Grünes Blog Leipzig

Angebliche Gefahr für Leib und Leben – tausende Bäume umsonst gefällt?

Seit Februar 2011 wurden, vorgeblich aus Gründen des Hochwasserschutzes, im Leipziger Auenwald über zehn Hektar Wald entlang von Deichanlagen gefällt. Der Ökolöwe und die Grünen riefen zum Protest. Tausende Bürger leisteten eine Unterschrift, einige Hundert nahmen an Protestaktionen teil.

Fünfundsiebzig von ihnen kamen am Montag, 7. November 2011 zur Diskussion der Grünen Landtagsfraktion in das Leipziger Ring-Café.

Im Podium rangen die Abgeordnete Gisela Kallenbach und Nico Singer als Geschäftsführer des Ökolöwen darum, dem zuständigen Bürgermeister für Umwelt, Ordnung und Sport Heiko Rosenthal, ein paar plausible Erklärungen zu entlocken.

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Regionalbehörden wollen mit Tag Blau ihre Haut retten - Augenzeuge zu den Protesten im Auwald

von Dr. Leonhard Kasek, Mittwoch, 13. Juli 2011

Ich habe an den Protesten im Floßgraben teilgenommen. Eine Blockade war nicht geplant. Ursprünglich wollte Karl Heyde vom NABU eine Bootsexkursion durchführen, um zu erklären, welche Naturschätze es am Floßgraben gibt und was getan werden muss, diese zu erhalten. Da sollte natürlich auch einiges zu den Auswirkungen der Leipzig-Boote gesagt werden.

Treff war am Leipzig-Eck am Schleusiger Weg. Kurz vorher war aber eine Warnung vor rasch steigendem Wasser in der Pleiße ergangen. Wäre dort 14 Uhr mit der Exkursion begonnen worden, wäre die Bootsflotille kurz nach 16 Uhr als die Motorboote in den Floßgraben einfuhren in Markkleeberg gewesen. Da aber den Organisatoren das Risiko zu groß war, dass es bei der zu erwartenden scharfen Strömung auf der Pleiße bei den zum Teil unerfahrenen Paddlern zu Unfällen kommen könnte, wurde kurzfristig der Start an die Brückenstraße verlegt und die Boote mit Autoanhängern dorthin transportiert. Auf diese Weise kam die gesamte Exkursion erst ganz kurz vor dem ersten Motorboot an der Mündung des Floßgrabens in die Pleiße an und wartete dort, um die Motorboote vorbei zu lassen und denen im Vorüberfahren Plakate vorzuhalten und Proteste gegen Motorbootfahrten zum jetzigen Zeitpunkt zuzurufen.

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Kampf um den kommunalen Baumschutz - Fazit und Ausblicke

Kampf um den kommunalen Baumschutz – Fazit und Ausblicke, ein Beitrag von Gisela Kallenbach (MdL Sachsen)

Trotz aller Petitionen, tausender Unterschriften und Proteste – die schwarz-gelbe Koalition hat es wahr gemacht und mit ihrer Mehrheit das Sächsische Naturschutzgesetz „entbürokratisiert“. (zur aktuellen Version des Sächsisches Naturschutzgesetzes)

Viele Fragen bleiben offen, z.B. für einen engagierten Naturschützer, der mailte:

·         Warum wird Kommunen die Möglichkeit und Kompetenz abgesprochen, im eigenen Sinne zu handeln?

·         Warum sind Nadelgehölze, Pappeln, Baumweiden, Birken und Obstbäume minderwertige Bäume?

·         Warum ist ein Baum auf einem bebauten Grundstück schlechter für den Naturschutz zu bewerten als  auf einem unbebauten?

Es gibt eigentlich keine Antworten darauf.

Noch ist es zu früh, seriös Bilanz zu ziehen, was in den vier Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes bis zum Wirken des BNatSchG ab 01. März tatsächlich auf vielen Grundstücken geschehen ist. Erste, nicht belegbare Eindrücke lauten:

·        Ja, es seien in Größenordnungen nicht mehr geschützte Bäume gefällt worden.

·         Ja, die Rodungen konzentrieren sich in Einfamilienhaus-Siedlungen.

·         Ja, es seien auch viele Jungbäume darunter, für deren Entfernung keine Notwendigkeit  bestand.

·         Ja, viele Bäume seien unsachgemäß verschnitten worden.

