Grünes Blog Leipzig

Polizei und Zivilgesellschaft – ein Gegensatz?

Workshops und Diskussion am 17.01.2012 um 18.00 Uhr, Alte Nikolaischule, Nikolaikirchhof 2, Leipzig

Die eigene Freiheit und die eigene Sicherheit sind wichtige Grundbedürfnisse des Menschen. Oft überwiegt der Wunsch nach Freiheit, etwa danach, unbeschränkt seine Meinung kundzutun. Die Sicherheit – als Voraussetzung für freiheitliches Handeln – hingegen ist ein Grundgefühl, das durch Gefahr und Gewalterfahrung in Frage gestellt wird.

In diesem Spannungsfeld spielt die Polizei eine wichtige Rolle. Durch ihre Präsenz – sei es beim Streifefahren oder der Absicherung von Demonstrationen – ermöglicht sie vor allem die Wahrnehmung demokratischer Rechte. Um diese Aufgabe gut ausfüllen zu können, benötigt sie in erster Linie ausreichend und gut ausgebildetes Personal.

Mit dem Projekt „Polizei.Sachsen.2020“ plant der Innenminister die Streichung von ca. 3.000 Polizeistellen bis 2020. Damit geht auch ein Rückzug der Polizei an allen Standorten einher. Bereits jetzt sind kleinere Polizeiposten nur noch unregelmäßig besetzt.

Kann die Polizei unter diesen Voraussetzungen ihre Aufgaben gut erfüllen? Oder geraten Polizeibeamte durch die steigende Belastung zunehmend so unter Druck, dass sie sich nicht mehr auch als Hüter der Grundrechte, sondern nur noch als Ausführende des Gewaltmonopols verstehen? Kann die Polizei bei Gefahr für Leib und Leben rechtzeitig vor Ort sein?

Diese Fragen diskutieren mit Ihnen Horst Wawrzynski, Polizeipräsident Leipzig (angefr.), Hagen Husgen, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (angefr.) und Eva Jähnigen, innenpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion in dem Workshop:

Polizei(struktur)reform in Sachsen – Polizei zwischen Modernisierung und Stellenabbau

Im Gegensatz zur Gewährleistung liegt die Ausübung demokratischer Rechte nicht in den Händen der Polizei sondern der Zivilgesellschaft.

Über die Zivilgesellschaft und ihre Akteure wird viel diskutiert. Sie sind für die Stärkung demokratischer Strukturen in Gemeinden zwingend notwendig. Sie stärken zudem die sozialen Strukturen in unserer Gesellschaft.

In Sachsen werden zivilgesellschaftliche Akteure von der Staatsregierung zum einen sehr stark mit der Fragestellung konfrontiert, inwieweit sie überhaupt demokratisch sind. Die sog. Extremismuserklärung verlangt von Akteuren der Zivilgesellschaft ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und ihren Werten, nicht nur von staatlich geförderten Vereinen und Initiativen sondern auch von deren Projektpartnern. Ein kollektives Misstrauen gegenüber Demokraten durch den Staat einerseits und zwischen demokratisch-zivilgesellschaftlichen Akteuren andererseits ist die Konsequenz.

Zum anderen ist die Zivilgesellschaft in Sachsen gerade durch Verbote von Demonstrationen, durch das Ausspähen personenbezogener Daten bei Demonstrationen oder durch strafrechtliche Verfolgung nach demokratischen Protestformen einer zunehmenden staatlichen Repression ausgesetzt.

Führt das gegenseitig bekundete Misstrauen zum Erstarken der Kräfte, die die Demokratie unterminieren wollen? Was kann Zivilgesellschaft für die Konstituierung einer demokratischen Gesellschaft leisten? Wie können Zivilgesellschaft und ihre Akteure gestärkt werden? Welche Aufgabe hat dabei das Ehrenamt? Ist Zivilgesellschaft in Sachsen überhaupt noch erwünscht?

