Wir wollen ACTA stoppen! Redebeitrag der LAG Netzpolitik zur “ACTA ad ACTA” Demo in Leipzig”

Es gilt das gesprochene Wort:

Wir wollen ACTA stoppen – aber was heißt das eigentlich? Ich bin von den Grünen, und ich bin dort in der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik.

Was ist ACTA

ACTA bedeutet „Anti Counterfeiting Trade Agreement“. Das heißt, in dem Abkommen soll es um die Bekämpfung von Plagiaten gehen. Dieses Abkommen haben verschiedene Staaten miteinander ausgehandelt. Welche Staaten? Die großen, reichen westlichen Staaten. Japan, die USA, Kanada, die Europäische Union, und noch ein paar andere. In dem Abkommen werden alle möglichen Regeln angeordnet. Im Grundsatz geht es darum: Alle Staaten sollen ein Urheberrecht bekommen, dass so streng ist wie unseres.

Die Idee von ACTA ist, dass man die anderen Staaten mit der Zeit dazu bringt, dass sie beitreten. Also immer wenn die was von uns wollen – also z.B. Entwicklungshilfe, oder dass wir einen Zoll herabsetzen, dann sagen unsere Diplomaten: Habt ihr eigentlich schon ACTA unterzeichnet? Nein? Tja Pech! Und so soll sich dann ein strenges Copyright ausbreiten auf der Welt.

Was ist das Problem an ACTA

ACTA soll Entwicklungsländer dazu zwingen, dass sie ein strenges Copyright bei sich einführen. Aber das bringt denen überhaupt nichts. Die ganzen Rechte, die liegen alle in Europa, Amerika und Japan. In den Entwicksländern ist es genau anders herum: Dort wollen sie unsere Maschinen nachbauen, damit sie die Produkte im eigenen Land produzieren können, statt sie von uns zu kaufen. So wollen unsere Medikamente nachmachen, damit sie ihre Kranken behandeln können. Sie möchten unsere Software benutzen, obwohl sie sich die Lizenzgebühren nicht leisten können.

Aber auch hier in Europa bedeutet ACTA: „Geistiges Eigentum“ soll besser geschützt werden. Man wird bei uns kaum ein Gesetz ändern müssen – warum? Weil unser Gesetz schon sehr streng ist. Aber was ist, wenn unsere Parlamente sich einmal entscheiden, etwas von dem Schutz zurückzunehmen? Dann wird man ihnen sagen: Geht nicht! Wir haben leider ACTA unterschrieben! Und wenn wir da austreten, kriegen wir Ärger!

Ein anderes Problem an Acta ist: Es ist ist geschlossenen Zirkeln verhandelt worden. Alle Leute, die an dem Abkommen mitverhandelt haben, mussten sich vorher verpflichten, alles geheim zu halten. Nicht einmal das Europäische Parlament hat erfahren, worum es eigentlich geht.

Mich hat kürzlich jemand gefragt, wo er eigentlich über ACTA abstimmen kann. Die Antwort darauf ist: Gar nicht! Das ist ja das Problem. Das ganze Abkommen ist undemokratisch. Parlamente hatten nichts zu sagen. Man kann niemanden abwählen oder wählen, weil es ACTA gibt. (Man kann natürlich eine Partei wählen, die schon die ganze Zeit dagegen war. Ich sage jetzt mal nicht, welche Partei das ist. 

Wofür stehen wir hier

Wir stehen hier, weil wir den Politikern in Brüssel und Berlin sagen wollen: Wir wollen mitreden. Wir akzeptieren nicht, dass ihr solche Abkommen geheim verhandelt. Dass ihr nicht einmal unseren Parlamenten verratet, worum es eigentlich geht. Wenn solche Abkommen verhandelt werden, dann muss die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Das gilt nicht nur für ACTA, das gilt für die gesamte Politik. Wir verlangen: Wenn es um die Regierung des Internet geht, muss man uns, die Internetnutzer, mitreden lassen. Kein SOPA, kein PIPA, kein ACTA! Aber auch die Europäische Union muss verstehen, dass es so nicht weitgehen kann.

