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ELENA: von Brüderle vorerst gestoppt

Jetzt muss die FDP dem grünen Antrag auf Aussetzung des ELENA-Verfahrens zustimmen

Wir freuen uns, dass Bundeswirtschaftsminister Brüderle die Notwendigkeit erkannt hat, das vollkommen aus dem Ruder gelaufene ELENA-Verfahren auszusetzen und grundlegend zu überarbeiten – auch wenn dies mit der Begründung einer Kostenexplosion des Verfahren und nicht mit der offensichtlichen Unvereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben geschieht.

Die GRÜNEN haben am 9.2.2010 den Antrag "ELENA aussetzen – Datenübermittlung strikt begrenzen" in den Bundestag eingebracht. Obwohl zwischenzeitlich auch die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, medienwirksam angekündigt hatte, ELENA kippen zu wollen, stimmte die FDP in den Ausschüssen des Bundestages geschlossen gegen die Aussetzung von ELENA.

Deshalb  wird die Bundestagsfraktion der GRÜNEN ihren Antrag unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause des Bundestages zur zweiten und dritten Lesung aufsetzen und im Plenum beraten. Nach den jüngsten Ankündigungen bleibt der FDP keine Wahl: Diesmal muss sie ihren hehren Worten auch tatsächlich Taten folgen lassen und unserem Antrag zustimmen, es sei denn sie kommt im koalitionsinternen Wirrwarr plötzlich wieder einmal zu unlogischen Ergebnissen.

Der elektronische Entgeltnachweis ELENA hatte ursprünglich zum Ziel, Bürokratie abzubauen und Kosten zu senken. Erreicht hat er genau das Gegenteil: Die Kosten des Verfahrens sind explodiert. Zudem steht die Verfassungsmäßigkeit von ELENA stark in Frage. Vor diesem Hintergrund hat die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD Klage gegen ELENA in Karlsruhe eingereicht. Diese Klage wird von mehr als 22.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.

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SWIFT-Abkommen-Reloaded

EU-Parlament gibt seinen Anspruch zu früh auf

Zur Abstimmung des Innenausschusses im EU-Parlament und der anstehenden Plenarabstimmung am Donnerstag über das so genannte SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA erklärt der Grüne Innenexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht:

"Die Entscheidung der Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen für eine Zustimmung zum neuen SWIFT-Abkommen ist enttäuschend. Viel zu früh gibt das EU-Parlament damit seinen Anspruch auf, einen substanziell höheren Grundrechtsschutz auf internationaler Ebene zu verankern. Stattdessen schwenkt die EU nun auf das niedrige Niveau des US-Rechts ein, in dem die Generalüberwachung der richterlichen Verdachtsentscheidung vorgezogen und Rechtsschutz weniger durch unabhängige Richter als durch die ausführende Verwaltung gewährleistet wird.

Ohne wenigstens eine verbindliche Befristung der Datenübertragung in Hinblick auf das geplante Datenschutzrahmenabkommen festzusetzen, wird die noch in der letzten Parlamentsresolution als EU-rechtswidrig bezeichnete Massendatenweitergabe durchgewinkt. Damit finden ohne die inhaltliche Überprüfung einer Justizbehörde sensible Eingriffe in die Grundrechte vollkommen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger statt. Gerade zu absurd und wohl auch rechtswidrig ist, dass nun ausgerechnet Europol als Genehmigungsbehörde für die Anfragen der US-Ermittler eingesetzt wird. Schließlich hat die europäische Polizeibehörde ein eigenes Interesse an den Auswertungsergebnissen."

Beschluss des Bundesvorstandes der GRÜNEN zu SWIFT

Onlinedurchsuchung des Koalitionsvertrages ergab: Netzneutralität soll gesichert werden!

Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.

Erstaunlich, dass sich das Wort Netzneutralität überhaupt in der Koalitionsvereinbarung der frisch gebackenen Koalitionäre von CDU/CSU und FDP findet. 
Aber was bedeutet das?


Netzneutralität,  zu bewahren ist nicht nur ein Thema, das Internetprovider angeht. Wenn Provider im Auftrag des Staates Verbindungen zu bestimmten Netzadressen abfangen und manipulieren und statt der angeforderten Website ein Stoppschild anzeigen, um den so entmündigten Bürger vor schlimmerem zu  bewahren (Zugangserschwerungsgesetz), dann ist hier natürlich - zur Herstellung der Netzneutralität - auch der Staat gefordert, seinen Auftrag zur Manipulation zurück zu nehmen. Die Infragestellung der Internetsperren ist damit ein erster, wenn auch zu zaghafter Schritt, in die richtige Richtung.

Der erste Teil des zitierten Satzes ist neoliberale Ideologie. Denn abgesehen davon, dass der Wettbewerb Netzneutralität nicht sicherstellt, sondern Internetprovider eher dazu anregt, manipulierend in den Datenverkehr einzugreifen, um eigene Marktpositionen zu stärken, sind die Marktkräfte natürlich gänzlich ungeeignet staatliche Eingriffe in die Neutralität des Netzes zu verhindern, oder rückgängig zu machen.

Falls also der oben zitierte Satz aus dem Koalitionsvertrag irgend eine Bedeutung hat und in der zukünftigen Politik eine Rolle spielen wird, steht uns ein kleines Wunder bevor.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird verschwinden, bevor es in Kraft trat. Der Staat wird komplett auf Eingriffe in den Netzverkehr verzichten. Darüber hinaus werden - nachdem die "sorgfältige Beobachtung" ergeben haben wird, dass der freie Markt hier nicht wie erhofft wirkt - die Bedingungen geschaffen, die die Internetprovider die Netzneutralität missachten dazu bringen die Neutralität ihrer Netzverbindungen herzustellen. Die übliche Form dafür ist ein Gesetz.

So zaghaft und vage das Thema Internetsperren im Koalitionspapier behandelt wird, ist allerdings zu bezweifeln, dass Netzneutralität konsequent und verbindlich politisch umgesetzt wird.

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