·         Ja, es gäbe zahlreiche Verstöße gegen Schutzvorschriften – in Folge der verwirrenden Regelungen dürfte die Dunkelziffer hoch sein.

Vielleicht wird es – zumindest in den Großstädten – nie möglich sein, zu erfassen, welche Anzahl welcher Baumarten genehmigungsfrei und ohne Ausgleichspflanzungen gefällt wurden und werden. Dazu haben die Verwaltungen schlichtweg keine Kapazitäten. Im Zweifelsfall übernimmt der klagende Nachbar die Kontrollaufsicht! Ein vager Versuch, mehr Licht ins Dunkel zu bringen, ist eine Anfrage an die Stadt- und Gemeinderäte zu richten:

1.      Wie viele, nicht mehr unter Schutz stehenden Bäume wurden – aufgeschlüsselt nach Baumart - im Stadt-/Gemeindegebiet seit Inkrafttreten der Gesetzesnovelle genehmigungsfrei gefällt?

2.      Hat die Verwaltung die personellen Ressourcen zur umfassenden Kontrolle von Baumfällungen in ihrem Gemeindegebiet?

3.      Wurden Verstöße gegen das BNatSchGS oder Artenschutz- Verordnungen kontrolliert, festgestellt und geahndet? Wenn ja, wie viele?

4.      Wie viele Bäume unter Schutz stehende Bäume wurden im gleichen Zeitraum wie unter 1. mit Genehmigung gefällt? Wurden in jedem Fall Ersatzleistungen angeordnet?

5.      In wie vielen Fällen konnten unter Schutz stehende Bäume auf Grund der Genehmigungsfiktion gefällt werden?

6.      Wie kompensiert die Verwaltung die durch die Koalition beschlossene Kostenfreiheit für Genehmigungsverfahren?

Eine Schlussfolgerung nach der Änderung des Gesetzes kann man allerdings klar ziehen:
Eine mehr als vier Monate anhaltende Verunsicherung für Bürger und Gemeinden darüber, was ist erlaubt, was nicht, gelten Teile der alten Satzung fort, sollte eine neue Baumschutzsatzung verabschiedet werden oder nicht.

Nach anfänglichen Abstimmungen mit dem SMUL, hat der Sächsische Städte- und Gemeindetag eine Mustersatzung an seine Mitglieder versendet. Als erster Eindruck lässt sich nicht verhehlen: Sie ist kompliziert und bedarf vielseitiger Erläuterungen…und das als Ergebnis von Vereinfachungen und Entbürokratisierung! Dennoch: Es ist gut, im Gemeinderat den Erlass einer neu angepassten Satzung zu diskutieren. (PDF-Datei zum Download schicke ich mit)

Selbst verfassungsrechtliche Bedenken (Rechtsgutachten des Juristischen Dienstes vom 19.11.2010) konnten die Koalitionäre nicht stoppen. Allerdings gibt diese juristische Bewertung keinen Anlass, auf mehr Baumschutz zu hoffen, da nur kommunalrechtliche Fragestellungen – die Kostenfreiheit und die Genehmigungsfiktion – zur Debatte standen.

Die Stadt Leipzig bereitet seither eine Klage gegen den Freistaat vor. Ob dabei auch der Versuch unternommen wird, mehr Baumschutz durchzusetzen, ist momentan noch offen.

Landtagsrede Gisela Kallenbach vom 19.04.2011: Bäume futsch, Bürokratieabbau Null: Wir brauchen wieder einen wirksamen Schutz des kommunalen Baumbestandes!

Rodung auf den Deichen: Rechtsgutachten zum Tornado-Erlass ist in Arbeit

Die Landestalsperrenverwaltungen in Sachsen holzen seit August 2010 rabiat Bäume auf Sachsens Deichen ab. 100.000 Bäume und Sträucher sollen beseitigt werden. Und das ohne jegliche Differenzierung nach Art des Deiches oder Art des Baumes. Alles muss raus.

Das unsinnige Treiben der Landestalsperrenverwaltungen stützt sich auf den äußerst fragwürdigen Tornado-Erlass des Umweltministers Frank Kupfer (CDU). Die Haltbarkeit dieses Erlasses, der die Grundlage für die Rodung von sämtlichen Bäumen und Sträuchern auf Deichen im Freistaat ist, wird aktuell mit einem Rechtsgutachten geprüft.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass diese Art der Notstandsgesetzgebung einer juristischen Prüfung standhält. Die Verbände haben bisher nicht geklagt,  weil die Bundesregierung den Verbänden mit dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz für die Klagen bei Anliegen wie Naturschutz die Grundlage entzogen hat. 