Das Internet ist nicht nur ein Netzwerk, es ist eine Freiheitsmaschine. Und wir benutzten es ständig, für unser alltägliches Leben. Wir reden dort mit Freunden, wir tauschen Informationen aus. Wir verabreden uns zu Demonstrationen wie dieser hier. Wir wollen nicht, dass das Internet einem übertriebenen Copyright-Schutz zum Opfer fällt. Keine Überwachung, keine Internetverbote. Wir wollen ein Internet, in dem man sich wohl fühlen kann. Das gilt natürlich auch für die Künstler und Kreativen in Deutschland. Wir brauchen hier einen gerechten Ausgleich. ACTA ist kein solcher Ausgleich – ACTA ist total einseitig.

Wir sind dafür, dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen den Interessen von Kulturnutzern und Kulturschaffenden. Das gilt für Deutschland, aber das gilt auch für den globalen Maßstab: Wir wollen nicht, dass unser Land andere Länder ausbeutet. Wenn andere Länder ein schwaches Urheberrecht brauchen, sollen sie es behalten dürfen. Wir finden, dass die Pharmaindustrie ein Recht darauf hat, dass sich ihre Forschungsarbeit für sie auch lohnt. Aber deswegen dürfen in Entwicklungsländern keine Menschen sterben. Wir wollen unsere Unternehmen, die Markenware herstellen, vor Nachahmern schützen. Aber deswegen muss man an den Grenzen nicht Menschen die Taschen durchsuchen lassen.

Wir verlangen: Das Copyright muss wieder in die Gremien, wo es hingehört. Nicht in irgendwelche geheimen Zirkel, wo nur reiche westliche Staaten mitreden dürfen. Sondern in die WIPO (das ist die World Intellectual Property Organization). Die WIPO gehört zu den Vereinten Nationen, und sie ist für solche Abkommen wie ACTA eigentlich zuständig. Unsere Regierungen haben nicht in der WIPO verhandelt, weil sie Angst davor hatten, dass ihnen die Entwicklungsländer sonst ihr schönes Abkommen aufweichen. Warum? Weil es dort keine Hochtechnologie-Unternehmen gibt, die ständig Patente anmelden. Weil dort keine Software entwickelt wird, und keine Anzüge hergestellt werden von Hugo Boss. Sondern diese Staaten brauchen unser Wissen. Sie müssen dort auch Computer benutzen, sie wollen auch gerne Autos bauen. Sie möchten von uns lernen – und ACTA will sie daran hindern.

Wir verlangen eine andere Politik. Im Interesse der Wirtschaft, auch im Interesse der Kreativindustie. Aber vor allem eben im Interesse von uns, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates. Und von allen Bürgerinnen und Bürgern auf der ganzen Welt, im Süden genauso wie im Norden. Und wir alle benutzen das Internet. Weil es ein supertolles Medium ist. Sorgen wir dafür, dass das auch so bleibt!

 

