhehlen: Sie ist kompliziert und bedarf vielseitiger Erläuterungen…und das als Ergebnis von Vereinfachungen und Entbürokratisierung! Dennoch: Es ist gut, im Gemeinderat den Erlass einer neu angepassten Satzung zu diskutieren. (PDF-Datei zum Download schicke ich mit)
Selbst verfassungsrechtliche Bedenken (Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes vom 19.11.2010) konnten die Koalitionäre nicht stoppen. Allerdings gibt diese juristische Bewertung keinen Anlass, auf mehr Baumschutz zu hoffen, da nur kommunalrechtliche Fragestellungen – die Kostenfreiheit und die Genehmigungsfiktion – zur Debatte standen.
Die Stadt Leipzig bereitet seither eine Klage gegen den Freistaat vor. Ob dabei auch der Versuch unternommen wird, mehr Baumschutz durchzusetzen, ist momentan noch offen.
Rodung auf den Deichen: Rechtsgutachten zum Tornado-Erlass ist in Arbeit
Die Landestalsperrenverwaltungen in Sachsen holzen seit August 2010 rabiat Bäume auf Sachsens Deichen ab. 100.000 Bäume und Sträucher sollen beseitigt werden. Und das ohne jegliche Differenzierung nach Art des Deiches oder Art des Baumes. Alles muss raus.
Das unsinnige Treiben der Landestalsperrenverwaltungen stützt sich auf den äußerst fragwürdigen Tornado-Erlass des Umweltministers Frank Kupfer (CDU). Die Haltbarkeit dieses Erlasses, der die Grundlage für die Rodung von sämtlichen Bäumen und Sträuchern auf Deichen im Freistaat ist, wird aktuell mit einem Rechtsgutachten geprüft.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Art der Notstandsgesetzgebung einer juristischen Prüfung standhält. Die Verbände haben bisher nicht geklagt, weil die Bundesregierung den Verbänden mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für die Klagen bei Anliegen wie Naturschutz die Grundlage entzogen hat.
Besonders problematisch erlebe ich das Treiben in Leipzig. Tausende Bäume fallen im Auwald. Der Auwald ist ein nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschütztes Naturschutzgebiet. Die im FFH-Gebiet nötige Fachprüfung wurde unterlaufen, weil die Behauptung einer „Gefahr im Verzug“ als Begründung diente.
Sicher ahnten die Landestalsperrenverwaltungen: eine Genehmigung wäre nicht erfolgt, wenn das Roden der Bäume fachlich hätte begründet werden müssen. Möglicherweise wäre offenkundig geworden: der Hochwasserschutz wäre sachlich und finanziell effektiver möglich gewesen. Zumal ein Auwald mit großen Polderflächen ja geradezu da ist, um Hochwasser aufzunehmen. Hunderten Bäumen hätte ein ordentliches Genehmigungsverfahren den Tod erspart? Fünfzehn Hektar Auwald wurden bereits abgeholzt. Die Maßnahme ist nicht nur fragwürdig, sondern auch höchst kostspielig. Nach dem Abholzen kommt die Rodung der Stubben. Die Wurzeln werden ausgraben und die Deiche neu befestigt.
Unglaublich, dass der Freistaat Millionen für einen wenig effektiven, aber die Umwelt nachhaltig schädigenden Hochwasserschutz ausgibt.
Hintergrund zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz
„Das 2006 in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein "weiter Zugang zu Gerichten" zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen.“
Quelle: Naturschutzbund Deutschland, http://www.nabu.de/themen/naturschutz/naturschutzrecht/news/06011.html