Grünes Blog Leipzig

„ACTA aus –Demokratie an – News zur Demo in Leipzig“

Die Vorbereitungen für die Demonstrationam 25.02., dem nächsten bundesweiten Protesttasg gegen ACTA sind im vollem Gange.

Der Erfolg der Proteste gegen ACTA (Anti Counterfeiting Trade Agreement) am 11. Februar, bundesweit in über 50 Städten mit weit über 50.000 TeilnehmerInnen, hat uns alle erfreut und unsere Position dazu bekräftigt. Besonders der hohe Anteil junger Menschen, die an den Demonstrationen und Aktionen teilgenommen haben, zeigt, wie lebendig unsere Demokratie ist.
Am kommenden Samstag, den 25. Februar, werden wieder bundesweit Aktionen, Kundgebungen und Demonstrationen stattfinden. Rund 50 Veranstaltungen sind bereits geplant und es werden täglich mehr auch in Eurer Nähe.

Das wichtigsten in Kürze:

Zum einen haben wir diesmal eine deutlich leistungsstärkere Anlage vor Ort als beim letzten Mal. Möglicherweise bekommen wir auch einen kleinen transportablen Lautsprecherwagen organisiert. Nichtsdestotrotz für alle die Aufforderung Infoflyer mitzubringen und Lärm zu machen. Seid kreativ, seid viele, lasst uns zusammen ACTA stoppen.

Die Route ist wie beim letzten Mal bestätigt worden. Außerdem sind auch die Guy Fawkes Masken als Ausnahmeregelung zu § 17 VersG zugelassen. Andere Vermunungen aber nicht. Bedeutet Masken ja, Hasskappen oder Ähnliches Nein.

Und Last But Not Least. Gibt es heute Abend noch eine kleine, feine Infoveranstaltung zum Thema ACTA.

 

 

Acta23022012a4

 

Außerdem werden noch Ordner benötigt. Wer also Zeit und Lust hat Ordner zu sein, soll bitte ein wenig eher da sein. Also bereits gegen 13:30 Uhr auf dem Augustusplatz.

 

Eine Übersicht der geplanten Aktionen findet Ihr hier:
http://wiki.stoppacta-protest.info/DE:Uebersicht_Demos2

Den Beschluss des Bundesvorstandes zu ACTA könnt Ihr hier als PDF
herunterladen:
http://www.gruene.de/ACTA

Eine Kurzfassung des Beschlusses als Flyer gibt es hier:
http://www.gruene.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Flugblatt_ACTA_Final.pd
f

 

 

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Redebeitrag ACTA Demo in Leipzig am 11.02.2012

von Elsa Arkadieff

Liebe Freundinnen und Freunde! Wir sind Viele, und das ist schön.

Meine Rede richtet sich aber an all diejenigen, die jetzt nicht hier sind, weil sie nicht überzeugt sind, dass man gegen ACTA ankämpfen muss.

Warum darf das ACTA Abkommen nicht in Geltung treten?

Für uns, die jetzt hier sind ist Freiheit das höchste Gut. Aber sie ist es auch für Tausende und Millionen in diesem Land, in Europa und überall auf der Welt. Und Freiheit verpflichtet: Sie verpflichtet dazu, verantwortungsvoll zu handeln, was widerum ohne Freiheit nicht möglich ist! Heute können wir das in einem bestimmten Maße. Und wir dürfen keinen Schritt zurück weichen!

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Transkript des Redebeitrages zur ACTA-Demonstration in Leipzig

von Daniel Hoffmann, Admin der Facebook Gruppe und Initiator der Demo in Leipzig


Wir alle haben gestern einen ersten Teilerfolg errungen: die ACTA-Ratifizierung wurde ausgesetzt. Doch nicht dieses Moratorium ist ein Erfolg, sondern das wir es gemeinsamen schafften bei den politischen Entscheidern dieses Abkommens Angst zu erzeugen. Das ist die Angst vor einer mündigen und kritischen Gesellschaft, die eine einseitige und unfaire Verschärfung des Urheberrechts nicht weiter ruhig und still hinnimmt. Denn längst ist das Urheberrecht zu einem parasitären Geschäftsmodell verkommen, bei dem nicht mehr die ursprünglichen Kreativen und deren legitime Entlohnung im Mittelpunkt stehen. Das Urheberrecht wird von ganzen Industriezweigen als Machtinstrument missbraucht, um mit Raubrittermethoden ihre überholten Geschäftsmodelle künstlich am Leben zu erhalten, weil sie die digitale Revolution verschlafen haben.