Netzneutralität – ein wichtiges und schwieriges Thema

Treffen der BAG Medien und Netzpolitik am 24./25.09.10 in Leipzig

Bei der zweitägigen  Sitzung der BAG Medien und Netzpolitik stand am vergangenen Wochenende das Thema Netzneutralität auf der Tagesordnung.
Um den Begriff Netzneutralität zu klären, waren zur Sitzung am 24.09. in den Räumen der AIDS-Hilfe Leipzig,  je ein Vertreter vom Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.  (Eco), Dean Ceulic, und vom  Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom), Marc Konarski, eingeladen.
Sie beleuchteten das Thema Netzneutralität zunächst fachlich und netzpolitisch aus der Sicht der Inhalte-, Zugangs- und Infrastrukturanbieter und stellten sich anschließend den Fragen der BAG Mitglieder.
Im Prinzip geht es beim Begriff Netzneutralität um die Gleichbehandlung der Datenströme aller im Internet verfügbaren Angebote zum jeweiligen Nutzer und umgekehrt. Der Übergang vom Qualitätsmanagement (QoS) für die Netzwerke und der gezielten Diskriminierung, oder Bevorzugung einzelner Netzdienste ist fließend. Der Begriff Netzneutralität leidet deshalb unter einer gewissen Unschärfe, dies wurde im Gespräch mit den Vertretern von ECO und Bitkom deutlich.
Sicher ist jedoch, dass die Netzneutralität verletzt wird, wenn sich zahlungskräftige Anbieter die bevorzugte Durchleitung ihrer Angebote durch das Internet – zu Lasten kleiner oder privater Angebote – erkaufen können.
Im Gespräch mit den  Vertretern von Eco und Bitkom konnte nicht abschließend geklärt werden, warum mit der Priorisierung bestimmter Internetdienste andere Dienste nicht diskriminiert werden – wie von den Referenten während des Vortrages postuliert.
Konstantin von Notz, MdB, Sprecher für Netzpolitik der grünen Bundestagsfraktion hat die Vorlage eines Antrags für den Bundestag erarbeitet, der gemeinsam mit der BAG Medien und Netzpolitik – mit Hilfe den Online-Tools etherpad – fertig gestellt wird. In diesem Antrag wird z.B. die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität auf europäischer Ebene gefordert.

Auch die Reform der Rundfunkgebühr durch den neuen Rundfunkstaatsvertrag und deren Bewertung standen zur Debatte. Tabea Rößner, medienpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte den derzeitigen Arbeitsstand vor. Dabei  standen datenschutzrechtliche Aspekte im Mittelpunkt. Denn sollte für die Verwaltung der geplanten Haushaltsabgabe für den Öffentlich Rechtlichen Rundfunk eine zentrale Datei über alle deutschen Haushalte erstellt werden, sind datenschutzrechtliche  Probleme vorprogrammiert – Begehrlichkeiten anderer Behörden (z.B. ARGE, BKA)  werden die zwangsläufige Folge sein.
Des Weiteren werden Unternehmen bei der neu regulierten, haushaltsbasierenden  Rundfunkgebühr entlastet. Um die Reform der Rundfunkgebühr aufkommensneutral zu gestalten, wäre nach Ansicht der BAG Medien und Netzpolitik eine Erhöhung der Gebühren für private Haushalte nicht zu umgehen. Gegen diese und eine zentrale Verwaltungsdatei sprach sich die BAG mit aller Deutlichkeit aus.

ELENA: von Brüderle vorerst gestoppt

Jetzt muss die FDP dem grünen Antrag auf Aussetzung des ELENA-Verfahrens zustimmen

Wir freuen uns, dass Bundeswirtschaftsminister Brüderle die Notwendigkeit erkannt hat, das vollkommen aus dem Ruder gelaufene ELENA-Verfahren auszusetzen und grundlegend zu überarbeiten – auch wenn dies mit der Begründung einer Kostenexplosion des Verfahren und nicht mit der offensichtlichen Unvereinbarkeit mit verfassungsrechtlichen Vorgaben geschieht.

Die GRÜNEN haben am 9.2.2010 den Antrag "ELENA aussetzen – Datenübermittlung strikt begrenzen" in den Bundestag eingebracht. Obwohl zwischenzeitlich auch die innenpolitische Sprecherin der FDP, Gisela Piltz, medienwirksam angekündigt hatte, ELENA kippen zu wollen, stimmte die FDP in den Ausschüssen des Bundestages geschlossen gegen die Aussetzung von ELENA.

Deshalb  wird die Bundestagsfraktion der GRÜNEN ihren Antrag unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause des Bundestages zur zweiten und dritten Lesung aufsetzen und im Plenum beraten. Nach den jüngsten Ankündigungen bleibt der FDP keine Wahl: Diesmal muss sie ihren hehren Worten auch tatsächlich Taten folgen lassen und unserem Antrag zustimmen, es sei denn sie kommt im koalitionsinternen Wirrwarr plötzlich wieder einmal zu unlogischen Ergebnissen.

