Grünes Blog Leipzig

Netzneutralität – ein wichtiges und schwieriges Thema

Treffen der BAG Medien und Netzpolitik am 24./25.09.10 in Leipzig

Bei der zweitägigen  Sitzung der BAG Medien und Netzpolitik stand am vergangenen Wochenende das Thema Netzneutralität auf der Tagesordnung.
Um den Begriff Netzneutralität zu klären, waren zur Sitzung am 24.09. in den Räumen der AIDS-Hilfe Leipzig,  je ein Vertreter vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.  (Eco), Dean Ceulic, und vom  Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), Marc Konarski, eingeladen.
Sie beleuchteten das Thema Netzneutralität zunächst fachlich und netzpolitisch aus der Sicht der Inhalte-, Zugangs- und Infrastrukturanbieter und stellten sich anschließend den Fragen der BAG Mitglieder.
Im Prinzip geht es beim Begriff Netzneutralität um die Gleichbehandlung der Datenströme aller im Internet verfügbaren Angebote zum jeweiligen Nutzer und umgekehrt. Der Übergang vom Qualitätsmanagement (QoS) für die Netzwerke und der gezielten Diskriminierung, oder Bevorzugung einzelner Netzdienste ist fließend. Der Begriff Netzneutralität leidet deshalb unter einer gewissen Unschärfe, dies wurde im Gespräch mit den Vertretern von ECO und Bitkom deutlich.
Sicher ist jedoch, dass die Netzneutralität verletzt wird, wenn sich zahlungskräftige Anbieter die bevorzugte Durchleitung ihrer Angebote durch das Internet – zu Lasten kleiner oder privater Angebote – erkaufen können.
Im Gespräch mit den  Vertretern von Eco und Bitkom konnte nicht abschließend geklärt werden, warum mit der Priorisierung bestimmter Internetdienste andere Dienste nicht diskriminiert werden – wie von den Referenten während des Vortrages postuliert.
Konstantin von Notz, MdB, Sprecher für Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion hat die Vorlage eines Antrags für den Bundestag erarbeitet, der gemeinsam mit der BAG Medien und Netzpolitik – mit Hilfe den Online-Tools etherpad – fertig gestellt wird. In diesem Antrag wird z.B. die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität auf europäischer Ebene gefordert.

Auch die Reform der Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag und deren Bewertung standen zur Debatte. Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte den derzeitigen Arbeitsstand vor. Dabei  standen datenschutzrechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Denn sollte für die Verwaltung der geplanten Haushaltsabgabe für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk eine zentrale Datei über alle deutschen Haushalte erstellt werden, sind datenschutzrechtliche  Probleme vorprogrammiert – Begehrlichkeiten anderer Behörden (z.B. ARGE, BKA)  werden die zwangsläufige Folge sein.
Des Weiteren werden Unternehmen bei der neu regulierten, haushaltsbasierenden  Rundfunkgebühr entlastet. Um die Reform der Rundfunkgebühr aufkommensneutral zu gestalten, wäre nach Ansicht der BAG Medien und Netzpolitik eine Erhöhung der Gebühren für private Haushalte nicht zu umgehen. Gegen diese und eine zentrale Verwaltungsdatei sprach sich die BAG mit aller Deutlichkeit aus.

ELENA: von Brüderle vorerst gestoppt

Jetzt muss die FDP dem grünen Antrag auf Aussetzung des ELENA-Verfahrens zustimmen

Wir freuen uns, dass Bundeswirtschaftsminister Brüderle die Notwendigkeit erkannt hat, das vollkommen aus dem Ruder gelaufene ELENA-Verfahren auszusetzen und grundlegend zu überarbeiten – auch wenn dies mit der Begründung einer Kostenexplosion des Verfahren und nicht mit der offensichtlichen Unvereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben geschieht.

Die GRÜNEN haben am 9.2.2010 den Antrag "ELENA aussetzen – Datenübermittlung strikt begrenzen" in den Bundestag eingebracht. Obwohl zwischenzeitlich auch die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, medienwirksam angekündigt hatte, ELENA kippen zu wollen, stimmte die FDP in den Ausschüssen des Bundestages geschlossen gegen die Aussetzung von ELENA.