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Wir wollen ACTA stoppen! Redebeitrag der LAG Netzpolitik zur "ACTA ad ACTA" Demo in Leipzig"

Es gilt das gesprochene Wort:

Wir wollen ACTA stoppen – aber was heißt das eigentlich? Ich bin von den Grünen, und ich bin dort in der Landesarbeitsgemeinschaft Netzpolitik.

Was ist ACTA

ACTA bedeutet „Anti Counterfeiting Trade Agreement“. Das heißt, in dem Abkommen soll es um die Bekämpfung von Plagiaten gehen. Dieses Abkommen haben verschiedene Staaten miteinander ausgehandelt. Welche Staaten? Die großen, reichen westlichen Staaten. Japan, die USA, Kanada, die Europäische Union, und noch ein paar andere. In dem Abkommen werden alle möglichen Regeln angeordnet. Im Grundsatz geht es darum: Alle Staaten sollen ein Urheberrecht bekommen, dass so streng ist wie unseres.

Die Idee von ACTA ist, dass man die anderen Staaten mit der Zeit dazu bringt, dass sie beitreten. Also immer wenn die was von uns wollen – also z.B. Entwicklungshilfe, oder dass wir einen Zoll herabsetzen, dann sagen unsere Diplomaten: Habt ihr eigentlich schon ACTA unterzeichnet? Nein? Tja Pech! Und so soll sich dann ein strenges Copyright ausbreiten auf der Welt.

Was ist das Problem an ACTA

ACTA soll Entwicklungsländer dazu zwingen, dass sie ein strenges Copyright bei sich einführen. Aber das bringt denen überhaupt nichts. Die ganzen Rechte, die liegen alle in Europa, Amerika und Japan. In den Entwicksländern ist es genau anders herum: Dort wollen sie unsere Maschinen nachbauen, damit sie die Produkte im eigenen Land produzieren können, statt sie von uns zu kaufen. So wollen unsere Medikamente nachmachen, damit sie ihre Kranken behandeln können. Sie möchten unsere Software benutzen, obwohl sie sich die Lizenzgebühren nicht leisten können.

Aber auch hier in Europa bedeutet ACTA: „Geistiges Eigentum“ soll besser geschützt werden. Man wird bei uns kaum ein Gesetz ändern müssen – warum? Weil unser Gesetz schon sehr streng ist. Aber was ist, wenn unsere Parlamente sich einmal entscheiden, etwas von dem Schutz zurückzunehmen? Dann wird man ihnen sagen: Geht nicht! Wir haben leider ACTA unterschrieben! Und wenn wir da austreten, kriegen wir Ärger!

Ein anderes Problem an Acta ist: Es ist ist geschlossenen Zirkeln verhandelt worden. Alle Leute, die an dem Abkommen mitverhandelt haben, mussten sich vorher verpflichten, alles geheim zu halten. Nicht einmal das Europäische Parlament hat erfahren, worum es eigentlich geht.

Mich hat kürzlich jemand gefragt, wo er eigentlich über ACTA abstimmen kann. Die Antwort darauf ist: Gar nicht! Das ist ja das Problem. Das ganze Abkommen ist undemokratisch. Parlamente hatten nichts zu sagen. Man kann niemanden abwählen oder wählen, weil es ACTA gibt. (Man kann natürlich eine Partei wählen, die schon die ganze Zeit dagegen war. Ich sage jetzt mal nicht, welche Partei das ist. 

Wofür stehen wir hier

Wir stehen hier, weil wir den Politikern in Brüssel und Berlin sagen wollen: Wir wollen mitreden. Wir akzeptieren nicht, dass ihr solche Abkommen geheim verhandelt. Dass ihr nicht einmal unseren Parlamenten verratet, worum es eigentlich geht. Wenn solche Abkommen verhandelt werden, dann muss die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden. Das gilt nicht nur für ACTA, das gilt für die gesamte Politik. Wir verlangen: Wenn es um die Regierung des Internet geht, muss man uns, die Internetnutzer, mitreden lassen. Kein SOPA, kein PIPA, kein ACTA! Aber auch die Europäische Union muss verstehen, dass es so nicht weitgehen kann.

