Grünes Blog Leipzig

Netzneutralität – ein wichtiges und schwieriges Thema

Treffen der BAG Medien und Netzpolitik am 24./25.09.10 in Leipzig

Bei der zweitägigen  Sitzung der BAG Medien und Netzpolitik stand am vergangenen Wochenende das Thema Netzneutralität auf der Tagesordnung.
Um den Begriff Netzneutralität zu klären, waren zur Sitzung am 24.09. in den Räumen der AIDS-Hilfe Leipzig,  je ein Vertreter vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.  (Eco), Dean Ceulic, und vom  Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), Marc Konarski, eingeladen.
Sie beleuchteten das Thema Netzneutralität zunächst fachlich und netzpolitisch aus der Sicht der Inhalte-, Zugangs- und Infrastrukturanbieter und stellten sich anschließend den Fragen der BAG Mitglieder.
Im Prinzip geht es beim Begriff Netzneutralität um die Gleichbehandlung der Datenströme aller im Internet verfügbaren Angebote zum jeweiligen Nutzer und umgekehrt. Der Übergang vom Qualitätsmanagement (QoS) für die Netzwerke und der gezielten Diskriminierung, oder Bevorzugung einzelner Netzdienste ist fließend. Der Begriff Netzneutralität leidet deshalb unter einer gewissen Unschärfe, dies wurde im Gespräch mit den Vertretern von ECO und Bitkom deutlich.
Sicher ist jedoch, dass die Netzneutralität verletzt wird, wenn sich zahlungskräftige Anbieter die bevorzugte Durchleitung ihrer Angebote durch das Internet – zu Lasten kleiner oder privater Angebote – erkaufen können.
Im Gespräch mit den  Vertretern von Eco und Bitkom konnte nicht abschließend geklärt werden, warum mit der Priorisierung bestimmter Internetdienste andere Dienste nicht diskriminiert werden – wie von den Referenten während des Vortrages postuliert.
Konstantin von Notz, MdB, Sprecher für Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion hat die Vorlage eines Antrags für den Bundestag erarbeitet, der gemeinsam mit der BAG Medien und Netzpolitik – mit Hilfe den Online-Tools etherpad – fertig gestellt wird. In diesem Antrag wird z.B. die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität auf europäischer Ebene gefordert.

Auch die Reform der Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag und deren Bewertung standen zur Debatte. Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte den derzeitigen Arbeitsstand vor. Dabei  standen datenschutzrechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Denn sollte für die Verwaltung der geplanten Haushaltsabgabe für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk eine zentrale Datei über alle deutschen Haushalte erstellt werden, sind datenschutzrechtliche  Probleme vorprogrammiert – Begehrlichkeiten anderer Behörden (z.B. ARGE, BKA)  werden die zwangsläufige Folge sein.
Des Weiteren werden Unternehmen bei der neu regulierten, haushaltsbasierenden  Rundfunkgebühr entlastet. Um die Reform der Rundfunkgebühr aufkommensneutral zu gestalten, wäre nach Ansicht der BAG Medien und Netzpolitik eine Erhöhung der Gebühren für private Haushalte nicht zu umgehen. Gegen diese und eine zentrale Verwaltungsdatei sprach sich die BAG mit aller Deutlichkeit aus.

Onlinedurchsuchung des Koalitionsvertrages ergab: Netzneutralität soll gesichert werden!

Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.

Erstaunlich, dass sich das Wort Netzneutralität überhaupt in der Koalitionsvereinbarung der frisch gebackenen Koalitionäre von CDU/CSU und FDP findet. 
Aber was bedeutet das?


Netzneutralität,  zu bewahren ist nicht nur ein Thema, das Internetprovider angeht. Wenn Provider im Auftrag des Staates Verbindungen zu bestimmten Netzadressen abfangen und manipulieren und statt der angeforderten Website ein Stoppschild anzeigen, um den so entmündigten Bürger vor schlimmerem zu  bewahren (Zugangserschwerungsgesetz), dann ist hier natürlich - zur Herstellung der Netzneutralität - auch der Staat gefordert, seinen Auftrag zur Manipulation zurück zu nehmen. Die Infragestellung der Internetsperren ist damit ein erster, wenn auch zu zaghafter Schritt, in die richtige Richtung.

Der erste Teil des zitierten Satzes ist neoliberale Ideologie. Denn abgesehen davon, dass der Wettbewerb Netzneutralität nicht sicherstellt, sondern Internetprovider eher dazu anregt, manipulierend in den Datenverkehr einzugreifen, um eigene Marktpositionen zu stärken, sind die Marktkräfte natürlich gänzlich ungeeignet staatliche Eingriffe in die Neutralität des Netzes zu verhindern, oder rückgängig zu machen.

Falls also der oben zitierte Satz aus dem Koalitionsvertrag irgend eine Bedeutung hat und in der zukünftigen Politik eine Rolle spielen wird, steht uns ein kleines Wunder bevor.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird verschwinden, bevor es in Kraft trat. Der Staat wird komplett auf Eingriffe in den Netzverkehr verzichten. Darüber hinaus werden - nachdem die "sorgfältige Beobachtung" ergeben haben wird, dass der freie Markt hier nicht wie erhofft wirkt - die Bedingungen geschaffen, die die Internetprovider die Netzneutralität missachten dazu bringen die Neutralität ihrer Netzverbindungen herzustellen. Die übliche Form dafür ist ein Gesetz.

So zaghaft und vage das Thema Internetsperren im Koalitionspapier behandelt wird, ist allerdings zu bezweifeln, dass Netzneutralität konsequent und verbindlich politisch umgesetzt wird.

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