Diese Fragen diskutieren mit Ihnen Grit Hannefort, Kulturbüro Sachsen, Stephan Meister, Netzwerk für Demokratische Kultur e.V., Sven Forkert, Landespräventionsrat (angefr.), Eiko Kühnert, Fachstelle Extremismusprävention (angefr.) moderiert von Miro Jennerjahn, demokratiepolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion in dem Workshop:

Zwischen Extremismuserklärung und Courage – Rolle und Möglichkeiten der Zivilgesellschaft in Sachsen

In einem Abschlussplenum wird den Fragen nachgegangen, inwieweit und mit welchen Möglichkeiten sich Polizei und Zivilgesellschaft gemeinsam für eine Stärkung der Demokratie, für ein weltoffenes Sachsen und für eine friedliche Ausübung demokratischer Rechte einsetzen können.

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Volksdroge Alkohol – die bigotte Gesellschaft im Kreuzfeuer

30.12.2011

Anmerkungen zur Diskussion in Leipzig rund um Silvester

Am Umgang mit der Droge Alkohol wird die konfuse Verlogenheit der Gesellschaft in Bezug auf den Diskurs über Drogen deutlich. Während ein Großteil der Substanzen, welche rauschähnliche Zustände hervorrufen können durch das BtmG pönalisiert sind (etwa Tetrahydrocanabinol kurz THC) oder zunehmend eingeschränkt werden (Tabak) ist bei Alkohol weder die Tendenz zur Verfügungseinschränkung noch ein Zurückdrängen der Volksdroge Nummer eins erkennbar.

Nun mag es diejenigen geben, die hier stets mit der unterschiedlichen Gefährlichkeit der Substanzen argumentieren. Eine Argumentation die nicht recht überzeugen mag. Insbesondere im Vergleich der drei zuvor genannten Substanzen wird dies deutlich. Eine Abhängigkeit und negative Wechselwirkung bei Dauerkonsum sind bei allen drei Substanzen induziert.

Angesichts von mehr als 4 Mio. Menschen in Deutschland, die Alkohol regelmäßig missbrauchen, bei mehr als anderthalb Millionen Alkoholabhängigen und der Wechselwirkung etwa zur Aggressivität und der Anzahl an Straftaten, die unter Alkoholeinfluss begangen werden, angefangen bei Verkehrsdelikten bis hin zu Delikten die die körperliche Integrität betreffen,  wird nicht deutlich warum ausgerechnet Alkohol keine weitergehende Einschränkung erfährt.

Auch ökonomisch (zynisch) betrachtet sollten die immensen Kosten im Gesundheitssystem, die durch Alkoholmissbrauch entstehen nicht außer Acht gelassen werden. Dennoch wird gerade bei Alkohol immer noch davon schwadroniert, dass der verantwortungsvolle Umgang geradezu  vorgelebt werde. Angesichts der Fallzahlen ist dies der blanke Hohn. Dazu kommt, dass für viele Menschen, die nicht aus Deutschland kommen, der Umgang mit Alkohol in Deutschland geradezu grotesk anmutet.

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Gefühlte (Un)Sicherheit – Sind wir in Leipzig noch sicher?

Podiumsdiskussion zum Verhältnis von subjektivem (Un-)Sicherheitsempfinden und kriminalitätsstatistischer Realität

Diskussion mit Prof. Dr. Kurt Mühler (Soziologie, Universität Leipzig), Horst Wawrzynski (Polizeipräsident Leipzig), Robert Dobschütz (Leipziger Internet Zeitung), N.N. (LVZ)

Moderation: Norman Volger (Ordnungspolitischer Sprecher der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ort: Alte Schlosserei, Kurt-Eisner-Str. 66

Seit Jahren wird die ordnungspolitische Diskussion in Leipzig anhand bestimmter Ereignisse immer wieder auf`s Neue entfacht: Dabei geht es um „Bandenkriege” in der Leipziger Innenstadt, jugendliche Randalierer im „Problemviertel” Connewitz oder den für sein „Drogenproblem” berüchtigten Leipziger Osten. Erst Mitte diesen Jahres stellte der Leipziger  Polizeipräsident Horst Wawrzynski einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem im Vergleich zum Vorjahr angestiegenen städtischen Raub- und Einbruchsdelikten und Drogenkonsum her und bezichtigte die Stadt Leipzig der Schaffung eines „Wohlfühlklimas” für Drogensüchtige.