Das Internet ist nicht nur ein Netzwerk, es ist eine Freiheitsmaschine. Und wir benutzten es ständig, für unser alltägliches Leben. Wir reden dort mit Freunden, wir tauschen Informationen aus. Wir verabreden uns zu Demonstrationen wie dieser hier. Wir wollen nicht, dass das Internet einem übertriebenen Copyright-Schutz zum Opfer fällt. Keine Überwachung, keine Internetverbote. Wir wollen ein Internet, in dem man sich wohl fühlen kann. Das gilt natürlich auch für die Künstler und Kreativen in Deutschland. Wir brauchen hier einen gerechten Ausgleich. ACTA ist kein solcher Ausgleich – ACTA ist total einseitig.

Wir sind dafür, dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen den Interessen von Kulturnutzern und Kulturschaffenden. Das gilt für Deutschland, aber das gilt auch für den globalen Maßstab: Wir wollen nicht, dass unser Land andere Länder ausbeutet. Wenn andere Länder ein schwaches Urheberrecht brauchen, sollen sie es behalten dürfen. Wir finden, dass die Pharmaindustrie ein Recht darauf hat, dass sich ihre Forschungsarbeit für sie auch lohnt. Aber deswegen dürfen in Entwicklungsländern keine Menschen sterben. Wir wollen unsere Unternehmen, die Markenware herstellen, vor Nachahmern schützen. Aber deswegen muss man an den Grenzen nicht Menschen die Taschen durchsuchen lassen.

Wir verlangen: Das Copyright muss wieder in die Gremien, wo es hingehört. Nicht in irgendwelche geheimen Zirkel, wo nur reiche westliche Staaten mitreden dürfen. Sondern in die WIPO (das ist die World Intellectual Property Organization). Die WIPO gehört zu den Vereinten Nationen, und sie ist für solche Abkommen wie ACTA eigentlich zuständig. Unsere Regierungen haben nicht in der WIPO verhandelt, weil sie Angst davor hatten, dass ihnen die Entwicklungsländer sonst ihr schönes Abkommen aufweichen. Warum? Weil es dort keine Hochtechnologie-Unternehmen gibt, die ständig Patente anmelden. Weil dort keine Software entwickelt wird, und keine Anzüge hergestellt werden von Hugo Boss. Sondern diese Staaten brauchen unser Wissen. Sie müssen dort auch Computer benutzen, sie wollen auch gerne Autos bauen. Sie möchten von uns lernen - und ACTA will sie daran hindern.

Wir verlangen eine andere Politik. Im Interesse der Wirtschaft, auch im Interesse der Kreativindustie. Aber vor allem eben im Interesse von uns, den Bürgerinnen und Bürgern dieses Staates. Und von allen Bürgerinnen und Bürgern auf der ganzen Welt, im Süden genauso wie im Norden. Und wir alle benutzen das Internet. Weil es ein supertolles Medium ist. Sorgen wir dafür, dass das auch so bleibt!

 

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Genehmigung der ACTA AD ACTA DEMO, der Auflagenbescheid

Vollzug des Sächsischen Versammlungsgesetzes 

Versammlungsanmeldung vom 02.02.2012 für den 11.02.2012                                

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kasek,

die Stadt Leipzig erlässt als zuständige Versammlungsbehörde folgenden

Bescheid

Gemäß  § 14 Sächsisches Versammlungsgesetz (SächsVersG) bestätigt die Versammlungsbe hörde der Stadt Leipzig Ihnen die Anmeldung einer Versammlung (Aufzug mit Auftakt- und Abschlusskundgebung) am 11.02.2012 von 14.00 Uhr (Beginn der Sammlung) bis ca. 18:00 Uhr

(Ende der Abschlusskundgebung) in Leipzig unter dem Motto „ACTA AD ACTA“.

I. Bei der Durchführung der Versammlung sind folgende Auflagen zu beachten:

Allgemeine Auflagen

1. Verantwortlicher Leiter der Versammlung (Kundgebungen und Aufzug) ist Herr Rechtsanwalt Jürgen Kasek, Zillerstraße 31, 04317 Leipzig, Tel. 0176- 61 70 54 66.

    2. Der Versammlungsleiter ist verpflichtet, sich vor Beginn der Versammlung (Kundgebungen und Aufzug) bei den Einsatzleitern der Polizei zu melden.

