Radverkehr auf dem Ring?
DARF man derzeit mit dem Fahrrad auf dem Innenstadtring fahren? Ja, wenn man Tempo 40 schafft. Es gibt derzeit mit der vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit kein generellesVerbot, sondern nur einen faktischen Ausschluss des normalen Radverkehrs vom Ring.
Ist das zulässig? Nein, jedenfalls nicht in dieser Form. Die Anordnung einer Mindestgeschwindigkeit auf dem Ring ist verkehrsrechtlich nicht zulässig, der anstehende Abbau der Tempo-40-Schilder daher schlicht das Beseitigen eines rechtswidrigen Zustandes.
Muss man nach dem Schilderabbau auf dem Ring Radfahren? Natürlich nicht – jeder kann weiter seine bisherige Radroute fahren. Die wenigsten Alltagsrader wird es ohne Not auf die Fahrbahnen des Rings ziehen, so wie sie derzeit sind. Aber sie dürften es – überall dort, wo es keine benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen als Alternative gibt. Der Ring ist dann eine Stadtstraße wie alle anderen Hauptstraßen in Leipzig auch. Warum macht uns das am Ring trotzdem spontan Angst? Nicht wegen der verrückten Radfahrer – wir haben es verinnerlicht, den Ring eher als Autobahn denn als Stadtstraße zu sehen. Jüngst dort durch die Polizei festgestellte 561 Tempoüberschreitungen in fünf Tagen sind Beleg dafür.
Das eigentliche Thema lautet daher: Runter mit dem Tempo am Ring und her mit sicheren Radverkehrsanlagen.
Roland Quester, Stadtrat, im Amtsblatt 15. Ausgabe