Deshalb  wird die Bundestagsfraktion der GRÜNEN ihren Antrag unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause des Bundestages zur zweiten und dritten Lesung aufsetzen und im Plenum beraten. Nach den jüngsten Ankündigungen bleibt der FDP keine Wahl: Diesmal muss sie ihren hehren Worten auch tatsächlich Taten folgen lassen und unserem Antrag zustimmen, es sei denn sie kommt im koalitionsinternen Wirrwarr plötzlich wieder einmal zu unlogischen Ergebnissen.

Der elektronische Entgeltnachweis ELENA hatte ursprünglich zum Ziel, Bürokratie abzubauen und Kosten zu senken. Erreicht hat er genau das Gegenteil: Die Kosten des Verfahrens sind explodiert. Zudem steht die Verfassungsmäßigkeit von ELENA stark in Frage. Vor diesem Hintergrund hat die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD Klage gegen ELENA in Karlsruhe eingereicht. Diese Klage wird von mehr als 22.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.

Filed under  //   bundestag   bürgerrechte   die grünen   elena   fraktion   grüne   konstantin von notz   netzpolitik  

SWIFT-Abkommen-Reloaded

EU-Parlament gibt seinen Anspruch zu früh auf

Zur Abstimmung des Innenausschusses im EU-Parlament und der anstehenden Plenarabstimmung am Donnerstag über das so genannte SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA erklärt der Grüne Innenexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht:

"Die Entscheidung der Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen für eine Zustimmung zum neuen SWIFT-Abkommen ist enttäuschend. Viel zu früh gibt das EU-Parlament damit seinen Anspruch auf, einen substanziell höheren Grundrechtsschutz auf internationaler Ebene zu verankern. Stattdessen schwenkt die EU nun auf das niedrige Niveau des US-Rechts ein, in dem die Generalüberwachung der richterlichen Verdachtsentscheidung vorgezogen und Rechtsschutz weniger durch unabhängige Richter als durch die ausführende Verwaltung gewährleistet wird.

Ohne wenigstens eine verbindliche Befristung der Datenübertragung in Hinblick auf das geplante Datenschutzrahmenabkommen festzusetzen, wird die noch in der letzten Parlamentsresolution als EU-rechtswidrig bezeichnete Massendatenweitergabe durchgewinkt. Damit finden ohne die inhaltliche Überprüfung einer Justizbehörde sensible Eingriffe in die Grundrechte vollkommen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger statt. Gerade zu absurd und wohl auch rechtswidrig ist, dass nun ausgerechnet Europol als Genehmigungsbehörde für die Anfragen der US-Ermittler eingesetzt wird. Schließlich hat die europäische Polizeibehörde ein eigenes Interesse an den Auswertungsergebnissen."

Beschluss des Bundesvorstandes der GRÜNEN zu SWIFT

Onlinedurchsuchung des Koalitionsvertrages ergab: Netzneutralität soll gesichert werden!

Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.

Erstaunlich, dass sich das Wort Netzneutralität überhaupt in der Koalitionsvereinbarung der frisch gebackenen Koalitionäre von CDU/CSU und FDP findet. 
Aber was bedeutet das?


Netzneutralität,  zu bewahren ist nicht nur ein Thema, das Internetprovider angeht. Wenn Provider im Auftrag des Staates Verbindungen zu bestimmten Netzadressen abfangen und manipulieren und statt der angeforderten Website ein Stoppschild anzeigen, um den so entmündigten Bürger vor schlimmerem zu  bewahren (Zugangserschwerungsgesetz), dann ist hier natürlich - zur Herstellung der Netzneutralität - auch der Staat gefordert, seinen Auftrag zur Manipulation zurück zu nehmen. Die Infragestellung der Internetsperren ist damit ein erster, wenn auch zu zaghafter Schritt, in die richtige Richtung.