    3. Der Versammlungsleiter hat während der Veranstaltung ständig anwesend zu sein.

    4. Für die Durchsetzung der Auflagen ist der Versammlungsleiter verantwortlich.

        5. Der Versammlungsleiter hat für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung zu sorgen. Er ist insbesondere dafür verantwortlich, dass die Angaben der Anmeldung bezüglich des zeitlichen und räumlichen Ablaufes eingehalten werden. Hierfür hat er die Versammlungsteilnehmer über den Inhalt dieses Auflagenbescheides in geeigneter Form zu informieren.

        6. Bei Durchsagen der Polizei hat der Versammlungsleiter dafür Sorge zu tragen, dass das Betreiben der Beschallungsanlage (Lautsprecheranlage und/oder Megaphon) unverzüglich einzustellen ist.

        7. Der Versammlungsleiter muss mit seinen Anweisungen jederzeit alle Teilnehmer der Versammlung erreichen können. Kommt es zu Verstößen gegen versammlungsrechtliche     oder sonstige strafrechtliche Bestimmungen oder zu Ausschreitungen einzelner unfriedlicher Teilnehmer und können diese Verstöße bzw. Ausschreitungen durch Weisungen des Versammlungsleiters oder der Ordner nicht unterbunden werden, so hat der Versammlungsleiter bzw. die Ordner unverzüglich die Polizei zu informieren. Sie hat darauf hinzuwirken, dass unfriedliche Teilnehmer isoliert werden.

         8. Vor Beginn des Aufzuges sind durch den Versammlungsleiter die Auflagen Nr. 11. bis Nr. 15. den Versammlungsteilnehmern bekannt zu geben und sie auf die bei Zuwiderhandlungen mögliche Einleitung eines Bußgeldverfahrens hinzuweisen (§ 30 Abs. 1 Nr. 4 SächsVersG).

         9. Die Versammlung ist durch den Versammlungsleiter offiziell zu beenden.

         10. Die Verwendung von ehrenamtlichen Ordnern im Verhältnis von 1:50 wird genehmigt. Die Ordner sind entsprechend dem SächsVersG zu kennzeichnen (weiße Armbinde mit der Aufschrift „Ordner“). Die Ordner müssen volljährig und während der gesamten Dauer der Versammlung anwesend sein. Der Versammlungsleiter hat die Ordner über ihre Aufgaben zu belehren und sie anzuhalten, gegen Störungen in angemessener Form einzuschreiten. Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die Ordner gleichmäßig auf den Aufzug zu verteilen.

        Besonders den Aufzug betreffende Auflagen

         11.  Der ab ca. 15:00 Uhr stattfindende Aufzug ist entsprechend der erfolgten Anmeldung und dem am 07.02.2012 geführten Kooperationsgespräch ausschließlich auf folgender Strecke durchzuführen: Augustusplatz / Gewandhausseite à Mittelfahrbahn à Roßplatz (Innenring) -> Martin-Luther-Ring (Innenring) -> Dittrichring (Innenring) -> Goerdelerring (Innenring) -> Tröndlinring (Innenring) -> Willy-Brandt-Platz (Innenring) -> Georgiring (Innenring) -> Augustusplatz / Gewandhausseite (Abschlusskundgebung-Auflösung)

         12.  Der Aufzug wird durch die Polizei begleitet und abgesichert. Die Absicherung der Demonstration erfolgt auf öffentlichen Straßen durch jeweils ein Fahrzeug vor und hinter dem Demonstrationszug. Die Geschlossenheit des Aufzuges muss gewährleistet sein, größere Abstände innerhalb des Aufzuges dürfen nicht entstehen. Während des Aufzugs dürfen sich die Versammlungsteilnehmer nur zwischen dem Führungs- und Abschlussbegleitfahrzeug der Polizei aufhalten. Die in den Auflagen festgelegte Aufzugsroute ist einzuhalten, Änderungen sind nur mit vorheriger Zustimmung des zuständigen Einsatzleiters der Polizei durchzuführen

         13.  Die Teilnehmer des Aufzuges haben sich auf öffentlichen Straßen gemäß den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung zu verhalten, ihnen stehen keine Sonderrechte zu. Der Fahrverkehr des ÖPNV ist, soweit  es die örtlichen Verhältnisse zulassen, nicht zu behindern oder zu gefährden.