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Stellungnahme des Fraktionsvorsitzenden von Bündnis 90/Die Grünen, Wolfram Leuze, zum Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2012 - vom 17.11.2011

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrter Her Oberbürgermeister, sehr geehrte Herr Finanzbürgermeister Bonew, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger auf der Tribüne,

I.

Liebe Mitarbeiter des Dezernates Finanzen: Ich habe mich meinen vergangenen 6 Reden zum jährlichen Haushaltsplan immer schwer mit dem überschwänglichen Lob meiner Kolleginnen und Kollegen zur Fertigstellung des jeweiligen Haushaltsplanes getan. Für einen gebürtigen Schwaben heißt es, wenn einer seine Arbeit gut erbringt: „Nicht geschimpft ist genug gelobt“, Dieser schwäbische Minimalismus ist aber heute in zweifacher Hinsicht nicht angebracht. 

Zum einen wird der Haushaltsplan 2012 rechtzeitig vor Beginn des neuen Haushaltsjahres verabschiedet und dem damit entscheidenden Vorteil: Die darin geplanten Investitionen können ohne Zeitverlust rechtzeitig umgesetzt werden.  Und zum Zweiten war die Umstellung von kameralistischer auf doppische Haushaltsführung im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements zu bewältigen. Hier muss der Oberbürgermeister – er ist schließlich nicht nur für alles was schief läuft in der Verwaltung verantwortlich – und vor allem der Bürgermeister für Finanzen und seine Mitarbeiter gelobt werden. Sie haben sich mehr als bemüht, diese Umstellung für alle transparent zu machen und Herr Bonew es ist richtig, dass man sich bei der Umstellung auf Doppik an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hat. Es hindert die Verwaltung aber kein Gesetz des Freistaates daran, über diese gesetzlichen Vorgaben zukünftig hinauszugehen. Es sollte insbesondere im Interesse des Finanzbürgermeisters sein, mittelfristig die breite Akzeptanz der Einführung der Doppik in der Bevölkerung zu erreichen. Dazu ist notwendig, dass sie den doppischen Haushalt auch lesen und verstehen kann, da ist eine Informationspolitik nach dem Motto "soviel Informationen wie möglich" besser. So wird z. B. im Haushaltsplan der Stadt Dortmund bei jeder Produktgruppe und jedem Produkt Beschreibung und Ziel erklärt. Da sind wir aber gleich bei der Problematik an der Umstellung auf „Doppelte Buchführung in Konten“, nämlich dass jedes Bundesland zu deren Einführung divergierende  Rechtsvorschriften erlassen hat. Daraus folgt, dass es keine einheitlichen Gliederungs- und Bewertungsregeln für die Doppik gibt. Diese föderalistische Kleinstaaterei kann und ich befürchte wird dazu führen, dass die Kommunen anhand des bestehenden Zahlenwerks nicht mehr miteinander vergleichbar sind.

Trotzdem lokales Lob, für die vom Bürgermeister angestrebte Transparenz bei der Haushaltsaufstellung und für seine Öffentlichkeitsarbeit, aber es gibt noch einiges zu tun, bis nicht nur der Bürger dieses neue und auch komplizierte System der Doppik verstanden hat.

Doch nun nach diesem ehrlichen Dankeschön an die Verwaltung zum Haushaltsplan 2012 selbst. Zunächst einige Worte zur allgemeinen Situation der Kommunen:

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„Freiheit versus Sicherheit?“ – Thesen aus sprachwissenschaftlicher Sicht

Podiumsdiskussion aus philosophischer, politikwissenschaftlicher und realpolitischer Perspektive

Freitag, 18.11.2011, 18 Uhr
Hörsaal 1, Hörsaalgebäude der Universität Leipzig

Prof. Dr. Frank Liedtke wird in der Podiumsdiskussion „Freiheit versus Sicherheit?“ die Frage, ob das Bedürfnis nach innerer Sicherheit die individuelle Freiheit einschränkt, aus sprachwissenschaflter Sicht und als Moderator beleuchten.