Der elektronische Entgeltnachweis ELENA hatte ursprünglich zum Ziel, Bürokratie abzubauen und Kosten zu senken. Erreicht hat er genau das Gegenteil: Die Kosten des Verfahrens sind explodiert. Zudem steht die Verfassungsmäßigkeit von ELENA stark in Frage. Vor diesem Hintergrund hat die Bürgerrechts- und Datenschutzorganisation FoeBuD Klage gegen ELENA in Karlsruhe eingereicht. Diese Klage wird von mehr als 22.000 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt.

SWIFT-Abkommen-Reloaded

EU-Parlament gibt seinen Anspruch zu früh auf

Zur Abstimmung des Innenausschusses im EU-Parlament und der anstehenden Plenarabstimmung am Donnerstag über das so genannte SWIFT-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA erklärt der Grüne Innenexperte im Europaparlament, Jan Philipp Albrecht:

"Die Entscheidung der Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen für eine Zustimmung zum neuen SWIFT-Abkommen ist enttäuschend. Viel zu früh gibt das EU-Parlament damit seinen Anspruch auf, einen substanziell höheren Grundrechtsschutz auf internationaler Ebene zu verankern. Stattdessen schwenkt die EU nun auf das niedrige Niveau des US-Rechts ein, in dem die Generalüberwachung der richterlichen Verdachtsentscheidung vorgezogen und Rechtsschutz weniger durch unabhängige Richter als durch die ausführende Verwaltung gewährleistet wird.

Ohne wenigstens eine verbindliche Befristung der Datenübertragung in Hinblick auf das geplante Datenschutzrahmenabkommen festzusetzen, wird die noch in der letzten Parlamentsresolution als EU-rechtswidrig bezeichnete Massendatenweitergabe durchgewinkt. Damit finden ohne die inhaltliche Überprüfung einer Justizbehörde sensible Eingriffe in die Grundrechte vollkommen unbescholtener Bürgerinnen und Bürger statt. Gerade zu absurd und wohl auch rechtswidrig ist, dass nun ausgerechnet Europol als Genehmigungsbehörde für die Anfragen der US-Ermittler eingesetzt wird. Schließlich hat die europäische Polizeibehörde ein eigenes Interesse an den Auswertungsergebnissen."

Beschluss des Bundesvorstandes der GRÜNEN zu SWIFT

Onlinedurchsuchung des Koalitionsvertrages ergab: Netzneutralität soll gesichert werden!

Wir vertrauen darauf, dass der bestehende Wettbewerb die neutrale Datenübermittlung im Internet und anderen neuen Medien (Netzneutralität) sicherstellt, werden die Entwicklung aber sorgfältig beobachten und nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern.

Erstaunlich, dass sich das Wort Netzneutralität überhaupt in der Koalitionsvereinbarung der frisch gebackenen Koalitionäre von CDU/CSU und FDP findet. 
Aber was bedeutet das?

Netzneutralität,  zu bewahren ist nicht nur ein Thema, das Internetprovider angeht. Wenn Provider im Auftrag des Staates Verbindungen zu bestimmten Netzadressen abfangen und manipulieren und statt der angeforderten Website ein Stoppschild anzeigen, um den so entmündigten Bürger vor schlimmerem zu  bewahren (Zugangserschwerungsgesetz), dann ist hier natürlich – zur Herstellung der Netzneutralität – auch der Staat gefordert, seinen Auftrag zur Manipulation zurück zu nehmen. Die Infragestellung der Internetsperren ist damit ein erster, wenn auch zu zaghafter Schritt, in die richtige Richtung.