Besonders problematisch erlebe ich das Treiben in Leipzig. Tausende Bäume fallen im Auwald. Der Auwald ist ein nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH) geschütztes Naturschutzgebiet. Die im FFH-Gebiet nötige Fachprüfung wurde unterlaufen, weil die Behauptung einer „Gefahr im Verzug“ als Begründung diente.

Sicher ahnten die Landestalsperrenverwaltungen: eine Genehmigung wäre nicht erfolgt, wenn das Roden der Bäume fachlich hätte begründet werden müssen. Möglicherweise wäre offenkundig geworden: der Hochwasserschutz wäre sachlich und finanziell effektiver möglich gewesen. Zumal ein Auwald mit großen Polderflächen ja geradezu da ist, um Hochwasser aufzunehmen. Hunderten Bäumen hätte ein ordentliches Genehmigungsverfahren den Tod erspart? Fünfzehn Hektar Auwald wurden bereits abgeholzt. Die Maßnahme ist nicht nur fragwürdig, sondern auch höchst kostspielig. Nach dem Abholzen kommt die Rodung der Stubben. Die Wurzeln werden ausgraben und die Deiche neu befestigt.

Unglaublich, dass der Freistaat Millionen für einen wenig effektiven, aber die Umwelt nachhaltig schädigenden Hochwasserschutz ausgibt.

Hintergrund zum Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz

„Das 2006 in Kraft getretene Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz missachtet, dass den Umweltverbänden nach dem europäischen Recht neuerdings ein "weiter Zugang zu Gerichten" zu gewähren ist und sie daher mit umfassenden Klagerechten ausgestattet werden müssen", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Das neue Gesetz sehe aber nur dann Klagemöglichkeiten von Verbänden vor, wenn sie sich auf Vorschriften berufen, gegen die Bürger ohnehin vorgehen können. Verstöße gegen den Klima-, Gewässer- und Naturschutz könnten sie dagegen nicht geltend machen.“

Quelle: Naturschutzbund Deutschland,  http://www.nabu.de/themen/naturschutz/naturschutzrecht/news/06011.html

 

(download)

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"Baum-ab-Gesetz tritt in Kraft" – trotz verfassungsrechtlicher Bedenken

Die schwarz-gelbe Koalition hat das umstrittene Gesetz zur Vereinfachung des Umweltrechtes verabschiedet. Der Plan alle Baumschutzsatzungen generell abzuschaffen, ist zwar noch einmal verhindert worden. Doch geblieben ist ein unausgereiftes Gesetzes-Stückwerk. Was sich zunächst nach Entbürokratisierung anhört, wird die Bürger in Zukunft schwer beschäftigen. Gisela Kallenbach, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion warnte in ihrer Rede vor dem Landtag vor drohender Rechts unsicherheit. „Unter dem Deckmantel der Vereinfachung und Entbürokratisierung bemüht sich die Staatsregierung seit Monaten Kommunal-, Umwelt und Naturschutzrecht mit nahezu un lauteren Mitteln auszuhebeln.“
„Sie versprechen Freiheit und bescheren den Bürgern Rechtsunsicherheit und nennen das auch noch Vereinfachung. Den Schneid muss man erstmal haben“, empört sich die Abgeordnete.
So einfach die neuen Regelungen auf dem ersten Blick scheinen mögen, so kompliziert sind sie im Detail. So wird der Bürger mit der Einschätzung allein gelassen, ob Bäume durch geltendes Bundesrecht oder europäisches Recht geschützt sind. Außerdem wird den Städten und Gemeinden per Landesdiktat die Möglichkeit genommen, selbst über die Ausgestaltung der eigenen Baumschutzsatzungen zu bestimmen.
Das neue Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt schon bald in Kraft. Doch ob es tatsächlich länger existieren wird, kann zunächst als offen angesehen werden. Besonders in den Verwaltungen größerer Städte regt sich bereits Widerstand, da die neuen rechtlichen Bestimmungen massiv in die kommunale Selbstverwaltung eingreifen und zusätzliche Kosten verursachen.

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aus der Landtagsdepeche der grünen Landtagsfraktion Nr.: 07/ 2010

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