         14.  Kundgebungsmittel sind so mitzuführen, dass andere Teilnehmer oder Dritte nicht gefährdet oder behindert werden. Soweit während des Aufzuges ein Fronttransparent mitgeführt wird, ist dieses in seinen Ausmaßen so zu bemessen, dass dieses nicht über die Breite der nutzbaren Fahrbahn hinausragt.

        15.  Das Abwerfen von Flugblättern, Zeitschriften, sonstigen Publikationen oder ähnlichem während des Aufzuges ist untersagt. Soweit vorgenannte Publikationen mitgeführt werden, sind diese gezielt an Dritte zu übergeben bzw. auszuhändigen.

        II.  Gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 21.01.1960 (BGBl. I, S.              17) i. d. gültigen Fassung wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Interesses die            sofortige Vollziehung der Auflagen 1 bis 15 des Bescheides angeordnet.

        III.  Für diesen Bescheid wird keine Gebühr erhoben

         Hinweise für die Aufzugsroute und der Zwischen- bzw. Abschlusskundgebungsörtlichkeit

         Der Erlass weiterer Auflagen durch den jeweiligen Einsatzleiter der Polizei vor Ort bleibt vorbehalten, da nach den örtlichen Verhältnissen und den Verkehrsumständen neue Umstände auftreten können, die nach Abwägung aller Interessen eine Abänderung der Aufzugsroute oder den Erlass sonstiger Auflagen nach § 15 Abs. 1 SächsVersG durch den verantwortlichen Einsatzleiter der Polizei vor Ort erforderlich werden lassen.

         Gemäß Art. 8 Abs. 1 Grundgesetz (GG) müssen Versammlungen friedlich und ohne Waffen durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss v. 14.07.2000 (BvR 1245/00, S. 12) klargestellt, dass vom Versammlungsleiter deutliche Signale ausgehen müssen, dass Gewalt nicht toleriert werden wird und dass keine Solidarisierung mit gewaltbereiten Teilnehmern stattfinden werde. Von dem Veranstalter oder dem Leiter darf in einer auf Konfrontation ausgerichteten Stimmung erwartet werden, dass er in seinem Umfeld öffentlich unmissverständliche Zeichen setzt, die auf die Gewaltfreiheit der Durchführung der Versammlung ausgerichtet sind.

         Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die zuständige Behörde die Versammlung bzw. den Aufzug auflösen kann, wenn von den Angaben der Anmeldung abgewichen oder den Auflagen zuwidergehandelt wird oder wenn die Voraussetzungen zu einem Verbot nach § 15 Abs. 1 SächsVersG gegeben sind.

         Nach § 7 Abs. 3 Bundesfernstraßengesetz und § 17 Abs. 1 des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) i.V.m. § 44 Abs. 1 SächsStrG hat jeder, der eine Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, die Verunreinigung ohne Aufforderung unverzüglich zu beseitigen.

        Dies gilt auch für Veranstalter von Versammlungen, wenn er z.B. Flugblätter oder Handzettel verteilen lässt oder Versammlungsteilnehmer mit Speisen und Getränke verpflegt und dadurch eine unübliche Verschmutzung der Strasse unmittelbar verursacht.

        Andernfalls kann die Stadt Leipzig, Eigenbetrieb Stadtreinigung,  die Verunreinigung auf Kosten des Veranstalters beseitigen.

        Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Aufstellung von Cateringständen bzw. einer Feldküche o.ä. nur dann zulässig ist, wenn dafür die notwendigen Erlaubnisse nach den Bestimmungen des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG) i. V. m. der gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Leipzig durch die zuständige Fachbehörde erteilt wurde und die Abgabe von Speisen und/oder alkoholfreien Getränken im Sinne des § 2 Abs. 2  des Sächsischen Gaststättengesetzes (SächsGastG) angezeigt wurde.

        Ausgenommen von diesem Erlaubnisvorbehalt ist die Aufstellung von Informationstischen oder Informationsständen.

        Diese Versammlungsbestätigung bezieht sich ausschließlich auf den der Öffentlichkeit gewidmeten Verkehrsraum. Das Hausrecht von Flächen, die sich im Privatbesitz befinden, wird hierdurch nicht berührt. Für die Benutzung solcher Flächen ist das Einverständnis des Eigentümers bzw. Besitzers einzuholen.

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