Der erste Teil des zitierten Satzes ist neoliberale Ideologie. Denn abgesehen davon, dass der Wettbewerb Netzneutralität nicht sicherstellt, sondern Internetprovider eher dazu anregt, manipulierend in den Datenverkehr einzugreifen, um eigene Marktpositionen zu stärken, sind die Marktkräfte natürlich gänzlich ungeeignet staatliche Eingriffe in die Neutralität des Netzes zu verhindern, oder rückgängig zu machen.

Falls also der oben zitierte Satz aus dem Koalitionsvertrag irgend eine Bedeutung hat und in der zukünftigen Politik eine Rolle spielen wird, steht uns ein kleines Wunder bevor.
Das Zugangserschwerungsgesetz wird verschwinden, bevor es in Kraft trat. Der Staat wird komplett auf Eingriffe in den Netzverkehr verzichten. Darüber hinaus werden – nachdem die “sorgfältige Beobachtung” ergeben haben wird, dass der freie Markt hier nicht wie erhofft wirkt – die Bedingungen geschaffen, die die Internetprovider die Netzneutralität missachten dazu bringen die Neutralität ihrer Netzverbindungen herzustellen. Die übliche Form dafür ist ein Gesetz.

So zaghaft und vage das Thema Internetsperren im Koalitionspapier behandelt wird, ist allerdings zu bezweifeln, dass Netzneutralität konsequent und verbindlich politisch umgesetzt wird.

Gründung der LAG Netzpolitik – Aufruf zur Mitarbeit

Netzpolitik hat, besonders in diesem Jahr, stark an Bedeutung gewonnen und ist in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. Die Wahlerfolge der Piraten in Sachsen zur Landtagswahl sollten uns zu denken geben. Gerade in der für uns relevanten Gruppe der männlichen Jungwähler konnten wir aufgrund dieser fehlenden Online Kompetenz unser Wählerpotential nicht ausschöpfen und haben Stimmen verschenkt.

Wir Grünen, die wir uns als Bürgerrechtspartei verstehen, haben zwar schon länger die politischen Fragen rund um die so genannten Neuen Medien bearbeitet und thematisiert, doch konnte dies, im Bezug auf das Internet, in der Öffentlichkeit nicht entsprechend wahrgenommen werden, da die erforderliche Netzkompetenz innerhalb der Grünen noch nicht breit genug gestreut ist.
Deshalb meinen wir ist es an der Zeit, uns innerparteilich gezielt mit Netzpolitik zu befassen, diese klar zu definieren, die zugehörigen Themenbereiche ab zu stecken und tragfähige politische Konzepte zu entwickeln. Ziel muss es ein, die Netzkompetenz Grüner Politiker zu stärken und die politischen Aspekte des Internets in Grüne Politik so einzubinden, dass unsere Kompetenz in Bürgerrechtsfragen, auch im Netz, unbestreitbar ist.

Aus diesen Gründen haben wir eine Arbeitsgemeinschaft zur Grünen Netzpolitik gegründet. Sie soll dazu dienen, Ideen einzuspeisen, Fragen aufzuwerfen, zu diskutieren und in politische Inhalte und Ziele zu fassen.

Wir wollen uns in der LAG Netzpolitik unter anderem mit folgenden Themen beschäftigen:

  • Urheberrecht im digitalen Zeitalter,
  • Bürgerrechte im digitalen Zeitalter,
  • Medienkompetenz/Medienpädagogik,
  • e-Goverment/e-Democracy/i-Politics,
  • Datenschutz,
  • Netzkriminalität,
  • Breitbandausbau.

Ein erstes Interessententreffen – zum Kennenlernen und Finden eines geeigneten Termins für das Gründungstreffen – ist am Rande der LDK am 28.11.2009. geplant. Wegen der anstehenden beiden wichtigen LDKs, am 28.11.09 und 16.01.10, möchten wir den Termin unser Gründungstreffen nach die zweite LDK im Januar legen.

Alle die sich für Netzpolitik interessieren und in der LAG mit arbeiten möchten schicken bitte eine E-Mail an:

lag-netzpolitik@grueneleipzig.de

Wir freuen uns auf zahlreiche Interessierte!