Der erste Teil des zitierten Satzes ist neoliberale Ideologie. Denn abgesehen davon, dass der Wettbewerb Netzneutralität nicht sicherstellt, sondern Internetprovider eher dazu anregt, manipulierend in den Datenverkehr einzugreifen, um eigene Marktpositionen zu stärken, sind die Marktkräfte natürlich gänzlich ungeeignet staatliche Eingriffe in die Neutralität des Netzes zu verhindern, oder rückgängig zu machen.

Falls also der oben zitierte Satz aus dem Koalitionsvertrag irgend eine Bedeutung hat und in der zukünftigen Politik eine Rolle spielen wird, steht uns ein kleines Wunder bevor.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird verschwinden, bevor es in Kraft trat. Der Staat wird komplett auf Eingriffe in den Netzverkehr verzichten. Darüber hinaus werden - nachdem die "sorgfältige Beobachtung" ergeben haben wird, dass der freie Markt hier nicht wie erhofft wirkt - die Bedingungen geschaffen, die die Internetprovider die Netzneutralität missachten dazu bringen die Neutralität ihrer Netzverbindungen herzustellen. Die übliche Form dafür ist ein Gesetz.

So zaghaft und vage das Thema Internetsperren im Koalitionspapier behandelt wird, ist allerdings zu bezweifeln, dass Netzneutralität konsequent und verbindlich politisch umgesetzt wird.

Filed under  //   cdu   csu   demokratie   fdp   freiheit   internet   koalition   koalitionsvertrag   netzneutralität   netzpolitik   provider   zensur   zensursula  

Gründung der LAG Netzpolitik - Aufruf zur Mitarbeit

Netzpolitik hat, besonders in diesem Jahr, stark an Bedeutung gewonnen und ist in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Die Wahlerfolge der Piraten in Sachsen zur Landtagswahl sollten uns zu denken geben. Gerade in der für uns relevanten Gruppe der männlichen Jungwähler konnten wir aufgrund dieser fehlenden Online Kompetenz unser Wählerpotential nicht ausschöpfen und haben Stimmen verschenkt.

Wir Grünen, die wir uns als Bürgerrechtspartei verstehen, haben zwar schon länger die politischen Fragen rund um die so genannten Neuen Medien bearbeitet und thematisiert, doch konnte dies, im Bezug auf das Internet, in der Öffentlichkeit nicht entsprechend wahrgenommen werden, da die erforderliche Netzkompetenz innerhalb der Grünen noch nicht breit genug gestreut ist.
Deshalb meinen wir ist es an der Zeit, uns innerparteilich gezielt mit Netzpolitik zu befassen, diese klar zu definieren, die zugehörigen Themenbereiche ab zu stecken und tragfähige politische Konzepte zu entwickeln. Ziel muss es ein, die Netzkompetenz Grüner Politiker zu stärken und die politischen Aspekte des Internets in Grüne Politik so einzubinden, dass unsere Kompetenz in Bürgerrechtsfragen, auch im Netz, unbestreitbar ist.

Aus diesen Gründen haben wir eine Arbeitsgemeinschaft zur Grünen Netzpolitik gegründet. Sie soll dazu dienen, Ideen einzuspeisen, Fragen aufzuwerfen, zu diskutieren und in politische Inhalte und Ziele zu fassen.

Wir wollen uns in der LAG Netzpolitik unter anderem mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Urheberrecht im digitalen Zeitalter,
  • Bürgerrechte im digitalen Zeitalter,
  • Medienkompetenz/Medienpädagogik,
  • e-Goverment/e-Democracy/i-Politics,
  • Datenschutz,
  • Netzkriminalität,
  • Breitbandausbau.
Ein erstes Interessententreffen - zum Kennenlernen und Finden eines geeigneten Termins für das Gründungstreffen - ist am Rande der LDK am 28.11.2009. geplant. Wegen der anstehenden beiden wichtigen LDKs, am 28.11.09 und 16.01.10, möchten wir den Termin unser Gründungstreffen nach die zweite LDK im Januar legen.

Alle die sich für Netzpolitik interessieren und in der LAG mit arbeiten möchten schicken bitte eine E-Mail an:

lag-netzpolitik@grueneleipzig.de

Wir freuen uns auf zahlreiche Interessierte!


Filed under  //   internet   lag   netzpolitik   sachsen