Wir möchten an dieser Stelle gerne zu seiner Person einige wissenswerte Dinge wiedergeben und haben von Prof. Dr. Frank Liedtke darüber hinaus ein kurzes Statement erhalten, wie er die Fragestellung thematisieren möchte.

Prof. Dr. Frank Liedtkes Thesen zur Podiumsdiskussion:

Freiheit vs. Sicherheit?

Ein großer Teil der politischen Kommunikation findet in Form des Besetzens zentraler politischer Begriffe statt. Dies hatte schon Kurt Biedenkopf 1973 erkannt, als er die westdeutschen Konservativen gegenüber der Sprache der 1968er-Bewegung in der Defensive sah. Er stellt fest:

„Was sich heute in unserem Land vollzieht, ist eine Revolution neuer Art. Es ist die Revolution der Gesellschaft durch die Sprache. Die gewaltsame Besetzung der Zitadellen staatlicher Macht ist nicht länger Voraussetzung für eine revolutionäre Umwälzung der staatlichen Ordnung. Revolutionen finden heute auf andere Weise statt. Statt der Gebäude der Regierungen werden die Begriffe besetzt, mit denen sie regiert.“

(Der Generalsekretär Kurt Biedenkopf auf dem Parteitag der CDU in Hamburg 1973.)

Unabhängig von der Kontroverse Konservativ vs. Links ist das Besetzen oder auch das Befreien von Begriffen immer noch ein zentraler Vorgang in der politischen Kommunikation. Freiheit und Sicherheit sind zentrale Hochwertwörter. Es ist wichtig, ihre Verwendung in der Sprache genau anzuschauen. Denn mit Humboldt gilt: Die Sprache ist das bildende Organ des Gedanken.

Freiheit ist Namengeber der liberalen Partei – der Begriff ist also liberal „besetzt“. Der Vorstellung einer unbegrenzten Freiheit steht die Idee einer begrenzten Freiheit gegenüber. Durch Verantwortung begrenzte Freiheit macht nicht unfrei. Weitere Begrenzungen der Freiheit tragen eine schwere Beweislast. Wenn eine unsichere Situation unfrei macht, ist dann auch der Umkehrschluss gültig – macht eine sichere Situation frei? Sicherheit ist möglicherweise eine notwendige Bedingung für Freiheit, aber keine hinreichende. 

Der Begriff Sicherheit im Sinne einer inneren Sicherheit ist konservativ besetzt. Die Frage ist allerdings, um welche Sicherheit es geht, d.h. Sicherheit wovor? Es gibt Sicherheit vor Gefahren wie Eigentumsdelikten. Als Gefahren werden aber auch gesellschaftliche Veränderungen erlebt oder die Auflösung bestehender Normvorstellungen. An diesem Sicherheitsbegriff scheiden sich die Geister.

Ein „alternativer“ Sicherheitsbegriff zielt auf den Schutz vor Maßnahmen, die „Sicherheit“ gewährleisten sollen. Man möchte sicher sein vor Überwachung, die ihrerseits „Sicherheit“ gewährleisten soll. Ist dieser Sicherheitsbegriff zweiter Stufe in der politischen Kommunikation durchsetzbar oder ist er zu sophistisch? Die Diskussion sollte sich mit dieser Frage auseinandersetzen.

Prof_liedtke

Zur Person:

Prof. Dr. Frank Liedtke hat seit 2008 eine Professur am Institut für Germanistik der Universität Leipzig. Schwerpunktmäßig forscht er zum Verhältnis von Sprache und Politik und zum öffentlichen Sprachgebrauch.

Zudem ist Liedtke stellvertretender Vorsitzender des Vereins „Sprache in der Politik e.V.“