Als vor einigen Monaten Autos mit Kameras alle Straßen in unserem Land und auch in Leipzig abfuhren und filmten, regte sich Widerstand gegen die Firma Google, die diese Daten sammel- te, um im Internet damit einen 3D-Stadt- plan zu erstellen. Leider werden dabei nicht nur Häuserfronten aufgenommen, sondern auch die Autos und Menschen, die sich gerade im Bild befinden.
Aus Datenschutzsicht ist das höchst gefährlich. Denn: Google verpixelt nur Gesichter und Nummernschilder. Dies lässt sich aber einerseits schnell wieder kenntlich machen, und andererseits kann man über Tattoos, Kleidung, Handtaschen, Koffer, Autos mit spezifischen Merkmalen usw. problemlos eine Person zufällig iden- tifizieren. An diesem Punkt werden sicher wieder einige sagen: Na und – ich habe nichts zu verbergen. Falsch: Jeder hat etwas zu verbergen! Wollen Sie, dass Ihr Vermieter zufällig erfährt, dass Sie zur Mietsrechtsberatung gehen, dass Ihr Arbeitgeber erfährt, dass Sie zu einem Arbeitsrechtsanwalt gehen oder zu einem Psychologen oder zu den Anonymen Alkoholikern oder zur Aidsberatung oder, oder, oder? Das ist aber nur die eine Seite. Die Häuserzu filmen ist auch nicht unumstritten. Bei Einfamilienhäusern lassen sich so Sicherheitslücken ausfindig machen und interessante Objekte ausspähen, und für Arbeitgeber wird es anhand der Adresse sehr einfach, den derzeitigen sozialen Status eines Bewerbers über die Hausansicht abzuschätzen. „Sag mir wo du wohnst, und ich sag dir, wie es dir gerade finanziell geht.“
Google betreibt mit Streetview nichts anderes, als eine Privatisierung des öf- fentlichen Raums und von grundrechtlich geschützten Daten und Informationen der Bundesbürger. Es kann nicht sein, dass ein Unternehmen im gesamten Bundesgebiet hochsensible Daten von Privatpersonen und Unternehmen zu kommerziellen Interessen sammelt, ohne in irgendeiner Weise hierüber Rechenschaft ablegen zu müssen. Es besteht die Gefahr, dass durch eine Verknüpfung der von Google erhobenen Daten mit weiteren Informationen umfangreiche Profilbildungen einzelner BürgerInnen möglich werden, ohne dass diese davon wissen oder darin eingewilligt hätten. Und die Ausspähung von W-LAN- Standorten für die Standortbestimmung von Handy- und Laptopbesitzern, die Google widerrechtlich durchführte, sei hier nur am Rande erwähnt.
Dies alles fand glücklicherweise auch die Bundesverbraucherschutzministerin bedenklich und forderte von Google Zugeständnisse, damit Google Streetview in der BRD überhaupt benutzt werden darf. Die Zugeständnisse sehen vor, dass jeder Bürger Widerspruch gegen die Verwendung der Bilder seines Hauses einlegen kann und Google diese Gebäude und Straßenzüge komplett schwärzt. Zusätzlich sind Sammelwidersprüche der Kommunen ebenfalls möglich.
Unsere Fraktion hat daher einen Antrag gestellt, der fordert: Die Stadt soll einen Sammelwiderspruch gegen Streetview einreichen. Dieser Widerspruch umfasst alle städtischen Liegenschaften, ausgenommen touristische Wahrzeichen, und möglichst auch alle Gebäude von freien Trägern, die von der Stadt finanziert wer- den. Weiterhin sollen die BürgerInnen über das Internet und über die Bürgerämter die Möglichkeit erhalten, sich dem städ tischen Widerspruch anzuschließen. Abschließend fordere ich alle Leser dieses Textes auf, auch selbst Widerspruch einzulegen, damit Privates auch privat bleibt und wir nicht gänzlich zum gläsernen Menschen werden.
Informationen zum Widerspruch beim zuständigen Ministerium
>>hierPräsentation mit Beispielen aus Google Streetview
>>hier Aus dem "Ratschlag" der Informationsschrift der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Stadtrat Leipzig entnommen. Autor: Norman Volger